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Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Bandzählung
- 2. Wahlper. 5.1922/26
- Erscheinungsdatum
- [1925]
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.c-V,1922/26,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20072432Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20072432Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20072432Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1922-12-01 - 1926-10-12
- Titel
- 148. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1925-07-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen des Sächsischen Landtages
- BandBand 2. Wahlper. 5.1922/26 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll133. Sitzung 4259
- Protokoll134. Sitzung 4265
- Protokoll135. Sitzung 4291
- Protokoll136. Sitzung 4323
- Protokoll137. Sitzung 4363
- Protokoll138. Sitzung 4399
- Protokoll139. Sitzung 4441
- Protokoll140. Sitzung 4577
- Protokoll141. Sitzung 4619
- Protokoll142. Sitzung 4673
- Protokoll143. Sitzung 4735
- Protokoll144. Sitzung 4789
- Protokoll145. Sitzung 4811
- Protokoll146. Sitzung 4869
- Protokoll147. Sitzung 4945
- Protokoll148. Sitzung 5007
- Protokoll149. Sitzung 5083
- BandBand 2. Wahlper. 5.1922/26 -
- Titel
- Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Autor
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5050 148. Sitzung. Dienstag, den 7. Juli 1925 (Berichterstatter Abg. Edel.) -0 Im Ausschuß spielte dann noch eine Rolle das Urteil der Disziplinarkammer gegen Zeigner, die sich ja bekanntlich beschieden hat, auf eine materielle Nachprüfung des gegen Zeigner Vorgebrachten nicht einzugehen. Demgegenüber wurde betont, daß aus dem Verhalten der Disziplinarkammer nicht auf die Berech tigung der hohen Strafe gegen vr. Zeigner geschlossen werden könne, eben deshalb, weil die Disziplinarkammer gar nicht unternommen hatte, auf den materiellen Inhalt der Anklage gegen vr. Zeigner einzugehen. Schließlich ist der geänderte Antrag Fellisch ange- no mm e n worden und liegt heute zur Beschlußfassung vor. Der andere Antrag, Arzt u. Gen., bezieht sich auf den Erlaß eines Amneftiegesetzes. Die Antrag steller machten geltend, daß infolge der besonderen Verhältnisse während der Inflationszeit und der Zeit des Einmarsches der Reichswehr die Notwendigkeit be stehe, ein Amnestiegesetz zu erlassen. Sie betonten, daß das auch insofern kem außergewöhnlicher Vorgang sei, als ja in Sachsen bereits einmal ein Amnestiegesetz mit ähnlichem Inhalt im Jahre 1923 beschlossen worden wäre. Die Gegner des Antrages dagegen machten geltend, daß vom Reiche aus die Frage der Amnestie erledigt werde, daß im Rechtsausschuß des Reichstages ein Amnestiegesetz beraten würde und daß Sachjen der Erlaß eines Amnestiegesetzes nicht zukäme. Bei dieser Gelegenheit machte der Berichterstatter aus Wider sprüche in den Ausführungen des Justiz ministers Bünger aufmerksam, der im Dezember 1924 durch folgende Ausführungen den Glauben im Lande erweckt hatte, daß Sachsen sich sür den Erlaß einer Reichsamnestie einsetzen würde: Sie wissen ja, wenngleich die Amnestie im Reich M neulich gesetzgeberisch abgelehnt worden ist, daß der Reichsminister Jarres erklärt hat, die Regierung wolle, nachdem das Londoner Abkommen erledigt wäre, daran gehen, eine Reichsamnestie für die unbe setzten Gebiete ins Auge zu fassen, und sich in dieser Beziehung mit den Ländern in Verbindung setzen. Es sind also Vorbereitungen nach dieser Richtung im Gange. Es wäre unrichtig, wenn man hier vorgreifen- wollte. In späteren Reden dagegen kam heraus, daß Sachsen sich bereits am 2. Oktober 1924 gegen den Erlaß einer allgemeinen Amnestie für politische Straftaten gewandt habe, weil eine solche Amnestie nicht für erforderlich erachtet werde. Ich werde dann noch in der Diskussion darauf eingehen. Als Abgeordneter bitte ich Sie, dem Antrag Nr. .'