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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 12.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454417Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454417Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454417Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Mit Textverlust auf S. 101/102
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 21 (1. November 1905)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Aus einem neuen Werke der Fachliteratur
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Uhrmacher-Innung zu Münster gegen den Leihhausschwindel
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 12.1905 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Abbildung1. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1905) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1905) 17
- Abbildung2. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1905) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1905) 49
- Abbildung3. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1905) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1905) 81
- Abbildung4. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1905) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1905) 113
- Abbildung5. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1905) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1905) 145
- Abbildung6. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1905) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1905) 177
- Abbildung7. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1905) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1905) 209
- Abbildung8. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1905) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1905) 241
- Abbildung9. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1905) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1905) 273
- Abbildung10. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1905) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1905) 305
- Abbildung11. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1905) 321
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig) 321
- ArtikelEine Protestversammlung der Pfandleiher Schlesiens 323
- ArtikelAus einem neuen Werke der Fachliteratur 323
- ArtikelDie Uhrmacher-Innung zu Münster gegen den Leihhausschwindel 325
- ArtikelWelche Schaufenster-Beleuchtung ist die beste? 326
- ArtikelDie Weihnachtsreklame des Uhrmachers 328
- ArtikelWetter und Wettervoraussage 328
- ArtikelAus der Werkstatt - Für die Werkstatt 329
- ArtikelDänische Uhren 329
- ArtikelDie Frau im Geschäft des Uhrmachers 329
- ArtikelPersonalien 330
- ArtikelVereinsnachrichten 330
- ArtikelGeschäftsnachrichten 331
- ArtikelVermischtes 332
- ArtikelBüchertisch 334
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 334
- ArtikelDie Theorie in der Werkstatt 335
- ArtikelFragekasten 335
- ArtikelPatente 336
- AusgabeNr. 22 (15. November 1905) 337
- Abbildung12. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1905) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1905) 369
- BandBand 12.1905 -
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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No. 21 LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG 325 man V, welche durch den Gehäuserand geht, hin oder zurück, so verschiebt man den Rücker demnach und bringt die Rückerstifte dem Spiralklötzchen p weiter oder näher. Viel komplizierter ist die in Fig. 20 dargestellte Rücker einrichtung. Sie besteht aus einem Rechen S, welcher in ein auf der Brücke P angebrachtes Trieb B eingreäft. Die Brücke ist um eine Schraube V drehbar und wird durch eine Feder gehalten. Ein Zeiger A, auf dem Triebe befestigt, bewegt sich vor einem in Grade geteilten Bogen D, der durch zwei Schrauben mit der Brücke P verbunden ist. Wenn man nun den Zeiger A nach links oder nach rechts verstellt, wirkt man auf den Rückerzeiger mit aller wünschenswerten Sanftheit und Genauigkeit. In gewissen modernen Uhren ist der Rücker frei