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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 19.1894
- Erscheinungsdatum
- 1894
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-189401001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-18940100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-18940100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 215 und 216 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 11 (1. Juni 1894)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- VII. Verbandstag in Stuttgart
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verbandstag in Stuttgart
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Unsere Zeit- und Streitfragen (IV)
- Autor
- Neuhofer, F.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 19.1894 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1894) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1894) 25
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1894) 49
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1894) 73
- AusgabeNr. 5 (1. März 1894) 97
- AusgabeNr. 6 (15. März 1894) 121
- AusgabeNr. 7 (1. April 1894) 145
- AusgabeNr. 8 (15. April 1894) 169
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1894) 193
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1894) 217
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1894) 241
- ArtikelCentral-Verband 241
- ArtikelVII. Verbandstag in Stuttgart 242
- ArtikelVerbandstag in Stuttgart 242
- ArtikelUnsere Zeit- und Streitfragen (IV) 242
- ArtikelZu den Vorrechten der Innungen gegenüber den freien Vereinigungen 244
- ArtikelZur Bügelfrage 245
- ArtikelVorrichtung zur Einstellung und Berichtigung von Schlagwerken 247
- ArtikelErwiderung des Uhrmacher-Vereins Hirschberg auf den Artikel des ... 248
- ArtikelSprechsaal 248
- ArtikelBriefwechsel 248
- ArtikelEin Silberbrautpaar 249
- ArtikelVereinsnachrichten 249
- ArtikelVerschiedenes 251
- ArtikelGebrauchsmuster-Register 251
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 251
- ArtikelStellen-Nachweis 252
- ArtikelAnzeigen 252
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1894) 265
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1894) 289
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1894) 313
- AusgabeNr. 15 (1. August 1894) 341
- AusgabeNr. 16 (15. August 1894) 367
- AusgabeNr. 17 (1. September 1894) 393
- AusgabeNr. 18 (15. September 1894) 421
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1894) 447
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1894) 473
- AusgabeNr. 21 (1. November 1894) 499
- AusgabeNr. 22 (15. November 1894) 525
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1894) 551
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1894) 577
- BandBand 19.1894 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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— 242 — VII. Verbandstag in Stuttgart. Laut Beschluss der gemeinschaftlichen Versammlung des Vereins Stuttgart und des Bezirksvereins Göppingen, Esslingen etc. vom 8. Mai, soll mit dem am 5., 6. und 7. August in Stuttgart staltfindenden Verbandstage eine Ausstellung von Hilfswcrk- zeugen verbunden werden. Der Unterzeichnete Verein ladet alle deutschen Werkzeug fabrikanten freundlich ein, sich hierbei zu betheiligen. Dabei wird bemerkt, dass nur solche Aussteller zugelassen werden, die ihre eigenen Erzeugnisse ausstellen; Fournituren- und Werkzeug-Handlungen sind ausdrücklich ausge schlossen. Ein passendes Lokal steht zur Verfügung, das Aus- und Einpacken u. s. w. ist Sache der Aussteller; es wird jedoch dafür gesorgt sein, dass dieses seitens eines hiesigen Oollegen gegen massige Entschädigung übernommen wird. Anmeldungen werden bis längstens 1. Juli an den Vor sitzenden des Vereins der Stuttgarter Uhrmacher, Herrn Chr. Lauxmann, erbeten, welcher auch jede weitere Auskunft gerne ertheilt. Eine Ausstellung von Uhren findet nicht statt. Der Stuttgarter Uhrmacher-Verein. Vcrbandstag in Stuttgart. Vorläufige Tagesordnung. 1. Begrüssung der Versammlung; Prüfung der Vollmachten; Präsenzliste. 2. Bildung des Bureaus; Beschlussfassung über die Geschäfts ordnung. 3. Wahl der Preisrichter für Lehrlingsarbeiten und Wahl der Kassenrevisoren. 4. Bericht über die Verbandsthätigkeit während der letzten Periode; Coll. Neuhofer. 5. Wahl des Ausschusses zur Bestimmung des Ortes des nächsten Verbandstages. 6. Bericht über die Schule in Glashütte. 7. Anträge der Vereine: a) Antrag Hirschberg — Beseitigung oder Einschränkung der Offiziers-, Beamten- und Konsumvereine. b) Antrag Magdeburg — Erhöhung des Verbandsbeitrages, dafür kostenlose Lieferung des Verbandsorgans an die Mitglieder des Verbandes. 8. Anträge des Centralvorstandes: a) Besprechung über die Organisation des Deutschen Handwerks und des Lehrlingswesens; Referent: Herr Coll. Jordan-Nordhausen. b) Die Bügelfrage — Referent: Herr Coll. Elsass- Wiesbaden. c) Erhöhung des Jahresbeitrages aus der Verbandskasse zum Etat der Schule. 9. Wahl des Ortes für den nächsten Verbandstag. 