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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 32/34.1908/10
- Erscheinungsdatum
- 1908 - 1910
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141342Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141342Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141342Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig: Jg. 1908: Inhaltsverz., S. 349-350; Jg. 1910: S. 315-322 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 32.1908
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 19 (1. Oktober 1908)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Eine neue Buchführung für Reparaturen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der unlautere Wettbewerb vor dem Deutschen Juristentage und vor den Deutschen Gewerbe-Vereinigungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 32/34.1908/10 1
- ZeitschriftenteilJg. 32.1908 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1908) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1908) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1908) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1908) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1908) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1908) 89
- AusgabeNr. 7 (1. April 1908) 105
- AusgabeNr. 8 (15. April 1908) 123
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1908) 139
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1908) 155
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1908) 171
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1908) 187
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1908) 203
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1908) 219
- AusgabeNr. 15 (1. August 1908) 235
- AusgabeNr. 16 (15. August 1908) 251
- AusgabeNr. 17 (1. September 1908) 267
- AusgabeNr. 18 (15. September 1908) 283
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1908) 299
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 299
- ArtikelWie heben wir unser Handwerk? 300
- ArtikelEine neue Buchführung für Reparaturen 301
- ArtikelDer unlautere Wettbewerb vor dem Deutschen Juristentage und vor ... 303
- ArtikelGlobus-Uhr „Galilei“ 304
- ArtikelElektromechanische Regulierung von Taschenuhren 304
- ArtikelAuszug aus dem Bericht über die einunddreißigste ... 305
- ArtikelEinfaches Nebenuhrwerk zur Selbstanfertigung 306
- ArtikelAus der Werkstatt 307
- ArtikelSprechsaal 307
- ArtikelSchulsammlung 309
- ArtikelVermischtes 309
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 312
- ArtikelNebenfächer 314
- ArtikelBriefkasten 315
- ArtikelPatent-Nachrichten 316
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1908) 317
- AusgabeNr. 21 (1. November 1908) 333
- AusgabeNr. 22 (15. November 1908) 351
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1908) 367
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1908) 383
- ZeitschriftenteilJg. 33.1909 -
- ZeitschriftenteilJg. 34.1910 -
- ZeitschriftenteilJg. 32.1908 1
- BandBand 32/34.1908/10 1
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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Nr. 19 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG 303 Daß das Donauersdie Verfahren von allen bisher bekannten die weitaus sicherste Übersidit über die Reparaturen gewährt, kann nicht bestritten werden. Zweifellos ist bisher bei den Ein tragungen für die Reparaturen zu wenig geschehen, und es bleibt Sache der praktischen Nachprüfung, ob Herr D. seiner seits zu viel tut, oder ob er vielleicht gerade die richtige Mitte getroffen hat. Übrigens können bei Büchern für Kollegen, die keine Gehilfen beschäftigen oder A 2 und B 2 nicht wünschen, diese beiden Kupons (also der Arbeitszettel und das Gehilfen- Konto) wegbleiben, wodurch dann das Buch ein. Hoch oder Strazzenformat erhält und die Führung sich wesentlich vereinfacht. Wir laden die Kollegen, die das Bedürfnis nach einer Er neuerung Ihres Reparaturbuch-Systems verspüren, zur praktischen Erprobung des Verfahrens ein. Diese Prüfung wird sehr er leichtert durch den Umstand, daß Herr Donauer nach seinem System zusammengestellte Reparaturen-Bücher demnächst bei Herrn Paul Stierle in Pforzheim erscheinen läßt. Der unlautere Wettbewerb vor dem Deutschen Juristentage und vor den Deutschen Gewerbe-Vereinigungen »Uf dem XXIX. Deutschen Juristentage in Karlsruhe ist am 12. September u. a. die Novelle zum Wettbewerbsgesetze ||§li besprochen worden, die die Bestimmungen über das Ausverkaufswesen erweitern und verschärfen will. In dem Artikel »Wider den unlauteren Wettbewerb« in der Nummer vom 1. Januar d. J. haben wir diese Novelle in ihren wesentlichen Zügen mitgeteilt, die Verbesserungen begrüßt, aber auch weitere Verbesserungen als notwendig dargelegt. Die Juristen in Karls ruhe