um das Rückerplättchen drehbar angeordnet, an seinem Ende gestützt auf eine Schnecke C, die mit einer Scheibe D durch Schrauben ver bunden ist. Beide sind an der Seite auf oder auch neben dem Kloben plaziert (Fig. 21). Der durch eine Feder an die Schnecke gedrückte Rücker wird durch Drehen der Scheibe verstellt, deren Gradeinteilung dazu dient, das Fortschreiten der Bewegung des Zeigers zu beobachten. Der Mechanismus (Fig. 22) findet sich gleichfalls in modernen Uhren. Der Rücker dreht sich auch frei um das Rückerplättchen und wird durch eine Feder R seitlich an eine Schraube V gedrückt, welche dazu dient, den Rücker zu verstellen. Dieser Mechanismus, der sehr gefällig ist, ziert den Kloben, erscheint aber für kourante Uhren durchaus nicht praktisch, denn er zwingt den Besitzer, sich immer an den Uhrmacher zu wenden, wenn der Rücker verstellt werden muß, eine Verpflichtung, als wenn es sich um ein ganz feines Stück oder einen Chronometer handelte. Die Ubrmacber-Innung 311 (Dünfter gegen Öen Ceibbausfcbwinöel. Münster i. W., den 7. Oktober 1905. Seiner Hochwohlgeboren dem Herrn Regierungs präsidenten zu Münster i. W. Euer Hochwohlgeboren beehren wir uns auf die gefällige Anfrage vom 11. September 1905 zu berichten, daß die Mitglieder der Uhrmacher-Zwangsinnung hie siger Stadt sich durch folgende Manipulationen der „Münsterischen Pfandleihanstalt H. & Co.“ beschwert fühlen: H. hat große Partien neuer Uhren, die in der Pfandleihanstalt versetzt waren 1 , bei Verfall zu Eigentum erworben; ob kurzerhand oder nach erfolgtem Ausgebot der Pfandstücke in öffentlicher Ver steigerung, ist uns nicht genau bekannt. Ueber die somit in sein Eigentum übergegangenen Uhren hat er neue Pfandscheine aus gefertigt, die er Handelsleuten und Dienstmännern in Partien von zum Teil 60 Stück und mehr unentgeltlich zum Vertriebe aus händigte, indem er diese dritten Personen im neuen Pfandschein als Verpfänder aufführle. Die Pfandscheine sind dann von den angeblichen Verpfändern gegen Zahlung von 50 Pf. oder M. 1.—, zum Teil auch teurer, an Personen weiter gegeben, die beabsich tigten, demnächst die verpfändeten Uhren in der Pfandleihanstalt auszulösen und so zu einer billigen Uhr zu kommen. Das Unlautere bei diesem Vorgehen liegt darin, daß Uhren, die nur einen Einkaufspreis von M. 7.50 bis M. 8.— besaßen, nach den neu ausgefertigten Pfandscheinen einen Leihhaus-Taxwert von M. 18.— besitzen sollten und als mit M. 12.— belieben angegeben wurden. Der neue Erwerber des Pfandscheins nimmt somit an, daß er für M. 12.— zuzüglich des von ihm für den Pfandschein veraus lagten Betrages und der taxmäßigen Leihhauszinsen eine Uhr er halte, die von dem bekanntlich sonst stets sehr gering schätzenden Sachverständigen in der Pfandleihanstalt auf M. 18.— taxiert sei, tatsächlich also einen noch weit höheren Wert besitze, während die Uhr in Wahrheit nur M. 7.50 bis M. 8.— Einkaufswert besitzt. Daß H. dabei direkt auf Betrug ausgeht, haben wir dadurch festgestellt, daß eins unserer Mitglieder, der eine solche, angeblich auf M. 18.— Leihhaus-Taxwert geschätzte Uhr, die nach Inhalt des neuen Pfand scheines mit M. 12.— effektiv beiiehen sein sollte, durch Zahlung von M. 12.— und Leihhauszinsen ausgelöst und die Uhr, nachdem sie aufgeputzt'und in ein hübsches Etuis gelegt war, am folgenden Tage erneut zum Versatz brachte. Nunmehr wurde die Uhr nur noch auf M. 9.— taxiert und mit M. 6.— beiiehen, b^saß also plötz lich nur noch die Hälfte des angeblichen bisherigen Wertes. Auch außerdem haben wir bei H. einmal eine neue Uhr, im Uhrmacher- Einkaufspreis von M. 17.—, versetzen lassen; H. bot darauf nur M. 6.— und ließ sich nur sehr schwer bestimmen, das Stück mit M. 7.— zu beleihen, ln einem weiteren Fall erging es ähnlich: früher war die Uhr auf M. 75.— taxiert und angeblich M. 50.— wert gewesen. Als der Käufer des Pfandscheins sogleich nach der Aus lösung sah, daß er betrogen sei und die Uhr zurückgeben wollte, wurde jede Wiederverpfändung zunächst ganz abgelehnt und nach längeren Verhandlungen sollte die Uhr statt M. 75.— nur noch M. 50.— wert sein und statt mit M. 50.— nur noch mit M. 30.