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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 9.1884
- Erscheinungsdatum
- 1884
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454430Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454430Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454430Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 25 (21. Juni 1884)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ausstellung für Handwerks-Technik zu Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ueber den Schutz der Erfindungen (Fortsetzung)
- Autor
- Klostermann, R.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Reichs-Patente
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Postwesen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 9.1884 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (5. Januar 1884) 1
- AusgabeNr. 2 (12. Januar 1884) 9
- AusgabeNr. 3 (19. Januar 1884) 17
- AusgabeNr. 4 (26. Januar 1884) 25
- AusgabeNr. 5 (2. Februar 1884) 33
- AusgabeNr. 6 (9. Februar 1884) 41
- AusgabeNr. 7 (16. Februar 1884) 49
- AusgabeNr. 8 (23. Februar 1884) 57
- AusgabeNr. 9 (1. März 1884) 65
- AusgabeNr. 10 (8. März 1884) 73
- AusgabeNr. 11 (15. März 1884) 81
- AusgabeNr. 12 (22. März 1884) 89
- AusgabeNr. 13 (29. März 1884) 97
- AusgabeNr. 14 (5. April 1884) 105
- AusgabeNr. 15 (12. April 1884) 113
- AusgabeNr. 16 (19. April 1884) 121
- AusgabeNr. 17 (26. April 1884) 129
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1884) 137
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1884) 145
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1884) 153
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1884) 161
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1884) 169
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1884) 177
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1884) 185
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1884) 193
- ArtikelEinladung zum Abonnement 193
- ArtikelEin Beitrag zur Gehilfenfrage (Schluss aus Nr. 23) 193
- ArtikelGangtabelle II der zur siebenten in Abtheilung IV der Deutschen ... 194
- ArtikelUeber Nickelmetall und Nickelanoden 194
- ArtikelUnsere Werkzeuge 196
- ArtikelEine seltsame Taschenuhr 196
- ArtikelAusstellung für Handwerks-Technik zu Dresden 197
- ArtikelUeber den Schutz der Erfindungen (Fortsetzung) 198
- ArtikelVereinsnachrichten 198
- ArtikelDeutsche Reichs-Patente 198
- ArtikelPostwesen 198
- ArtikelVerschiedenes 198
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 199
- ArtikelBriefkasten 199
- ArtikelAnzeigen 199
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1884) 201
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1884) 209
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1884) 217
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1884) 225
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1884) 233
- AusgabeNr. 31 (2. August 1884) 241
- AusgabeNr. 32 (9. August 1884) 249
- AusgabeNr. 33 (16. August 1884) 257
- AusgabeNr. 34 (23. August 1884) 265
- AusgabeNr. 35 (30. August 1884) 273
- AusgabeNr. 36 (6. September 1884) 281
- AusgabeNr. 37 (13. September 1884) 289
- AusgabeNr. 38 (20. September 1884) 297
- AusgabeNr. 39 (27. September 1884) 305
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1884) 313
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1884) 321
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1884) 329
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1884) 337
- AusgabeNr. 44 (1. November 1884) 345
- AusgabeNr. 45 (8. November 1884) 353
- AusgabeNr. 46 (15. November 1884) 361
- AusgabeNr. 47 (22. November 1884) 369
- AusgabeNr. 48 (29. November 1884) 377
- AusgabeNr. 49 (6. Dezember 1884) 385
- AusgabeNr. 50 (13. Dezember 1884) 393
- AusgabeNr. 51 (20. Dezember 1884) 401
