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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 32/34.1908/10
- Erscheinungsdatum
- 1908 - 1910
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141342Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141342Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141342Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig: Jg. 1908: Inhaltsverz., S. 349-350; Jg. 1910: S. 315-322 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 33.1909
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 3 (1. Februar 1909)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der Postscheck und seine Bedeutung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 32/34.1908/10 1
- ZeitschriftenteilJg. 32.1908 1
- ZeitschriftenteilJg. 33.1909 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1909) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1909) 21
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1909) 41
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 41
- ArtikelWider den unlauteren Wettbewerb 42
- ArtikelSpiralfeder und Spiralgabel 43
- ArtikelErnst von Wildenbruch † 46
- ArtikelZwei originelle Taschenuhrschlüssel 47
- ArtikelBerechnung des Vorschalt-Widerstandes bei elektrischen ... 48
- ArtikelDer Postscheck und seine Bedeutung 49
- ArtikelSprechsaal 49
- ArtikelAus der Werkstatt 50
- ArtikelVermischtes 51
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 52
- ArtikelBriefkasten 54
- ArtikelPatent-Nachrichten 55
- ArtikelAus verwandten Geschäftszweigen 56
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1909) 59
- AusgabeNr. 5 (1. März 1909) 79
- AusgabeNr. 6 (15. März 1909) 99
- AusgabeNr. 7 (1. April 1909) 115
- AusgabeNr. 8 (15. April 1909) 135
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1909) 155
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1909) 171
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1909) 189
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1909) 205
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1909) 223
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1909) 241
- AusgabeNr. 15 (1. August 1909) 259
- AusgabeNr. 16 (15. August 1909) 275
- AusgabeNr. 17 (1. September 1909) 293
- AusgabeNr. 18 (15. September 1909) 311
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1909) 329
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1909) 345
- AusgabeNr. 21 (1. November 1909) 363
- AusgabeNr. 22 (15. November 1909) 379
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1909) 399
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1909) 415
- ZeitschriftenteilJg. 34.1910 -
- BandBand 32/34.1908/10 1
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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Nr. 3 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG 49 Der Postscheck und seine Bedeutung |bwohl unsre Leser durch die Tageszeitungen ausführlich von der am 1. Januar in Kraft getretenen neuen Ein richtung des Postscheck-Verfahrens unterrichtet wurden, so mögen doch manche von ihnen die Wichtigkeit dieser Schöpfung noch immer nicht begriffen haben. Aus diesem Gesichtspunkte heraus wollen wir nicht unterlassen, auch unsrerseits noch zur Aufklärung über den Postscheck beizutragen. — Wer kann sich heute wohl die Postanweisung aus dem geschäftlichen Leben fortdenken? Wer das versucht, wird die ungeheure Bedeutung dieser aus England eingeführten Einrich tung begreifen. Und wenn er sich vorstellt, daß die Post anweisung eine in der Entwicklung begriffene Einrichtung ist, so wird er den Postscheck als ihr nächst höheres und entsprechend vollkommneres Entwicklungs-Stadium auffassen können und damit auch das Richtige treffen. Die Postanweisung ist ein Blatt Papier, das mit einem baren Stück Geldes beschwert werden muß, wenn es etwas bedeuten soll. Das neue Verfahren sucht die Zirkulation des Bargeldes nach Möglichkeit einzuschränken. Zur Regelung des Postscheck-Verkehres dienen in Deutsch land dreizehn Postscheck-Ämter; jedes von ihnen führt eine Liste der Kontoinhaber. Wer ein Konto haben will, muß bei einem beliebigen Postamt den Antrag stellen und 100 Mark als Stamm einlage einzahlen. Die Höhe des Guthabens eines Kontos unter liegt keiner Beschränkung. Die Einzahlungen auf ein Post scheckkonto können mittelst Zahlkarte oder Postanweisung bei jedem Postamte bewirkt werden, oder mittelst Überweisung von einem anderen Postscheck-Konto. Mit der Zahlkarte kann man Beträge bis zu 10000 Mark auf ein Postscheck-Konto einzahlen und zwar kann dies sowohl der Inhaber des Kontos tun, wie auch jede andere Person. Wer ein Konto hat, kann den Antrag stellen, daß alle für ihn eingehenden Postanweisungs-Beträge seinem Konto gutgeschrieben werden. Eine Barauszahlung wird dabei vermieden. Die Scheckformulare erhält der Konto-Inhaber von seinem Postscheck-An^t in Heften zu je 50 Stück zum Preise von 50 Pfennig für das Heft. Mit Hilfe dieser Schecks kann der Kontoinhaber jederzeit Zahlungen oder Übertragungen auf andere Konten aus seinem Konto veranlassen. Wir geben einige Beispiele. 