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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 35.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454441Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454441Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454441Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Ausschneidung auf Seite 187/188
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 13 (1. Juli 1910)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Tagesfragen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zur Leihhausfrage
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 35.1910 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1910) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1910) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1910) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1910) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1910) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1910) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1910) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1910) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1910) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1910) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1910) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1910) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1910) 193
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 193
- ArtikelTagesfragen 193
- ArtikelZur Leihhausfrage 194
- ArtikelPlaudereien am Werktisch 196
- ArtikelUeber die Anwendung und Behandlung der Amerikanerzangen 197
- ArtikelEine alte Normaluhr ohne Gabelführung 198
- ArtikelDer Kalender 199
- ArtikelSprechsaal 201
- ArtikelKollegen in Württemberg! 202
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 202
- ArtikelVerschiedenes 204
- ArtikelKonkursnachrichten 207
- ArtikelPatentbericht 207
- ArtikelBriefkasten 208
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 208
- ArtikelInserate 208
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1910) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1910) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1910) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1910) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1910) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1910) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1910) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1910) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1910) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1910) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1910) 369
- BandBand 35.1910 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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194 J Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 13. Anfragen, ob nicht wieder Bedarf vorliegt. Das Versandhaus bringt sich das ganze Jahr hindurch immer erneut in Erinnerung, denn es weiss, dass der Erfolg nur bei einer intensiven Bearbeitung der Käufer kommen kann. Soll also eine energische Abwehr erfolgen, so darf sich diese nicht nur auf die Monate November und Dezember erstrecken, sondern sie muss das ganze Jahr erfolgen. Da heute nur von der gemeinsamen Eeklame die Eede sein soll, so schalten wir vorläufig alle anderen, vielleicht ebenso zweck mässigen Massnahmen gegen die Versandhäuser aus. Bei Gelegenheit eines kurzen Aufenthaltes in Hannover hatte ich nun Gelegenheit, eine gemeinsame Eeklame von 23 Uhr machern und Mitgliedern der Uhrmacherinnung in Hannover kennen zu lernen. Die Art und Weise, wie man dort die Sache anfasste,^ veranlasste mich, mir die nötigen Unterlagen zu erbitten, damit die Kollegenschaft davon unterrichtet würde, und so wieder neue Anregungen gegeben werden, die vielleicht bei einigen Vereinen in die Wirklichkeit umgesetzt werden. Es handelt sich nicht um eine Einrichtung der Innung, sondern nur um, eine freie Vereinbarung der 23 Kollegen. Diese taten sich zusammen, verpflichteten sich, monatlich 10 Mk zu zahlen, wofür dann Anzeigen in den beiden bedeutendsten Tages zeitungen Hannovers aufgegeben werden. Der Beitrag von 10 Mk. wird monatlich von einem dazu beauftragten Kollegen eingezogen. Die Anzeigen werden von einer Kommission abgefasst, die damit von den übrigen Teilnehmern betraut worden ist. Mit den Zeitungen wurde dann folgender Vertrag geschlossen, den ich hier folgen lasse, da er mir als ein sehr wesentliches Moment der ganzen Massnahme erscheint. Zwischen den beiden Parteien (Uhrmachern und Zeitung) wurde folgender Vertrag geschlossen: 1. Sie (die mit der Vertragssehliessung beauftragten Kollegen) verpflichten sich, von jetzt bis Ende des Jahres 1910 in unserer Zeitung für den Betrag von etwa 1100 Mk. Inserate aufzugeben, und zwar eine gemeinsame Kollektivreklame verschiedener hiesiger Uhrmacher. 2^ Wir (die Zeitung) übernehmen dagegen die Verpflich tung, innerhalb dieser Zeit in unserer Zeitung keine Annoncen! der Firmen: Feith in Wien, Chronos, Lugano und anderer flirmen mit gleichartigen 1 ) Angeboten aufzunehmen. 3. Für die Innehaltung der unter 1 übernommenen Ver pflichtungen hatten die Herren persönlich. Für den Fall einer Zuwiderhandlung von unserer Seite sind wir ver pflichtet, die Hälfte des Nettopreises des Inserates zugunsten der Innungs-Unterstützungskasse abzuführen. Von Zeit zu Zeit erscheinen nun 1 j i oder V2 seitige Inserate. Der Text des einen lautet z. B.: „Vorsicht beim Uhrenkauf! Beim Einkauf von stilgerechten Haus- und Zimmeruhren wende sich das verständige Publikum an die Unterzeichneten, von er probten Fachleuten geleiteten Geschäfte, welche ständig eine grosse Auswahl moderner Uhren, für jede Einrichtung passend, zu niedrigsten Preisen unterhalten.