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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Juli-August
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Sächsisches Staatsarchiv Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31472148Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31472148Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31472148Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 2. Kammer: 91. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-08-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Juli-August 761
- Protokoll2. Kammer: 67. Sitzung 761
- Protokoll2. Kammer: 68. Sitzung 769
- Protokoll1. Kammer: 73. Sitzung 791
- Protokoll1. Kammer: 74. Sitzung 803
- Protokoll2. Kammer: 70. Sitzung 815
- Protokoll2. Kammer: 71. Sitzung 825
- Protokoll2. Kammer: 73. Sitzung 845
- Protokoll1. Kammer: 79. Sitzung 853
- Protokoll2. Kammer: 75. Sitzung 865
- Protokoll1. Kammer: 80. Sitzung 877
- Protokoll1. Kammer: 81. Sitzung 885
- Protokoll1. Kammer: 82. Sitzung 895
- Protokoll2. Kammer: 77. Sitzung 903
- Protokoll2. Kammer: 78. Sitzung 915
- Protokoll1. Kammer: 84. Sitzung 927
- Protokoll1. Kammer: 85. Sitzung 935
- Protokoll1. Kammer: 86. Sitzung 943
- Protokoll1. Kammer: 87. Sitzung 947
- Protokoll1. Kammer: 88. Sitzung 953
- Protokoll2. Kammer: 80. Sitzung 961
- Protokoll1. Kammer: 89. Sitzung 969
- Protokoll2. Kammer: 81. Sitzung 977
- Protokoll1. Kammer: 90. Sitzung 981
- Protokoll2. Kammer: 82. Sitzung 987
- Protokoll2. Kammer: 83. Sitzung 995
- Protokoll1. Kammer: 92. Sitzung 1005
- Protokoll1. Kammer: 94. Sitzung 1009
- Protokoll2. Kammer: 84. Sitzung 1019
- Protokoll2. Kammer: 85. Sitzung 1027
- Protokoll2. Kammer: 86. Sitzung 1033
- Protokoll2. Kammer: 87. Sitzung 1045
- Protokoll2. Kammer: 88. Sitzung 1055
- Protokoll1. Kammer: 96. Sitzung 1067
- Protokoll2. Kammer: 89. Sitzung 1075
- Protokoll1. Kammer: 97. Sitzung 1081
- Protokoll2. Kammer: 90. Sitzung 1089
- Protokoll2. Kammer: 91. Sitzung 1097
- Protokoll2. Kammer: 92. Sitzung 1109
- Protokoll1. Kammer: 99. Sitzung 1113
- Protokoll1. Kammer: 100. Sitzung 1121
- Protokoll2. Kammer: 94. Sitzung 1129
- Protokoll2. Kammer: 95. Sitzung 1143
- Protokoll1. Kammer: 102. Sitzung 1155
- Protokoll2. Kammer: 96. Sitzung 1163
- Protokoll1. Kammer: 104. Sitzung 1171
- Protokoll1. Kammer: 105. Sitzung 1179
- BandBand 1833,Juli-August 761
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sie dann, wenn man diese Ausgabe nicht auf das Budget legen wolle, gar nichts beizutragen hatten. Der Abg. v. Mayer entgegnet ihm aber, daß, sobald dieses Postulat auf Las Budget gebracht werde, an directen Steuern so viel beigetragen werden müsse, als zur Ausgabe er forderlich sei; die directen Steuern treffen aber das Land mehr als die Städte, so werde also das Land zurückgestellt und die Städte auf Kosten des Landes erleichtert. Der Abg. aus dem Winkel bemerkt, wie schon gesagt worden sei, daß djese Anstalt als ein Unterstützungsverein be trachtet werden soll, und insofern finde er auch billig, daß der ganze Staat zu dieser Unterstützung beizutragen habe. Was von Erleichterung der Abgaben gesagt worden sei, so müsse er bemer ken, daß über keine Abgabe im Lande so geklagt werde, als gerade über die Brandversicherungsbeiträge; er nenne sie Abgabe, denn von allen Landbewohnern würden sie als eine Abgabe angesehen. Keine Steuer treffe diese Leute so hart, als diese Beiträge, da alle Abgaben in monatlichen Raten, diese aber halbjährlich ein gesammelt würden, und nun könne bekanntlich der kleine Mann besser monatlich einen Sechser aufbringen, als halbjährlich einen Groschen. Werde nun von der Staatskasse mit beigetragen, so könnte die Einrichtung so getroffen werden, daß die Beiträge monatlich zugleich mit den andern Steuern eingesammelt würden. Der königl. Commissar v. Wi etersheim bezieht sich auf die vom Abg. Runde gemachte Aeußerung und bemerkt, wenn! derselbe von dem allgemeinen Ueberblick der finanziellen Ver hältnisse ausgehe, und anführe, daß die Staatsregierung zur Erleichterung der directen Steuern die indirecten so hoch stellen solle, als es ihr angemessen erscheine, so müsse er entgegnen, daß die indirecten Steuern fest standen und nicht nach Willkühr erhöht werden dürften, daß ferner der Ueöerschuß aus den indi- recten Steuern schon dazu bestimmt sei, die directen zu mindern. Gesetzt also, es würde das indirecte Steuersystem einen Ueber- schuß von 300,000 Thlrn. gewähren, so würden die directen Steuern um eben so viel Thaler gemindert werden können, und wenn nun dem Budget eine Last von 40 — 50,000 Thlrn. zu- i geführt würde, so könnten die directen Steuern