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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1875/76
- Erscheinungsdatum
- 1876
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1875/76,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id30235397Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id30235397Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-30235397Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1875/76
- Titel
- 21. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1876-04-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1875/76 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll19. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll34. Sitzung -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung -
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- Protokoll48. Sitzung -
- Protokoll49. Sitzung -
- Protokoll50. Sitzung -
- Protokoll51. Sitzung -
- Protokoll52. Sitzung -
- Protokoll53. Sitzung -
- Protokoll54. Sitzung -
- Protokoll55. Sitzung -
- Protokoll56. Sitzung -
- Protokoll57. Sitzung -
- Protokoll58. Sitzung -
- Protokoll59. Sitzung -
- Protokoll60. Sitzung -
- Protokoll61. Sitzung -
- Protokoll62. Sitzung -
- Protokoll63. Sitzung -
- Protokoll64. Sitzung -
- Protokoll65. Sitzung -
- BandBand 1875/76 -
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sein, ihre Zustimmung zur Verwandlung dieses Domi-! wird besonders freudig begrüßen zu müssen, indem doch niiims in der Weise, wie es vorgeschlagen worden ist, gege immer noch ein Theil des Areals dem Staate erhalten bleibt ben habe. geschehen ist. Ich meinesthcils- würde entschieden mich gegen den Verkauf der Staatsgüter auszusprechcn Gelegen über all die dortigen Verhältnisse, namentlich auch über sonstigen Sachverständigen, die der Regierung zu Gebote, Freiherr von Burgk: Das königl. Ministerium hat sich vollständig corrcct in dieser Frage gehalten, auch die geehrte Deputation konnte keinen andern Vorschlag machen; allein cs möge mir die generelle Bemerkung erlaubt sein, daß, wenn man wieder herantreten sollte au einen neuen Verkauf von Staatsgütern, wenn man vor dem Entschluß wieder stände, welcher in einer früheren Zeit gefaßt wor den, überhaupt Staatsgüter zu verkaufen, ob man dann in derselben Weise sich aussprcchen dürfte, wie es damals Staatsministcr Freiherr vonFriesrn: Was zunächst die Bemerkung des geehrten Herrn Abg. Seiler anlangt, so muß ich sagen, daß ich für meine Person mich freilich ziemlich in derselbenLage befinde, wie der geehrte Herr Ab geordnete. Ich kann auch aus eigener Erfahmng und aus eigener Wissenschaft über diese spccieüen Verhältnisse nichts Bestimmtes sagen, sondern muß mich auf die Gutachten der Sachverständigen verlassen. Hier bei dieser Frage die Einwirkung des Hüttenrauchs u. s. w. ganz genau, unterrichtet war, und der Antrag ist gebilligt wordeu.von und zwar auf eine Weise, die entschieden für den Staat nur vortheilhaft sein kann, indem einestheils ein großer Theil des Areals zu den Forftgrundstücken des nahen Los- nitzer Reviers, — das ohnedies, glaube ich, so wenig aus gedehnt ist, daß cs selbständig wohl kaum mit Vortheil bcwirthschaftet werden könnte — hinzugefügt wird, so daß dieses Revier dadurch eine wirkliche selbständige Lebens fähigkeit erhält, und anderentheils auch ein kleinerer Theil dieses Terrains durch Einzelverpachtung auch fernerhin vortheilhaft verwcrthet werden kann; denn ich glaube, daß der frühere Beschluß wegen des Verkaufs von Do mänen doch wesentlich nur den Sinn haben soll, daß Staats grundstücke nur dann zu verkaufen sind, wenn eben ein entschieden höherer Ertrag aus dem dafür erlösten Gelbe zu erzielen ist, als eben dieses Grundstück früher gebracht hat. Wenn man aber voraussetzen kann, daß die Grund stücke auf andere Weise auch noch fernerhin eben so hoch ver- werthet werden können, als dies durch einen Verkauf ge schehen kann, so ist wohl entschieden die Beibehaltung der Grundstücke vorzuziehen, indem man ja immerhin nicht weiß, wie späterhin vielleicht einmal diese Grundstücke noch als sehr vortheilhaft für den Staat sieh herausstellen könncu. Daher glaube ich, dieser Modalität dcsVcrkaufs entschieden beistimmen zu können. Ob freilich die Aufforstung dieses Stückes von 135 Hektaren durch den Hüttenrauch sehr leiden wird, muß ich dahingestellt sein lassen; ich möchte aber doch glauben, daß, wenn der Hüttenrauch überhaupt von großem Einflüsse hier sein sollte, dies auch bei der Feldwirthschaft der Fall sein würde, cs also immerhin ein Nachtheil sein würde, der unter allen Umständen getragen werden muß. Ich kann mich daher nur darüber freuen, daß auf diese Weise diese Grundstücke immer noch theilweise wenig stens dem Staate erhalten bleiben und später auch noch eine vortheilhafte Rente abwerfen werden. heit haben; ich werde es auch heute noch thun, ich würde wenigstens, wenn die Sachlage so ist, daß ein Verkauf wünschenswcrth und nothwendig erscheint, die Bedingung nicht nur dahin gestellt haben, daß die Kapitalien wieder in Forstgrundstücken angelegt würden, sondern auch in Grund und Boden. Ich lege einen sehr großen Werth darauf, daß der Staat gewissermaßen mit dem Lande ein Bano habe, welches ihn mit der praktischen Ausführung der Gesetzgebung desselben verbindet. Ich lege noch mehr Werth darauf, nachdem wir durch die neuen Organisations gesetze in ein neues Stadium getreten sind, ich möchte sagen, ich wünsche, daß der Staat die Probe der Selbst regierung selbst mitmachte. Wenn daran ein Wunsch ge knüpft werden könnte, so wäre es der, daß die exemten Verhältnisse, deren die Staatsgüter sich uoch erfreuen, auf gehoben würden; dieselben würden dann als Privatbesitz des Staates noch weiter eingehend in die Verhältnisse der Gesetzgebung hineintreten. Ich gehe in meinen Ansichten sogar noch weiter^ ich würde es für ein Glück halten, wenn an gewisse Stellungen und Sphären des Staatsdienstes die Bedingung des Grundbesitzes geknüpft würde; da dies aber eben nicht möglich ist, so halte ich es wenigstens für ein Glück, wenn der Staat noch selbst praktisch in dir Ge setze Hineintritt, welche er gicbt und welche hauptsächlich auf den Grundbesitz Anwendung finden. Ich erwähne dies heute ausdrücklich — ich bin damals bei der früheren Abstimmung nicht zugegen gewesen — daß ich fortan gegen jeden Verkauf eines Staatsgutes, fei es Grundbesitz, sei es eine industrielle Anlage, stimmen werde. Grundstücken schreiten darf, nur dann, wenn unbedingtnach- gewiesen ist, daß eben eine sichere, höhere Rente für die Zu- kunft damit zu erzielen steht. Deshalb glaube ich, diese den deshalb befragten Fvrstbeamtrn und von allen Moralität des Verkaufs, welche uns hier vorgeschlagen »r« ... Graf von Rex: Ich kann nicht leugnen, daß ich im - aber, glaube ich, kann ich dies auch ganz gut; denn derAn- Mgemeinen auch den Ansichten meines verehrten Herrn! trag ist ausgegangen von einem erfahrenenOeconomen, der Vorredners vollkommen beistimmen muß. Auch ich glaube, > in der unmittelbaren Nähe dieses Gutes wohnt und also daß der Staat nur im äußerstem Falle zum Verkaufe von s'" "
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