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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 25/26.1901/02
- Erscheinungsdatum
- 1901- 1902
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141339Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141339Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141339Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 26.1902
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 16 (15. August 1902)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 25/26.1901/02 -
- ZeitschriftenteilJg. 25.1901 -
- ZeitschriftenteilJg. 26.1902 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1902) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1902) 21
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1902) 37
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1902) 53
- AusgabeNr. 5 (1. März 1902) 69
- AusgabeNr. 6 (15. März 1902) 85
- AusgabeNr. 7 (1. April 1902) 101
- AusgabeNr. 8 (15. April 1902) 119
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1902) 135
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1902) 151
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1902) 167
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1902) 185
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1902) 201
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1902) 217
- AusgabeNr. 15 (1. August 1902) 233
- AusgabeNr. 16 (15. August 1902) 249
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 249
- ArtikelWas ist Elektricität? 250
- ArtikelAufruf an die Besitzer von Straßenuhren! 251
- ArtikelEin Besuch in der Fabrik elektrischer Uhren von C. Theod. Wagner ... 251
- ArtikelKarabinerhaken mit Polsterung 253
- ArtikelDie Lehre von den Schlagwerken (Fortsetzung von No. 15) 254
- ArtikelSpaziergänge in der Großstadt 255
- ArtikelUmwandlung einer Schlüsseluhr mit Schnecke in eine Uhr mit ... 256
- ArtikelMikroskopische Arbeiten 257
- ArtikelAus der Werkstatt 258
- ArtikelNeues Optometer 258
- ArtikelSprechsaal 259
- ArtikelVermischtes 260
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 261
- ArtikelBriefkasten 263
- ArtikelPatent-Nachrichten 264
- ArtikelRäthsel-Ecke 264
- AusgabeNr. 17 (1. September 1902) 265
- AusgabeNr. 18 (15. September 1902) 281
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1902) 297
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1902) 313
- AusgabeNr. 21 (1. November 1902) 329
- AusgabeNr. 22 (15. November 1902) 345
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1902) 361
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1902) 377
- BandBand 25/26.1901/02 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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260 Deutsche Uhrmacher-Zeitung No. 16 Hierzu kommt noch ein gewisses Unbekümmertsein der Beamten um die gar nicht so leichte Aufgabe, die Zeit wirklich genau zu versenden; es ist ihnen gleichgiltig (und kann es von ihrem Stand- punkt auch sein), ob sich dabei einige oder mehrere Sekunden ver krümeln. Ich habe verschiedene Male gesehen, daß der das Signal abgebende Beamte keine volle Minute den Taster festhielt, sondern ganz beliebig zwischen 20 bis 60 Sekunden; der Verdacht liegt nahe, daß er es mit dem Anfang ebensowenig genau genommen. So wünschenswerth es also auch ist, eine zweckmäßige Ein richtung zur öffentlichen Mittheilung des Uhrenzeichens in den Post anstalten zu erhalten, so müßte zuvor jedoch auch auf die wunder baren Abweichungen im Gebrauch der bezüglichen Vorschriften an maßgebender Stelle aufmerksam gemacht werden, damit gründliche Ordnung in dieses Durcheinander käme und die mit der Abgabe des Signals betrauten Beamten zu absolut genauer Befolgung verpflichtet würden. ß. Felsz. * * * Wir werden nicht verfehlen, die maßgebende Eisenbahnbehörde von dem hier stattgehabten Meinungsaustausche in Kenntniß zu setzen und dieselbe zu bitten, unseren Wünschen, wenn irgend möglich, Bechnung tragen zu wollen. D. Bed. crmi