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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 16.1891
- Erscheinungsdatum
- 1891
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454435Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454435Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454435Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Original Heft 8 und Heft 16 doppelt; Heft 15 unvollständig
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 14 (15. Juli 1891)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Hütet Euch vor dem Feuer!
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Briefwechsel
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 16.1891 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1891) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1891) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1891) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1891) 49
- AusgabeNr. 5 (15. März 1891) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1891) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1891) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1891) 113
- AusgabeNr. 8 (15. April 1891) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1891) 131
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1891) 147
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1891) 163
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1891) 179
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1891) 197
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1891) 215
- ArtikelCentral-Verband 215
- ArtikelUhren-Fachausstellung Leipzig 216
- ArtikelZur Tagesordnung des Verbandstages 216
- ArtikelDie Gesammt-Vorstandssitzung vom 28. Juni 1891 216
- ArtikelDie Verhandlungen des Vereinstages in Halberstadt über die ... 217
- ArtikelEine Aufgabe für Erzeuger von mechanisch-astronomischen ... 218
- ArtikelHütet Euch vor dem Feuer! 219
- ArtikelBriefwechsel 220
- ArtikelVereinsnachrichten 221
- ArtikelUhrmachergehilfen-Vereine 222
- ArtikelSprechsaal 223
- ArtikelVerschiedenes 223
- ArtikelDeutsche Reichs-Patente 223
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 224
- ArtikelAnzeigen 224
- AusgabeNr. 15 (1. August 1891) 233
- AusgabeNr. 16 (15. August 1891) 255
- AusgabeNr. 16 (15. August 1891) 255
- AusgabeNr. 17 (1. September 1891) 277
- AusgabeNr. 18 (15. September 1891) 295
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1891) 317
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1891) 337
- AusgabeNr. 21 (1. November 1891) 357
- AusgabeNr. 22 (15. November 1891) 381
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1891) 403
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1891) 425
- BandBand 16.1891 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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— 220 — der Aufnahme normirt und sind nicht schwankend nach den je weiligen Auszahlungen, die die Gesellschaft durch entstandenen Schaden zu leisten hat. Aber mehr wie bei obengenannter Vereini gung kommt es bei dieser auf die Bewirthschaftung an. Während bei den Gesellschaften auf Gegenseitigkeit der Uebersehuss des Ver dienstes, abzüglich der Verwaltungskosten, den Versicherten zu Gute kommt, fliesst der Vortheil bei Aktiengesellschaften den Aktionären in die Tasche. — Und nun erkundige man sich, welche Gehälter die Direktions-Mitglieder von Versicherungs- Aktien-Gesellschaften beziehen! Nachdem ich versucht habe, das Wesen der Gesellschaften im allgemeinen darzuthun, will ich näher auf die Verpflichtungen eingehen und einige mir bekannte Fälle illustriren, wobei ich mich auf die Mittheilungen höchst glaubwürdiger Personen berufe. Man nehme sich einmal gehörig Zeit, suche seine Police heraus und lese sie nicht nur, sondern studire die einzelnen Ver sicherungs-Bedingungen gründlich durch. Hat man solche von verschiedenen Gesellschaften zur Hand, so ergiebt sich, dass die Policen fast ein und denselben Inhalt haben, nur die Fassung hat eine etwas abweichende Form. Scheinbar ist alles so folge richtig behandelt wie es nur sein kann. Da steht geschrieben: § 1. „Die Gesellschaft versichert gegen Schaden, welcher den ver sicherten Gegenständen durch Brand oder jede Art von Blitz schlag, sowie das dadurch veranlasste Löschen, Niederreissen oder erwiesene nothwendige Ausräumen zugefügt wird, und in der Beschädigung oder dem Abhandenkommen derselben be steht“. Klar und deutlich! Warum soll man dies nicht unter schreiben? Da steht es ja, vorkommenden Falls erhält man alle durch Brand entstandenen Schäden vergütet und man kann ruhig schlafen gehen, damit hat man seine Schuldigkeit gethan und mehr kann man nicht. — Aber gemach, mein Freund! Noch im selben Paragraph im nächsten Satze dreht sich schon der Spiess um, jetzt beginnen die Ausnahmebestimmungen, die volle drei recht ausführliche Paragraphen fassen und, wörtlich in Anwendung gebracht, jede Versicherung aufheben zu Gunsten der Gesellschaft. — Welche Unmasse Verpflichtungen ist man ein gegangen und welche Garantie der Gegenleistung hat man erhalten? Gewiss wird jede Gesellschaft, ’ der es an der Er haltung ihres Renommes liegt, den vereinbarten Bestimmungen nachkommen; aber lese man nur recht deutlich nach, wie diese durch die Ausnahmen zusammenschrumpfen. Noch 15 —17 lange Paragraphen geben dem Versicherten Aufklärung, was