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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 59.1935
- Erscheinungsdatum
- 1935
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193500008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19350000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19350000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 3 (12. Januar 1935)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Qualität und billige Uhren, Werbung und Außenseiter des Uhrenhandels
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Lage der Optik führenden Uhrmacher
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 59.1935 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1935) 1
- AusgabeNr. 2 (5. Januar 1935) 15
- AusgabeNr. 3 (12. Januar 1935) 27
- ArtikelQualität und billige Uhren, Werbung und Außenseiter des ... 27
- ArtikelDie Lage der Optik führenden Uhrmacher 30
- ArtikelAus der Werkstatt 32
- ArtikelSchädigung des englischen Uhrengewerbes durch die Einfuhr ... 34
- ArtikelSprechsaal 34
- ArtikelVermischtes 35
- ArtikelHandels-Nachrichten 36
- ArtikelMeister-Vereinigungen 37
- ArtikelGehilfen-Vereinigungen 37
- ArtikelPersonalien u. Sonstiges 37
- ArtikelBriefkasten 38
- ArtikelMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 38
- AusgabeNr. 4 (19. Januar 1935) 39
- AusgabeNr. 5 (26. Januar 1935) 53
- AusgabeNr. 6 (2. Februar 1935) 67
- AusgabeNr. 7 (9. Februar 1935) 79
- AusgabeNr. 8 (16. Februar 1935) 89
- AusgabeNr. 9 (23. Februar 1935) 103
- AusgabeNr. 10 (2. März 1935) 115
- AusgabeNr. 11 (9. März 1935) 129
- AusgabeNr. 12 (16. März 1935) 141
- AusgabeNr. 13 (23. März 1935) 155
- AusgabeNr. 14 (30. März 1935) 167
- AusgabeNr. 15 (6. April 1935) 181
- AusgabeNr. 16 (13. April 1935) 193
- AusgabeNr. 17 (20. April 1935) 207
- AusgabeNr. 18 (27. April 1935) 219
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1935) 227
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1935) 239
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1935) 251
- AusgabeNr. 22 (25. Mai 1935) 269
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1935) 1
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1935) 301
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1935) 313
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1935) 327
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1935) 341
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1935) 353
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1935) 365
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1935) 377
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1935) 391
- AusgabeNr. 32 (3. August 1935) 403
- AusgabeNr. 33 (10. August 1935) 415
- AusgabeNr. 34 (17. August 1935) 427
- AusgabeNr. 35 (24. August 1935) 435
- AusgabeNr. 36 (31. August 1935) 451
- AusgabeNr. 37 (7. September 1935) 463
- AusgabeNr. 38 (14. September 1935) 475
- AusgabeNr. 39 (21. September 1935) 489
- AusgabeNr. 40 (28. September 1935) 505
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1935) 517
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1935) 527
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1935) 541
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1935) 555
- AusgabeNr. 45 (2. November 1935) 567
- AusgabeNr. 46 (9. November 1935) 581
- AusgabeNr. 47 (16. November 1935) 593
- AusgabeNr. 48 (23. November 1935) 605
- AusgabeNr. 49 (30. November 1935) 623
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1935) 635
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1935) 649
- AusgabeNr. 52 (21. Dezember 1935) 663
- BandBand 59.1935 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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30 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 3 haben und, im Gegensatz zu den Warenhäusern und den Einheitspreisgeschäften, durch ihre Prospekte und Kataloge bis in die entferntesten Winkel des Reiches eindringen können, für außerordentlich wichtig. Wenn es auch aus sichtslos sein mag, die Beseitigung der Versandgeschäfte anzustreben, so muß es doch möglich sein, eine vernünf tigere Regelung der Einkaufspreise durchzusetzen. Wenn es den Verbänden auch untersagt ist, marktregelnde Maßnahmen von sich aus oder in Verhandlungen mit anderen Verbänden zu treffen, so gibt es doch die Möglichkeit, zwecks Herbei führung einer dem gesunden Rechts- und Wirtschafts empfinden entsprechenden Ordnung der Mengenrabatte den Reichswirtschaftsminister oder den Reichskommissar für Preisüberwachung anzurufen. Der Einzelhandel unseres Faches will kein Sonderrecht für sich, aber auch nicht gegen sich! <^<x> < > < ^ < ^o<xxxx>oooooooo<xx><c>oo<x>o<>oooooc > oooc <xxxxxx><xxxxxxxxxxx>oo<xxxxxxxxx>ooooooooooooooo Die Lage der Optik führenden Uhrmacher Brillenhandel oder Optikerhandwerk? Mitgliedschaft bei den Optiker-Innungen. Organisationslage des Optikergewerbes. Die Frage der Kassenlieferung Nach umfangreichen statistischen Erhebungen gibt es in Deutschland im ganzen etwa 5500 sogenannte „Uhrmacher- Optiker", d. h. Uhrmacher, welche zur Erhaltung ihrer Existenz sich mit der Optik befassen. Ihnen stehen gegen über etwa 1200 sogenannte „Spezial-Optiker“, welche ent weder nur die Brillen- und Instrumentenoptik betreiben oder — in der überwiegenden Mehrheit — zum Ausgleich der