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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 26.1901
- Erscheinungsdatum
- 1901
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454437Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454437Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454437Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig: S. 141, 142 (Titelbl. Nr. 18), 285, 286 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 43 (25. Oktober 1901)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- X. Bericht über die Thätigkeit der Abteilung IV der Seewarte (Chronometer-Prüfungs-Institut) während des Jahres 1900
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Entscheidungen des Reichsgerichts
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 26.1901 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (4. Januar 1901) -
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1901) -
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1901) -
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1901) -
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1901) -
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1901) -
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1901) -
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1901) -
- AusgabeNr. 9 (1. März 1901) -
- AusgabeNr. 10 (8. März 1901) -
- AusgabeNr. 11 (15. März 1901) -
- AusgabeNr. 12 (22. März 1901) -
- AusgabeNr. 13 (29. März 1901) -
- AusgabeNr. 14 (5. April 1901) -
- AusgabeNr. 15 (12. April 1901) -
- AusgabeNr. 16 (19. April 1901) -
- AusgabeNr. 17 (26. April 1901) -
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1901) -
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1901) -
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1901) -
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1901) -
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1901) -
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1901) -
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1901) -
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1901) -
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1901) -
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1901) -
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1901) -
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1901) -
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1901) -
- AusgabeNr. 31 (2. August 1901) -
- AusgabeNr. 32 (9. August 1901) -
- AusgabeNr. 33 (16. August 1901) -
- AusgabeNr. 34 (23. August 1901) -
- AusgabeNr. 35 (30. August 1901) -
- AusgabeNr. 36 (6. September 1901) -
- AusgabeNr. 37 (13. September 1901) -
- AusgabeNr. 38 (20. September 1901) -
- AusgabeNr. 39 (27. September 1901) -
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1901) -
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1901) -
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1901) -
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1901) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelCentral-Verband 341
- ArtikelX. Bericht über die Thätigkeit der Abteilung IV der Seewarte ... 342
- ArtikelEntscheidungen des Reichsgerichts 343
- ArtikelZur weihnächtlichen Schaufensterdekoration 344
- ArtikelReguliervorrichtung für Unruhen 344
- ArtikelSprechsaal 345
- ArtikelVereinsnachrichten des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher 345
- ArtikelDeutsche Reichs-Patente 346
- ArtikelVerschiedenes 346
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 348
- ArtikelAnzeigen 348
- AusgabeNr. 44 (1. November 1901) -
- AusgabeNr. 45 (8. November 1901) -
- AusgabeNr. 46 (15. November 1901) -
- AusgabeNr. 47 (22. November 1901) -
- AusgabeNr. 48 (29. November 1901) -
- AusgabeNr. 49 (6. Dezember 1901) -
- AusgabeNr. 50 (13. Dezember 1901) -
- AusgabeNr. 51 (20. Dezember 1901) -
- AusgabeNr. 52 (27. Dezember 1901) -
