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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 26.1901
- Erscheinungsdatum
- 1901
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454437Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454437Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454437Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig: S. 141, 142 (Titelbl. Nr. 18), 285, 286 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 1 (4. Januar 1901)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Firmen-Eintragungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Frage- und Antwortkasten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 26.1901 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (4. Januar 1901) -
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageGrosse Uhren-Ausstellung zu Leipzig: Gruppe VI, Uhrmacherarbeiten -
- ArtikelNeujahrsgruss 1
- ArtikelCentral-Verband 1
- ArtikelFünfundzwanzig Jahre 2
- ArtikelPreisausschreiben des Central-Verbandes 3
- ArtikelWelche Vorteile bietet der Central-Verband der Deutschen ... 3
- ArtikelUeber antimagnetische Uhren 3
- ArtikelRechengesperre für Wiederholungsschlagwerke 7
- ArtikelElektrische Pendeluhr mit Doppelschaltwerk 7
- ArtikelHumor 8
- ArtikelVereinsnachrichten 8
- ArtikelVerschiedenes 8
- ArtikelFirmen-Eintragungen 9
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 9
- ArtikelAnzeigen 10
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1901) -
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1901) -
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1901) -
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1901) -
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1901) -
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1901) -
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1901) -
- AusgabeNr. 9 (1. März 1901) -
- AusgabeNr. 10 (8. März 1901) -
- AusgabeNr. 11 (15. März 1901) -
- AusgabeNr. 12 (22. März 1901) -
- AusgabeNr. 13 (29. März 1901) -
- AusgabeNr. 14 (5. April 1901) -
- AusgabeNr. 15 (12. April 1901) -
- AusgabeNr. 16 (19. April 1901) -
- AusgabeNr. 17 (26. April 1901) -
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1901) -
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1901) -
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1901) -
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1901) -
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1901) -
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1901) -
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1901) -
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1901) -
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1901) -
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1901) -
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1901) -
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1901) -
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1901) -
- AusgabeNr. 31 (2. August 1901) -
- AusgabeNr. 32 (9. August 1901) -
- AusgabeNr. 33 (16. August 1901) -
- AusgabeNr. 34 (23. August 1901) -
- AusgabeNr. 35 (30. August 1901) -
- AusgabeNr. 36 (6. September 1901) -
- AusgabeNr. 37 (13. September 1901) -
- AusgabeNr. 38 (20. September 1901) -
- AusgabeNr. 39 (27. September 1901) -
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1901) -
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1901) -
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1901) -
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1901) -
- AusgabeNr. 44 (1. November 1901) -
- AusgabeNr. 45 (8. November 1901) -
- AusgabeNr. 46 (15. November 1901) -
- AusgabeNr. 47 (22. November 1901) -
- AusgabeNr. 48 (29. November 1901) -
- AusgabeNr. 49 (6. Dezember 1901) -
- AusgabeNr. 50 (13. Dezember 1901) -
- AusgabeNr. 51 (20. Dezember 1901) -
- AusgabeNr. 52 (27. Dezember 1901) -
- BandBand 26.1901 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