“ Es folgen dann die Namen und Adressen der betreffenden Uhrmacher in alphabetischer Eeihenfolge. In diesem Jahre wird kein Teilnehmer mehr zugelassen, und erst bei dem nächsten Abschluss können neue Teilnehmer hinzutreten oder alte ausscheiden. Wenn es noch eines Beweises für die Zweckmässigkeit einer derartigen Eeklame bedarf, so ist er dadurch geführt, dass sich verschiedene Kollegen gemeldet haben, die sich auch beteiligen wollen. Unter diesen Kollegen finden sich auch solche, die der Innung fremd gegenüber stehen und sich an den Veranstaltungen derselben fast gar nicht beteiligen. Im engsten Zusammenhang mit der Eeklame durch das In serat steht die direkte schriftliche Propaganda. Soll diese wirk sam sein, so muss auf die Ausstattung der Geschäftsdrucksaehen aas grösste Gewicht gelegt werden, da schon der erste äussere Eindruck auf den Käufer in den meisten Fällen bestimmend ein wirkt. Leider wird gerade in der Ausstattung der Geschäfts drucksachen viel gesündigt. Es wird auch gar nicht beachtet, wie schädlich ein derartiger Zustand auf die ganze Branche einwirken 1) Einzufiigen wäre noch „und ähnlichen“. kann. Der Uhrmacher verlangt z. B. mit vollem Eechte von den Grossisten und Fabrikanten, dass diese ihre Preislisten nur an Uhrmacher, die ein offenes Geschäft haben, abgeben. Kommt nun eine Aufforderung zur Uebersendung einer Preisliste auf einer gewöhnlichen Postkarte, ohne jeden Aufdruck, so wird ein ge wissenhafter Grossist zunächst festzustellen suchen, ob er es mit einem Uhrmacher zu tun hat. Er sieht zunächst sein eigenes Adressenmaterial durch, dann das Uhrmacheradressbuch, die Mit gliederliste des Zentralverbandes, und endlich das Eeichsadress- buch. Nirgend ist ein Uhrmacher mit dem betreffenden Namen aufzufinden. Er fragt vielleicht bei dem Vorstande der nächsten Innung an und erhält von dort nach einiger Zeit die Antwort, dass es einen Uhrmacher mit dem angegebenen Namen gäbe; er habe sich aber erst .kürzlich selbständig gemacht. Macht nun der Grossist Offerte, so trifft er in den meisten Fällen auf eine durch aus unzugängliche Person. Der betreffende Uhrmacher ist sehr verstimmt, dass ihm nicht umgehend Offerte gemacht worden ist, und will durchaus nicht einsehen, dass er selbst schuld an der Verzögerung ist ihn müsse man doch kennen! So wird gerade der Grossist geschädigt, der es am ehrlichsten mit unseren Bestrebungen meinte! Hätte der betreffende Kollege eine Postkarte benutzt, aus deren Aufdruck gleich hervorging, dass man es mit einem offenen Uhrengeschäft zu tun hat. dann wäre er prompt bedient worden, und er hätte dadurch die Interessen des Standes gefördert. — Wir verlangen mit vollem Eechte, dass nur an selbständige Uhrmacher Ware von Grossisten abgegeben wird, tun wir aber auch alles, was die Erfüllung dieses Verlangens erleichtert. Ordentliche Geschäftskarten und -Briefe mit ent sprechendem Aufdruck gehören zu einem ordentlichen Geschäfts betrieb; die Kosten für die Herstellung sind auch so niedrig, dass sich damit niemand entschuldigen kann. W. Kg. ——■ -»-Dy-«— Zur Leihhausfrage. ie Grossherzogliche Handelskammer in Darmstadt wurde von der Stadt aufgefordert, die Statuten des Leihhauses zu begutachten, die einer Eevision unterzogen werden sollten. Bei dieser Gelegenheit hat es Herr Hofuhr macher Georg Karp, der Mitglied der Kammer ist, durch gesetzt, dass viele, schon lange gehegte Wünsche bei der Ausarbeitung der Antwort an die Bürgermeisterei zur Geltung kamen. Auch der Uhrmacherverein Darmstadt hat sich sehr lebhaft bei den Arbeiten beteiligt und in verschiedenen Sitzungen die Wünsche, die die Uhrmacher besonders bei der Eegelung der Leihhausfrage hatten, durchberaten. Die Antwort der Handelskammer ist so wichtig für unsere anderen Vereine, dass wir dieselbe in allen Hauptpunkten veröffentlichen. Besonders danken wir aber Herrn Hofuhr macher Georg Karp, der uns eine Abschrift der Antwort zur Verfügung stellte. In der Antwort heisst es nun unter anderem: Zu § 1. Der Charakter des Leihamtes als einer städtischen Anstalt verlangt, dass es den Interessen der Einwohner dient. Diese können nun doppelter Art sein: 1. Hiesige Einwohner bedürfen des Pfandhauskredits. 2. Auf der Durchreise befindliche Fremde bedürfen des Pfand hauskredits, um ihre in Darmstadt eingegangenen Verbindlichkeiten zu erfüllen, die Weiterreise zu ermöglichen und dergl. Dagegen entspricht es nicht den Interessen der Bewohner Darmstadts und somit dem Charakter des Leihamtes als einer städtischen Einrichtung, wenn auswärts, etwa in Nachbarstädten, wohnende Kreditbedürftige zur Befriedigung ihres Kreditbedürf nisses das Leihamt in Darmstadt in Anspruch nehmen. Ja, es verstösst sogar gegen die städtischen Interessen und den städtischen Charakter der Anstalt, wenn beispielsweise Frankfurter Gewerbe treibende am hiesigen Platze den Versatz von Pfändern vornehmen; denn es wird dadurch in vielen Fällen für die Pfandhausverwal tung die Notwendigkeit geschaffen, zum Verkauf des Pfandes zu schreiten und dadurch ein vom Käufer empfundenes Bedürfnis zu befriedigen, dessen Befriedigung andernfalls dem ortsansässigen Detailhandel zugute kommen würde.
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