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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 17.1892
- Erscheinungsdatum
- 1892
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-189201001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-18920100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-18920100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 9 (1. Mai 1892)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 17.1892 -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1892) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1892) 21
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1892) 39
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1892) 59
- AusgabeNr. 5 (1. März 1892) 79
- AusgabeNr. 6 (15. März 1892) 101
- AusgabeNr. 7 (1. April 1892) 119
- AusgabeNr. 8 (15. April 1892) 139
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1892) 159
- ArtikelCentral-Verband 159
- ArtikelZur Einheitszeit 159
- ArtikelVom Preisgericht des VI. Verbandstages 160
- ArtikelDie Fach-Ausstellung am Verbandstage zu Leipzig (Fortsetzung) 161
- ArtikelAdolf Lange's Viertel-Repetition 162
- ArtikelVereinfachte Remontoir-Einrichtung 162
- ArtikelUnsere Werkzeuge 163
- ArtikelSprechsaal 163
- ArtikelBriefwechsel 163
- ArtikelVereinsnachrichten 164
- ArtikelVerschiedenes 165
- ArtikelHumor 166
- ArtikelZeichen-Register 166
- ArtikelGebrauchsmuster-Register 167
- ArtikelDeutsche Reichs-Patente 167
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 167
- ArtikelAnzeigen 168
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1892) 181
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1892) 199
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1892) 219
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1892) 237
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1892) 257
- AusgabeNr. 15 (1. August 1892) 275
- AusgabeNr. 16 (15. August 1892) 295
- AusgabeNr. 17 (1. September 1892) 315
- AusgabeNr. 18 (15. September 1892) 335
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1892) 355
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1892) 377
- AusgabeNr. 21 (1. November 1892) 397
- AusgabeNr. 22 (15. November 1892) 417
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1892) 441
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1892) 463
- BandBand 17.1892 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
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— 1()5 — des Tischlerstreikes wurden leistungsfähige Leute überhaupt von Magdebnrg fern gehalten und auch später wurden sie mit der Auskunft weiter geschickt, es sei für sie keine Arbeit vorhanden. Diese Macht, mit welcher Einzelne durch ihre wahrheitswidrige Aus kunft: „Es ist hier für Euch keine Arbeitl“ arbeitstüchtige und arbeitslustige i Gesellen den Arbeitgebern eines ganzen Gewerbezweiges einer grossen Stadt I fern halten konnten, musste gebrochen werden. Zum Segen des ganzen I hiesigen Tischlergewerkes nahm die Innung den Arbeitsnachweis in die Hand In ein Meldebuch werden die freien Stellen nach ihren Arbeitszweigen ein getragen und je nach den vorhandenen Arbeitskräften schnell besetzt. Mit I der Verwaltung dieses Arbeitsnachweises sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer I gleich zufrieden. Der Segen besserer Verhältnisse erweist sich schon seit einigen Jahren. Sowohl leistungsfähige ältere Gesellen stehen uns, den Tischlermeistern, ebenso reichlich zur Verfügung, als auch brauchbare jüngere I Leute, die aus der Lehre mit Aufsicht durch die Innung hervorgegangen sind. Herr Sehmiedemstr. Müller beleuchtet das theilweise noch bestehende Sonderrecht der Herbergen auf Führung des Arbeitsnachweises, das oft einer Maassregelung des Meisters gleichkam. Hatte sich dieser irgendwie miss liebig gemacht, so hiess es oft auf der Herberge: „Na, den wollen wir erst 'mal mürbe machen!