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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 12.1887
- Erscheinungsdatum
- 1887
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-188701009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-18870100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-18870100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 26 (25. Juni 1887)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ueber See-Chronometer (Fortsetzung)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Allgemeinnützige Aufklärungen über Patentwesen
- Autor
- Sack, Otto
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 12.1887 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1887) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1887) 9
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1887) 17
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1887) 25
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1887) 33
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1887) 41
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1887) 49
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1887) 57
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1887) 65
- AusgabeNr. 10 (5. März 1887) 73
- AusgabeNr. 11 (12. März 1887) 81
- AusgabeNr. 12 (19. März 1887) 89
- AusgabeNr. 13 (26. März 1887) 97
- AusgabeNr. 14 (2. April 1887) 105
- AusgabeNr. 15 (9. April 1887) 113
- AusgabeNr. 16 (16. April 1887) 121
- AusgabeNr. 17 (23. April 1887) 129
- AusgabeNr. 18 (30. April 1887) 137
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1887) 145
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1887) 153
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1887) 161
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1887) 169
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1887) 177
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1887) 185
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1887) 193
- AusgabeNr. 26 (25. Juni 1887) 201
- ArtikelZeitrechnung und Kalender (Fortsetzung) 201
- ArtikelDas schweizerische Uhrengewerbe (Fortsetzung aus Nr. 22) 204
- ArtikelBreguet's Hemmung mit natürlichen Hebungen 205
- ArtikelUeber See-Chronometer (Fortsetzung) 205
- ArtikelAllgemeinnützige Aufklärungen über Patentwesen 206
- ArtikelVerschiedenes 206
- ArtikelVereinsnachrichten 206
- ArtikelAnzeigen 207
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1887) 209
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1887) 217
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1887) 225
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1887) 233
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1887) 241
- AusgabeNr. 32 (6. August 1887) 249
- AusgabeNr. 33 (13. August 1887) 257
- AusgabeNr. 34 (20. August 1887) 265
- AusgabeNr. 35 (27. August 1887) 273
- AusgabeNr. 36 (3. September 1887) 281
- AusgabeNr. 37 (10. September 1887) 289
- AusgabeNr. 38 (17. September 1887) 297
- AusgabeNr. 39 (24. September 1887) 305
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1887) 313
- AusgabeNr. 41 (8. Oktober 1887) 321
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1887) 329
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1887) 337
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1887) 345
- AusgabeNr. 45 (5. November 1887) 353
- AusgabeNr. 46 (12. November 1887) 361
- AusgabeNr. 47 (19. November 1887) 369
- AusgabeNr. 48 (26. November 1887) 377
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1887) 385
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1887) 393
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1887) 401
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1887) 409
- AusgabeNr. 53 (31. Dezember 1887) 417
- BandBand 12.1887 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
