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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1917/18,1
- Erscheinungsdatum
- 1918
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1917/18,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028445Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028445Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028445Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1917/18
- Titel
- 27. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1918-02-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1917/18,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 47
- Protokoll5. Sitzung 65
- Protokoll6. Sitzung 147
- Protokoll7. Sitzung 237
- Protokoll8. Sitzung 283
- Protokoll9. Sitzung 295
- Protokoll10. Sitzung 321
- Protokoll11. Sitzung 337
- Protokoll12. Sitzung 343
- Protokoll13. Sitzung 399
- Protokoll14. Sitzung 431
- Protokoll15. Sitzung 435
- Protokoll16. Sitzung 455
- Protokoll17. Sitzung 481
- Protokoll18. Sitzung 551
- Protokoll19. Sitzung 603
- Protokoll20. Sitzung 609
- Protokoll21. Sitzung 621
- Protokoll22. Sitzung 683
- Protokoll23. Sitzung 719
- Protokoll24. Sitzung 761
- Protokoll25. Sitzung 809
- Protokoll26. Sitzung 841
- Protokoll27. Sitzung 885
- BandBand 1917/18,1 -
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(Ttaatsminister v. Seydewitz.) sei, so trifft das nicht zu. Es werden vielmehr zugleich mit dieser Erhöhung auch alle Sätze der fraglichen Ge haltsklassen entsprechend mit erhöht, mit Ausnahme des Höchstbetrags, der unverändert geblieben ist. Wenn ich mich nun noch in Kürze zu den gestellten Anträgen wenden darf, so erachtet die Regierung den Antrag Nr. 51 der Herren Abgeordneten Hartmann, Singer und Genossen durch das Dekret, wie es jetzt vorgelegt worden ist, für erledigt. Der Antrag Nr. 60 des Herrn Abgeordneten vr. Dietel und Genossen ist ebenfalls im wesentlichen erledigt. In soweit er aber darauf ausgeht, daß nicht nur die Be amten und Diätarier, sondern auch die staatlichen Arbeiter die einmaligen Teuerungszulagen bekommen sollen, eine Frage, die auch von anderen Herren angeschnitten worden ist, möchte ich mir dazu einige Ausführungen gestatten. Für die Staatsarbeiter hat die Regierung schon bis her in sehr wohlwollender Weise gesorgt. Ich möchte in dieser Beziehung wenigstens in großen Umrissen die wäh rend des Krieges hauptsächlich getroffenen Maßnahmen wiedergeben, indem ich mich dabei auf die Eisenbahn arbeiter beschränke, die die überwiegende Mehrzahl der Staatsarbeiter darstellen. Zunächst ging die Regierung mit Teuerungszulagen vor, das erstemal am I. April 1915. Diese Einrichtung ist nach und nach ganz erheb- M lich ausgebaut worden. Schon am 1. November 1915 traten Verbesserungen ein, und hieran schlossen sich bis in die neueste Zeit im ganzen sieben weitere Aufbesse rungen, die sehr erhebliche Zuwendungen brachten. Hier zu traten nach und nach drei einmalige Teuerungszulagen. Außerdem aber — und das möchte ich besonders betonen — wurden wiederholt sehr namhafte Erhöhungen der Löhne bewilligt, und zwar am 1. April 1917 mit einem Jahresaufwand von 5200000 M., am 1. Juli 1917 mit einem solchen von 4400000 M. und am 1. Januar 1918 mit jährlich 3500000 M. Aufwand. Letztere erfolgt in Form der Gewährung einer neuen sehr günstigen Lohnstaffel, die manchem täglich 60 Pf. mehr Einkommen brachte. Im ganzen sind also in der kurzen Zeit vom 1. April 1917 bis Anfang des Jahres 1918 über 13000000 M. auf das Jahr lediglich für Lohnerhöhungen bewilligt worden, wobei zahlreiche sonstige Aufbesserungen im Dienst einkommen der Arbeiter, wie Erhöhung der Überstunden gebühren, der Fahrgelder usw., noch gar nicht mit inbe griffen sind, die einen weiteren Mehraufwand von min destens einer Million Mark verursachen. Die Wirkungen aller dieser Zuwendungen treten auch ziffernmäßig klar in Erscheinung, wenn man die jetzigen Einnahmen der Arbeiter mit denjenigen vor dem Kriege vergleicht. Gesamtdurchschnitte stehen mir für die Gegen wart noch nicht zur Verfügung, ich kann daher nur ein- <o) zelne Beispiele herausgreifen. Ein lediger Eisenbahn betriebsarbeiter im ersten Dienstjahre — also gewöhn lich ein ganz junger Mann ohne jede Fachbildung — erhält jetzt in Leipzig 2378 M. 50 Pf. im Jahre, wäh rend der entsprechende Lohn am 1. Juli 1914 1314 M. betrug; es ist also während des Krieges eine Steigerung um 1064 M. 50 Pf. -- rund 80 Prozent eingetreten. Ein verheirateter Betriebsarbeiter im zehnten Dienstjahre mit zwei Kindern in Leipzig bezieht jetzt jähr lich 2887 M., während er unmittelbar vor dem Kriege nur 1497 M. verdiente; sein Lohn hat also eine Steige rung um 1390 M. -- rund 93 Prozent erfahren. Ähnlich liegen die Verhältnisse, wenn man die Beispiele kleineren Stationen mit billigeren Lebensverhältnissen ent nimmt. Ein verheirateter Arbeiter im zehnten Dienst jahre mit zwei Kindern erhält in Mügeln bei Pirna jetzt jährlich 2305 M. 50 Pf., vor dem Kriege bezog er 1387 M.; er bekommt also jetzt 918 M. 50 Pf. --- rund 66 Prozent mehr. Diese Beispiele ließen sich beliebig vermehren. Jeden falls beweisen aber schon die wenigen angeführten Fälle, daß die Einkommen der Arbeiter bei der Staatseisenbahn verwaltung ganz erheblich gesteigert worden sind, und die mit den Arbeitern vergleichbaren Beamten haben schon vielfach Klage geführt, daß sie weniger günstig gestellt (v) feien, als wenn sie in der Arbeiterstellung verblieben wären. Tatsächlich kommt es jetzt vor, daß untere Be- . amte mehrere hundert Mark, in einzelnen Fällen 500 bis 600 M. weniger im Jahre beziehen, als wenn sie Arbeiter geblieben wären. Möglicherweise wird sich die Regierung genötigt sehen, hier bis zu einem gewissen Grade zu gunsten der Beamten ausgleichend einzugreifen. (Bravo!) Unter allen diesen Umständen können sich die Arbeiter jetzt keinesfalls beklagen, wenn zunächst einmal den Be amten eine einmalige Teuerungszulage bewilligt wird, ohne daß sie gleichzeitig den Arbeitern gewährt wird. Im übrigen verweise ich hier auf das, was im Dekret auf S. 12 gesagt worden ist. Es wird dort darauf hin gewiesen, daß Preußen diesmal eine einmalige Zulage den Arbeitern nicht gewährt, daß vielmehr den einzelnen Verwaltungen das Nötige überlassen worden ist. So ist es auch in Sachsen, wo "es ebenfalls den ^Verwaltungen überlassen wird, in der Frage der Teuerungszulagen für ihre Arbeiter besondere Regelungen je nach den Grund sätzen zu treffen, nach denen die Arbeiter entlohnt werden: „Die Verwaltungen" — heißt es im Dekret —
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