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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 11.1886
- Erscheinungsdatum
- 1886
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454431Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454431Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454431Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 39 (25. September 1886)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ein Beitrag zur Geschichte der Sonnenuhren (Fortsetzung)
- Autor
- Bolz, Chr. Heinr.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 11.1886 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (2. Januar 1886) 1
- AusgabeNr. 2 (9. Januar 1886) 9
- AusgabeNr. 3 (16. Januar 1886) 17
- AusgabeNr. 4 (23. Januar 1886) 25
- AusgabeNr. 5 (30. Januar 1886) 33
- AusgabeNr. 6 (6. Februar 1886) 41
- AusgabeNr. 7 (13. Februar 1886) 49
- AusgabeNr. 8 (20. Februar 1886) 57
- AusgabeNr. 9 (27. Februar 1886) 65
- AusgabeNr. 10 (6. März 1886) 73
- AusgabeNr. 11 (13. März 1886) 81
- AusgabeNr. 12 (20. März 1886) 89
- AusgabeNr. 13 (27. März 1886) 97
- AusgabeNr. 14 (3. April 1886) 105
- AusgabeNr. 15 (10. April 1886) 113
- AusgabeNr. 16 (17. April 1886) 121
- AusgabeNr. 17 (24. April 1886) 129
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1886) 137
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1886) 145
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1886) 153
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1886) 161
- AusgabeNr. 22 (29. Mai 1886) 169
- AusgabeNr. 23 (5. Juni 1886) 177
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1886) 185
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1886) 193
- AusgabeNr. 26 (26. Juni 1886) 201
- AusgabeNr. 27 (3. Juli 1886) 209
- AusgabeNr. 28 (10. Juli 1886) 217
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1886) 225
- AusgabeNr. 30 (24. Juli 1886) 233
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1886) 241
- AusgabeNr. 32 (7. August 1886) 249
- AusgabeNr. 33 (14. August 1886) 257
- AusgabeNr. 34 (21. August 1886) 265
- AusgabeNr. 35 (28. August 1886) 273
- AusgabeNr. 36 (4. September 1886) 281
- AusgabeNr. 37 (11. September 1886) 289
- AusgabeNr. 38 (18. September 1886) 297
- AusgabeNr. 39 (25. September 1886) 305
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1886) 313
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1886) 321
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1886) 329
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1886) 337
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1886) 345
- AusgabeNr. 45 (6. November 1886) 353
- AusgabeNr. 46 (13. November 1886) 361
- AusgabeNr. 47 (20. November 1886) 369
- AusgabeNr. 48 (27. November 1886) 377
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1886) 385
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1886) 393
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1886) 401
- AusgabeNr. 52 (25. Dezember 1886) 409
- BandBand 11.1886 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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— 308 — Aufgange bis zum Niedergange beschreibt, ganz genau bezeichnen konnte, so war sie doch für die damalige Zeit zum gewöhn lichen Gebrauch und für die Sternkunde zu wichtig, als dass man das Verdienst des Erfinders nur im geringsten zu schmälern befugt wäre. Derjenige nun, der sich um die Gnomonik noch mehr ver dient gemacht hat, ist Anaximes, ein Schüler des Vorigen, der ungefähr 530 v. Chr. geboren wurde und die Erfindungen seines Lehrers zu einer noch grösseren Vollkommenheit brachte. Plinius sagt von ihm, er habe die Schattenlehre, die man Gnomonik nennt, erfunden und sei der erste gewesen, der zu Lacedämon einen Sonnenzeiger angebracht habe. Da man nun den