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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 17.1892
- Erscheinungsdatum
- 1892
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-189201001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-18920100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-18920100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 17 (1. September 1892)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Pendelaufhängung mit Regulirwelle
- Autor
- Elsass, Theodor
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Elektrisches Viertel- und Stunden-Schlagwerk
- Untertitel
- von Hugo Israel, Uhrmacher in Leopoldshall bei Stassfurt
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wie ein Zwangsvergleich gemacht wird
- Autor
- Bauer, Josef
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 17.1892 -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1892) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1892) 21
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1892) 39
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1892) 59
- AusgabeNr. 5 (1. März 1892) 79
- AusgabeNr. 6 (15. März 1892) 101
- AusgabeNr. 7 (1. April 1892) 119
- AusgabeNr. 8 (15. April 1892) 139
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1892) 159
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1892) 181
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1892) 199
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1892) 219
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1892) 237
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1892) 257
- AusgabeNr. 15 (1. August 1892) 275
- AusgabeNr. 16 (15. August 1892) 295
- AusgabeNr. 17 (1. September 1892) 315
- ArtikelCentral-Verband 315
- ArtikelMuss eine Uhr repassirt werden oder nicht? 315
- ArtikelDer Stand der Arbeiten für die Einführung einheitlicher ... 318
- ArtikelPendelaufhängung mit Regulirwelle 318
- ArtikelElektrisches Viertel- und Stunden-Schlagwerk 319
- ArtikelWie ein Zwangsvergleich gemacht wird 319
- ArtikelBriefwechsel 320
- ArtikelVereinsnachrichten 321
- ArtikelZeichen-Register 323
- ArtikelGebrauchsmuster-Register 323
- ArtikelDeutsche Reichs-Patente 324
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 324
- Artikel!Schwindel! 324
- ArtikelStellen-Nachweis 324
- ArtikelAnzeigen 325
- AusgabeNr. 18 (15. September 1892) 335
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1892) 355
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1892) 377
- AusgabeNr. 21 (1. November 1892) 397
- AusgabeNr. 22 (15. November 1892) 417
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1892) 441
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1892) 463
- BandBand 17.1892 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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— 319 — Zahnstango t bewegt sich mit geringer Reibung in der Aus bohrung des Klobens s und wird durch Stift w in ihrer Lage gehalten; letzterer reicht in die Rinne i (s. Fig. IV) der Zahn stange f hinein. bis auf den Grund, und liegt federnd auf der selben auf. Wird nun beim Reguliren die Welle w in der Richtung nach rechts um ihre Achse gedreht, so wird die Zahnstange t nach oben geführt und mit dieser die Pendelfeder nebst dem Pendel. Dadurch verändert sich der ßiegungspunkt der Pendelfeder, er wird mehr nach unten verlegt, dies hat eine Verkürzung des Pendels zur Folge und die Uhr wird Vorgehen. Durch Links drehen der Welle erreicht man das Gegentheil, da das Pendel länger wird. Damit die Welle sich stets mit Reibung drehe, liegt auf derselben eine am Kloben befestigte Feder i mit mässigem Drucke auf. Stift z hält die Welle in ihrem Lager und gestattet ihr eine rotirende Bewegung. Aus Zeichnung und Beschreibung ist ersichtlich, dass sämmtliche Theile in den Kloben s montirt sind; dieser wird mit den beiden Schrauben u, u an den Werkkloben befestigt. Wiesbaden. Theodor Eisass, Königl. Hofuhrmacher. Elektrisches Viertel- und Stunden-Schlagwerk D. Reichs - Patent No. 59910, von Hugo Israel, Uhrmacher in Leopoldshall bei Stassfurt. fSchluss.) Zu der in No. 15 gebrachten Darstellung des vereinfachten Viertel- und Stunden-Schlagwerkes von Hugo Israel folgen hier noch einige Einzelheiten. In Fig. VI sind die Kontaktvorrich tungen in natürlicher Grösse dargestellt, deren Tbätigkeit aus Fig. III (in No. 15) zu ersehen. Die Buchstabenbezeichnungen stimmen mit denen der vorhergehenden Figuren überein. Die Federn i und r dienen zu dem Viertelkontakt; bei ij befindet sich die mit Platina belegte Berührungsstelle der 10 Kupferstifte der Scheibe e, an welcher das ebenfalls mit Platina belegte Ende der Feder r beständig schleift; die Scheibe e selbst ist behufs Isolirung auf einem Hartgummifutter befestigt. Die Federn w und j dienen für den Stundenkontakt; bei s sieht man die mit Platina belegte Berührungsstelle der 12 Stifte des isolirten Theilesw (Fig. IV und VII). Diese Stifte gleiten bei dem Rückgänge über das kleine Elfenbeinstückchen Sj (Fig. VI). Die Fig. VI giebt zu gleicher Zeit noch schematisch den Stromlauf an, die Leitung V für das Viertel- und St für das Stundenschlagwerk; B ist die Batterie und bei EE sieht man die Elektromagnete zur Auslösung der Hämmer für die Schlag glocken. — In Fig. VII stellt A die Vorder-, B die Hinteran sicht des grossen gezahnten Hebels o dar, und C die Vorrichtung zum Anhalten des Stundenwindfanges m (Fig. IV), welche durch den Hebel b ein- und ausgerückt wird. Wie ein Zwangsvergleicli gemacht wird. Von Josef Bauer in Leipzig. (Nachdruck verboten.) Das Ideal eines Gemeinschuldners ist und bleibt die Beendigung des Konkurses mittels Zwangsvergleiches. Da das Wesen des Zwangsvergleichas darin besteht, dass jeder nicht bevorrechtigte Konkursgiäubiger auf einen Theil (in der Regel ist es der grössere) seiner Forderung verzichtet und nur eine Quote erhält, welche meist etwas höher bemessen wird als die in der Masse liegende Dividende, und dass dann der Kridar (Gemeinschuldner) wiederum in den Besitz der Konkursmasse gelangt, so ergiebt sich zur Genüge das Begehrenswerthe eines solchen Akkordes. Sicher ist, dass, wenn die Verhältnisse nur irgendwie darnach angethan sind, der Gemeinschnldner nichts unversucht lässt, um sich die Vortheile, welche der Zwangsrergleich bietet, zu Nutze zu machen. Zu diesem Behufe werden bereits die dem Vergleiche vorausgehenden Einleitungen mit gehörigem Verständniss für alle das Gelingen desselben verbürgenden Manipulationen vorbereitet. Schon der an das Konkursgericht gelangende Zwangsvergleichsvor schlag, welcher allen nichtbevorzugten Gläubigern abschriftlich zugeht, ent hält eine düstere Darstellung der Verhältnisse für den Fall, dass das Ver fahren durch Ausschüttung der Masse sein Ende nimmt, während die Annahme der Vergleichsquote um so vortheilhafter und verlockender geschildert wird.
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