- BandBand 9.1884 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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— 198 — für Handwerks-Technik, Dresden, Prinz-Max-Palais — Ostra- Allee 24 — zu richten. Platzmiethe. Zur theilweisen Deckung der durch die Ausstellung erwachsenden Kosten wird eine Platzmiethe in nachstehendem Ausmaasse erhoben: 15 Mark pro Quadratmeter Bodenfläche, bedeckter Raum, 12 „ „ Wandfläche, 10 „ „ „ Bodenfläche, halbgedeckt, 6 » „ « ungedeckt. Leber den Schutz der Erfindungen. Von dem Geh. Bergrath R. Ivlostermann. (Fortsetzung.) Eine Verletzung des Patentrechtes liegt vor, wenn jemand ohne Erlaubnis des Inhabers den Gegenstand der Erfindung im Inlande in Benutzung nimmt. Das Deutsche Reich nimmt ebenso wie die übrigen Staaten für die von ihm ertheilten Patente keine Geltung ausserhalb der Landesgrenzen in Anspruch. Wenn eine in Deutschland patentirte Waare in der Schweiz oder sonstwo selbst von einem Deutschen nachgemacht wird, so zieht dies weder Strafe noch einen Entschädigungsanspruch nach sich. Werden dagegen die im Auslande nachgemachten Waaren nach Deutsch land eingeführt und dort in Verkehr gebracht, so liegt nun eine Patent verletzung vor, auch wenn der Fabrikant in seinem Lande den Patentschutz erlangt hat. Ob auch die Durchfuhr der im Auslande nachgemachten Waaren von dem Patentinhaber verhindert werden kann, ist streitig, jedoch zu bejahen, sofern die Durchfuhr durch irgend welche Spedition oder ge schäftliche Vermittelung im Inlande bewirkt wird, welche als ein in Ver kehrbringen im Sinne des Gesetzes anzusehen ist. Die Engländer nehmen die in England durch Patent geschützten Waaren, welche von Deutschland über England nach China und Japan verladen werden, in ihren Häfen in Beschlag, nur an Bord ausländischer Schiffe findet die Beschlagnahme nicht statt, sofern nicht die Einfuhr nach England beabsichtigt war. Die eng lischen und französischen Zollbehörden nehmen überhaupt bereitwillig die inländischen Gewerbetreibenden gegen die Verletzung ihrer Urheberrechte in Schutz. Sie nehmen auf Antrag derselben die vom Auslande eingeführten nachgeahmten Muster, Waarenzeichen, nachgedruckte Bücher und vor allem nachgefertigte patentirte Waaren vorläufig in Beschlag. Ja, in England weisen sie sogar von Amts wegen die Einfuhr ausländischer Waaren zurück, welche mit einem englischen Fabrikationsorte bezeichnet sind. Unsere Zoll behörden dagegen handeln nur auf Requisition der Gerichte und weisen die direkten Anträge der verletzten Gewerbetreibenden zurück. Der Thatbestand der Nachahmung kann bei den patentirten Waaren in dem Nachmachen derselben oder in dem Feilhalten und in Verkehrbringen nachgemachter Gegenstände bestehen, bei den patentirten Verfahren und Vorrichtungen ausserdem in der unbefugten Benutzung des patentirten Gegenstandes. Die nachgemachte Waare muss mit der paten tirten in wesentlichen Merkmalen, welche zugleich durch das Patent ge schützt sind, übereinstimmen. Unwesentliche Abänderungen schliessen den Thatbestand der Verletzung und die Strafbarkeit nicht aus. In einem kürzlich entschiedenen Falle handelte es sich um Nachahmung der paten tirten gebogenen Ofenröhren, welche aus einem Stücke bestehen und bei welchen das Knie so hergestellt wird, dass auf der einen Seite das Blech in Falten gelegt wird, welche dann zusammengepresst werden, so dass im Innern nach der Patentbeschreibung eine schöne glatte Fläche entsteht. An den nachgemachten und konfiszirten Exemplaren waren die Falten nur unvollkommen zusammengepresst, und das Gericht nahm deshalb an, dass keine strafbare Handlung vorliege, weil das Merkmal der schönen glatten Fläche fehle. Die Unrichtigkeit dieser Entscheidung, welche auch von dem Reichsgericht als nichtig aufgehoben ist, leuchtet ein. Das Neue in der Erfindung besteht nicht in der Herstellung der glatten Fläche im Innern, welche die Blechröhren von Natur haben, sondern umgekehrt in der Falten bildung und der dadurch bewirkten Krümmung der Röhren. Die gebildeten I alten müssen demnächst wieder beseitigt werden, damit sie den