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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 25/26.1901/02
- Erscheinungsdatum
- 1901- 1902
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141339Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141339Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141339Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 26.1902
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 15 (1. August 1902)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches etc.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Brief-Kasten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 25/26.1901/02 -
- ZeitschriftenteilJg. 25.1901 -
- ZeitschriftenteilJg. 26.1902 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1902) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1902) 21
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1902) 37
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1902) 53
- AusgabeNr. 5 (1. März 1902) 69
- AusgabeNr. 6 (15. März 1902) 85
- AusgabeNr. 7 (1. April 1902) 101
- AusgabeNr. 8 (15. April 1902) 119
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1902) 135
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1902) 151
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1902) 167
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1902) 185
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1902) 201
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1902) 217
- AusgabeNr. 15 (1. August 1902) 233
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 233
- ArtikelNeue Verordnungen des Handelsministers zur Bekämpfung von ... 234
- ArtikelPreisausschreiben behufs Erlangung einfacher solider Zimmeruhren ... 234
- ArtikelZahlen 235
- ArtikelZum fünfundzwanzigjährigen Geschäftsjubiläum der Firma Georg ... 237
- ArtikelFeststell-Vorrichtungen für Regulatorgehäuse 238
- ArtikelFeststellung der Regulirmutter bei Wanduhren-Pendeln 239
- ArtikelDas Berichtigen des Grahamganges (Schluß von No. 14) 239
- ArtikelUeber die Reibung (Fortsetzung von No. 14 und Schluß) 241
- ArtikelDie Lehre von den Schlagwerken (Fortsetzung von No. 13) 242
- ArtikelWanduhr mit freistehendem Uhrwerk unterhalb des Zifferblattes 243
- ArtikelSprechsaal 243
- ArtikelAus der Werkstatt 244
- ArtikelVermischtes 244
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 245
- ArtikelBrief-Kasten 247
- ArtikelPatent-Nachrichten 248
- ArtikelRäthsel-Ecke 248
- AusgabeNr. 16 (15. August 1902) 249
- AusgabeNr. 17 (1. September 1902) 265
- AusgabeNr. 18 (15. September 1902) 281
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1902) 297
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1902) 313
- AusgabeNr. 21 (1. November 1902) 329
- AusgabeNr. 22 (15. November 1902) 345
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1902) 361
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1902) 377
- BandBand 25/26.1901/02 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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No. 15 Deutsche Uhrmacher-Zeitung 247 der Firma, während Herr Kollm seit vierzehn Jahren als Prokurist in Diensten der Firma stand. Drahtring - Maschine. Der Uhrfedernfabrik Bellevue, G. m. b. H. in Bellevue bei Saarburg in Lothringen, ist unter No. 179 085 Gebrauchsmusterschutz auf eine Drahtring-Maschine zur Erzeugung von Bingen zwecks Zusammenhalten gerollter Uhr federn ertheilt worden. Schwindler. In hiesiger Stadt logirte sich bei einer Familie unter dem Namen Franz Franke ein Uhrmachergehilfe ein; er erbrach einige Tage später den Koffer seines Schlafkollegen, eignete sich eine Parthie Kleidungsstücke an und stahl seinem Logiswirth eine silberne, Bemontoir-Damenuhr No. 207 582, im Werthe von 31 M. Da er vermuthlich in anderen Städten mit demselben Erfolge zu arbeiten versuchen wird, so werden alle Kollegen, welche Näheres über den Verbleib der Uhr, die Person des Diebes und dessen Aufenthaltsort angeben können, ersucht, Herrn Kollegen W. Lichtenauer in Witten Nachricht zu geben. Der Schwindler ist 1,65 m groß, bart los, von schlanker Statur, hat hellblonde, hochstehende Haare, volles Gesicht, gesunde Gesichtsfarbe und ist etwa 19—20 Jahre alt. Im Uebrigen kennzeichnet er sich durch eine etwas gebückte Haltung und einen schwerfälligen Gang. Personalien. In Namslau starb Herr Kollege Eugen Sichla am 24. Juli plötzlich am Herzschlage im 53. Lebensjahr. Antworten Zu Frage 5414. Signaluhren mit elektrischer Auslösung. Wir können Ihnen diese Werke liefern. Uhrenfabrik Villingen, Akt.