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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 23/24.1899/1900
- Erscheinungsdatum
- 1899
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454472Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454472Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454472Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig: Fehlende Seiten in beiden Jahrgängen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 23.1899
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 4 (15. Februar 1899)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutscher Uhrmacher-Bund
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ist die Uhr abgezogen, oder nicht?
- Autor
- Schultz, Wilh.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 23/24.1899/1900 -
- ZeitschriftenteilJg. 23.1899 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1899) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1899) 25
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1899) 55
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1899) 83
- ArtikelEinladung zum Besuch der Treptower Sternwarte 83
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 83
- ArtikelIst die Uhr abgezogen, oder nicht? 84
- ArtikelUnruhen mit veränderlichem Trägheitsmoment 85
- ArtikelZur Regulirung der Taschenuhren 85
- ArtikelDie Olmützer Kunstuhr 86
- ArtikelDie Berechnung der Differentialgetriebe (Fortsetzung von No. 3) 88
- ArtikelAus der Werkstatt 89
- ArtikelVermischtes 89
- ArtikelGeschäftliche Mittheilungen 91
- ArtikelBriefkasten 91
- ArtikelPatent-Nachrichten 92
- ArtikelInserate 92
- AusgabeNr. 5 (1. März 1899) 107
- AusgabeNr. 6 (15. März 1899) 133
- AusgabeNr. 7 (1. April 1899) 161
- AusgabeNr. 8 (15. April 1899) 189
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1899) 217
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1899) 245
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1899) 273
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1899) 301
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1899) 329
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1899) 357
- AusgabeNr. 15 (1. August 1899) 385
- AusgabeNr. 16 (15. August 1899) 415
- AusgabeNr. 17 (1. September 1899) 441
- AusgabeNr. 18 (15. September 1899) 473
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1899) 505
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1899) 541
- AusgabeNr. 21 (1. November 1899) 573
- AusgabeNr. 22 (15. November 1899) 609
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1899) 643
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1899) 679
- ZeitschriftenteilJg. 24.1900 -
- ZeitschriftenteilJg. 23.1899 -
- BandBand 23/24.1899/1900 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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84 Deutsche Uhrmacher-Zeitung No. 4 Zum Schlüsse können wir die erfreuliche Mittheilung machen, dass unsere Vereinigung durch einen sehr starken Zuwachs in den letzten Wochen die Ziffer von 3800 Mitgliedern überschritten hat. Angesichts der grossen Zahl neu eingetretener Kollegen dürfte es angebracht sein, nachfolgend die verschiedenen Vortheile auf zuführen, die denselben durch ihre Zugehörigkeit zum Bunde erwachsen. Zunächst darf jedes Mitglied die Geschäftsstelle des Bundes als Zentrale betrachten, an die es sich in allen Fällen, in denen ihm ein selbstloser Bath erwünscht ist, vertrauensvoll wenden kann; bereitwilligst wird ihm jede Auskunft kostenlos ertheilt. In Rechtsfragen steht dem Bunde eigens ein Syndikus, Herr Dr. W. Brandis, zur Seite. Bei prinzipiellen Fragen wird jedem Mitgliede Rechtsschutz gewährt, d. h. Prozesse von allgemeiner fachlicher Bedeutung werden auf Bundeskosten geführt. Mitglieder, deren Söhne die Deutsche Uhrmacherschule in Glas hütte besuchen wollen, erhalten ein Stipendium von 60 Mark per Jahr, sodass sie an Schulgeld anstatt 180 Mark nur 120 Mark per Jahr zu zahlen haben. Neue Erfindungen werden von der Geschäftsstelle kostenlos be gutachtet ; mit einem hervorragenden Patentanwälte in Berlin, der Firma H. Knoblauch & Co., Karlsstrasse 40 ist überdies ein Vertrag abgeschlossen, demzufolge unseren Mitgliedern beim Nachsuchen von Patenten Preisermässitrungen