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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1917/18,1
- Erscheinungsdatum
- 1918
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1917/18,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028445Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028445Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028445Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1917/18
- Titel
- 24. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1918-02-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1917/18,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 47
- Protokoll5. Sitzung 65
- Protokoll6. Sitzung 147
- Protokoll7. Sitzung 237
- Protokoll8. Sitzung 283
- Protokoll9. Sitzung 295
- Protokoll10. Sitzung 321
- Protokoll11. Sitzung 337
- Protokoll12. Sitzung 343
- Protokoll13. Sitzung 399
- Protokoll14. Sitzung 431
- Protokoll15. Sitzung 435
- Protokoll16. Sitzung 455
- Protokoll17. Sitzung 481
- Protokoll18. Sitzung 551
- Protokoll19. Sitzung 603
- Protokoll20. Sitzung 609
- Protokoll21. Sitzung 621
- Protokoll22. Sitzung 683
- Protokoll23. Sitzung 719
- Protokoll24. Sitzung 761
- Protokoll25. Sitzung 809
- Protokoll26. Sitzung 841
- Protokoll27. Sitzung 885
- BandBand 1917/18,1 -
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II. K. 24. Sitzung, am 6. Februar 191« 801 (Abgeordneter vr. HLHnel.) geben hat. Ja, meine Herren, die Petition hat doch der Königlichen StaatSregierung vorgelegen. Der ganze Zweck der Verhandlung ist doch der gewesen, daß die Königliche StaatSregierung eine Stellung zu ihren Er klärungen hat nehmen müssen. Wenn sie nun amtlich versichert, daß die Verhältnisse so und so liegen, wie sie eben in der Regierungserklärung dargestellt worden sind, da kann man sich doch seitens der Deputation nicht auf den Standpunkt stellen, es stehe Behauptung gegen Be hauptung. Es sind auch wohl von Herrn Abgeordneten Fleißner einzelne Fälle, die dem widersprechen, nicht an geführt worden, ebensowenig wie in der Deputation. Also ich glaube, wenn man einmal unter der Beteiligung der Königlichen Staatsregierung in die Verhandlungen eintritt, und die Königliche StaatSregierung gibt da eine amtliche Erklärung ab, so kann man doch zunächst nicht sagen, es stehe Behauptung gegen Behauptung, sondern eS steht ein amtlicher Nachweis gegen eine Behauptung in der Deputation. Ein ganz besonderer Wert ist auf die Entlohnung der Bauarbeiter gelegt worden. Meine Herren! Draußen im Privatleben ist das doch etwas ganz Selbstverständliches, daß der Bauhandwerker, der in der Saison mehr verdient, dann eine Zeitlang im Jahre auf- einen minderen Lohn ertrag angewiesen ist. Es kommen eben dann die Winter- D) monate, wo er einen geringeren Verdienst hat, wenn er auch nicht ganz brachliegt. Ich wollte aber einmal sehen, was man sagen würde, wenn ein Bauhandwerker mit dem, was er in der Saison verdient, auf das ganze Jahr eingeschätzt würde! Man erwartet, daß man ihm den Winter nicht so hoch anrechnet. In ähnlicher Weise muß man es sich also auch erklären, wenn bei den Bauhand werkern — das sind doch nicht Grubenarbeiter — dem Rechnung getragen wird durch die Entlohnung, weil sie daS ganze Jahr beschäftigt werden. Also die Majorität der Deputation hat sich auf den Standpunkt gestellt, bei der amtlichen Erklärung der Königlichen StaatSregierung Beruhigung zu fassen, wie dies auch seitens des Herrn Abgeordneten Nitzschke im Namen seiner Fraktion erklärt worden ist, und empfiehlt Ihnen, den Antrag der Minorität, der dahin geht, die Petition der Königlichen Staatsregieruug zur Berück sichtigung zu überweisen, abzulehnen, ganz abgesehen davon, daß die Fälle, in denen man eine Petition zur Berück sichtigung überweist, überhaupt zu den Seltenheiten gehört. Präsident: DaS Wort hat der Herr Abgeordnete Günther. Abgeordneter Günther: Meine Herren! Leider bringen es die Kriegsnotwendigkeiten mit sich, daß ein gewisser Raubbau mit der Menschenkraft auch hinter der (6) Front getrieben wird. Diese Tatsache ging heute aus der Verhandlung hervor und wurde auch von niemandem bestritten. Wenn wir auch an dieser Tatsache, solange der Krieg dauert, nicht allzuviel zu ändern vermögen, so muß doch um der Zukunft unseres Volkes willen alles getan werden, daß wenigstens diejenigen Vorschriften über Arbeiterschutz für jugendliche Personen insbesondere, die in abgeschwächter Weise noch bestehen, auch voll erfüllt werden. (Sehr richtig! bei der Fortschrittlichen Volkspartei.) Nun hat ja der Herr Geheime Finanzrat vr. Kretzschmar uns darauf hingewiesen, daß es unter den jetzigen Ver hältnissen mit der Menschenfreundlichkeit nicht getan fei. Gewiß, die allgemeinen Interessen gehen darüber hinaus, aber sie lassen sich doch bis zu einem gewissen Grade in Einklang mit dem notwendigen Arbeiterschutz bringen. Es braucht den Behörden durchaus nicht an sozialem , Verständnis zu fehlen, aber unter gewissen Verhältnissen, namentlich wenn die Anforderungen für Kriegszwecke an die Bergbehörden herantreten und auch, wenn namentlich bei der Kohlenversorgung dringende Aufgaben für die Kohlenablieferung zu erfüllen sind, ist die Möglichkeit nicht von der Hand zu weisen, daß doch in dem einen oder anderen Punkt nicht alles das voll beachtet wird, (0) was von feiten der Königlichen Staatsregierung und von den obersten zuständigen Bergbehörden in wohlverstandener Weife für die jugendlichen Arbeiter angeordnet worden ist. Das ist kein Vorwurf, wenn ich das ausspreche, und soll keiner sein, aber man darf nicht, wie das Herr Kollege Or. Hähnel jetzt in seinen Ausführungen zum Ausdruck gebracht hat, einfach die Meinung vertreten: Wenn die Königliche StaatSregierung amtlich versichert gegenüber einer aus den Kreisen der Hüttenarbeiter vorliegen den Petition, die Verhältnisse liegen nun einmal so, wie sie seitens der Bergbehörden festgestellt worden sind, darum müsse man auch einer solchen Erklärung volles Vertrauen entgegenbringen und dürfe nicht etwa die Meinung vertreten, daß nun Behauptung gegen Be hauptung vorläge. Die sämtlichen Erklärungen der König lichen StaatSregierung in vollen Ehren; ich bin über-' zeugt, daß auch der Herr Finanzminister und seine ge ehrten Herren Mitarbeiter im Finanzministerium alles getan haben, um der Deputation die objektive Wahrheit mitzuteilen, aber ich glaube, es wäre doch angezeigt, daß man das Minderheitsvotum der Finanzdeputation auf Drucksache Nr. 101 in dem Sinne annähme, daß eine noch malige eingehende Prüfung der in der Bittschrift des Arbeiterausfchusses der Hüttenarbeiter erwähnten Verhält- II. K. (1. Abonnement.) 116
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