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b) Derselbe darf nicht zu nahe dem Heck und nicht zu hoch im Schiff sein (eine Kampagne ist daher kein geeigneter Ort). | c) Aufstellung unmittelbar unter schweren Geschützen ist unzu lässig; ebenso eine solche in grösser Nähe der Schrauben oder der Cylinder der Schiffsmaschine. 2. Die Temperatur muss möglichst gleichmässig sein und darf weder über 30—35 Grad C. steigen, noch unter + 2 Grad C. fallen. Daher ist: a) die Nähe des Masebinenraumes zu vermeiden: b) eine Unterbringung tief unten im Schiff ist günstig (auch für die Bewegung); wo dies nicht angängig, muss der Baum heizbar sein. 3. Kost und Magnetismus müssen vermieden werden, daher dürfen: a) feuchte Räumlichkeiten, b) grosse Eisenmassen in der Nähe des Chronometerspindes nicht vorhanden sein. 4. Zur Bewahrung vor anderen schädlichen Ein flüssen und zur zweckmässigen Behandlung und Benutzung der Chronometer ist ferner nothwendig, dass der Aufbewahrungsort: a) von den Arbeits- und Wohnplätzen der Mannschaft gesondert. b) leicht zugänglich und genügend zu erleuchten ist. 5. Die Einrichtung der Chronometerspinden an Bord ist in der Kaiserlichen Marine folgende: An der für Aufbewahrung der Chronometer bestimmten Stelle wird ein massiver Holzklotz von ca. 1 m Höhe fest mit dem Deck verbolzt. Auf demselben wird ein offener Kasten fest- geschraubt, welcher in drei bis fünf gepolsterte Abtheilungen zur Aufnahme der Chronometer und eines Metall-Thermometers gelheilt ist. Die Polsterung besteht aus Pferdehaar. Um diesen Block mit Kasten wird auf einem niedrigen Sill das Chronometer spind so aufgebaut, dass überall 3—4 cm Zwischenraum bleibt, um gegen alle Stösse und dcrgl. hinreichenden Schulz zu ge währen. Dieses Spir.d erhält einen verschliessbaren nach oben aufzuklappenden Deckel. Die Deckel der in den gepolsterten Kasten eingesetzten Chronometer werden in den Scharnieren losgeschraubt. Wenige Centimeter über den Zifferblättern befindet sich ein verschliess- barer Glasdeckel, welcher in einem Rahmen auf dem gepolster ten Kasten so aufgesetzt ist, dass er zugleich die Chronometer gegen die Feuchtigkeit schützt, welche sich etwa zwischen dem Block und dem Sill ansammelt. Auf solche Weise ist ein doppelter Verschluss hergestellt, welcher einerseits die Temperatur- Einflüsse bei häufigem Vergleich der Bcobachtungs-Uhren mil dern soll, anderseits dem Navigntions - Offizier. welcher allein den Schlüssel zum Glasdeckel hat, die Kontrolle über die Chro nometer sichert, (Fortsetzung folgt.) Allgemeinnützige Aufklärungen über Patentwesen. Von Otto Saek, Patentanwalt, Leipzig. XYI. Recht der Patentnachsuchung.*) Um die unberechtigte Anmeldung einer Erfindung zum Patent von Seiten Dritter möglichst zu verhindern, ist im Patentgesetz eine Bestimmung vorgesehen, welche dahingeht, dass der eigentliche Erfinder gegen die unbe rechtigter Weise von dritter Seite zur Anmeldung gebrachte Neuerung Ein spruch erheben kann, so dass die Versagung eines Patentes hierdurch be wirkt wird. Der diesbezügliche Gesetzesparagraph (§ 10, 2) lautet: „Ein Patent kann versagt oder nichtig erklärt werden, wenn sich ergiebt, dass der wesentliche Inhalt der Anmeldung den Beschreibungen, Zeichnungen, Modellen, Geräthsehaften oder Einrichtungen eines Ande ren oder einem von diesem angewendeten Verfahren ohne Einwilligung desselben entnommen war.“ Das Gesetz schützt also den Erfinder vor widerrechtlicher Patentirung, aber die Praiis lehrt leider, dass es nicht immer möglich ist, den vollgültigen Beweis zu erbringen, dass die von einem Dritten widerrechtlich zur Patentirnng gebrachte Erfindung in Wirklichkeit den Modellen etc., des wahren Erfinders «der des Patentberechtigten entnommen worden ist, weil Derjenige, welcher *) Fortsetzung aus Nr. lb d. Jahrg. zufällig von der Neuerung eines Erfinders Kenntnis6 erhielt, nicht immer der Anmelder beim Patentamt zu sein braucht. Ausserdem zeigt hier das Patentgesetz eine wesentliche Lücke, denn wenn wirklich auf eine widerrechtlich zur Anmeldung gebrachte Erfindung durch