er thun muss, damit seine in gutem Glauben und ohne tiefere Sachkennt- niss unterschriebene Versicherungs-Police im Falle eines Brandes nicht ungüliig ist. Bei der Aufnahme des stattgehabten Schadens geht es genau nach dem Buchstaben, es wird vergütet nach der unterschriebenen Police (pro rata!) nur glaube man nicht bei der gegnerischen Partei irgend welcher Coulanz zu begegnen. Hier ein Beispiel: Der Inhaber eines namhaften Uhrenge schäftes hatte die Wahrnehmung gemacht, dass einige in seinem Schaufenster befindliche Holz-Stutzuhren von den zur Erleuchtung dienenden Gasflammen angekohlt waren. Dieser Schaden musste im Verlauf einer Woche entstanden sein, da beim Putzen des Fensters, welches in diesem Zeitraum vorgenommen, nichts be merkt worden war. Auf seinen Antrag um Entschädigung von 50 Mk. erhielt unser Kollege den Bescheid: er solle genau Tag und Stunde angeben, an welchem der Brand stattgefunden habe, andernfalls könne sich die Gesellschaft nicht zur Entschädigung verstehen. Unter diesen Umständen verzichtete unser Gewährs mann gern auf den weiteren Genuss, mit dieser Gesellschaft in Verbindung zu bleiben und schied aus. (Schluss folgt.) Briefwechsel. Unter „Eingeschrieben“ sandten wir am 11. d. M. unsre An zeige, wie folgt: Berlin W., Kanonierstr. 40. An das Städtische Polizeiamt in Leipzig. „Der Central - Verband der Deutschen Uhrmacher — im Jahre 1876 in Harzburg begründet — hat auf seinem letzten Verbandstage im Jahre 1888 in Berlin beschlossen, den nächsten ordentlichen Verbaucfstag für 1891 nach Leipzig zu berufen. Wir haben für unsere Sitzungen die Zeit vom 23. bis inkl. 25. August bestimmt und beehren uns, dem Städt. Polizei amt egrebenst anzuzeigen, dass die Central halle in Leipzig der Ort unsrer Versammlungen und Berathungen sein wird.“ Der Vorstand des Centr.-Verb. d. Deutschen Uhrmacher. A. Engelbrecht, Hof-Uhrmacher, Vorsitzender. Von der Verbindung „Urania“ in Glashütte erhalten wir mit Bezugnahme auf Auslassungen gelegentlich der Sitzung des Vereins Magdeburg und Umgegend in Halberstadt ein Schreiben, welches wir gern zum Abdruck bringen, indem es uns nur er wünscht sein kann, etwaige Missverständnisse aufzuklären. Wir sind weit entfernt davon gewesen, die Aeusserungen des Koll. Loges, welcher sein wärmstes Interesse für die Schule offen kundgegeben, auf die Verbindung „Urania“, deren ernste Be strebungen uns hinreichend bekannt sind, zu beziehen. Unser» Erachtens hatte der werthe Kollege nicht diese geschlossene Ver bindung, deren Statut jedem sich dafür Interessirenden zugäng lich, gemeint, sondern die jeweilige Vereinigung einzelner Jahr gänge der Schüler, welche, über reichliche Mittel verfügend, in kleinem Maassstabe das Korpswesen an den Universitäten nach ahmen möchten. Dass für die grosse Zahl der Schüler, deren pekuniäre Verhältnisse derartige Ablenkungen nicht gestatten, unter denen es aber an einer gewissen Zahl nicht fehlen wird, welche recht gern dem Vorbilde des Studenten folgen möchten, hierin eine Versuchung liegt, ist in der menschlichen Natur jugendlicher Charaktere nur zu begründet. Wir halten uns über zeugt, dass Aufsichtsrath und Schulleitung die nöthige Autorität üben werden, wo Ueberschreitungen stattfinden und bekennen ; uns offen als Anhänger spartanischer Strenge in der Erziehung. Vom 10. Juli erhielten wir Brief unsers Koll. Bartholome- Göppingen, der seine glückliche Rückkehr meldet. Wir widmen dem werthen Kollegen unsre volle Theilnahme, wenn er schreibt, dass er von der kolossalen Hitze erschöpft in Weimar gegen ; 8 Uhr Abends angekommen, vertrauen aber seiner beneidens- werthen Konstitution, dass die Folgen der Anstrengungen nicht ! lange fühlbar gewesen sein werden. Wir ersehen aus seinem | Schreiben , dass der Besuch in Halle auf ihn den vortheilhaftesten { Eindruck gemacht und wird uns mit Bezug auf die Ulmer Re klame baldigst Bericht in Aussicht gestellt. Unser Koll. Rüffert-Döbeln setzt voraus, dass Seitens des dortigen Vereins die Beiträge für Verband und Schule durch den Kassirer bereits gesandt seien. Bis zur Stunde können wir dies noch nicht bejahen, andernfalls wir die Mitgliedskarten schon aufgegeben haben würden. Die Verhandlungen in der Grossisten frage, ebenso wie die mit den Vertretern des Gehilfenverbandes wünscht der geehrte Kollege einer Kommission überwiesen zu sehen, deren Referent dem Verbandstage Bericht zu erstatten haben würde. Koll. Rüffert meldet sich beauftragt, Seitens des I. Sächs. Bezirksvereins Wurzen, Vorsitz. Koll. Just-Rochlitz und des Vereins Meissner Hochland, Vorsitz. Wa 11 h e r- Bischofs werda, die gleiche Meinung äussern zu sollen. Dem werthen Koll. Gesch ke-Meissen, welchem wir Dank sagen für seine Erinnerung unsers Begegnens in Glashütte, be merken wir, dass Anmeldebogen zur Ausstellung vom Verein Leipzig ausgegeben werden, diese aber ausschliesslich Bezug haben auf die den Verein Leipzig allein angehende Ausstellung von Uhren und Werkzeugen. Für die Anmeldung von Lehrlings arbeiten mag solch Formular wohl verwendbar sein, doch ist es keineswegs Bedingung, da das Wenige, was über die Einlieferung zu sagen, sich auf die knappe Angabe von 1. Name des Lehrherrn und Ort, 2. Name des Lehrlings, 3. welches Lehrjahr, 4. Benennung der Arbeit beschränkt. Wir würden uns zu dem Zweck nie eines Formulars bedienen.
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