gewährt werden. Altes Gold (Bruchgold) können unsere Mitglieder vertragsgemäss an die Allgemeine Gold- und Silberscheide - Anstalt in Pforzheim zu folgenden Preisen verkaufen: 18 karätiges Gold 2 08 per Gramm 14 „ „ 1.63 ,, „ Ebenso sind mit Gesellschaften Verträge abgeschlossen, die unseren Mitgliedern beim Abschlüsse von Lebens- und Einbruchsdiebstahl- Versicherungen Rabatt gewähren. Des Weiteren übernimmt die Geschäftsstelle das Entmagnetisiren von Taschenuhren auf einer eigens hierzu konstruirten Maschine gegen die geringe Gebühr von 1 M. zu Gunsten der Deutschen Uhrmacher schule. Ferner haben unsere Mitglieder das Recht, ihre Zöglinge an unseren alljährlich im März etattfindenden Lehrlingsprüfungen, bei denen Prämien und künstlerisch ausgestattete Diplome vertheilt werden, kostenlos theil- nehmen zu lassen. Folgende Gegenstände werden jedem Mitgliede gratis geliefert: Gehilfenzeugnisse, Lehrverträge, und Flugblätter zum Vorgehen gegen Versteigerungen von Taschenuhren und Goldwaaren. Ferner sind zum Herstellungspreise zu beziehen: Das Wappen der deutschen Uhrmacher, farbig, Grösse 33 X 46 cm 1.50 M, franko, Einbandder ken für unsere Zeitung 1.50 M., franko, Garantiescheine 1 M. das Hundert, franko, Propaganda-Karten „Die Uhr und ihre Behandlung“, 1,30 M. das Hundert, franko, Einwickelpapier, tausend Bogen 4 M., franko, Postkarten mit dem farbigen Wappen der deutschen Uhrmacher, 1,80 M. das Hundert, franko, Brieftiogen mit dem farbigen Wappen der deutschen Uhrmacher, 2.50 M das Hundert, franko. Silberne oxydirte Vorstecknadeln mit dem Wappen der deutschen Uhrmacher, 3,50 M. das Stück, franko. Hoffentlich wird auch seitens unserer neuen Mitglieder von den ihnen gebotenen Vergünstigungen recht ausgiebiger Gebrauch gemacht werden. Mit kollegialem Grusse Die Geschäftsstelle des Deutschen Uhrmacher-Bundes Carl Marfels, Berlin SW, Zimmerstr. 8. Ist die Uhr abgezogen, oder nicht? Von Wilh. Schultz Das Kapitel der angeblich oder ttatsächlich „nicht abgezogenen Uhren“ ist in dieser Zeitschrift schon wiederholt mehr oder weniger eingehend behandelt worden. Heute liegt nun abermals ein Anlass vor, uns mit diesem wunden Punkt zu beschäftigen. Im „Briefkasten“ des „Pforzheims Anzeiger“ vom 21. Januar ds. Jahres, dritte Beilage, finden wir nämlich folgende Notiz: J. F. Vor einem Jahre habe ich eine Uhr gekauft und für abgezogen bezahlt. Da sie jetzt unregelmässig gelaufen ist, habe ich nachgefragt, ob sie überhaupt abgezogen ist. Die Antwort war „nein“. Kann ich mich jetzt an den Uhrmacher wenden, dass er sie mir unentgeltlich abziehen muss? — Ganz selbstverständ lich muss der Verkäufer die Uhr umsonst abziehen; Sie können ihn sogar wegen Betrugs anklagen, weil er Ihnen eine unfertige Uhr als fertig verkaufte und sich dadurch einen Vermögensvortheil verschaffte. Die üble Gewohn heit mancher Uhrmacher, unabgezogene Uhren zu verkaufen, ver dient schon lange eine empfindliche Rüge. — Die sittliche Entrüstung des „Pforzh. Anz.“ Hesse sich nicht an fechten, wenn derselbe seine schwere Anklage gegen den bösen Uhr macher etwas weniger vorbehaltlos abgefasst hätte. Wenn z. B. uns gegenüber Jemand den „Pforzh. Anz.“ des Plagiats oder irgend einer anderen Unrechten Handlung beschuldigte, so würden wir, ehe wir das Blatt deshalb coram publico verdammten, erst eineu Nachweis darüber verlangen, dass sich die Sache wirklich so verhält, wie ange geben. Das gleiche Veifahren wäre auch dem „Pforzh. Anz,“ recht wohl angestanden. Dem genannten Blatte zur Lehr, unseren Köllegen zur Wehr sei deshalb hiermit festgestellt, dass der Uhrmacher, bei dem jener Anfragende Auskunft darüber verlangte, ob die betreffende Uhr abgezogen sei, nur dann über diese Frage entscheiden konnte, wenn er die Uhr zerlegte. Dass dies geschehen sein sollte, ist sehr unwahrscheinlich, denn in diesem Falle hätte der Eigenthümer der Uhr dafür etwas bezahlen müssen; da wäre er doch jedenfalls lieber wieder zu dem Uhrmacher gegangen, von dem die Uhr gekauft war. Ferner vermissen wir auch noch die im vorliegenden Falle sehr wichtige Angabe, ob denn.der Eigenthümer der Uhr bei dem Verkäufer überhaupt schon den Antrag auf kosten lose Instandsetzung der Uhr gestellt und dieser dieselbe ver weigert hat. Die ganze Notiz