Einspruch von Seiten deB wahren Erfinders ein Patent versagt oder nichtig erklärt würde, so bleibt eben die fragliche Erfindung überhaupt schutz los, weil nur der erste Anmelder das Patent erhalten kann. Der wirk liche Erfinder kann nachträglich keinen Schutz mehr erlangen. Diese Gesetzeslücke soll bei der bevorstehenden Revision des Patent- gesetzes beseitigt werden, so zwar, dass der zum Patent berechtigte Eifinder beantragen kann, dass das von ihm angegriffene Patent in seinen Besitz über- gefiihrt wird UDd die Versagung desselben gegenüber den unberechtigten Patentsuehern vermieden wird. Vorläufig und wohl auch im allgemeinen wird es stets für den Erfinder von Vortheil sein, mit der Bekanntgabe seiner Neuerung an Dritte vorsichtig zu sein und dafür zu sorgen, dass er sieh den Patentschutz möglichst schnell sichert, wozu nicht, wie vielfach irrtbiimlicherweise angenommen wird, die Ausführung eines ModellB erforderlich ist. Verschiedenes. Zur Geschichte der schweizerischen Uhrmacherei. Gelegentlich der nationalen Ausstellung in Zürich hat Herr Alexis Favre aus Genf, der Vorsteher der Gruppe „Uhrmacherei“, eine Geschichte der schweizerischen Uhrmacherei zusammengestellt. Diese Industrie ist eine der wenigen mit vollständig nationalem Ursprung, denn sie entstand in Genf in der Milte des 16. Jahr hunderts. Schon im Jahre 1587 wird von einer besonderen Uhrmacherzunft berichtet , und im Jahre 1680 gab es in genann ter Stadt schon über 100 Uhrmachermeisler mit 3C0 Gehilfen, die jährlich an 5(00 Uhren fertig machten. Ein Jahrhundert- später gab es schon 800 selbständige Uhrmacher mit 4000 Ge hilfen: jetzt aber, also abermals ein Jahrhundert später, giebt es in Genf 300 Fabriken und Werkstätten der Uhrmacherkunst, in denen über 100C0 Arbeiter Beschäftigung finden. In der Gegend von Neuenburg fasste die Uhrmacherei schon im 17. Jahrhundert festen Fuss, so dass i. J. 1762 schon 466 Uhrmacher in Chaux- de-fonds gezählt wurden. Im Kanton Neuenburg gab es im Jahre 1802 schon 40(0 Uhrmacher, während deren Zahl sich heute auf 15(00 beläuft. In einem Theile des Kanton Bern, wo die Uhrmacherei schon im vorigen Jahrhundert Eingang fand, hat sie sich erst in diesem Jahrhunderte sehr flott entwickelt. So werden jetzt in Porrentruy 30(0, in Biel ebensoviel Arbeiter beschäftigt und im ganzen Kanton Bern ist die Zahl der bei der Uhrmacherei thätigen Personen auf 20C00 zu veranschlagen. Im Kanton Solothurn beträgt deren Zahl 2C00, in Baselland etwa 4(0. in Schafl hausen 150. Im Jahre 1886 gab es nach dem Jahrbuche von Birkhäuser in der Schw T eiz 1363 selbständige Thurm- und Wanduhrfabrikanten, 1223 solche, welche Taschen uhren fabrizirten, 439, welche nur Uhrgehäuse, 397, welche l’hrfou rniluren herstellten und 171 Uhrenhandlungen. Der Um satz in Uhren betrug im Jahre 1885 gegen 80 Mill. Frank. Der vierte Theil davon ging allein nach Deutschland. Loth zum Löthen von Gold auf Aluminiumbronze; nach W r . v. Schwarz. Man schmilzt in der nachstehenden Reihenfolge 8 Theile Kupfer, 12 Theile Aluminium und 80 Theile Zink zusammen. Für grössere Sachen nimmt man 4 Theile Kupfer, 6 Theile Aluminium und 90 Theile Zink. Beim Schmelzen ist behufs Erzielung einer möglichst gleichmässigen Legierung fleissiges Rühren, am besten mit einem ganz trockenen Holzstabe, sowie Einträgen des Schmelzmaterials in kleinen Portionen zweckmässig. V ereinsnachrichten. Leipziger Uhrmachergehilfen-Verein. Infolge ungünstigen Wetters konnte am 12. Juni a. c. der geplante Herren-Ausflug nicht unternommen werden; es findet derselbe nun Sonntag, den 3. Juli nach Naunhof-Lindhardt etc. statt. — Versammlung am Dresdner Bahnhof früh 7 Uhr. Abfahrt: 7 Uhr 20 Min. Zn lösen: Tnges- billet nach Naunhof ä 1 Mk. 20 Pf. — Ankunft in Leipzig: Abends 9 Uhr 46 Min. Gäste, durch Mitglieder eingeführt, sind willkommen. Alles Nähere wird in den Vereinsabenden bekannt gegeben. Der Vorstand.
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