dann nur um 250,000 Thlr. vermindert werden, es würde also diese Summe, welche zum Vortheile der Hausbesitzer gereichen soll, von den Grundbesitzern getragen werden. Nun bestünden aber die Grundbesitzer aus Haus - und Feldbesitzern, die Mitglieder der Brandversicherungsanstalt aber nur aus Hausbesitzern, und es E stelle sich demnach die Frage so: „ Sollen diese 40 — 50,000 Thaler von den Hausbesitzern allein, oder von den Grundbesiz- zern überhaupt getragen werden," oder: „Ob die Feldbesitzer aus ihrer Tasche den Vortheil der Hausbesitzer tragen sollen?" Auch der Abg. Sachße findet diesen Grund ganz richtig, indem diese Last immer auf die Grundbesitzer fallen müsse; nichts desto weniger bleibe er doch bei der im Deputationsgutachten ausgesprochenen Ansicht stehen, und finde es billig, daß von allen Unterthanen etwas zu dieser Anstalt beigetragen werde. k Der Abg. Eisenst u ck halt die Sache für ganz einfach; die I Anstalt sei keine Societät zwischen Hausbesitzern, was entschieden s sei, sie sei ein Institut, welches den Hausbesitzern keineswegs ei gnen Vortheil gebe, sondern dasselbe nöthige die Hausbesitzer des ? Landes, das Nationalinteresse zu bezwecken. Wenn man ferner i so viel von Erleichterung ter Grundsteuern spreche, und wenn er auch damit einverstanden sei, so gebe er doch auch zu überlegen, l daß auch Häuser in Städten waren, die 100 und 1000 Thlr. ? gangbare Steuern zu zahlen hätten. Das sei doch nicht unbedcu- s tend, man scheine aber sich auf den Standpnnct stellen zu wol- z len, als ob die Städte gegen daS flache Land Partie machten. Z Du Argumente, welche für die Ausnahme der Staatsgebäude sprechen, würden auch zugleich für die Kirchen in Anspruch ge- Z nommen werden können, und könnten sogar von allen Hausbe sitzern in Städten und auf dem Lande, welche massiv gebaute Häuser hätten, angezogen werden; ein Argument aber, das zu viel beweise, beweise nichts. Eben so wenig sehe er eine Ueb-erla- stung des Budgets darin, und wenn das Budget auch früher der Kammer zur Beurtheilung vorgelegt worden sei, so sei damit doch der Umstand unbenommen, noch einen Posten auf das Budget S zu übertragen oder einen davon wegzunehmen. Auch in andern Staaten habe man die Staatsgebäude hereingezogen, und wenn 8 die Deputation die Residenzschlösser zur Ausnahme anempfohlen t habe, so habe sie cs nur darum gethan, weil ein solches Schloß g zu große Summen Zum Wiederaufbau erfordere. Soll einmal ein solches Institut bestehen, so sei kein Grund vorhanden, war- s um der siebente Theil der Staatsbürger eine solche Last zum Be sten des Nationalinteresses tragen und die übrigen sechs Theile § frei ausgehen sollten; er halte die Aufnahme der Staatsgebäude nur für gerecht. Der Abg. und Referent Roux bemerkt hierauf, daß er nach dem Vortrage des Vorstandes der 4. Deputation nichts wei ter hinzuzufügen habe, als daß man bei der Begründung der Aus nahme von Nesidenzschlössern auf das Beispiel anderer Staaten Rücksicht genommen habe. Nachdem Staatsminister v. Lin den au auf die Behaup tung des Abg. C'isenstuck, daß die Aufnahme der Staatsgebäu de in die Brandassecuranz-Anstalt nur ein Act der Gerechtig keit, ihre Ausnahme also Ungerechtigkeit sei, bemerkt hatte, er wolle nicht um Worte streiken, ob die Anstalt eine Societät sei ! oder nicht, aber so viel sei gewiß, daß sie nur eine specielle Vcreini- ! gung der Privathausbesitzer zum Besten ihrer Hauser sei, damit, ! wenn einer unter ihnen Schaden durch Brand erlitten habe, dieser ! durch kleine Beiträge in Stand gesetzt werde, sein Haus wieder ! aufzubauen, die Anstalt also für eine specielle Classe bestimmt sei, und in ihr Schaden und Vortheil ausgleichen werde; er also das für keinen Act der Gerechtigkeit ansehen könne, wenn der Staat dazu geben müsse. Was die Kirchen betreffe, so sei dieß Sache der Communen, womit der Staat nichts zu thun habe, und nachdem er schließlich angeführt hatte-, daß der Staat in ein specielles In teresse nicht eingehen könne, sondern blos auf das Allgemeine Rücksicht nehmen dürfe, sorzach hierdurch eine Last auf das Bud get nicht gewälzt werden könne, so geht das Präsidium zur Fragftellung über, und zwar 1) will die Kammer, daß die wirklichen Residenzschlösser von dem Beitritt zum Institut ausgenommen werden? 2) Tritt man im klebrigen dem Deputationsgutachten bei? und 3) Soll im 5. Puncl das Wort können gesetzt werden? Die erste Frage wurde mit einer Majorität gegen 21, die zweite gegen 12 und die dritte einstimmig bejaht. — (Fortsetzung folgt.) Druck und Papier von B. G. Teubner in Dresden. Verantwortliche Redaction: vr. Gretsch ek.
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