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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 11.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454416Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454416Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454416Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 17 (1. September 1904)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 11.1904 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Abbildung1. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1904) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1904) 17
- Abbildung2. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1904) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1904) 49
- Abbildung3. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1904) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1904) 81
- Abbildung4. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1904) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1904) 113
- Abbildung5. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1904) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1904) 145
- Abbildung6. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1904) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1904) 177
- Abbildung7. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1904) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1904) 209
- Abbildung8. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1904) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1904) 241
- Abbildung9. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1904) 257
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig) 257
- ArtikelWebers Kunstuhr mit selbsttätiger Darstellung des scheinbaren ... 258
- ArtikelZur freiwilligen Alters- und Invaliditäts-Versicherung 262
- ArtikelPhonographen und verwandte Konstruktionen 263
- ArtikelMeisterstücke der Uhrmacherkunst auf der Weltausstellung in St. ... 265
- ArtikelDie Handwerks-Ausstellung in Magdeburg 266
- ArtikelAus der Werkstatt - Für die Werkstatt 266
- ArtikelAuf zur Herbstmesse nach Leipzig! 267
- ArtikelPersonalien 268
- ArtikelGeschäftsnachrichten 268
- ArtikelVereinsnachrichten 269
- ArtikelVermischtes 269
- ArtikelDie Theorie in der Werkstatt (Fortsetzung) 271
- ArtikelFragekasten 271
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 271
- ArtikelPatente 272
- AusgabeNr. 18 (15. September 1904) 273
- Abbildung10. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1904) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1904) 305
- Abbildung11. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1904) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1904) 337
- Abbildung12. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1904) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1904) 369
- BandBand 11.1904 I
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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Ubrmacb Ceip3iger Organ Öer Deutfcben übrmacber - Vereinigung, 3 entralftelle 3t» Ceip3ig öes Verbanbes eifa^Cotbringfcber Uhrmacher, her freien Innung für öas Uhrmachergevverbe im Stabt* unö Canökreis Bielefelö, her 3 wangsinnung her Uhrmacher, Golöfcbmieöe unö Optiker 3U Bochum, her Uhrmacher=, Golöfcbmieöe= unb Optikerinnung Gelfenkircben ber Uhrmacher= 3 wangsmnung 3U ODünfter i. W. unb ber Uhrmacher=Vereinigung 3U Stenbal. Abonnements- unö Infertionsbebingungen fiebe auf öem Citelblatt. LeIegramm=Rbreffe: Ubrmacber=3eitung Diebener, Ceip 3 ig. fernfprecb=Flnfcb!ufe Ho. 2991 . nacb&tucfc ift nur nocfa vorheriger Vereinbarung unter genauer Quellen-Angabe geftattet! Do. 17 Ceip 3 ig, 1. September 1904 XI. Jabrg. Deutfcbe Ubrmacber-Vereinigung (3entralftetle 3 « Ceip 3 ig) Bericht über die Sitzung vom 22. August in Zills Tunnel. Anwesend waren die Mitglieder Herren Diebener, Friedrich Hahn, Herrmann, Hofmann, Magdeburg, Scheibe, Schneider, Scholze’ Wacker und Wildner. Zunächst erstattete der Kollege Hahn Bericht über den Ter min der Klage Busse dessen Resultat schon in der vorigen