Grund für die Sonnenuhren gelegt hatte, so fing man auch an, diese gnomonischen Werkzeuge noch mannigfaltiger und künstlicher zu verfertigen. Die erste der artige Erfindung rührt von Eudoxüs her, der etwa 400 v. Chr. lebte, und welche den Namen Arachne oder Spinnengewebe erhielt. Obgleich nun zwar nicht bestimmt ist, oh diese Sonnenuhr auf einer Horizontalfläche oder in eine sphärische Aushöhlung, wie die Uhr des Berosius, gezeichnet und ausgeführt worden ist, so ist doch wol zu vermutheu, dass sie ihren Namen infolge der Aehnlichkeit mit den Spinnengeweben erhalten hat, weil die eingehauenen Stundenlinien sich ebenso wie diese durchschnitten. Die Arachne von Eudoxus wurde nun später von dem grossen Geometer und Astronomen Apollonius vervollkommnet, und er ersann diejenige Gattung von Sonnenuhren, welche Pharetra oder die köcherförmigen genannt wurden. Obgleich weder Beschreibung noch Zeichnung von dieser vorhanden ist, so kann man doch wol annehmen, dass die Aehnlichkeit mit einem Köcher ebenfalls die Ursache ihrer Benennung gewesen ist, bei welcher Apollonius, ein Mann von Genie, die Stundenlinien so zu ziehen wusste, dass man daran die Stunde des Tages ablesen konnte. Ein anderer nicht minder grösser Künstler Griechenlands und Nacheiferer des Phidias, Patrokles mit Namen, erfand eine neue Sonnenuhr von einer anderen noch ungewöhnlichen Gestalt, welche Pelecinon genannt wurde, und mit einem zweischneidigen Schwerte viel Aehnlichkeit gehabt hätte. Aus einer noch vorhandenen Zeichnung geht hervor, dass die Uhr, mit Stundenlinien versehen, vertikal auf einem Gestelle steht, so dass man sie hin und her tragen kann; allein dass die aller erste Art dieser Uhren ebenso beschaffen gewesen sei, kann man nicht behaupten. Patrokles hatte diese vermutlilich in einen Marmorstein hineingearbeitet, und so blieb sie immer unbeweg lich auf einer Stelle stehen. Jüngere Künstler verfertigten dann wol nach eben dem Modelle bewegliche Sonnenuhren, die man von einem Orte zum anderen tragen konnte. (Fortsetzung folgt.) Sprechsaal. Erwiderung auf den Artikel: „Zur Lehrlingsfrage unseres Faches“. In Nr. 34 und 35 dieses Journals wurde die Lehrlingsfrage einer Erörterung unterzogen und aufgefordert, diese Erörterung nicht unerwidert verhallen zu lassen. Es sei deshalb gestattet, hier eine Meinung niederzulegen, welche allerdings die Endab sichten des Herrn Verfassers jener Erörterung nicht zu unter stützen vermag. Der Herr Verfasser W. H. hat nach Anführung verschiedener, das Lehrlingsausbilduugswesen in gewissen Uhr macherkreisen schildernder Zustände, die Forderung aufgestellt, strenge und staatlich kontrollirte Prüfungen für Uhrmacherlehr linge einzuführen, um „offizielle Beweise“ über die nöthige Be fähigung der Ausgelernten zu erhalten und im gegebenen Falle gegen gewissenlose Lehrmeister mit „sicherem Erfolg“ Vorgehen zu können. Nun, es wird immer schwer sein, die Schuld an einer mangel haften Ausbildung zwischen Lehrer und Schüler richtig abzu wägen, namentlich, wenn die Prüfenden beide nicht näher kennen. Dann aber ist auch der „offizielle Beweis“ bei Prüfungen, deren Prüfungsstoff dem kontrollirenden Beamten so fremd ist, wie es Herr W. H. z. B. von unserem Fache ganz richtig sagt: dass die grössten Pfuschereien, mithin auch die verkehrtesten Prüfungs fragen und Antworten ohne Furcht vor Entdeckung des baarsten Unsinns selbst vor dem gelehrtesten Manne vorgebracht werden können — dann ist also auch dieser Beweis von sehr mässiger Bedeutung und die Anwesenheit eines Staatsbeamten mehr oder weniger nur eine Art äusserer Dekoration. Allenfalls fällt einem solchen Herrn einmal die Aufgabe des wellenglättenden Oeles zu, wenn die auseinandergehenden Meinungen der Prüfungsmeister zu sturmbewegten Auftritten führen. Ich erinnere mich