-Ges. Zu Frage 5415. Messingreifen. Diese Art Beifen werden von uns fabrizirt. Uhrenfabrik Villingen, Akt.-Ges. Zu Frage 5416. Ordinäre Glasscheiben. (Nachträglich.) Runde Gläser in jeder gewünschten Stärke und Größe liefert die Firma Fr. Esser in Köln a. Rh. W. K. in C. Zu Frage 5424. Verhältnis einer Breguet-Spirale zu ihrom letzten Ringe. Für die Form der Auf biegungskurve ist zwar der Halbmesser der Spiralfeder mit entscheidend insofern, als er mit der Kurvenlänge für die Lage des Schwerpunktes der Kurve in Betracht kommt; aber dieser Umstand dürfte für den Praktiker von geringem Interesse sein, da er kaum in die Lage kommt, Kurvenkonstruktionen vorzunehmen. Oder sollte Fragesteller ein Verhältnis zwischen der Kürvenlänge und der Länge des äußeren Umganges der Spiralfeder im Auge haben? Ein festes Verhältnis ist nicht vorgeschrieben; beliebt ist es, der Kurve bis zu den Rückerstiften die halbe Länge des äußeren Umganges zu geben. M. L. in B. Zu Frage 5426. Kitt für Oberlicht-Fenster. Gyps, Schlemmkreide, feiner weißer Sand, Bleiglätte zu gleichen Theilen mit etwas gepulvertem Harz vermischt, werden mit bestem Firniß zu einer dem Glaserkitt ähnlichen elastischen Masse verarbeitet. R. Sch. in B. Fragen Frage 5433. Wer liefert Abschleifmaschinen für große und kleine Phonographen-Walzen? A. N. in M. Frage 5434. Wo erhalte ich die Nickel-Cylinder-Savonnette-Uhr gehäuse, welche glatte Seiten aufweisen und innen einen geflügelten Löwen eingravirt haben? L. W. in J. Frage 5435. Welcher Kollege kennt eine württembergische Uhren fabrik, die hölzerne Wand- und Standuhren fabrizirt, wovon eine Gattung den Namen Romulus trägt? F. L. in D. Frage 5436. Wo erhalte ich sehr kleine Phantasie-Wecker im Jugend styl und mit Bronze-Gehäuse? Hölzerne Gehäuse dürfen es nicht sein. F. L. in D. Frage 5437. Wo bekommt man neusilberno Uebergehäuse mit Glas oder Hornplatte für 301inige Wagenuhren? , M. B. in St. Frage 5438. Kann mir einer der Herren Kollegen sagen, wie sich die neuen Spiritus-Glühlampen bewähren und woher man dieselben bezieht? H. Pf. in G. Frage 5439. Giebt es ein Mittel, um Benzin durch einen Zusatz geruchlos zu machen? P. A. in B. Frage 5440. Wer fabrizirt guilloschirte Silber- und Metall- Taschenuhrgehäusedeckel fertig zum Einsprengen, wie solche durch Gehäusemacher bezogen werden? E. R. in B. Frage 5441. Giebt es ein Werkzeug zum Bohren der Löcher in neue Taschenuhrzifferblättor? E. R. in B. Frage 5442. Wie hoch beläuft sich bei einem guilloschirten goldenen Gehäuse die „Faijon“; in welchem Verhältnis steht durch schnittlich der Preis für Fac;on zum Preise für das Gehäuse? Um wieviel erhöht sich die Fa§on bei reich gravirten Gehäusen mit Figuren u. dgl.? Ed. in Od. Korrespondenzen Herrn F. St. in M. und viele Andere. (Der Uhrmacher am Werktisch.) Die Zahl der Zuschriften bezüglich des unter ohigem Titel erschienenen neuen Reparatur-Lehrbuches an den Verfasser und den Verlag ist in den letzten Wochen derart angewachsen, daß es uns unmöglich ist, jede einzeln zu beantworten. Wir bitten deshalb die Herren Absender, auf diesem Wege unsern verbindlichsten Dank für die freundliche Anerkennung entgegen nehmen zu wollen. Einige Anregungen, betreffend verschiedene Erweiterungen, werden bei einer Neuauflage thunlichst berücksichtigt werden. Yerlag Wilhelm Schultz, der Deutschen Uhrmacher-Zeitung. Chef-Redakteur. Herrn A. Z. in B. (Verjährung bei nachträglichen Ansprüchen wegen gelieferter Elektrizität.) Wenn das Elektrizitätswerk Ihnen bei Berechnung der gelieferten elektrischen Kraft versehentlich weniger in Rechnung gestellt hat, als Sie wirklich verbraucht haben, so ist das Werk berechtigt, für das Ihnen nicht in Rechnung gestellte Quantum Nachzahlung zu verlangen. Denn der Anspruch auf Bezahlung des wirklich verbrauchten Quantums geht dadurch, daß versehentlich eine unrichtige Rechnung aufge stellt wurde, nicht verloren. Den Einwand der Verjährung können Sie nicht erheben. Die kurze Verjährungsfrist von 2 bezw. 4 Jahren gilt nach § 196 B. G. B. nur für Ansprüche der Kaufleute, Fabrikanten, Handwerker für Lieferung von Waaren und Ausführung von Arbeiten. Unter diese Be stimmung fällt der Anspruch, um den es sich hier handelt, nicht. Der Vertrag auf Lieferung von Elektrizität ist ein Werkvertrag im Sinne der § 631 ff. B. G. B. Der daraus sich ergebende Anspruch auf Vergütung für das gelieferte Werk (die elektrische Kraft) unterliegt der gewöhnlichen Ver jährung von 30 Jahren. R.