Durchzug der Luft nicht behindern. Geschieht dies in unvollkommener Weise, so liegt dennoch eine Nachahmung vor und die Verletzung des Patentes wird durch die mangelhafte Nachbildung nicht ausgeschlossen. (Schluss folgt.) Y ereiiisnachriehten. Uhrmachergehilfen-Verein Münster i/W. Wir können unseren Kollegen die angenehme Mittheilung machen, dass hier seit Januar ein Uhrmachergehilfen-Verein besteht und erfreuliche Fortschritte macht. Der Verein hat nach § 1 unserer Statuten den Zweck, die Mitglieder durch Lektüre der Fachzeitungen und anderer W T erke sowie durch gegenseitige Mittheilungen zu belehren. Die Versammlungen finden jeden Mittwoch Abends 8 3 / 4 Uhr in der altdeutschen Bierhalle am Roggenmarkt statt und sind uns fremde Kollegen jederzeit herzlich willkommen. Münster i/W., im Juni 1884. Der Vorstand des Uhrmachergehilfen-Vereins. I. A.: Josef N o 1 z e n, Schriftführer. Deutsche Reichs-Patente. Patent-Anmeldungen. Nr. 2013 (F.). Kl. 42. Theophile Desire F ollio t in Perriers (Frank reich); Vertreter: Lenz &Schmidtin Berlin W., Genthinerstr. 8: „Sonnen uhr in Verbindung mit einem Kompass“. Nr. 4332 (H.). Kl. 83. C. Hahlweg in Stettin: „Stundenschlagweik mit Repetition“. Nr. 2681 (G.). Kl. 83. F. A. L. de Gruyter in Amsterdam; Ver treter: Hugo Knoblauch & Co. in Berlin SW., Königgrätzerstr. 41: „Jahresuhr mit ein Mal im Jahre aufzuziehendem Schlagwerk“. Nr. 3454 (K.). Kl. 83. Karl Kla usmann in Furtwangen: „Kuckucks uhr mit Echo“. Patent-Ertheilungen. Nr. 27899. Kl. 83. Gebrüder Furtwängler in Triberg (Baden): „Kalenderuhr“. Nr. 27914. Kl. 83. J. F. Kettell in Worcester, Massach. (V. St. A.); Vertreter: F. Engel in Hamburg, Graskeller 21: „Neuerungen an elektrischen Uhrenregulatoren“. Erloschene Patente. Nr. 18559. Kl. 83. Kettenrad für Uhren. Nr. 19490. Kl. 83. Neuerungen an Uhrmacher-Drehbänken. Post wesen. Postkarten mit Antwort nach Japan. Denjenigen Ländern des Weltpostvereins, nach welchen Postkarten mit Antwort abgesandt werden können, ist gegenwärtig auch Japan beige treten. Das Porto für derartige Postkarten nach Japan beträgt 20 Pf. Verschiedenes. Ein interessanter Wechselfall, welcher Manchem zur Warnung dienen mag, trug sich in einer benach barten Stadt Bonns zu. Ein dortiges Haus hatte einem auswärtigen als „fein“ bekannten Hause Waaren zum Betrage von 1000 Mk. in Probe gegen acceptirten Wechsel, zahlbar nach drei Monaten, geliefert. Der zu friedenstellenden Probe-Bestellung folgte vor Bezahlung des ersten Wechsels ein Auftrag zum Werthe von 9000 Mk. unter gleichen Bedingungen gegen Accept. Vor Zahlung des ersten Wechsels fallirte das auswärtige Haus. Der 1000 Mark-Wechsel wurde vom Waaren-Lieferanten der Protestkosten Ersparnis halber zurückgezogen. Das zweite Wechsel-Accept zu 9000 Mk. lag noch unbegeben im Portefeuille des Lieferanten. Der Letztere meldet seine Forderung zur Konkursmasse an, erhält jedoch vom Syndik den Be scheid, er möge, weil der Posten infolge unordentlicher Buchführung nicht in den Büchern des Falliten zu finden sei, den Beweis seiner Lieferung geben. Der Lieferant schickte als bestes Beweismittel das Wechsel-Accept des Falliten für die letzten 9000 Mk. Weil er dasselbe jedoch noch nicht begeben hatte, eine Begebung auch unter den vorhandenen Umständen nicht möglich war, so hatte der Lieferant keine Wechselstempelmarke (in diesem Falle 4 Mark 50 Pf.) dem Accepte aufgeklebt resp. kassirt. Das Accept kommt natürlich durch den Syndik des Falliments in die Hände der Gerichtsbehörden. Von letzteren wird dem Lieferanten nunmehr be deutet, dass er wegen unterlassener Stempelmarken-Aufklebung die gesetz liche Strafe des fünfzigfachen Wechselstempel-Betrages — 225 Mark — zu zahlen habe. Auf die Antwort des Lieferanten, dass ja der Wechsel nicht in Umlauf gewesen, und wegen Falliments des Acceptanten überhaupt nicht in Lauf kommen könne, ergeht laut der „Bonn. Ztg.“ der Bescheid,.
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