Nummer bekannt gegeben wurde, ln letzter Stunde hat B. doch noch gegen das uns freisprechende Urteil Berufung eingelegt, so daß in einigen Wochen erneute Verhandlung vor dem Kgl. Land gericht Berlin nötig ist, über die wir natürlich unsere Mitglieder auf dem Laufenden erhalten werden. Sodann nahm die Versammlung Kenntnis von der frdl Ein ladung der Urania zu Glashütte, welche am 28 Aug. ihr 25 jähriges Bestehen feierte. Es wurde beschlossen der Vereinigung die Glückwünsche der Zentralstelle auszudrücken und für die Einladung bestens zu danken Von dem Kollegen Bistrick in Königsberg erhielten wir eine Nummer der Allgemeinen Königsberger Zeitung, die das be kannte Inserat von Feith in Wien wn!mvhPn W D an ^ l0g dem Braunsc hweiger Fall den verant wortlichen Redakteur des genannten Blattes angezeigt und er warten, daß die Zeitung verurteilt wird die betr. Anzeige nicht mehr zu veröffentlichen. In der gleichen Weise sind wir wegen derselben Annonce auch gegen den Hannoverschen Anzeiger vor- hf g RerHn h S £ hliebllch haben wir aa ch die Staatanwaltschaft Ich m bermchrichten müssen, daß The American Watch Co. nach ihrer Verurteilung wiederum fine gold plated Schmucksachen annonciert hat. Wenn die Genannte, wie das ci ist, für jeden Fall der Zuwiderhandlung 100 Mk. Strafe Wir hiH h kann d ' e Buße ein hübsches Sümmchen kosten. wr n n T m W . leder alle Kolle S en - die Zeitungen, welche fragliche Inserat enthalten, ungesäumt einzuschicken. Aus den Mitteilungen der Chemnitzer Gewerbekammer entnehmen wir folgende Bekanntmachung: Ersuchen des Stadtrats in Chemnitz um eine Aeußerung zu einer durch die Kgl. Kreishauptmannschaft Chemnitz an ihn gelangten Ministerialverordnung vom 28. Mai 1904, betr. die Angabe des Feingehalts bei Taschenuhren (d. d. 18./6. 1904, J. No. 3602). Die Ministerialverordnung lautet: „Nach einem Schreiben des Reichskanzlers werden zufolge der Mitteilung des Leiters einer Uhrenfabrik in der Schweiz seit etwa zwei Jahren von dort vielfach Taschenuhren geringen Gold gehalts, besonders Damenuhren, mit einem Feingehalt von nur 8 Karat nach Deutschland eingeführt, die entgegen den Vor schriften des Reichsgesetzes vom 16. Juli 1884 (Reichsgesetz blatt Seite 120) mit der Angabe ihres Feingehaltes (0,333) ver sehen sind. Schweizer Uhrenfabriken und deutsche Uhrenhändler sollen ferner jene Vorschriften häufig dadurch zu umgehen ver suchen, daß sie in ihren Warenzeichen, welche den Uhrgehäusen aufgeprägt werden, die Zahl 333 verwenden. Unzweifelhaft wird aber durch die Eintragung derartiger Zeichen in die Zeichenrolle die Strafbarkeit nach dem Gesetze vom 16. Juli 1884 nicht beseitigt. Solche Warenzeichen, deren Inhalt möglicher weise gegen das Reichsgesetz vom 16. Juli 1884 verstößt sind nach einer Auskunft des Präsidenten des Kaiserlichen Patent amts für folgende Firmen eingetragen: 1. Zeichen 3334 für L. L., Berlin, 2. Zeichen 46110 für P. W. & Co., Hamburg 3. Zeichen 46220 für O. P., Berlin 4. Zeichen 36361 für M. K., Berlin, 5. Zeichen 63978 für R. B., Hamburg, angemeldet dagegen ein solches unter B 8289/42 Wg. für R. B., Hamburg, Die Kreishauptmannschaften werden veranlaßt, die Beobach tung der Vorschriften des Gesetzes über den Feingehalt der Gold- und Silberwaren vom 16. Juli 1884, namentlich bei der Fertigstellung und dem Vertrieb von Taschenuhren, ihr Augen merk zuzuwenden und über ihre Wahrnehmungen hierbei binnen drei Monaten Bericht zu erstatten.“ Die Gewerbekammer hat in der Angelegenheit zunächst eine Aeußerung von dem Uhrmacher-Verein zu Chemnitz und Um gegend eingeholt. Derselbe teilte zur Sache mit, daß ihm aller dings die in Frage stehenden Zeichen zu Gesicht gekommen seien Man nehme jedoch keinen Anstand, derartige Stücke dem Lager zuzuführen; denn infolge des Gesetzes "über die Stempelung der 14karätigen = 0,585 Goldgehäuse habe eine Ware Eingang (gefunden, die unter der Bezeichnung „8 Karat“ eine so verschiedene Legierung zeige, wie sie eben nur durch die Unkontrollierbarkeit des Feingehalts absatzfähig sei. Da
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