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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 28.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190401002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19040100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19040100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 20 (15. Oktober 1904)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ueber Preisdrückerei
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Warennachschübe bei Ausverkäufen
- Autor
- Biberfeld
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 28.1904 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1904) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1904) 15
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1904) 29
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1904) 43
- AusgabeNr. 5 (1. März 1904) 59
- AusgabeNr. 6 (15. März 1904) 75
- AusgabeNr. 7 (1. April 1904) 89
- AusgabeNr. 8 (15. April 1904) 105
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1904) 119
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1904) 133
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1904) 147
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1904) 161
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1904) 177
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1904) 191
- AusgabeNr. 15 (1. August 1904) 205
- AusgabeNr. 16 (15. August 1904) 219
- AusgabeNr. 17 (1. September 1904) 235
- AusgabeNr. 18 (15. September 1904) 251
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1904) 269
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1904) 287
- ArtikelCentral-Verband 287
- ArtikelWollen wir eine Genossenschaft gründen? 288
- ArtikelDer Nutzen der örtlichen Vereinigungen 289
- ArtikelDie Gehilfenprüfung 290
- ArtikelUeber Preisdrückerei 291
- ArtikelWarennachschübe bei Ausverkäufen 292
- ArtikelDie Rathenower optische Industrie 293
- ArtikelNeuheiten 294
- ArtikelVon dem Unruhkloben unabhängige Befestigung für Spiralklötzchen ... 294
- ArtikelUnsere Werkzeuge 295
- ArtikelEinige Betrachtungen über die in Uhrenbranche herrschenden ... 295
- ArtikelSprechsaal 297
- ArtikelEingesandt 298
- ArtikelJuristischer Briefkasten 298
- ArtikelPatentbericht für Klasse 83-Uhren 299
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 299
- ArtikelVerschiedenes 301
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 302
- AusgabeNr. 21 (1. November 1904) 303
- AusgabeNr. 22 (15. November 1904) 319
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1904) 335
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1904) 351
- BeilageBeilage -
- BandBand 28.1904 I
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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292 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 20. Zum übrigen muss mich gesagt werden, dass durch ein danach zu bestimmen, wann und in welchen Mengen er die Neu- S.-lii.-inl.-rn die Preise wohl herabgesetzt werden, nie jedoch — ansehaftung zur Stelle haben müsse. Im Gegensatz hierzu steht auch wenn der eine' oder andere der betreffenden Geschäftsleute der Ausverkauf. Kr hat den Zweck, das. was sich als Vorrat Si.-g.-r bleibt — daran zu denken ist. die ehemals besseren Kreise am Lager betindet. abzusetzen, um überhaupt aufzuräumen. Diesem wieder einzuliihren. Kine Verschlechterung der eigenen Verkaufe, den er vornimmt oder vorbereitet, fehlt die Absicht, 1 taran Karre ist somit das Resultat jeder l’reisdriickerei! zu erinnern, ist der Zweck heutiger Zeilen. Verbandsmitglied T. in E. Waromiaehseliiibe bei Ausverkäufen. (Nachdruck verboten.] 