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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 37.1912
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454442Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454442Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454442Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Original ist die Beil. am Ende des Bandes unvollständig
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 19 (1. Oktober 1912)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachungen der Verbandsleitung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Organisation des Handwerks, unter besonderer Berücksichtigung der Zwangsinnung (Schluß aus Nr. 18)
- Autor
- Meusch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 37.1912 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis Journal III
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher VII
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1912) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1912) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1912) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1912) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1912) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1912) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1912) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1912) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1912) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1912) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1912) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1912) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1912) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1912) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1912) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1912) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1912) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1912) 285
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1912) 301
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 301
- ArtikelDie Organisation des Handwerks, unter besonderer ... 302
- ArtikelDer Uhrmacher als Gehäusemacher 305
- ArtikelHeinrich von Wiek 307
- ArtikelZur Geschichte der Schraube 308
- ArtikelUnsere Preisfragen zur Schulung des schnellen, logischen und ... 309
- ArtikelZum 50 jährigen Bestehen der Firma F. L. Löbner am 1. Oktober ... 309
- ArtikelDer geheimnisvolle Zeiger 311
- ArtikelAus der Werkstatt 312
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 313
- ArtikelVerschiedenes 315
- ArtikelPatentbericht 316
- ArtikelVom Büchertisch 316
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1912) 317
- AusgabeNr. 21 (1. November 1912) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1912) 349
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1912) 365
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1912) 381
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1912) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1912) 9
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1912) 17
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1912) 25
- AusgabeNr. 5 (1. März 1912) 33
- AusgabeNr. 6 (15. März 1912) 41
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1912) 77
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1912) 85
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1912) 93
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1912) 109
- AusgabeNr. 15 (1. August 1912) 117
- AusgabeNr. 16 (15. August 1912) 129
- AusgabeNr. 17 (1. September 1912) 137
- AusgabeNr. 18 (15. September 1912) 149
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1912) 161
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1912) 173
- AusgabeNr. 21 (1. November 1912) 185
- AusgabeNr. 22 (15. November 1912) 197
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1912) 209
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1912) 221
- BandBand 37.1912 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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i 302 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 19. mehrfachen Versammlungen, welche in Berlin wegen der Um gestaltung der Uhrmacherinnung notwendig waren, mitzuteilen. Laut Beschluss der letzten Mitgliederversammlung soll die Uhr macherzwangsinnung bestehen bleiben. Die Abstimmung ergab bei Anwesenheit von 634 Mitgliedern, dass der Mehrheit für Auflösung doch noch 87 Stimmen fehlten. Eine Kommission von 31 Mitgliedern soll das jetzige Statut nochmals durchsehen und der nächsten Versammlung Abänderungsvorschläge machen. Zu unserer Genugtuung kommt auch bei den Gegnern der Innung langsam der Gedanke zur Geltung, dass es unter heutigen schlechten, in einer Grossstadt wie Berlin manchmal unerträglichen geschäft lichen Verhältnissen unbedingte Notwendigkeit ist, sich zwecks Abwehr von unlauterer Konkurrenz usw. usw. fest zusammen- zuschliessen. In dieser Weise angesehen, bringt der Zwang reichen Segen. Nur eine straffe, strenge Organisation kann hier Ordnung in die Beihen bringen. Wer sein Geschäft einwandfrei führt, was hätte der zu fürchten? Aber auch manchem, der heut noch Gegner der Zwangs innung, wie überhaupt jeden Zusammenschlusses ist, weil auch er dann sich dem allgemein üblichen Geschäftsführen anbequemen muss, wird mit der Zeit die Erkenntnis kommen, dass es gut war, eine alle umfassende Vereinigung gerade für Berlin einzu richten. Es bestehen ja für so viele andere Gewerbe in