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Nr. 1. Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 9 .jeder Arbeitsplatz hat seine Glühlampe, die sich nach Bedarf auf einfache, höchst sinnreiche Art nach allen Richtungen verstellen lässt. Auch ein längst gehegter Wunsch konnte nun zur Erfüllung gebracht werden: die Beleuchtung der, genaue mittel europäische Zeit zeigenden, öffentlichen Schuluhr. wodurch zu gleich einem in unserem Industrieorte schon längst gefühlten Bedürfnisse abgeholfen wurde. Die gesamte elektrische Be leuchtungsanlage, die als Musteranlage gelten kann, dient, wie die schon vorhandene Telephon- und die elektrische Klingel einrichtung, mit zu Unterrichtszwecken, da es sich immer mehr als Bedürfnis herausgestellt hat, dass auch ein Uhrmacher, besonders ein solcher in kleineren Orten, bis zu einem gewissen Grade Fachkenntnis in solchen elektrischen Einrichtungen be sitzen muss. Das Zifferblatt der grossen Schuluhr. welches von der Strasse aus deutlich sichtbar ist. hat gewiss das Interesse aller Besucher Glashüttes erregt; dasselbe zeigt, entgegen allen anderen Zifferblättern öffentlicher Uhren, weisse Ziffern und weisse Zeiger auf schwarz poliertem Grunde. Das Zifferblatt besitzt einen Durchmesser von 1 m 10 cm und eine Stärke von 10 mm, aus reinem Fensterglas, und ist vollständig durchsichtig; auf der Innenseite sind die Ziffern mit weisser Oelfarbe aufgemalt, Die Zeiger bestehen aus ganz zarten Holzgestellen mit aussen auf geleimtem, weissem Papier; sie bewegen sich auf der Innen seite des Blattes. Hinter dem Zifferblatt, in einer Entfernung von 70 cm, befindet sich eine schwarz gestrichene Pappwand, wie überhaupt die ganze Uhrkammer vollständig dunkel sein muss. Deshalb erscheinen nun am Tage die Zeiger und Ziffern weiss, wie auf schwarzem Marmor, eben weil das Licht nur von der Zifferblattseite kommt. Des Nachts nun erscheinen die Ziffern und Zeiger hellgolden auf schwarzem Grund, und zwar mindestens zweimal deutlicher als am Tage, wo die Zeit aueh schon sehr deutlich abzulesen ist. Die Beleuchtungs-Einrichtung ist folgende: In der erwähnten Pappwand sind tief unten zwei runde, 1 j i m grosse Oeffnungen angebracht, so dass selbige von der Strasse aus nicht gesehen werden können. Hinter diesen Oeffnungen, also nicht etwa zwischen Blatt und Pappwand, befinden sieh zwei 16 Kerzenlampen mit entsprechenden Reflektoren. Es werden nun die Lichtstrahlen gegen das Zifferblatt geworfen, und da letzteres vollständig weiss ist, also keine Strahlen auffangen kann, dagegen Ziffern und Zeiger nicht durchlässig sind, so tritt die erwähnte Erscheinung auf. Die beleuchtete Uhr wird allgemein bewundert. Unseres Wissens giebt es dergleichen Zifferblätter nur im Hafen zu Havre und auf dem Hause der Telegraphen fabrik von Hipp in Neuchatel. Wem gehört das Lohnzahlungsbuch? Gehört das nach § 134, Absatz 3 der Reichsgewerbeordnung neuerdings in Fabriken für die minderjährigen Arbeiter auf Kosten des Arbeitgebers einzureichende Lohnzahlungsbuch dem Arbeitgeber oder dem Arbeiter? Kann insbesondere der letztere die Heraus gabe des Buches — ebenso wie des Arbeitsbuches — nach Auf lösung des Arbeitsverhältnisses verlangen? Diese Frage wird jetzt vielfach von Fabrikbesitzern gestellt und verschieden beant wortet, Sie lässt sich bejahen, wenn man die gesetzliche Be stimmung, dass in die Lohnzahlungsbücher keinerlei Merkmale und Einschreibungen vom Arbeitgeber eingetragen werden dürfen, die den „Inhaber“ günstig oder nachteilig zu kennzeichnen be zwecken , als aus der Absicht des Gesetzgebers hervorgegangen ansieht, dem Arbeiter durch das Lohnzahlungsbuch zugleich gegenüber späteren Arbeitgebern einen Nachweis über seine früheren Löhne und so mittelbar auch über seine Leistungs fähigkeit in die Hand zu geben. Auch die Vorschrift, dass dieses Buch bei der Lohnzahlung dem Minderjährigen auszuhändigen und vor der nächsten Lohnzahlung zurückzureichen sei, würde für diese Ansicht sprechen, indem das Arbeitsverhältnis endet mit der letzten Lohnzahlung, und mit dieser kommt das Buch sonach endgültig in die Hand des Arbeiters. Entgegengesetzt hat indessen dieser Tage das Gewerbegericht Leipzig entschieden. Es sieht das Lohnzahlungsbuch als Eigentum des Fabrikbesitzers an, indem es ihm die weitere