1. Müller in Berlin will dem Kontoinhaber Meyer in Augs burg 200 Mark schicken. Er nimmt oder kauft sich eine Zahl karte (einzelne Exemplare werden am Postschalter kostenlos abgegeben) und füllt sie in den übersichtlich gedruckten Rubriken entsprechend aus. Der wesentliche Teil heißt dann auf der Zahl karte: »Zahlkarte auf 200 Mark (zweihundert Mark) zur Gut schrift auf das Konto Nr. 555 des Herrn Meyer in Augsburg bei dem Postscheckamt in München.« Denn Augsburg gehört zum Bezirk des Postscheckamtes München. Die 200 Mark zahlt Müller bar ein. Auf dem für Mitteilungen bestimmten Abschnitt darf er schreiben, was er will, z. B. um Empfangsbestätigung bitten. Die Gebühren für Zahlkarten betragen 5 Pf. für je 500 Mark oder weniger. Der Empfänger hat sie zu tragen. 2. Hinz in Leipzig will aus seinem Postscheck - Konto 50 Mark an Kunz in Oldenburg bar auszahlen lassen. Er nimmt ein Scheckformular und füllt es wieder entsprechend aus. Der Hauptteil lautet dann: »Konto Nr. 675. Konto-Inhaber Hinz in Leipzig. Das Kaiserliche Postscheckamt in Hannover (denn Oldenburg gehört zum Postscheckamt Hannover) zahle gegen diesen Scheck aus meinem Guthaben 50 Mark an Herrn Kunz in Oldenburg.« Ein solcher Scheck ist nun von Hinz innerhalb zehn Tagen nach Ausfüllung dem Postscheckamt einzusenden. Der Verkehr zwischen den Postscheckämtern und den Konto inhabern ist portofrei. Jede Bar-Rückzahlung kostet eine feste Gebühr von 5 Pfg. und außerdem Vio Prozent vom zurück zuzahlenden Betrage. Für jede Übertragung von einem Konto auf das andere sind 3 Pfg. zu zahlen. Diese Gebühren trägt der Konto-Inhaber, der die Zahlungen oder Übertragungen ver anlaßt. Sie werden von seinem Konto abgeschrieben. 3. Hat Kunz in Oldenburg ein Scheckkonto, so kann der Betrag auf sein Konto übertragen, statt bar ausgezahlt werden. Für solche Überweisungen von einem Konto auf das andere gibt es ebenfalls besondere Überweisungsformulare mit ent sprechend abgeändertem Text. Den gleichen Text führen die Überweisungs-Postkarten. Die eine Form ist zur Versendung unter Umschlag, die andere zur offenen Versendung bestimmt. Sonst besteht kein Unterschied zwischen ihnen. Die Bestell gebühr für jede Zahlungsanweisung beträgt bis zum Betrage von 1500 Mark fünf Pfennig; der Empfänger hat sie zu tragen. Es würde uns zu weit führen, alle Einzelheiten mitzuteilen, denn wir müßten dann die ganze Postscheck-Ordnung abdrucken; als wichtig ist aber noch zu bemerken, daß man jederzeit das Verhältnis mit dem Postscheckamt wieder lösen und in den vorherigen Stand zurücktreten kann. Das wird vielen den Übergang erleichtern, und zum Rücktritt wird voraussichtlich niemand Anlaß finden, nachdem er den ersten Schritt getan hat. Die Postämter erteilen alle gewünschte Auskunft. Empfehlen können wir allen Interessenten das Werkchen von Dr. J. Mez »Der deutsche Postscheck-Verkehr«, Muthsche Verlagshandlung in Stuttgart, das zum Preise von 1 Mark durch jede Buchhandlung zu beziehen ist. Es enthält alle nötigen Erläuterungen, einen wörtlichen Abdruck des Gesetzes und als Anhang auch die ein schlägigen Formulare. Es ist klar, daß das System seine Vorzüge in der Verein fachung des Geldverkehrs besitzt, indem an Stelle des rollenden Kapitals zum großen Teile entsprechende, durch die Postscheck ämter vorgenommene Buchungen und Abrechnungen treten. Die Vorzüge vergrößern sich mit der Zahl der Teilnehmer, sie werden also erst allmählich fühlbar werden. Manches hätte sicherlich einfacher gestaltet werden können. Beispielsweise ist das österreichische Post-Clearing-Sy stem, das auf ganz ähnlicher Grund lage ruht, wesentlich einfacher und billiger. Da man über seine et waigen Nachteile nichts gehört hat, so liegt die Annahme nahe, daß unser deutsches Gesetz vom grünen Tisch her den gewohnten nord- deutsch-bureaukratischen Einschuß erhalten hat. Darauf läßt u. a. eine Bemerkung im »Vorläufigen Jahresbericht der Handelskammer Rottweil für das Jahr 1908« schließen. Sie lautet: »Die Kammer bedauert, daß alle Bemühungen, die von der Reichspost für den Postscheckverkehr vorgeschlagenen Bestimmungen zu verbessern, vergeblich waren. Es ist abzuwarten, welche Erfahrungen das Publikum und die Post mit der Einrichtung in ihrer jetzigen' Gestalt machen werden.« Bis dahin möchten wir die fleißige Benutzung jedenfalls empfehlen, denn der Kern ist gut, und an der Beseitigung der Mängel im Laufe der Zeit ist nicht zu zweifeln. raoQaaooooaoaoaotroooaaooooaaaaaooacraacgraaaar^^ Sprechsaal Dornröschen Glashütte Glashütte ist ein liebes Städtchen, aber seine eben so lieben hütter nur manchmal und auch dann nur stellenweise. Brauche Bewohner scheinen zu schlafen. Man kann mit dem Mann im ich da z. B. notwendig zu einem bestimmten Termine Rad- Monde Abmachungen treffen, selbst mit den hypothetischen An- scheiben, fertig ausgeschnitten, die ich mir selbst auf meiner wohnern der hypothetischen Marskanäle, aber mit einem Glas- Räderschneidmaschine verzahnen will. Wenn ich die Räder
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