Berlin Zwangsinnungen, die anfänglich auch mit dem Widerstand ein zelner Gruppen zu tun hatten, nunmehr aber gut und segensreich im Interesse der Mitglieder arbeiten und schon manches erreicht haben an gemeinnützigem Erfolge. Den Herren des derzeitigen Vorstandes der Berliner Uhr macherzwangsinnung, welche sich nun schon monatelang wegen ihres uneigennützigen Arbeitens alle möglichen und unmöglichen Nachreden haben gefallen lassen müssen, danken wir für ihre selbstlose Arbeit und wünschen ihnen auch weiter Ausdauer und gute Gesundheit zur Weiterführung ihres schwierigen Amtes so wie zum Ende den Erfolg. Sonntagsruhe im Handelsgewerbe. In allen grösseren und kleineren Orten wird zurzeit wieder versucht, die allgemeine Schliessung der Handelsgeschäfte am Sonntag durchzusetzen. Wir ersuchen unsere werten Mitglieder, wo es not tut, ein wach sames Auge zu haben und sich beizeiten einen Einfluss bei der Abfassung der Bestimmungen in den Ortsstatuten zu sichern. Wenn erst alles festgesetzt ist, dann ist es zu spät, dann heisst es einfach zumachen. — Wir wollen also damit sagen, dass unsere Herren Kollegen sich auch in den kommunalen Angelegen heiten ihres Wohnortes hören lassen und bemerkbar machen sollen, damit sie vor unliebsamen Ueberraschungen sicher sind. Silberne Hochzeit. Am 27. September feierte, wie uns von befreundeter Seite mitgeteilt wurde, Herr Kollege Wilhelm Holz in Marlow i. M. mit seiner Gemahlin das Fest der silbernen Hochzeit. Wir wünschen dem verehrten Kollegen, vereint mit den Kollegen von ganz Mecklenburg, dass er mit seiner Gemahlin noch recht viele Jahre bei guter Gesundheit und Frische ver leben möge. Ebenfalls seine silberne Hochzeit feierte am 26. September der in Fachkreisen hochgeschätzte Kollege Obermeister E. Müller in Freiberg (Sachsen). In seinen Bekanntenkreisen ist Kollege Müller hochgeschätzt; seit 14 Jahren führt er den Vorsitz der dortigen Innung, und er hat es als seine Hauptaufgabe betrachtet, alles zu tun, was zur Hebung unseres schönen Berufs dienen konnte. Wir danken im Namen des Zentralverbandes herzlichst für alle die seit Jahren geleistete Arbeit und gratulieren dem werten Herrn Kollegen und seiner Gemahlin herzlichst. Unser Arbeitsmarkt. Der erfreuliche Aufschwung, den unser Arbeitsmarkt durch die monatlich viermalige Herausgabe ge nommen hat, hat uns aber eine nicht unerhebliche Mehrarbeit gebracht sowie ganz erhebliche Mehrkosten. Wir haben deshalb laut Bekanntmachung in Nr. 1 für die Stellengesuche usw. einen Zeilenpreis von 10 Pfg., auch für Mitglieder, festsetzen müssen, um einen Teil der Kosten zu decken. Wir teilen dies hier noch mals mit, um Irrtümern und Anfragen zu begegnen. Mit kollegialem Gruss Der Vorstand des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher- Innungen und -Vereine. Aug. Heckei, Vorsitzender. Die Organisation des Handwerks, unter besonderer Berücksichtigung der Zwangsinnung. Vortrag des Herrn Dr. Meusch, Generalsekretärs des deutschen Handwerks- und Gewerbekammertages, Hannover, auf dem 14. Verbandstage des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher-Innungen und -Vereine in Eisenach. (Schluss aus Nr. 18.) Wenn man sich den materiellen Inhalt der Innungen als der Träger der Organisation des Handwerks vergegenwärtigt, dann erhebt sich die Frage, welche von beiden Innungsformen am zweckmässigsten ist, die freie oder Zwangsinnung. Es ist das ein Streit, der heute noch recht lebhaft im Handwerk hin und her geht. Mir scheint, m. H., es ist das ein sehr über flüssiger Streit. Ebenso sicher wie der Gesetzgeber in vollem Bewusstsein die Innungen als Unterbau der handwerkerlichen Organisationen mit besonderen Selbstverwaltungsrechten aus gestattet hat, ebenso unzweifelhaft ist es, dass er das Haupt gewicht hierbei auf die Zwangsinnung gelegt hat. Nach der Ihnen vorgetragenen Entwicklung der Gesetzgebung ist die freie Innung lediglich beibehalten worden, um möglichst den heutigen wirtschaftlichen Grundsätzen Rechnung zu tragen. Und dann ist noch eins zu beachten: Es kann sehr wohl der Fall eintreten, dass die Errichtung einer Zwangsinnung nicht möglich ist; ent weder es fehlt an der nötigen Zahl von Handwerkern, oder der Bezirk der Innung würde zu ausgedehnt sein, oder endlich, es findet sich keine Majorität für die Zwangsinnung, In solchen Fällen ist die freie Innung berufen, Ersatz zu leisten. Sie kann darüber hinaus in dem Falle, wo die Mehrheit der Handwerker vorläufig noch abseits steht, die spätere Gründung einer Zwangs innung vorbereiten. Durch pflichtmässige Beobachtung der obligatorischen Aufgaben, durch eifrige Betätigung im Rahmen ihrer freiwilligen Aufgaben kann eine freie Innung sehr wohl den Boden ebnen für das Verständnis für die Organisation des Handwerks, deren beste Form die Zwangsinnung ist. Denn es ist selbstverständlich, m. H., dass, wenn überhaupt eine Standes vertretung notwendig ist, diejenige Vertretung am besten und wirksamsten sein wird, die alle Standesgenossen der gleichen Art umfasst. Das gilt sowohl gegenüber den Mitgliedern, die sämtlich gleichmässig uud unterschiedslos den Ordnungen und Regelungen der Zwangsinnungen unterworfen werden. Das gilt nach aussen hin, insofern der Zwangsinnung als der geschlossenen Standesvertretung bei allen ihren Unternehmungen, bei ihrer ge samten Tätigkeit den Behörden und der Oeffentlichkeit gegen über das Vollgewicht der Gesamtheit der Berufsgenossen nach drücklich zur Seite steht, während doch in der freien Innung
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