Zweckbestimmung eines Ausweises gegenüber späteren Arbeitgebern abspricht und es nur als Aus weis gegenüber Eltern und Vormündern über die Verdiensthöhe gelten lässt: das \erbot der Merkmals- und Urteilseintragung bezwecke, dass die minderjährigen Arbeiter nicht den Eltern und ormündern irgendwie denunziert und so zur Beseitigung der Bücher veranlasst würden. Es bleibt abzuwarten, ob diese Aus- legung die allgemeine werden wird; es sprechen auch Erwägungen gegen sie. Jedenfalls ist wieder einmal die bedauerliche That- sache zu verzeichnen, dass ein kaum erlassenes Gesetz gleich in der ersten, nächstliegenden Frage eine leidige Unklarheit aufweist. Geographische Benennung im Warenzeichen. Nach ^ 4 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen kann die Eintragung eines Zeichens versagt werden, wenn dasselbe An gaben über den Ort der Herstellung der betreffenden Ware ent hält, Diese Bestimmung hat aber nicht im strengen Sinne des Wortes Geltung, sondern nur dann, wenn zwischen der Ware und dem Ort der Herstellung derselben ein gewisser Zusammen hang besteht, aus welchem die Verbraucher oder Käufer den Schluss ziehen können, dass die betreffende Ware auch aus dem im Warenzeichen benannten Orte oder Lande herstamme. Aus diesem Grunde wurde z. B. das Wortzeichen „Litauer Magen bitter“ von der Eintragung ausgeschlossen, weil Litauen all gemein als Liqueur erzeugender Landbezirk gilt und Litauer Liqueur sozusagen eine Art Allgemeinbegriff bildet. Ebenso wurde auch das Wortzeichen „Epirus“ für türkische Tabake als nicht eintragsfähig erkannt, weil hierdurch eine türkische Provinz bezeichnet wird, deren Name zur Annahme verleiten könnte, der betreffende Tabak stamme aus Epirus. Anders verhält es sich bei Phantasiebezeichnungen, welche eine Ortsbennung in sich schliessen. Es wurde z. B. das Wort „India“ für chemisch- technische Erzeugnisse als zulässig erklärt, weil die Verbraucher in diesem Falle sich nicht denken können, dass die chemisch-tech nischen Artikel aus Indien stammen, überdies Indien als ein geographischer Allgemeinbegriff, und nicht als Ortsbestimmung aufzufassen sei. Auch die Worte „Rheingold“, Rheingold“ für Ge tränke sind als eintragsfähig erachtet, weil diese Bezeichnungen im letzten Teile des Wortes willkürliche, den Charakter des Phantasiewortes bedingende Sätze enthalten. Otto Sack. Konkursnachrichten. München. Am 18. Dezember 1900 ist Konkurs eröffnet über des Vermögen des Uhrmachers Max Reiner und dessen Ehefrau, der Modistin Franziska Reiner, Wienerplatz 1; Prüfungstermin am 18. Januar. Stallupönen. Am 21. Dezember 1900 ist Konkurs eröffnet über den Nachlass des verstorbenen Uhrmachers Hans Loewe; Versammlung am 22. Januar, Prüfungstermin am 8. März. Konkursaufhebung. Das Konkursverfahren wurde auf gehoben über das Vermögen der Uhrmacher: Paul Abraham Wolff in Charlottenburg, Bonifacius Maychrowitz in Gostyn, Eduard Christian Georg Behncke in Hamburg, Philipp Stab in Namslau, Karl Friedrich Knüpfer jun. in Neustadt in Sachsen, Paul Immich in Wiehe. Silberkurs. 800 / 1000 Arbeitssilber der Vereinigten Silber warenfabriken per kg 76 Mk. oder per g 7,6 Pfg. Firmen - Eintragungen. Firma: Paul Köhler in Beuthen O.-S., Inhaber Juwelier und Uhr macher Paul Köhler, Uhren-, Gold- und Silberwarenhandlung. Firma: Carl Mason in Gleiwitz, Inhaber Uhrmacher Carl Mason. Firma: August Bartholome in Göppingen, Inhaber Uhrmacher August Bartholome. Firma: Hermann Severin in Magdeburg, Inhaber Uhrmacher Hermann Severin. Firma: Heinrich Köhler in Mannheim, Inhaber Uhrmacher Valentin Heinrich Köhler, Uhren-, Bijouterie- und Musikwerke-Handlung. Firma: Bernhard Jehle in Rochlitz, Inhaber Uhrmacher Engelbert Bernhard Jehle. Firma: Louis Liebold in Werdau, Inhaber Uhrmacher Louis Liebold, Uhrmacherei und Handel mit Gold- und Silberwaren, sowie Schmucksacheu. —•—■ Frage- und Antwortkasten. Frage 1045. Giebt es verschiedene Arten oder Systeme, die Uhr- hemmuugen einzuteilenV Welche Einteilung ist die beste, und auf welche' Weise lässt sich eine neue Hemmung sicher beurteilen? N in P..
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