10. Bericht der Kassenrevisoren. 11. Bericht der Prümienzuerkennung. 12. Vorstandswahl. 13. Schluss des Verbandstages. Unsere Zeit- und Streitfragen. IV. Innung und Gewerbefreiheit. Von F. Neuhofer, Berlin. Wenn ich es unternehme, über dieses, in unserer heutigen Zeit und auch in unseren Fachkreisen, viel umstrittene Thema meine Ansichten in folgendem Aufsätze niederzulegen, so muss ich doch vorausschicken, dass es durchaus nicht in meiner Absicht liegt, denjenigen meiner Herren Oollegen, die sich bereits für das Innungssystem entschlossen haben, mit irgend welcher Kritik entgegenzutreten. Bevor dieselben ihre freie Vereinigung in eine Innung umwandelten, mussten sie sich, über ihr Unternehmen und dessen Vortheile für sie, im Klaren gewesen sein. Die Ursachen, warum ich diese Betrachtungen anstelle, sind hauptsächlich die unklaren Ansichten, denen man bezüglich dieser Materie unter unseren Collegen so häufig begegnet und die Ab sicht, da alle bisherigen, in den letzten Jahren hierüber statt gefundenen Verhandlungen über persönliche und enger begrenzte Kreise unseres Verbandes nicht hinausgegangen waren, jetzt einmal eine ausgiebige, öffentliche Besprechung in unserm Organ anzuregen, wobei ich natürlich darauf rechne, dass diejenigen Herren, die sich bereits der Innung angeschlossen haben, mit ihrer Antwort und Kritik über diese Abhandlung nicht zurückhalten, sondern in offener und freier Weise ihren Ansichten Ausdruck geben werden. Dass ein solches Thema nicht mit ein paar Worten zu er ledigen ist, erscheint selbstverständlich. Ich muss deshalb, ehe ich mir erlaube, zu eigenen Schlussfolgerungen und zur Wiedergabe meiner Ansicht überzugehen, den freundlichen Leser ersuchen, mit mir einen kurzen Rückblick in die Vergangenheit anzustellen und die Thatsachen und Ereignisse, wie sie uns in Bezug auf Innung und Gewerbefreiheit geschichtlich überliefert sind, etwas näher zu betrachten. Ich werde mich bemühen bei Schilderung der Innungsverhältnisse bis zu Ende des vorigen Jahrhunderts mög lichst kurz zu sein, beabsichtige jedoch bei denen, die das gegen wärtige Jahrhundert gezeitigt, etwas länger zu verweilen. Schon im Alterthum, bei den Römern, kannte man Zünfte, die sogenannten „Collegien“. Die Zahl derselben war jedoch nur eine sehr beschränkte. Es waren Gewerbe, aus denen der Staat besonderen Nutzen zog, z. B. solche, welche Kriegsmaterial, Waffen etc. in den Arsenalen herstellten, Getreidemesser, solche, welche dasselbe öffentlich vertheilten u. s. w. Vielfach mussten dieselben der Zunft mit ihrem Vermögen haften, bei manchen wurden die Kinder bei der Geburt schon Zunftmitglieder, wie überhaupt die Nachkommen, selbst die der zweiten Linie, der Zunft angehörten Diejenigen Innungen jedoch, die mit Unterbrechungen von längerer oder kürzerer Zeitdauer bis in unsere gegenwärtige Zeit hineinreichen, sind nach geschichtlichen Ueberlieferungen germanischen Ursprungs. Der allmählichen Entwickelung der Städte und den sich immer mehr steigernden Bedürfnissen Rechnung zu tragen, vor Allem aber die Grundlage zur Weiterentwickelung der Städte zu erhalten, suchte man in frühester Zeit die Gewerbetreibenden vom Lande hinweg, in die Städte hinein zu ziehen und verbot nach und nach gänzlich, auf dem Lande ein Gewerbe zu treiben. Man stattete, um diese Maassnahmen zu unterstützen, den Hand- V werker in den Städten mit bedeutenden Privilegien aus und auf diesen, ihnen gewährten Vorrechten, bauten sich die Zünfte auf. Mit der Zeit erstarkten dieselben mehr und mehr. Sie bildeten sogar später, durch Vereinigung der einzelnen Zünfte zu Kriegs diensten und zum Schutz der Städte, eine nicht zu unterschätzende politische Macht. Ungeachtet des Widerstandes der Patrizier und der Landesfürsten, sahen sich die letzteren doch genöthigt, die Zünfte förmlich anzuerkennen, ja die Geschichte erzählt uns von Beispielen, dass Landesherren sogar Schutz- und Trutzbündnisse mit ihnen abschlossen, um sich gelegentlicher Uebergriffe, seien sie nun von adeliger oder anderer Seite gewesen, zu erwehren. Nach und nach wurden aber doch die streng gezogenen Grenzen durchbrochen und es finden sich allmählich auch auf dem Lande wieder Gewerbetreibende. Zu Beginn des 13. Jahrhunderts wurden durch Friedrich II. fast sämmtliche Zünfte beseitigt; sein Sohn Heinrich jedoch musste der Noth gehorchen und dieselben vier Jahre später wieder her steilen. Wenn die Zünfte schon vorher immer mehr an Einfluss gewonnen hatten, so wurden sie sich nunmehr ihrer Kraft erst recht bewusst. Die Anmaassungen derselben wurden demgemäss auch immer grössere. Wie man sich innerlicher Macht bewusst war, so suchte man nun auch nach aussen hin den einzelnen Zünften, auch Gilden genannt, ein entsprechendes Relief zu geben. So legten sie beispielsweise ihren Obermeistern vielfach den Titel „König“ bei, eine Bezeichnung, die sich bis auf den heutigen Tag in unsern Schützenvereinen erhalten hat u. s. w. Es kam nun die Zeit, in der sie rücksichtslos ihre Macht zum eigenen
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