sdytcs Die Zugehörigkeit von Innungen zu größeren Verbänden. Gegen einige Beschlüsse der letzten Versammlung der freien Uhr macher-Innung zu Leipzig und Umgegend hat Herr Kollege P. Bruchmann-Lindenau Beschwerde beim Gewerbegericht ein gelegt, und zwar zunächst dagegen, daß sich die Innung dem Zentralverbande angeschlossen hat und so die Mitglieder zwingt, dorthin Beiträge zu zahlen. Ferner dagegen, daß ein Mitglied auf genommen wurde, das bislang das Uhrmachergewerbe nicht selbständig betrieben habe. — Ist die letztere Behauptung richtig, dann erscheint die Beschwerde begründet Denn nach § 87, Ziffer 1 der Gewerbe ordnung dürfen als Innungsmitglieder nur aufgenommen werden „Die jenigen, welche ein Gewerbe, für welches die Innung errichtet ist, in dem Innungsbezirke selbständig betreiben.“ Was den Einspruch gegen den Beitritt zum Zentralverbande und gegen die damit verknüpften Kosten anbelangt, so erscheint es sehr fraglich, ob derselbe vom Gericht als begründet anerkannt werden wird. Bach § 104 der Gewerbe-Ordnung können Innungen, welche nicht der selben Aufsichtsbehörde unterstehen, zu Verbänden zusammen treten, und der Beitritt einer Innung zu einem solchen Verbände erfolgt nach § 104 der Gewerbe-Ordnung durch Beschluß der Innungs versammlung. Daß die Genehmigung des Verbandsstatuts durch den Beichs- kanzler gemäß § 104 b, Ziffer c der Gewerbe-Ordnung bisher noch nicht erfolgt ist, was der Beschwerdeführer anführt, hindert den Beitritt nicht. Denn ein fachlicher Verband ist durch den Zusammen tritt giltig konstituirt. Der Genehmigung des Beichskanzlers bedarf es nur für das Statut, nicht für die Entstehung des Verbandes. Würde der Beichskanzler die Genehmigung versagen, so würde damit der Verband noch nicht beseitigt sein; vielmehr wäre der Verband in der Lage, ein anderes, den Anforderungen des Beichskanzlers ent sprechendes Statut zur Genehmigung einzureichen. Was die von dem Beschwerdeführer besonders gerügte Beitrags pflicht anlangt — die erforderlichen Beiträge für den Verband sind aus der Innungskasse zu zahlen —, so ist dieser Beschluß völlig gesetzmäßig. Nach § 88, Absatz 2 der Gewerbe-Ordnung dürfen Verwendungen aus dem Vermögen der Innung erfolgen u. A. „zur Erfüllung der durch das Gesetz bestimmten Aufgaben der Innung“. Um eine solche Aufgabe handelt es sich hier. Der bereits erwähnte § 104 der Gewerbe-Ordnung gestattet der Innung, durch ihre Ver sammlung den Beitritt zu einem größeren Verbände zu beschließen. Ueber den Ausgang der auch für unsere Bundesmitglieder interessanten Angelegenheit werden wir seiner Zeit berichten. Der Zoll auf Taschenuhren. In letzter Stunde erfahren ‘wir, daß die Zolltarif-Kommission die vorgeschlagenen hohen Zollsätze auf Taschenuhren angenommen hat, nämlich für: goldene Uhren 3 M., silberne (mit oder ohne Goldrand) 1,50 M., Metall-Uhren 1 M., lose Taschenuhrwerke 1,50 M., goldene Gehäuse 1,50 M., silberne und Metall-Gehäuse 0,75 M. das Stück. Wir kommen noch auf diese wichtige Angelegenheit zurück und bemerken nur, daß damit die thatsächliche Einführung dieses hohen Zolles noch keineswegs fest steht, indem die dabei interessirten Länder wahrscheinlich sich auf ihre Handelsverträge mit Deutschland stützen werden. Eine starke Geschäftsstockung wird aus dem Berner Jura ge meldet. Der Großrath Nicol in Pruntrut und 925 Mitunterzeichner richteten an den bernischen Großen Bath das Gesuch um Gewährung des Bechtsstillstandes (Moratoriums) zu Gunsten der Uhrmacher bevölkerung. Diesem Ansuchen wurde jedoch nicht entsprochen, indem die auf Veranlassung der Direktion des Innern seitens der kantonalen bernischen Handels- und Gewerbekammer in fachkundigen Kreisen auf das sorgfältigste betriebenen Erhebungen ergeben haben, daß eine Krisis in der Uhrenfabrikation zur Zeit allerdings besteht, daß die selbe jedoch so schwerwiegende Maßnahmen wie die Gewährung eines zeitweiligen Bechtsstillstandes umso weniger zu rechtfertigen vermag, als es sich nach der übereinstimmenden Ansicht