— beiiehen werden. Dabei hatten für den Pfandschein M. 25.— ge zahlt werden müssen, so daß er M. 45.— verloren hatte. Mit Sicherheit ist anzunehmen, daß H. bei der erstmaligen Ver pfändung der Uhren, über welche er neue Pfandscheine schrieb, höchstens M. 6.— auf jede Uhr gegeben hat und erzielte er also, wenn die Uhr vor} dem Erwerber des neuen, fingierten Pfand scheines ausgelöst wurde, bei jeder Uhr einen nicht unerheblichen, unrechtmäßigen Gewinn, der in der Differenz zwischen dem tat sächlichen ersten Beleihungswerte und dem im fingierten Pfand scheine angegebenen Beleihungswerte bestand, wozu noch die Zinsen auf diese fingierte Wertdifferenz hinzutraten. Da aber H. das vorbezeichnete Manöver bei einer enormen Menge von Uhren ausgeführt hat, so ist der Gewinn, den er unrechtmäßig auf Kosten des ehrlichen Uhrenhandels erzielt, ein ganz bedeutender. Wie uns mitgeteilt wird, handelt es sich dabei um Uhren, die extra für Geschäfte der in Frage stehenden Art, von Schweizer Fabrikanten, hergestellt werden und die H. unter anderem von einem Goldwarenhändler R. K. in Köln (Rhein), Johannisstraße 50, in Par tien von mehr als M. 10000.— bezogen haben soll. Außerdem er hielt er große Posten von einem R. und von mehreren Engros- Uhrenhändlern auch in Kommission. Mitte 1904 soll H. für ca. M. 60000.— solcher Uhren auf Lager gehabt haben. Diejenigen Uhren, deren Pfandschein H. in der an gegebenen Weise nicht loswerden konnte, ließ er in öffentlichen Auktionen versteigern. Diese Auktionen fanden alle vier Wochen statt und wurden dabei stets große Posten von Uhren ausgeboten. Daß es aber auch bei den H.schen Auktionen nicht mit rechten Dingen zugeht, ist wiederholt festgestellt. Ein Pfand, bestehend in einer getragenen silbernen Damenuhr mit zwei Ringen, im tat sächlichen Werte von höchstens M. 8.—, das aber nach Inhalt des Pfandscheins auf M. 16.— taxiert und mit M. 11.— beiiehen sein sollte, wurde bei der Auktion mit M. 13.— ausgeboten und zu M. 16.— zugeschlagen. Nach dem auf dem Pfandschein mitgeteilten Leihhausreglement mußte der Ueberschuß dem Inhaber des Pfand scheins oder der Ortsarmenkasse ausgehändigt werden. Als aber der Pfandschein vorgewiesen wurde, um den vermeintlichen Ueber schuß mit M. 5.— abzüglich der Leihhauszinsen in Empfang zu nehmen, hieß es, daß sich leider nur ein Ueberschuß von 4 Pf. (!) ergeben habe, und zwar war dieser Ueberschuß, wie sich ander- weit ergeben, in der Weise berechnet, daß H. von den Gesamt überschüssen der zum Verkaufe gebrachten Pfänder außer Zinsen und Versteigerungskosten noch seine angeblichen „Verluste“ bei den Auktionen in Abzug brachte. Mit diesen „Verlusten“ hatte es eine ganz eigenartige Bewandtnis: Hatte H. z. B., wie das tatsächlich vorgekommen ist, größere Partien von Weckuhren mit pro Stück M. 1.72 in Versatz ge nommen, so wurde ein Teil in der Auktion zu M. 2.30 das Stück losgeschlagen, den Rest — 89 Stück auf einmal — erstand H. selbst für ca. 70 Pf. das Stück; so war ein „Verlust“ von mehr als M. 89.— vorhanden, mit welchem zunächst gegen anderweit erzielte Ueber- schüsse aufgerechnet werden konnte, bis für die Pfänder resp. die Ortsarmenkasse auch nur ein Pfennig übrig blieb. Seit Mitte 1904 hat H. in den hiesigen Tageszeitungen bekannt gemacht, daß er die bei ihm lagernden Uhren „zum Taxwerte“ und sogar „unter Taxwert“ abgeben wolle. Daß es hier in gleicher Weise auf Schwindel abgesehen ist, wie bei den übrigen Fällen, liegt wohl auf der Hand, da selbstverständlich nicht der reelle Taxwert, sondern der Taxwert des Leihhaus-Sachverständigen, der überhaupt die fingierte Taxierung der Uhren vornimmt, in Frage kommt. Gegen dieses, nach unserem Dafürhalten, gemeingefährliche Treiben des H. sind die bisherigen Gesetze machtlos. Wenigstens hat die Königliche Staatsanwaltschaft hierselbst ein Einschreiten gegen H. abgelehnt, weil ein gerichtlich vernommener Sachver ständiger angegeben hat, daß die in Frage stehenden Uhren bei einem Uhrmacher möglicherweise ebenso teuer verkauft würden, wie sie den Opfern des H. zu stehen kämen. Soweit wir jedoch
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