-A. H. HermH.H.inL. (Hinderniß beim Beziehen eines gemietheten Ladens.) Ihre Vermietherin muß Ihnen den gemietheten Laden bei Beginn der Miethszeit übergeben. Ist ihr diese Leistung nicht möglich, weil sie einem anderen Miether denselben Laden vermiethet hat, so sind Sie nach § 325 B. G. B. berechtigt, von dem Vertrage zurückzutreten oder Schaden ersatz zu verlangen. Der Schaden würde so zu berechnen sein, daß Ihnen die Vermietherin den Betrag gewähren muß, um welchen sich Ihr Ver mögen mindert. Haben Sie zum Beispiel Gelegenheit, einen anderen passenden Laden zu miethen, für welchen Sie einen höheren Miethszins an- legen müssen, so hat Ihnen die Vermietherin den Unterschied zu vergüten. Gelingt es Ihnen nicht, einen passenden Laden, in welchem Sie Ihr Geschäft betreiben können, zu finden, so muß Ihnen die Vermietherin denjenigen Schaden ersetzen, welcher durch die Unterlassung des Geschäftsbetriebes verursacht worden ist. Um die Verhältnisse klar zu stellen, empfiehlt es sich, daß Sie der Vermietherin schon jetzt mittheilen, Sie würden, falls die Uebergabe des Ladens nicht rechtzeitig erfolgt, sie für den entstehenden Schaden verantwortlich machen. R.-A. H. Herrn F. H. in S. (Arbeitsbuch für minderjährige Lehrlinge.) Jeder Handwerkslehrling ist gewerblicher Arbeiter, ohne Rücksicht darauf, ob er eine Vergütung erhält oder nicht, ja selbst wenn er für seine Aus bildung eine Vergütung zu zahlen hat. Dies folgt aus der Fassung der Ueberschrift des siebenten Titels der Gewerbe - Ordnung. An dieser Stelle bringt das Gesetz zum Ausdruck, wen es zu den gewerblichen Arbeitern zählt. Deshalb gehören minderjährige Handwerkslehrlinge zu den jenigen gewerblichen Arbeitern, die zur Führung eines Arbeitsbuches verpflichtet sind. Von der Verpflichtung befreit sind nur die Lehrlinge in Apotheken und Handelsgeschäften. Diese Auffassung ist in der Anweisung des Handelsministers vom 1. Juni 1891, welche Ausführungsbestimmungen 1 über die Verpflichtung zur Führung von Arbeitsbüchern enthält, zum Ausdruck gebracht. R.-A. H. Herrn G. H. in N. (Preisauszeichnung im Schaufenster.) Die Preisauszeichnung eines Verkaufsgegenstandes in einem Schaufenster stellt, ähnlich wie eine Annonce oder die Versendung von Preislisten und Katalogen, in juristischem Sinne nicht eine Offerte dar, welche von Jedermann angenommen werden kann. Sie charakterisirt sich vielmehr als eine Aufforderung an das Publikum zu einer Offerte, die nur, wenn es dem Ladeninhaber genehm ist, zu einem Kaufabschlüsse führt. Deshalb ist der Ladeninhaber an und für sich nicht verpflichtet, die Waare zu dem Preise, mit dem er sie ausgezeichnet hat, zu verkaufen. Wohl aber kann aus dem Umstande, daß der Ladeninhaber sich wiederholt weigert, Waare zu dem im Schaufenster angegebenen Preise, an Kunden, abzulassen, geschlossen werden, daß er über die Preisbemessung von Waaren unrichtige thatsächliche Angaben macht, um den- Anschein eines besonders günstigen Angebots hervorzurufen. Er kann alsdann auf Unterlassung der unrichtigen Angaben in Anspruch genommen werden. Neben diesem Ansprüche haben die Gewerbetreibenden desselben Fachs einen Anspruch auf Ersatz des ihnen zugefügten Schadens. (Verkauf unter dem Einkaufspreise.) Ihre weitere Frage, ob ein Gewerbetreibender normale Waare zu oder unter dem Einkaufspreise verkaufen darf, ist zu bejahen, da die Gewerbe-Ordnung Einschränkungen in dieser Richtung für kein Gewerbe aufstellt, es vielmehr jedem Geschäfts mann überläßt, den Kaufpreis für seine Waare nach seinem Belieben feSt- zusetzen. R.-A. H.
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