aller mit den Ver hältnissen vertrauten Personen nur um eine vorübergehende Schwankung handelt, die auf die allgemeine Ueberproduktion und die Folgen des südafrikanischen Krieges zurückzuführen ist. Diamanton-Industrie. Eine für die Diamanten-Industrie wichtige amerikanische Erfindung, die von einem Antwerpener Hause erworben wurde, hat in Interessentenkreisen großes Aufsehen erregt. Es handelt sich nämlich um eine vollständige Umwälzung der bisherigen Schleif methode. Statt der 58 Facetten, die die Diamanten auf Grund des alten Verfahrens bekommen, werden sie künftighin 80 erhalten. Die Oberfläche des fertigen Brillanten, die gegenwärtig flach geschliffen wird, soll nunmehr 8 Facetten haben, und die dreieckigen Flächen werden viereckig gemacht werden. Die untere Seite des Steines läuft in eine achteckige Säule aus, sodaß der Brillant die Form eines Luftballons bekommt. Der Effekt der neuen Schleifart wird als geradezu wunderbar geschildert, und das Feuer der Steine soll blendend sein. Selbstverständlich steigt ihr Werth dadurch erheblich, denn je mehr Facetten ein Brillant aufweist, desto theuerer ist er bekanntlich. Joseph Kürschner 'Jf. Am 29. Juli, Morgens 7 Uhr, verschied infolge eines Herzschlages der Geheime Hofrath Professor Joseph Kürschner bei einer Wagenfahrt in Tyrol, auf dem Wege von Windisch-Matrei nach Huben. Der so plötzlich Verschiedene, der durch seine zahlreichen litterarischen Arbeiten (insbesondere durch den Litteratur-Kalender, Kürschner’s Jahrbuch, Kürschner’s Bücher schatz etc.) im besten Sinne des Whrtes populär war, brachte unserem Fache, dem er in früheren .Jahren nahestand, stets ein besonders warmes Interesse entgegen. Erst vor wenigen Wochen schrieb er anläßlich der Uebersendung unseres neuen Beparatur - Lehrbuches „Der Uhrmacher am Werktisch“ dem Verfasser einen äußerst ver bindlichen Brief, in dem er „seinen allerschönsten Dank für das prächtige Werk“ aussprach und den er mit den Worten schloß: „Liegt ja auch die Arbeit von meiner jetzigen Thätigkeit weit ab, so wird mich das Buch doch in Erinnerung dessen, daß ich ursprüng lich als Feinmechaniker gelernt habe, bei der Durchsicht nicht wenig interessiren, da mir die alte Liebe für meinen ersten Beruf dauernd geblieben ist.“ —Nun ist der überaus thätige Mann aus seinen zahl reichen Unternehmungen, durch die er sich aus so bescheidenen An fängen zum Professor und Geheimen Hofrath emporgeschwungen hatte, im Alter von kaum 49 Jahren abgerufen worden! Die Beisetzung des Verschiedenen hat am 5. August in Hohenhainstein ob Eisenach, wo er eine Villa besaß, unter überaus zahlreicher Betheiligung theilweise aus weiter Ferne herbeigeeilter Leidtragenden stattgefunden. Wir werden ihm allezeit ein ehrendes Andenken bewahren! Das Horizontalpendel. Zu unserer in voriger Nummer (Seite 245) unter gleichem Titel gebrachten Notiz bemerkt Herr Kollege Paul Hoffmann in Merseburg, daß ein Mißverständniß vorliege, da er zwar Herrn von Bebeur-Paschwitz bei der Aufstellung und späteren Be handlung des Seismometers geholfen, aber nicht bei der Anfertigung selbst mitgewirkt habe. Heiteres aus dem Fache. Ein feiner Kenner. Aus einer 1 benachbarten Landgemeinde erhielt ich durch den Landbriefträger kürzlich eine jener interessanten Taschenuhren zugesandt, vor deren Beparatur man sich erst in eine Unfall-Versicherung aufnehmen lassen sollte, da die meterlange Zugfeder unter Umständen Einem in die Augen springen kann. Auf einem dabei liegenden Zettel fand sich unter Anderem die weise Bemerkung (in Original-Orthographie): „Mit 60—70 Drehung ist die Uhr voll aufgezogen und nimt dies vielleicht % Minute Zeit in Anspruch. Ist die Uhr etwas hart auf- 1 gezogen so ist eine Schwingung derselben mit der Hand nöthig damit sie in Gang kommt, es ist dies keineswegs ein Uebelstand, \ man hat bei Uhren mit Ankergang den auch diese Uhr hat Hilfs leistung gewöhnlich zu geben“. — Ich habe die Uhr des neunmal-
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