Umsatzschwankungen und zur Existenzerhaltung neben der Brillen- und Instrumentenoptik Photoabteilungen unterhalten oder sonstige vielseitige Nebenartikel führen. Von der genannten großen Zahl der sogenannten Uhr macher-Optiker war bisher nur etwas mehr als ein Viertel, nämlich etwa 1500, in einem besonderen Optikerverband zusammengefaßt. Diese Kollegen vertreten in gleicher Weise wie die Spezial-Optiker in Übereinstimmung mit der unge heuren Entwicklung der optischen Technik den Standpunkt, daß die Abgabe von Brillen keine reine Handels tätigkeit ist oder sein darf, sondern eine handwerk liche Tätigkeit und damit handwerkliche Fach kenntnisse des betreffenden Optikers sowie eine den heutigen Verhältnissen entsprechende moderne optische Abteilung mit einem ausreichenden Lager an Rohgläsern, Fassungen usw. und endlich eine mit den erforderlichen Maschinen und Vor richtungen versehene Werkstatt erfordert. Diejenigen Kollegen, die Opfer, Zeit und Mühe für die Anpassung ihrer optischen Abteilung an die heutigen Ver hältnisse und die Aufgaben einer besonderen organisato rischen Zusammenfassung ihrer optischen Interessen nicht gescheut haben, haben trotz vieler und heftiger Anfeindungen in den verflossenen Jahren die segensreichen Wirkungen davon durch ihre erhöhten Umsätze, vor allem aber auch durch das eigene Gefühl und die Anerkennung der Kund schaft, die Optik wirklich fachmäßig zu betreiben, kennen gelernt. Andere Kollegen, die aus übertriebener Sparsamkeit, und weil sie die Zeichen der Zeit nicht erkannten, nichts für die Weiterentwicklung ihrer optischen Abteilung getan haben, haben damit nicht nur der Allgemeinheit, nämlich dem An sehen der wirklich fachlichen Uhrmacher-Optiker, geschadet, sondern sie haben auch sich selbst am schwersten getroffen, da bei ihnen in der Krise vielfach die Umsätze in der Optik stark zurückgingen und andererseits ihre Anerkennung als Optiker bei den Krankenkassen und beim Publikum mehr und mehr gefährdet wurde. Nicht für diese Kollegen, die auch heute noch die Not wendigkeiten der Optik nicht erkannt haben, sollen diese Zeilen geschrieben sein. Sie gehen vielmehr in erster Linie diejenigen Kollegen an, die durch Zufall oder, weil sie bis her noch nicht unter einer ausgesprochenen Spezialoptiker konkurrenz gelitten haben, und weil sie traditionsgemäß Kassenlieferanten waren, auch heute noch der organisato rischen Zusammenfassung des Optikergewerbes ohne nähere Kenntnis fernstehen, obwohl sie selbst ihre optischen Abtei lungen in jeder Beziehung der Neuzeit angepaßt haben. Nach statistischen Erhebungen sind es von den noch ganz außer halb der Optikerverbände stehenden etwa 4000 Uhrmacher- Optikern doch noch eine recht erhebliche Zahl, schätzungs weise 1500 bis 2000, die in diese Kategorie fallen, und die daher auch den Anspruch erheben können, als Optiker- Handwerker behandelt und anerkannt zu werden. Bestimmungen des Handwerksgesetzes Für diese Kollegen dürfte es wichtig sein, die wichtig sten Bestimmungen des neuen Handwerksgesetzes vom Juni 1934 in bezug auf ihre Auswirkung für die organisatorische Erfassung ihrer optischen Interessen kennenzulernen. Grundlegend wichtig ist es für diese Kollegen zunächst, ob sie ihren Betrieb in die Handwerksrolle auch als Optiker, also nicht nur als Uhrmacher, eingetragen haben. Ist diese Voraussetzung erfüllt, und wird das Optikerhandwerk neben der Uhrmacherei nicht nur nebensächlich, sondern in einem nennenswerten Umfang ausgeübt, so haben diese Uhrmacher-Optiker den Anspruch darauf, auf Grund der Ziffer 2 des Paragraphen 8 des Handwerksgesetzes auch der Optiker-Innung als vollberechtigte Mitglieder anzugehören. Manche Kollegen, denen diese Dinge bisher ferngelegen haben, werden nun vielleicht dieser Frage eine geringere Bedeutung beilegen, weil sie bisher „auch so" ungestört ihr optisches Geschäft betreiben konnten. Es sei nun zunächst darauf hingewiesen, daß in dem Handwerksgesetz ausdrück lich für diese zweite Mitgliedschaft in der Innung eines Nebenberufes keinerlei Beitragspflicht vorgesehen ist. Es erwachsen also dem Uhrmacher-Optiker keine zusätzlichen Kosten aus der Zugehörigkeit zur Optiker-Innung. Wohl aber erwachsen ihm aus der Zugehörigkeit zur Optiker-Innung alle sonstigen Rechte und auch Pflichten wie jedem anderen Mitgliede der Optiker- Innung. Die Rechte werden sich in erster Linie in späteren Zeiten bei der Kassenlieferung und bei der Ausbildung des Nachwuchses bemerkbar machen. Bereits heute liegt eine Entscheidung des Reichsstandes des Deut schen Handwerks vom 7. September v. J. vor, wonach in Fragen der Kassenlieferung eine absolut gleich mäßige Behandlung der hauptberuflichen und der nebenberuf lichen, also der beitragspflichtigen und der beitragsfreien Mitglieder der Optiker-Innungen stattfinden soll. Schon hieraus geht einwandfrei hervor, wie dringend notwendig es für jeden Uhrmacher-Optiker ist, alles zu tun, um seine Rechte als Optiker auch in der Optiker-Innung zu wahren. Selbstverständlich ist es, daß er auch seine Pflichten in der Optiker-Innung in jeder Beziehung getreulich erfüllen muß. Nur in solchen Fällen, wo durch eine gleichzeitige Bean spruchung durch die Innung des Hauptberufes eine Ver hinderung gegeben ist, gehen die Pflichten der Innung des Hauptberufes denen des Nebenberufes vor.
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