waren anderer Meinung. Ihre Kommission, die diesen Punkt beriet, hielt die in der Novelle vorgeschlagenen Maß regeln mit Einstimmigkeit für wertlos. Der Kampf gegen be trügerische Ausverkäufe darf nach ihr (wir folgen dem Berichte des B. T. vom 13. September) nie so weit gehen, daß er die Ausverkäufe selbst, eine moderne Form des Handels, un möglich macht. Daher ist der Beschluß der Kommission mit großer Mehrheit folgendermaßen gefaßt worden: »Im Vertrauen auf die energische Durchführung und Befolgung der namentlich in den neueren Entscheidungen des Reichsgerichts ge schaffenen Judikatur, nach welcher es insbesondere klar steht, daß der Nachschub von Waren bei Ausverkäufen nur.in geringstem Maße und in dem zum Zwecke der Abwickelung der Ge schäfte erforderlichen Umfang zulässig ist, hält der Deutsche Juristentag die Ergänzung des Gesetzes über den unlauteren Wett bewerb in Ansehung des Ausverkaufswesens nicht für erforderlich, insbesondere- nicht eine Ergänzung im Sinne des veröffentlichten Regierungsentwurfs für wünschenswert. Sollte es zu einer gesetz lichen Regelung dieser Materie kommen, so ist die erwähnte Judikatur des Reichsgerichts über die Nachschübe zum Gesetz zu erheben.« Wie der Juristentag dazu kam, vor den Ausverkäufen als einer »modernen Form des Handels« eine besondere Verbeugung zu machen, könnte unverständlich erscheinen, wenn nicht die banale Tatsache, daß Juristen eben niemals unter Ausverkäufen zu leiden haben, eine Erklärung für diese milde Auffassung lieferte. Nur wer, wie z. B. Tausende von Uhrmachern, unter den Auswüchsen dieser »modernen Form des Handels« auf das empfindlichste zu leiden hat oder, wie der Syndikus unseres Bundes, in hundertfältiger Berührung mit dem Handwerk bleibt, wird den richtigen Standpunkt zur erwähnten Novelle gewinnen. Sie macht die Ausverkäufe nicht unmöglich, sondern sie bekämpft nur ihre schlimmsten Auswüchse, und sie sollte hierin noch erheblich mehr tun als sie beabsichtigt. Es fällt uns nicht ein, dem Deutschen Juristentage Vorschriften zu machen; den be scheidenen Wunsch aber können wir nicht unterdrücken: er möchte bei der Beratung von Gegenständen, die das deutsche Handwerk so nahe berühren wie der unlautere Wettbewerb und seine Bekämpfung, sich einen guten Referenten von einer Hand werkskammer ausbitten, auch wenn dieser kein Jurist ist. Jeden falls wollten wir die sehr einseitige Auffassung des Juristentages nicht unwidersprochen lassen. — Diese Zeilen waren bereits gedruckt, als am 21. September die Auffassung des Deutschen Juristentages durch eine andere Resolution, die am genannten Tage die XV. Hauptversamm lung der Deutschen Gewerbe-Vereine in Darmstadt gefaßt hat, pariert wurde. Diese Resolution lautet: »Die XV. Generalversammlung des Verbandes deutscher Gewerbe vereine hält den Gesetzentwurf über die Abänderung des Wett bewerbsgesetzes für eine wohlg elungene Ärbeit, die wohl geeignet erscheint, eine in der Hauptsache befriedigende Lösung der Frage zu bieten. Sie anerkennt mit Dank, daß in dem Entwurf eine Reihe von Forderungen berücksichtigt ist, welche die deutschen Gewerbevereine seit Jahren erhoben haben.« Was der Angelegenheit eine gewisse Pikanterie verleiht, ist der Umstand, daß der Referent, der diese Resolution bean tragte, ebenfalls ein Jurist, nämlich Justizrat Dr. Fuld (Mainz), war. Er befürwortete noch eine Reihe von Verbesserungen des Entwurfs, unter anderem eine Verschärfung des § 7, nach dem sich strafbar macht, wer bei Ankündigung des Verkaufs von Waren den Anschein hervorruft, daß es sich um Waren handelt, die den Bestandteil einer Konkursmasse bilden. Der Referent forderte einen neuen Absatz, wonach die Bezug nahme auf die Herkunft der Waren aus der Konkursmasse den Konkursgläubigern oder einem dritten rechtmäßigen Erwerber nicht gestattet ist. Schließlich befürwortete er die Unterscheidung zwischen Ausverkäufen im eigentlichen Sinne und Saison- oder Inventur-Ausverkäufen, welch letztere höchstens zweimal im Jahre stattfinden und höchstens je drei Wochen dauern dürften. Der Referent fand die Zustimmung der Versammlung. Auch die V. Generalversammlung der »Deutschen Mittel stands-Vereinigung« nahm am 22. September in Düsseldorf eine Resolution an, die die schleunige Vorlegung des Gesetz entwurfs zur Erweiterung des Wettbewerbgesetzes forderte sowie die Bestimmung, daß künftig in allen Fällen auf Antrag die öffentliche Klage zu erheben sei. Diese letztere Forderung, die wir selbst schon früher erhoben haben, scheint uns von allen die wichtigste zu sein, da die meisten Klagen wegen unlauteren Wettbewerbs daran scheitern, daß der Staatsanwalt die Verfolgung als nicht im öffentlichen Interesse liegend ab lehnt und der Kläger das Risiko des Prozesses nicht auf sich nehmen kann. L.
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