aus früherer Zeit, als wir uns der staatlichen Kontrolle in Gestalt des die Prüfungen leitenden Herrn Bürgermeisters oder Stadt- rathes erfreuten, dass dieser manchmal besänftigend einsclireiten musste, wenn sich die Gelehrten nicht einigen konnten über die Anzahl der Grade, welche man dem Spindelgang geben müsste, oder über die Anzahl der Zahnspitzen, über welche der Durchmesser eines treibenden Triebes zu greifen hätte, und über dergleichen in unsichtbarer Tiefe begründete Lehrsätze mehr. Welchen schlimmen Eindruck ein solcher, oft mit grösser Er bitterung geführter Streit auf den Prüfling macht, weiss ich aus eigner Erfahrung, dagegen kann ich mir nur aus Reflexionen vorstellen, wie unsicher schliesslich der Vorsitzende Stadtrath oder Bürgermeister sein musste, ob der Prüfling oder wer von den Prüfenden, oder ob alle Unrecht hatten. Nach den Schilde rungen des Herrn W. H. würde die Wiederholung solcher Auf tritte auch heute noch nicht unmöglich sein, so lange in jedem Städtchen Prüfungen vorgenommen werden dürften. Deshalb schlägt Herr W. H. auch die Errichtung von Kommissionen vor, die nach Bedürfnis an bestimmten Orten zusammenzutreten und die Prüfungen in Gegenwart eines Staatskommissärs vorzunehmen hätten. Die Prüfungsmeister sollen „von den Uhrmachern“ ge wählt werden. Hier stossen uns einige Fragen auf: von welchen Uhr machern? von allen? In welcher Weise? — Ich glaube, dass sich diese Fragen ohne die Vorfrage einer zwangsweisen Organi sation des gesamten Standes nicht gut beantworten lassen werden. Eine andere wichtige Frage ventilirt und beantwortet Herr W. H. selbst, indem er vorschlägt, die Kosten des Verfahrens von den Prüflingen als „Honorar“ einzuziehen oder auf die Staats kasse zu wälzen. Diese wird sich indes ohne staatliches Inter esse schwer bereit finden lassen, einen Pfennig zu zahlen, und die Möglichkeit, dass jemanden eine feine Uhr total verpfuscht werden kann, schliesst doch kein Staatsinteresse in sich; in Be ziehung auf den Schutz des Bürgers aber bieten die Gesetze dem Geschädigten bereits Hebel genug, um sich Entschädigung dafür zu verschaffen. Leider geschieht dies nur sehr selten, mag auch mitunter schwierig sein, würde aber gewiss von der Regierung als offener Weg zur Abhilfe bezeichnet werden. Das Verlangen hingegen, dass der Prüfling alle die unter Umständen nicht un bedeutenden Kosten des Verfahrens selbst tragen soll, stellt leider in demselben Missverhältnis, wie manche andere Anforde rung zu der pekuniären und gesellschaftlichen Stellung, welche unsere jungen Leute in der Regel zu erwarten haben. Der Staat müsste eigentlich zuvor eine Taxe der Gebühren für die Arbeiten des Uhrmachers und die Höhe des Nutzens an seinen Verkäufen festsetzen, um den Hauptgrund aller Misswirthschaft zu beseitigen, nämlich die Sucht, alle Konkurrenz nicht etwa durch immer bessere, sondern nur durch immer billigere Leistungen auszu stechen. Der erhöhte Verdienst würde eine bessere Bezahlung der Gehilfen ermöglichen und wir würden Lehrlinge aus besseren Ständen und mit gehöriger (Realschul-)Vorbildung erhalten, der Uhrmacher würde dann das in der Regel werden, was er jetzt nur ausnahmsweise ist, nämlich ein Künstler, dessen wissen schaftliche Bildung es ihm erlaubt, seine Arbeiten theoretisch zu bestimmen, und dessen technische Uebung es ihm gestattet, die Schwierigkeiten der praktischen Ausführung zu bemeistern, mit einem Wort: in der That ein Uhrmacher, d. h. Einer, der eine Uhr auch wirklich machen kann. So lässt es sich recht angenehm weiter träumen, aber an eine Verwirklichung solch’ eines „Staatsuhrmachers“ ist nicht ernsthaft zu denken. Selbst der Prüfungszwang wird sieb zu letzt doch nur im Anschluss an die Innungsbewegung der Hand-
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