“ Aehnlichem vorzubeugen, müsse der Arbeitsnachweis in den Händen der Meister sein. i Coll. Schäfer-Aschersleben möchte manche mangelhaften Leistungen vieler Gehilfen auf unzureichende Beaufsichtigung seitens mancher Prinzipale > zurücbführen, welche oft ihr blaues Wunder finden würden, wenn sie die Arbeiten der Gehilfen gründlich untersuchen würden. Durch regelmässige Untersuchungen würden die Arbeiten sicher besser werden. Der Vorsitzende, Coll. Meyer, hält den Schütze’schen Vorschlag, nur den Gehilfen, mit denen man zufrieden war, ein Zeugniss auf einem Central-Verbands-Formulare aus zustellen, für sehr leicht durchführbar und empfiehlt dringend dessen Durch-1 führung. Er beantragt zugleich, den Arbeitsnachweis für die ganze Provinz' SachBeu selbständig in die Hand zu nehmen und mit der Führung desselben den Coll. Wermuth zu beauftragen. Die Versammlung besehliesst demgemäss, und der Vorsitzende bittet die Collegen, sich nun nur dieses Nachweises be dienen zu wollen. — Den sich verabschiedenden Herren Gästen dankt die Versammlung durch Erheben von den Sitzen. (Fortsetzung folgt.) Verein Posen-Schlesische Grenze. Am 10. Juli v. J. richteten 3 Collegen von hier an die hiesige Polizei- Verwaltung eine Beschwerde, worin gebeten wurde, einen Uhrenhausirer, dem wir 4 Fälle naehweisen konnten, zur Bestrafung zu ziehen, darauf er hielten wir eine abschlägige Antwort folgenden Inhalts: Auf Ihre Anzeige vom 10. d Mts benachrichtigen wir Sie ergebenst, dass sich der Handelsmann Waldmaun durch den zur Sprache gebiachten Uhrhandel nicht strafbar gemacht hat. Derselbe versteuert seinen Handel unter BI und es bleibt ihm unbe nommen, auch mit Uhren zu handeln. Ein Handel im Umherziehen (Hausirhandel) liegt nicht vor, so lange i Waldmann die zur Sprache gebrachten Geschäfte nur innerhalb seines Wohn- ! ortes macht. I Wir ersuchen Sie, den Mitunterzeichner hiervon zu benachrichtigen. 1 Die Polizei-Verwaltung. Daraufhin wiederholten wir unsere Beschwerde am 8. August v. J. eindringlicher, und führten die Strafgesetz - Paragraphen wörtlich an, sofort wurde der betreffende Handelsmann in eine Strafe von 16 Mark genommen; wogegen er Widerspruch erhob und schöffengeriehtliche Entscheidung beantragte. Wir 3 Kollegen Schirm, Seidel und Unterzeichneter erhielten zum 10. Novbr. gerichtliche Vorladung, und waren ganz erfreut darüber. Doch unsere Freude wurde zu Wasser, da den Tag vorher der betreffende Angeklagte die Sache zurückzog und zahlte. Ein anderer Hausirer mit Taschenuhren, dem wir keine Fälle direkt naehweisen konnten, versetzte mit Schlauheit seine Uhren im Pfandhause und verkaufte die Pfandscheine. Ich hoffe, dass diese Anführungen genügen werden, unsere Verbandsgenossen aufmerksam zu machen und nur energisch und muthig vorzugehen, um diese Schäden auszurotten. Leider sehen noch viele unserer Collegen mit Achselzucken und die Hände in den Taschen dem Treiben solcher Geschäftssehädigung zu und wird es erst besser werden, wenn unsere Vereinigungen grössern Umfang nehmen. Zugleich habe ich noch eine Sache zu berichten. Im September 188(5 wurde hier ein Raubmord in einem Haushalt in grauenhafter Weise verübt, der Mörder setzte nach vollendetem Morde noch die Stube in Brand; das Feuer wurde erstickt, aber der Mörder blieb un- entdeekt, bis im Jahre 1889 am 12. August der Unterzeichnete die Veran lassung wurde, dass der Thäter dem Gericht übergeben werden konnte. Dies trug sich in folgender Weise zu: Zur Ermittelung des Mörders wurde vor allen Dingen eine geraubte Cylinderuhr gesucht, mit der Nummer 288817, welche zufällig in meine Hände kam und da ich besonders bei jeder Reparatur die Gehäuse-Nummer notire, so hatte ich genaue Kontrole des Besitzers, nach 2 Tagen hatte die hiesige Polizei-Verwaltung den Mörder Namens Tadeus Kascmareck gefasst. Derselbe wurde, nur durch die Uhr überführt, zum Tode verurtheilt und in Lissa am 2. Mai 1891 hingerichtet. Von der ausgesetzten Belohnung von 600 Mark erhielt ich nun 200 Mark und der Polizei-Inspektor 400 Mk.; eine Petition um einen grössern Antheil blieb ohne Erfolg. Auch diese Angelegenheit dürfte wohl unsern Genossen insofern von Interesse sein, als es doch gut ist, genaue Bücher mit Nummern zu führen, da es doch in mancher Beziehung von allgemeinem Nutzen sein dürfte. Mit grossem Interesse ist der Provinzial-Verband der Uhrmacher Schlesiens und Posens bemüht, unsere Sache zu fördern, das werden die geehrten Collegen aus nachfolgender Bekanntmachung nnserer Rawitscher Zeitung ersehen: Der Vorstand des Provinzial-Verbandes der Uhrmacher Schlesiens und Posens hat zur Anzeige gebracht, dass entgegen den Bestimmungen des § 56 Abs. 2 Ziff. 3 der Reichsgewerbeordnung der Wandergewerbebetrieb mit Taschenuhren derart überhand genommen