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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 24.1899
- Erscheinungsdatum
- 1899
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454436Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454436Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454436Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 18 (15. September 1899)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Text eines Statuts für Zwangs-Innungen (Fortsetzung aus Nr. 17)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 24.1899 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1899) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1899) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1899) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1899) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1899) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1899) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1899) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1899) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1899) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1899) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1899) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1899) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1899) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1899) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1899) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1899) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1899) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1899) -
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageZeigerstellvorrichtung an elektrischen Uhren -
- ArtikelCentral-Verband 171
- ArtikelAn die Vereinsvorstände 171
- ArtikelTagesfragen 171
- ArtikelDie Entwicklung der Elektrotechnik in Deutschland (Fortsetzung ... 172
- ArtikelAnkermodell mit Zeitangabe (Fortsetzung aus Nr. 16) 174
- ArtikelWeckeruhr mit absatzweise wirkendem Läutewerke 175
- ArtikelZeigerstellvorrichtung an elektrischen Uhren 176
- ArtikelAus der Werkstatt 176
- ArtikelText eines Statuts für Zwangs-Innungen (Fortsetzung aus Nr. 17) 177
- ArtikelSprechsaal 178
- ArtikelVereinsnachrichten 178
- ArtikelVerschiedenes 179
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 179
- ArtikelAnzeigen 180
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1899) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1899) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1899) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1899) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1899) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1899) -
- BandBand 24.1899 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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178 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 18. Die Wahl erfolgt durch Stimmzettel; sie kann auch durch Zuruf erfolgen, wenn keiner der Erschienenen widerspricht. Die Mitglieder und die Ersatzmänner sind je in einem besonderen Wahlgange zu wählen. Jeder Wahlberechtigte hat so viele Namen zu bezeichnen, als Personen zu wählen sind. Gewählt sind bei jedem Wahlgange diejenigen, auf welche die meisten Stimmen fallen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Alle Jahre scheidet 1 Mitglied und 1 Ersatzmann aus. Die Aus scheidenden werden das erste Mal durch das Los, demnächst durch die Dienstzeit bestimmt. Die Ausseh eidenden sind wieder wählbar. -- Die Mitglieder behalten, auch wenn sie nicht mehr bei Innungsmitgliedern beschäftigt sind, so lange sie im Bezirke der Innung verbleiben, die Mitgliedschaft noch während dreier Monate seit dem Austritt aus der Beschäftigung bei Innungsmitgliedern. Für die Mitglieder treten die Ersatzmänner in Behinderungs fällen oder im Falle des Ausscheidens für den Rest der Wahl periode in der Reihenfolge der Stimmenzahl ein, welche bei der Wahl auf sie gefallen ist. Wird dessenungeachtet der Ausschuss nicht vollzählig, so hat er sich für den Rest der Wahlzeit durch Zuwahl zu ergänzen. § 42. Die Mitglieder des Gehilfenausschusses verwalten ihr Amt als Ehrenamt unentgeltlich, doch wird ihnen der Ersatz barer Auslagen und für Zeitversäumnis der entgangene Arbeits verdienst für jede Sitzung gewährt. Wegen der Verpflichtung zur Uebernahme des Amtes finden die Bestimmungen des § 11, Absatz 2, entsprechende Anwendung. § 43. Der Gehilfenausschuss wählt aus seiner Mitte alle Jahre einen Vorsitzenden (Altgehilfen), einen Schriftführer und einen Stellvertreter des Altgehilfen.’ Der Altgehilfe oder sein Stellvertreter soll in der Regel den Verhandlungen des Innungsvorstandes, zu welchen ein Mitglied des Gehilfenausschusses zugezogen wird, beiwohnen. Im Falle der Behinderung bestimmt er hierzu ein anderes Mitglied des Gehilfenausschusses. Der Altgehilfe beruft, leitet und schliesst die Versammlungen des Ausschusses. Der Ausschuss ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder versammelt sind. Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit der Anwesenden gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende. Die Beschlüsse werden vom Schriftführer in ein Protokoll buch eingetragen und von ihm und dem Altgehilfen unterzeichnet. Im übrigen kann der Gehilfenausschuss seine Geschäfts ordnung durch eigene Beschlüsse regeln. § 44. Dem Gehilfenausschusse liegt insbesondere ob, bei der Wahl der Mitglieder des Gesellenausschusses für die Hand werkskammer mitzuwirken (§ 103 i der Gewerbeordnung), die aus der Gehilfenschaft zu bestellenden Mitglieder der Ausschüsse zu wählen, bei der Regelung des Lehrlingswesens, sowie bei der Begründung und Verwaltung aller Einrichtungen teilzunehmen, für welche die Gehilfen Beiträge entrichten oder eine besondere Mühewaltung übernehmen oder die zu ihrer Unterstützung be stimmt sind. Die entsprechenden Befugnisse und Obliegenheiten des Gehilfenausschusses werden durch die besonderen Be stimmungen dieses Statuts und der Nebenstatuten geregelt. § 45. Entstehen zwischen den Mitgliedern der Innung und der Gehilfenschaft Streitigkeiten über die Regelung des gegen seitigen Verhältnisses, namentlich über Arbeitsbedingungen, Arbeitszeit und Lohnsätze, so soll durch gemeinsame Beratung des InnungsVorstandes und des Gehilfenausschusses eine Einigung darüber versucht werden. (Fortsetzung folgt.) —*8s8>«— Sprechsaal. „Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbar nicht gefällt.* 1 Als im Jahre 1897 der Central-Verbands-Vorstand samt den Vertrauensmännern die Pläne des Herrn Marfels durch schaut und herausgefunden hatten, dass es nicht Idealismus und Liebe zu uns und unserem Gewerbe war, welche Herrn Marfels veranlassten, seine Zeitung uns als Verbandsorgan anzubieten, und wonach sie seinen Vorschlag ablehnten, gründete dieser Herr einen Zeitungsbund, an dessen Spitze er sich selbst stellte. Das war die Antwort für die undankbaren Uhrmacher! Der Fehdehandschuh war uns zugeworfen worden, man hat denselben aber unberücksichtigt liegen gelassen und tröstete sich mit den Worten: „Lasst ihm doch sein unschuldiges Vergnügen.“ Inwieweit diese Trostesworte „unschuldiges Vergnügen“ sich be wahrheiteten, überlassen wir dem aufmerksamen Beobachter und Leser der Zeitungen. Wenn wir auch in dem „Bunde“ keinen gefährlichen Nach bar erblicken, so doch mindestens einen bösen, welcher seinen Nachbar durchaus nicht in Frieden lässt. Einrichtungen, welche die Pioniere unseres Verbandes schon vor 20 und mehr Jahren beraten und eingeführt haben, tischt der Herr Bundespräsident seinen Lesern als seine geistigen Produkte auf; aber niemand hat sich die Mühe genommen, in dem Herbarium seiner Erinnerungen oder in den Akten des Verbandes nachzuforschen, um festzustellen, dass das eigentlich alles schon längst dagewesen ist, was Herr Marfels zu seinem neuesten geistigen Eigentum stempelt. Wenn nun auf die verschiedenen Anzapfungen weder der Vorstand des Central-Verbandes noch einzelne Mitglieder des selben die Feder zu Entgegnungen ergriffen, so hat uns solches wohl gewundert, aber nie Veranlassung gegeben, dass wir es thun mussten. Jetzt aber lässt uns, trotzdem wir nicht die „Frömmsten“ sein wollen, der böse Nachbar auch nicht in Frieden, da hat sogar die bekannte „sächsische Gemütlichkeit“ ein Ende genommen. Bei Gelegenheit der Uhren-Fachausstellung in Magdeburg beliebte es dem Herrn W. Schultz. Redakteur der Deutschen Uhrmacher-Zeitung, in seiner Ansprache hervorzuheben, dass der Bund des Herrn Marfels die erste Anregung zu solchen Aus stellungen gegeben hätte. Auch ist dieselbe Fabel in dem Artikel der D. U.-Ztg. zu lesen, der von der Magdeburger Uhren ausstellung handelt. Wir weisen nun diese Anmassung hi ermit energisch zurück. Ausstellungen zu dem Zwecke, dem Publikum zu zeigen, welche Arbeiten der Uhrmacher zu fertigen im Stande ist, hat es gegeben, ehe an Herrn Marfels, bezw. seinen Zeitungsbund zu denken war. Wir greifen nur die bedeutende Internationale Ausstellung bei Gelegenheit des Verbandstages 1891 und vor allem die Kollektiv-Ausstellung der Leipziger Uhrmacher auf der Sächsisch-Thüringischen Industrie- und Gewerbe-Ausstellung 1897 heraus, um unsere Zurückweisung zu rechtfertigen. Gerade die Leipziger Kollektiv-Ausstellung war nur für das Laienpublikum berechnet, und waren die Aufrufe zur Beschickung derselben in der Fachpresse schon im Jahre 1896 zu lesen. Es kann also keine Rede davon sein, dass die in Berlin 1898 statt gefundene Ausstellung die erste gewesen ist, und der Herr Bundespräsident muss wohl oder übel das Prioritätsrecht an den Verein Leipziger Uhrmacher abtreten. Hoffentlich wird sich Herr Marfels über diesen Verlust zu trösten wissen und nicht sein Haar raufen; es könnte sonst dabei der Glorienschein, mit dem er sein Haupt zu umgeben beliebt, leicht verletzt werden. Jedenfalls wird sich bald irgendwo Gelegenheit bieten, eine seiner uhrmacherfreundlichen Grossthaten beim Knallen der Champagnerpfropfen kund zu geben. Der Vorstand des Vereins Leipzig. Y ereinsnachrichten. Verein Forst i. L. Zum 29. August 1899 wurde durch den Magistrat eine ausserordentliche General-Versammlung einberufen, zu der fast sämtliche Mitglieder, sowie auch zwei auswärtige Kollegen erschienen waren. Der Vorsitzende gab einen kurzen Rückblick über die Gesamtthätigkeit des Vereins, wonach 133 Versammlungen abgehalten, 70 Anträge gestellt, 129 Beschlüsse gefasst, 165 Mitteilungen erstattet, 45 Besprechungen, 64 Vor träge und Verlesungen gehalten worden sind. Ferner sind 28 Anzeigern
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