.192 die Zustimmung nicht zu versagen. Im Namen des Ausschusses habe ich zu erklären, daß die Mehrheit des Ausschusses den Antrag abgelehnt hat. Stellvertretender Präsident vr. Eckardt: Zur Bericht erstattung über Punkt 22, Drucksache Nr. 1391, und gleichfalls zur Begründung des Antrages unter Punkt 23, Drucksache Nr. 1427, und der Ansrage aus Drucksache Nr. 1405 hat das Wort Herr Abg. Renner. Berichterstatter Abgeordneter Renner: An: 7. Ok tober vorigen Jahres hatte die Kommunistische Fraktion dem Landtag einen Antrag unterbreitet, der verlangte, daß, da die Prozesse gegen die Arbeiterschaft auf Grund der Landfriedensbruch- und Hochverratspara graphen kein Ende nahmen, der Landtag beschließen solle, die Regierung zu beauftragen, sofort alle Vor bereitungen für eine umfassende Amnestie zu treffen. Die Amnestie sollte sich erstrecken auf alle Straf- kl) taten, die mit politischen Unruhen, Demonstrationen, Kundgebungen, Versammlungen und Lohnbewegungen zusammenhingen. Dann sollten amnestiert werden alle Personen, die in den Jahren 1923 und 1924 aus Grund des Belagerungszustandes gemäß den Paragraphen des Strafgesetzbuches 81, 86, 110, 114, 116, 124 verurteilt worden sind. Unter diese Amnestie sollten weiter fallen alle politischen Vergehen und Strastaten wegen Ver breitung verbotener Schriften, alle Straftaten, die begangen worden sind aus großer Not infolge Arbeits losigkeit, und die Straftaten gemäß 8 218 und H 219, vor allem in solchen Fällen, wo es sich um kinder reiche Familien handelt, wo die Arbeitslosennot der Beweggrund war. Weiter sollte festgelegt werden, daß bis zur Verab schiedung der Amnestie durch den Landtag die Regierung beauftragt wird, die Unterbrechung des Strafvollzuges anzuordnen. Es wurde noch der Zusatzantrag gestellt, bis zur Erledigung der Amnestie durch den Landtag alle Strafverfolgungen gegen die oben angegebenen Personen und Vergehen einzustellen. Dieser Antrag der Kommunistischen Fraktion und gleichfalls ein Antrag der Sozialdemokratischen Minderheitssraktion Nr. 1043, die Regierung zu beauftragen, noch vor Weih nachten eine Amnestie zu erlassen, wurde am 18. Dezem ber 1924 im Rechtsausschuß behandelt. Im Nechtsaus- schuß haben wir den Antrag mit der Feststellung der Verfolgung der Arbeiter, der Verfolgung politischer Vergehen von Proletariern begründet, gleichzeitig mit der Feststellung, daß eine Anzahl anderer Vergehen reaktionärer Organisationen strasfrei ausgegangen sind. Wir wiesen besonders daraus hin, daß die Notlage in der Jnslationszeit so allgemein war, daß die Arbeiter M vielfach zu solchen Vergehen getrieben wurden, daß aber auch infolge der allgemeinen Notlage 1923 die Wellen der politischen Erregung hoch schlugen und es zu sehr scharfen Auseinandersetzungen der einzelnen Klassen kam. In diese Zeit fiel vor allem auch der Aufstand, der Hitler-Putsch in Bayern und der Vor marsch der Reaktion, die Rüstung der Stahlhelmver bände und faschistischen Organisationen. Der größte Teil der Arbeiter, welche Abwehrmaßnahmen gegen den Vorstoß der reaktionären Verbände einleiteten, wurde von den Gerichten verfolgt und ins Zuchthaus und Gefängnis gesteckt. Im Rechtsausschuß erklärte Herr Mitberichterstatter Gündel, daß in den einzelnen Fragen, besonders im Falle der Begnadigung Zeigners, die damals im An träge Nr. 1043 der Sozialdemokratischen Minderheits fraktion mit fcstgelegt war, eine Einzelbegnadigung nicht eintreten könne, da das Recht der Einzclbegnadigungen der Regierung zustehe und nicht durch Beschluß des Landtages herbeigeführt werden könne. Minister Bünger äußerte sich im Rechtsausschuß in dem Sinne, den eben schon Herr Abg. Edel festgelegt hat und auf den ich nicht nochmals einzugehen brauche. Es wurde verschiedentlich Vertagung beantragt, doch wurde zuerst eine Zeitlang beraten, ob man die Angelegenheit so erledigen könne. Der Antrag wurde dann auf eine weitere Sitzung vertagt, und zwar auf den 8. Mai d. I. Während der Zeit hatte die Sozialdemokratische Minderheitssraktion den vorhin Voit Herrn Abg. Edel begründeten Gesetzentwurf vorgelegt und den Antrag Nr. 1043 zurückgezogen. Am 12. Mai wurde der Antrag nochmals zur Beratung gestellt, und meine Fraktion begründete, daß gerade jetzt die Amnestiefrage dadurch aktuell geworden sei, daß in der Öffentlichkeit
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