habe, dass sowohl das Publikum, als auch die Uhrmacher hierdurch auf das Empfindlichste geschädigt werden. Namentlich seien es die Weinstuben, Bierstuben, Speisewirthschaften, Kaffee häuser u. s. w., welche als ergiebiges Absatzgebiet ausersehen würden, und zwar von solchen Personen, von denen anzunehmen sei, dass sie sich auch gleichzeitig der Gewerbesteuer entzögen. Die Polizeibehörden und Gendarmen des Kreises werden angewiesen, dieser Gesetzesverletzung ihre besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden und etwa vorkommende Fälle derselben zur Anzeige zu bringen. Rawitsch, den 21. November 1891. Der Landraths-Amts-Verwalter. Lewald. Der Vorstand. A. Beckmann, Vorsitzender. Verein Wiesbaden. In der am 11. April stattgehabten Monats-Versammlung brachte der Vorsitzende ein von dem früheren hiesigen Collegen von der Heydt, der seit längeren Jahren sich in Chicago niedergelassen hat, eingelaufenes Schreiben zur Verlesung, worin derselbe unter Anerkennung der Vereins und Verbandsbestrebungen, die ihm als treuen Leser unseres Organs, des „Allgem. Journals der Uhrmacherkunst“, stets bekannt geblieben seien und unter Berufung auf die schönen Stunden, die er früher im Verein mit den hiesigen Collegen verlebte, um Wiederaufnahme in den hiesigen Verein ersuchte. Er sprach in diesem Schreiben den Wunsch aus, durch die Zu gehörigkeit zum Verband auch in der Ferne sein Interesse bethätigen zu können und sich den Bestrebungen der Collegen in der alten Heimath an- schliessen zu dürfen. Mit Jubel wurde seitens unseres Vereins diesem Wunsch willfahrt und dem alten und doch auch wieder neuen Collegen die herzlichsten Grüsse über das Weltmeer zugesandt. Nebenbei sei bemerkt, dass der Sohn des Collegen von der Heydt seine Ausbildung voriges Jahr auf der Deutschen Uhrmacher schule in Glashütte vollendete. Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde beschlossen, sich den anderen Vereinen in dem Wunsch anzuschliessen, dass bei den ferneren Veröffent lichungen der Grossistenliste die Erklärungen und Vorbehalte der Herren Grossisten im vollen Wortlaut wiedergegeben werden mögen. Nach dem Vorgänge der Vereine München und Berlin spricht sieh auch der hiesige Verein für die Zweckmässigkeit der baldigsten Ein führung der mitteleuropäischen Einheitszeit in dem bürgerlichen Leben aus Zu der am 1. Mai in Giessen stattfindenden Versammlung der Collegen der ganzen dortigen Gegend wird der hiesige Verein seine Vertreter entsenden. Theodor Eisass. Verschiedenes. Ausgezeichneter Gang von Genfer Taschenuhren. Die Leser unseres Blattes dürfte es interessiren, zu erfahren, dass bei der am 14. März d. J. stattgehabten Prämiirung der auf der Sternwarte zu Genf zur Beobachtung gegebenen Taschen uhren unser Landsmann Herr E. Koehn (Nachfolger von H. B. Ekegren) in Genf ganz besonders glänzende Resultate erzielt hat. Von 48 ertheilten Auszeichnungen, die sich auf 15 verschiedene Fabrikanten vertheilen, fielen allein auf die zur Beobachtung gegebenen Uhren des Herrn E. Koehn 12, unter welchen sich einer der drei ersten Serien-Preise befindet, welche solchen Fabrikanten zuerkannt wurden, deren Uhren die besten Gänge erzielten. — Einer der Ankeruhren des Herrn Koehn, No. 77540, wurde in dem Bericht des Herrn Direktors der Stern warte eine ganz besondere Auszeichnung zu Theil, indem deren ganz vorzüglicher Gang in einer längeren Liste ganz detailirt vorgeführt wird, aus der sich ergiebt. dass die Summe der Ab weichungen in verschiedenen Temperaturen und in fünf ver schiedenen Lagen in einem Zeitraum von 40 Tagen nur 2,8 Sek. beträgt, also eine durchschnittliche Abweichung des täglichen Ganges von i 0,07 Sek. aufweist; ein Resultat, das nach dem Ausspruch des Herrn Direktors der Sternwarte bisher nie er reicht wurde. Aus Stuttgart. Das Justizministerium hat sich bereits für Einführung der Einheitszeit bei den Justizbehörden ent schieden. Der betreffende, vom 7. März d. J. datirende Erlass betont, dass die allgemeine Einführung der neuen Verkehrszeit in das bürgerliche Leben im Hinblick auf die Bedenken gegen ein längeres Nebeneinanderbestehen verschiedener Zeitberechnungen für das Verkehrsleben einerseits und für das bürgerliche Leben i andererseits als erstrebenswerth erscheint. Es solle deshalb vom
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