- BandBand 26.1901 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 43. Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 343 von dem Abteilungsvorstande und während dessen Beurlaubung von Dr. Messerschmitt ausgeführt. — Die am 28. Mai 1900 stattgehabte Sonnenfinsternis konnte wegen Bewölkung nicht beobachtet werden. Es war beabsichtigt worden, während der Verfinsterung Photographieen der Sonne herzustellen, um mit Hilfe derselben den Versuch einer Längenbestimmung vorzu nehmen. ■— Ferner wurde eine längere Untersuchungsreihe, welche sich auf die konstanten Unterschiede zwischen den ver schiedenen Methoden der Zeitbestimmung bezieht, begonnen. Unter dem Vorsitze des Direktors der Seewarte fand am 25. April 1900 eine Inaugenscheinnahme der während der 23. Konkurrenz-Prüfung untersuchten Chronometer seitens der beteiligten Fabrikanten A. Meier-Hamburg (i. Fa.: Theod. Knob- lich Nachfolger), A. Kittel-Altona und E. Sackmann sen.- Altona statt; Herr E. Bröcking - Hamburg war infolge Er krankung am Erscheinen verhindert. Durch diese Inaugenschein nahme sollte festgestellt werden, ob die im Institut angewendete Herstellung der höheren Temperaturen in den Untersuchungs räumen durch kleine Gasbrenner irgend welchen nachteiligen Einfluss auf die Instrumente, namentlich auf die Spiralfedern und Unruhen ausgeübt babe und letztere Ansatzstellen von Bost zeigten. Die Sachverständigen sprachen ihre Ansicht dahin aus, dass bei sämtlichen Chronometern weder an den Unruhen, noch an den Spiralen Bostspuren zu bemerken seien; nur bei einigen Chronometern zeigte sich eine geringfügige Trübung in der Färbung des Oeles, eine Veränderung, welche auch unter normalen Verhältnissen im Laufe der Zeit einzutreten pflegt. Ferner trat, ebenfalls unter dem Vorsitz des Direktors der Seewarte, am 5. November im Lesezimmer der Abteilung IV eine Sach verständigen-Kommission zusammen, welche aus folgenden Herren bestand: Chronometerfabrikant F. Dencker- Hamburg, Chronometerfabrikant J. Schnoor-Kiel, Direktor der Uhrmacherschule L. Strasser-Glashütte. Diese Kommission war seitens der Direktion der Seewarte zusammenberufen worden, um diejenigen Chronometer einer Inaugenscheinnahme bezüglich ihres Ursprunges zu unterziehen, welche mit der Anwartschaft auf Prämiierung zur 24. Konkurrenzprüfung eingeliefert worden waren. Das Instrumentarium der Abteilung IV wurde während des Berichtsjahres wesentlich erweitert und bereichert. — Während der ersten Monate des Jahres wurde neben dem Gebäude der Abteilung IV eine doppelwandige starke Holzhütte zur Aufnahme eines hauptsächlich im Meridian zu benutzenden Instrumentes erbaut. Die chronographische Leitung des Institutes ist bis zur Beobachtungshütte verlängert worden. Als Anhalt für die Ein stellung der Sterne dient die früher (seit 1895) im Mittelraum des Institutes aufgestellte Pendeluhr mit elektrischem Auf zug von dem hiesigen Uhrmacher Carolus Arnold. Diese Uhr wurde auf Sternzeit umreguliert und an der Nordostwand der Hütte aufgehängt. Der Aufzug hat sich trotz der jetzt weit ungünstigeren äusseren Verhältnisse (Feuchtigkeit) vortrefflich bewährt; eine Erneuerung der Elemente war während des Berichtsjahres nicht erforderlich. Die regelmässigen Zeitbestimmungen für das Institut werden jetzt an dem Passage-Instrument von Bamberg nach der Methode von Döllen (Zeitbestimmung im Vertikal des Polarsternes) aus geführt. Das bis jetzt für diesen Zweck benutzte Universal- Instrument auf dem Nordturm der Seewarte ist für die Aus führung anderer Beobachtungen in Aussicht genommen und wird für Zeitbestimmungen nur als Ersatz-Instrument gebraucht. Aus etatsmässigen Mitteln wurde ferner die Pendeluhr Nr. 219 von den Fabrikanten Strasser & Bohde in Glashütte angekauft. Diese auf Sternzeit regulierte Uhr besitzt ein Nickel stahl-Pendel und ist mit einer sehr praktischen Kontaktvorrichtung versehen, welche es ermöglicht, entweder die geraden oder die ungeraden Sekunden der Uhr, sowie beide gleichzeitig auf den Chronographen zu übertragen. Das Verhalten der Pendeluhr war im allgemeinen zufriedenstellend, doch kann ein endgültiges Urteil erst nach längerer Gangdauer gegeben werden. Das Institut befindet sich demnach jetzt im Besitz der folgenden drei Normaluhren: Theodor Knoblich Nr. 2090, A. Kittel Nr. 55 und