trägt so sehr den Stempel der Ge hässigkeit gegen die Uhrmacher, dass wir fast annehmen möchten, sie sei mit der ganz bestimmten Absicht aufgenommen, die Uhrmacher herab zusetzen, vielleicht um ein bekanntes Pforzheimer Uhrenversandt- geschäft, das den Mund auch sonst sehr voll nimmt, in umso helleres Licht zu setzen, oder aus ähnlichen Gründen. Der Umstand, dass diese Notiz an der Spitze des „Briefkastens“ steht, lässt noch mehr auf irgend eine bestimmte Absicht schliessen. — Unseren Lesern aber möge der vorliegende Fall zur Warnung dienen. Er beweist vor allen Dingen, wie streng der Laie darüber denkt, wenn er annehmen muss, es sei ihm eine unabgezogene Uhr wissentlich als abgezogen verkauft worden. Dieser Fall kommt ja nur selten vor; umso häufiger aber sind leider die Fälle, in denen ein Uhrmacher die ihm vorgelegte, anderwärts gekaufte Uhr nach einem ganz flüchtigen Einblick schlankweg als „nicht abgezogen“ erklärt. Was dieses gewissenlose, nicht genug zu verurtheilende Verfahren für Folgen haben kann, lehrt obiger Vorfall, der auf das ganze Fach schädigend wirken muss. Die schärfsten Ausdrücke sind nicht zu stark für eine derartige Hand lungsweise. Wird einem Uhrmacher eine Uhr vorgelegt mit dem Ersuchen, nach zusehen, ob dieselbe abgezogen sei, so muss er, falls er gewissenhaft handeln will, erklären, dass dies nur festzustellen sei, wenn er die Uhr ganz zerlege. Da hierfür natürlich eine entsprechende Vergütung zu verlangen ist, so geht die gleichzeitige Reparatur fast in Einem hin. Ist dann die Frage aus blossem Misstrauen gestellt worden, so wird der Kunde nach dieser Ei Öffnung plötzlich befriedigt sein. Hatte aber die betreffende Uhr thatsäehlich Fehler gemacht, so wird der Kunde sicher lieber nochmals den Versuch machen, dem Fehler durch den ursprüng lichen Verkäufer abhelfen zu lassen. Der um Rath gefragte Uhrmacher hat dann allerdings augenblicklich kein Geschäft gemacht, dafür aber das Bewusstsein, als ehrlicher Mann gehandelt zu haben. Der Kunde weiss das sehr wohl zu schätzen und wird bei späterem Bedarf gern einen Versuch bei dem Uhrmacher machen, der ihm „so klaren Wein einschänkte“. Diese Erfahrung hat der Schreiber dieser Zeilen oft genug gemacht. Wenn ein Kunde seinen Laden betrat mit der Aufforderung, nachzusehen, ob eine Uhr abgezogen sei, dann war die erste Frage: „Macht denn die Uhr Fehler?“ Wurde das bejaht, so lautete die zweite Fiage: „Von wem ist sie denn gekauft?“ Danach setzte ich das Verhör fort: „Haben Sie denn schon den Verkäufer um kostenlose Abhilfe ersucht?“ Je nach der Antwort auf diese Frage ergab sich dann das Weitere. Hiess es: „nein“, dann sagte ich: „Tragen Sie die Uhr nur zurück. Sie haben jedenfalls Garantie dafür. Berufen Sie sich darauf, dann werden Sie zweifellos befriedigt werden. Sollte das aber nicht der Fall sein, dann will ich die Uhr gern in Stand setzen. Von aussen festzu stellen, ob sie abgezogen sei, ist mir unmöglich; das kann erst nach erfolgtem Auseinandernehmen geschehen.“ War mir als der Ver käufer der Uhr der Inhaber eines besseren Geschäfts genannt worden, dann setzte ich stets hinzu: „Das Geschäft hat einen guten Ruf, allein es kann jedem Arbeiter einmal Vorkommen, dass er einen Fehler übersieht!“ War mir ein unbekanntes oder gar in üblem Rufe stehendes Geschäft genannt, so sagte ich ohne besondere Befragung gar nichts darüber; im Falle einer unmittelbaren Frage gab ich eine ausweichende, nicht ge hässig klingende Antwort. Hatte der Kunde erklärt, er habe schon wiederholt die Uhr dem Verkäufer zurückgebracht, aber ohne Erfolg, so erklärte ich mich zur Reparatur bereit mit der Bemerkung, dass es ganz gleichgiltig sei, ob sie vorher abgezogen worden sei, oder nicht; in jedem Falle müsse das Werk ganz zerlegt und genau durchgesehen werden, wenn man den oder die jedenfalls ziemlich versteckt liegenden Fehler wirklich finden und für einen richtigen Gang der Uhr Garantie leisten solle. Man sieht: es ist keineswegs schwierig, einer unmittelbaren Be antwortung der Frage, ob die Uhr abgezogen sei, oder nicht, in jedem Falle gänzlich auszuweichen, — umsomehr als man, wie schon bemerkt, mit gutem Gewissen eine bestimmte Antwort nach blossem Hiueinsehen
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