'egonsreiche Wirkungen, die man sich vom Gesetze zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs versprach, sollten sich nicht zum wenigsten darin zeigen, dass den Sch ei nausverkäufen ein Knde gemacht werden würde, es braucht hier nicht gesagt zu werden, wie sehr solche Mani pulationen den geordneten reellen Geschäftsverkehr benachteiligen, wie empfindlich er darunter leiden muss, wenn bald hier, bald dort irgend ein findiger Kopf einen besonders plausiblen Anlass zur Veranstaltung eines Scheinausverkaufs entdeckt zu haben glaubt. Man mag dem l’uhlikum noch so eindringlich und noch so klar dartun. dass es bei einer solchen Gelegenheit keineswegs billiger und besser einkault. die meisten lassen sich hiervon doch nicht überzeugen und rennen dorthin, wohin möglichst schreiende l’lakato mit dem denkbar unsinnigsten Bombaste sie locken. Aber das, was man in dieser Hinsicht gehofft hat und auch hollen durfte, hat leider der höchste Gerichtshof im Deutschen Reiche vereitelt. Heber unserm Geschäftsleben hat kein günstiges Ge stirn gewaltet, als das Reichsgericht Nachschübe von Waren bei Ausverkäufen für zulässig erklärte, denn mit diesem Satze hat es die Möglichkeit geschaffen, eine solche Veranstaltung gewissermassen in Permanenz zu versetzen, indem man immer und immer wieder bald von dieser, bald von jener Sorte ein Postchen von Ware nachschiebt und auf diese Weise die ent standenen Kücken ergänzt. Das Reichsgericht, hat zur Begründung jenes Satzes sich dahin ausgesprochen, dass die Reslbestände eines Warenlagers an \ erkiiuflichkeit oinbiisseu. wenn nicht von allen oder doch mindestens von den wichtigsten Artikeln immer noch ein kleiner \ errat vorhanden sei. Gehe dieser aus. so müsse es dem. der den Ausverkauf veranstaltet, gestaltet sein, in bescheidenem Um fange Neuanschaffungen auf das Lager zu bringen, um der Nach träge genügen zu können. Würde man ihm dies verbieten, würden also zuletzt nur drei oder zwei oder gar nur ein Artikel am Kager sein, so würde sieh auch für die kein Abnehmer linden. Ks kann dahingestellt bleiben, ob diese Aulfassung den tatsächlichen Verhältnissen in Wahrheit entspricht. Aber selbst zugegeben, cs wäre dies der Fall, so würdo sich immer noch nicht die Folgerung rechtfertigen, zu der das Reichsgericht gelaugt ist, der Ausverkäufer würdo daraus noch lange nicht die Befugnis herlcileu können. Waren nachzuschieben. Mau braucht sich nur an den Worlsinn der Bezeichnung „Ausverkauf“ zu halten, um dies ohne weiteres einzusehen. Im regelmässigen und ordnungs- mässigen Geschäftsverkehr besteht die Tätigkeit eines Kaufmanns bekanntlich darin, dass er Waren anschatfi, um sie weiter zu ver bessern. Diese beiden Tätigkeiten schon bilden das Kennzeichen die entstandenen Lücken zu ergänzen. Ob der Ausverkauf zu dem vollen Krfolg, den man erhofft, führen wird, ob also alle Waren, die vorhanden sind, einen Abnehmer finden oder nicht, dies hat mit dem Wesen des Ausverkaufs nichts zu tun. Auch im stehenden Geschäftsbetriebe, der nicht der Auflösung ent gegengeführt werden soll, muss man sich ja doch erlahrungs- gemäss gefallen lassen, dass von einer Saisonware Ueberreste Zurückbleiben, die keinen Käufer gefunden haben, und die man voraussichtlich überhaupt, nicht, mehr wird absetzen können. Bald hat sich der herrschende Geschmack geäudert, die Ware hat aufgehört modern zu sein, bald sind bessere, billigere oder prak tischere oder schönere Waren derselben Art auf den Markt ge kommen. denen sich die Kauflust ausschliesslich zuwendet, bald wiederum siud es andere Gründe, die eine Ware entwerten und ihrer Anziehungskraft auf das Publikum entkleiden. Welche Schicksale solcho Restbestände erfahren, interessiert hier nicht, ob sie — wie der Ausdruck lautet — verramscht, ob sie ver schenkt werden, ob sie ihr Eigentümer zu eigenem Bedarf ver wendet oder dergl . jedenfalls verschwinden sie von dem Waren lager selbst, sie hören im eigentlichen Sinne des Wortes auf, Ware zu sein. Muss sich nun der Inhaber eines stehenden Geschäfts, das regelmässig fortgeführt werden soll, mit solchen Vorkommnissen und mir den dadurch für ihn verbundenen Verlusten ablinden, so ist nicht recht ersichtlich, warum gerade der andere, der einen Ausverkauf veranstaltet, einen besonderen Anspruch darauf