Strasser & Bohde Nr. 219. Aus den Beständen der Polarkommission wurde der Ab teilung IV eine ältere Pendeluhr (Halbsekundenschläger) über wiesen. Dieses Instrument, welches von dem hiesigen Fabri kanten W. Bröcking teilweise umgearbeitet, mit einem neuen Sekundenkontakt versehen und auf Sternzeit reguliert wurde, dient jetzt zum BegLtrieren bei den Himmelsbeobachtungen. Da im Laufe der Jahre das Netz der chronographischen Leitungen im Innern des Institutes und zu den Instrumenten bedeutend vergrössort und vielfachen Aenderungen unterworfen werden musste, und da weitere Aenderungen wegen des An schlusses der neu hinzugekommenen Uhren noch bevorstehen, so hat sich zur Vermeidung von Störungen das Bedürfnis einer einheitlichen Schaltvorrichtung geltend gemacht. Es ist ein Plan für die ganze Anlage ausgearbeitet und die Anfertigung eines Schaltbrettes der Firma Strasser & Bohde in Glashütte in Bestellung gegeben worden. Die neuen Einrichtungen werden voraussichtlich noch vor Beginn der nächsten Konkurrenzprüfung hergestellt und in Gebrauch genommen werden können. Die in den Nordzimmern der Abteilung IV aufgestellten Chronometer-Prüfungsapparate wurden während der Monate September und Oktober des Berichtsjahres einer gründlichen Beparatur durch den Mechaniker Kuhn unterzogen; ausserdem wurden dieselben mit einer Ventilationsvorriehtung vfersehen, so dass nunmehr die von den Flammen herrührenden Verbrennungs gase unmittelbar ins Freie abgeführt werden. Entscheidungen des Reichsgerichts. Die Strafbarkeit des Hydrasystems. chon in voriger Nummer, S. 340, brachten wir eine kurze Mitteilung über weitere reichsgerichtliche Ent scheidungen, betreffend das Hydra- oder Schneeball system, und kommen nun ausführlicher darauf zurück. Die geschäftlichen Unternehmungen, welche in den letzten Jahren auf Grund des sogen. Hydra- oder Gella- systems, auch Schneeballsystem oder Babattsystem Multiplex genannt, ins Leben gerufen wurden, haben zu mancherlei Er örterungen in der Presse Anlass gegeben und auch wiederholt die Gerichte beschäftigt. Die betreffenden Unternehmer wurden wegen unerlaubter Veranstaltung einer öffentlichen Aus spielung unter Anklage gestellt, teilweise jedoch von den Land gerichten freigesprochen, welche sich den von Dr. von Liszt und Justizrat Staub in der „Deutschen Juristenzeitung“ ver öffentlichten Gutachten anschlossen, wonach das Hydrasystem nicht unter den Begriff der Ausspielung falle. Der erste Strafsenat des Beichsgerichts hat bereits am 11. Februar d. J. sich in entgegengesetzter Bichtung ausgesprochen. Nunmehr haben auch am 11. Oktober der zweite und am 15. Oktober der vierte Strafsenat des Beichsgerichts sich der Ansicht des ersten Strafsenats aggeschlossen. Dem zweiten Strafsenat lag folgender Fall zur Entscheidung vor. Der Uhrmacher Paul Gervais hatte den Absatz von Uhren dadurch zu fördern gesucht, dass er auf Grund des Hydrasystems Anteilscheine verkaufte und demjenigen, der die daran befindlichen drei Koupons verkauft haben würde, eine Uhr zu liefern versprach. Das Landgericht Bartenstein hat ihn am 8. Mai freigesprochen, weil es der Ansicht war, dass der Gewinn, den der Käufer eines Anteilscheines erzielt, nicht vom Zufalle, sondern wesentlich von der wirtschaftlichen Thätigkeit, die der Käufer entwickelt, ab hängig ist. — Gegen das Urteil hatte der Staatsanwalt Bevision eingelegt. — Der Beichsanwalt erklärte dieselbe für begründet und zeigte in einer längeren Darlegung, dass bei dem Hydra system die Voraussetzungen der Veranstaltung einer Ausspielung gegeben seien. Unrichtig sei es, dem Käufer eines Anteilscheines dieselbe Bolle zuzuweisen wie dem Mäkler oder Unterhändler. Dieser habe die Aufgabe, zwischen zwei Parteien zu vermitteln und wisse, welches Bedürfnis auf seiten dessen, der seine Thätig keit in Anspruch nimmt, vorliegt, er wisse auch, welche Opfer derselbe zu bringen bereit ist, und könne danach den Erfolg seiner Thätigkeit einigermassen berechnen. Seine Thätigkeit gehe auch darauf aus, beide Parteien unter einen Hut zu bringen.
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