besitzen soll, auch die letzten Oentimeter, auch die letzten Gramme seiner Waro loszuschlagen. Wenn man sich die Eigenart, eines Aus verkaufes an einem Bilde veranschaulichen will, so wird man seinen Veranstalter etwa vergleichen können mit demjenigen, der aus einem gewundenen und verschlungenen Trinkgeläss irgend einen Labetrunk zu sich nehmen will. Er mag sich hierbei auch noch soviel Miiho geben, um das Gefäss völlig seines Inhaltes zu entleeren, in irgend einem Winkel wird immer noch der eine oder andere Tropfen Zurückbleiben, der ihm trotz seiner Gier dennoch entgeht. Ganz so ist es mit dem Ausverkäufe. Ungeachtet, aller Anstrengungen, mit dem Warenlager völlig zu räumen, wird es doch nicht vermieden werden können, dass hier und da ein Stückchen zurückbleibt., das keinen Liebhaber ge funden hat.; zuletzt, nämlich wird nicht selten der Mangel an Aus wahl es sein, der die letzten Stücke unverkäuflich macht, obwohl sie an und für sich berechtigten Anforderungen genügen.' Das Publikum wird in seiner Kauflust abgeschwächt, wenn ihm von Waren derselben Art nicht mehrere Stücke zur Auswahl vor gelegt werden. Diese Reste gleichen nun denjenigen Tropfen, die am Boden oder an den Seitenwänden des Trinkgefässes haften geblieben sind. Wie der, der jenes Glas an die Lippen gesetzt hat, sich sagen muss, dass er auf den Genusä dieses winzigen Restes verzichten müsse, so muss sich auch der Veranstalter eines Ausverkaufes von Anfang an darüber klar sein, dass dieses oder jenes Btück ihm Zurückbleiben werde. Man sucht vergeblich nach einem Kechttertigungsgrunde dafür, ihn von dieser miss lichen Lage zu befreien, und keineswegs steht, damit im Einklang eines 1 landelsgeworbes. aut der einen Seite der Einkauf von die Freiheit, die ihm gewährt, werden soll, nun noch immer neue Wii.vn. ,K ' r in der Absicht geschieht, sie wieder abzusetzen, und neue Waren herbeizuschaffen, bloss um diese winzigen Ueber- I arm unterscheidet sich cm solches Geschält von dem Einkäufe bleibsel. verkäuflich zu machen. Dass daun am Ende wieder sieb zur Befriedigung von persönlichen Bedürfnissen, also für den ein Rest ergeben wird, der die Kauflust, des Publikums nicht zu Konsum, aut der ande.ron Geile aber auch von der Verwertung erregen vermag, ist, klar, und was das eine Mal gestattet war, sclbslgewonnoner rodukte. mit denen sich etwa der Landwirt darf im zweiten Falle nicht, verboten sein, und so kommt man belasst. Der verständige und umsichtige Kaufmann wird daher zu derselben Erscheinung, wie wenn man einen periodischen mem.us emo Uaienart. irgend einen Artikel ausgehen lassen. Dezimalbruch zu berechnen hat: so viel Nullen man auch an- immer bleibt ein Rest, der nicht aufgehen will, im allgemeinen kein beliebtes Mittel sein, in Fragen , 11-, , — Geschäftsverkehrs die Polizei zur Abhilfe herbeizurufen, w'o ... i. er muss regelmässig Mare nachschieben. Sache seiner Be- aber ein anderer Ausweg nicht sogleich und nicht so leicht sich cc mung und seiner Erfahrung ist cs dabei dass er den Zeit- erschliesst. die Missstände aber, je'länger siebestehen, desto un- ) 011 1 lnljn b r del Nachtrage richtig bemesse. um erträglicher werden, da ist nicht recht abzusehen, warum man uicmais eine n arenari. irgenu einen Artikel ausgehen lassen. Dezimalbruch sondern er wird dafür sorgen, dass der Nachfrage jederzeit Ge- hängen mag, nügo geschehen könne. Sowie er also sieht, dass seine Vorräte Es ma°' sich dem Ende zuneigen, so muss er auf Ersatz bedacht sein, des Geschäfts' I- ihm ' (|i ,..r»aiil niii» • •tiri dl .-:' 5 |i?cllCll ' -'"werden / A-iimr M ■. ; Ar lim d . Berech ■ -iitiit. "' k ' j | Hin G'liriH •Uris«!'* cir ■ i .. i ,i| wen! 1 h; urspr , -Tüinifl 1 " 1 -den haben -cniiiathisch t i' unvachiin .■in ehrlich Die l .Echte Ha die Auls i-ll der 0|ili Ao'ii der ■: bemerkt. iiti' zu nun Ariilen Lind k lnsbesc : g'-aebteten Eiacn Vers '.'H nicht im "'S" Herstell in Jen hei . ■: als diese Su lerdiens Je näher iil ; »«ui. I "Kr sieh I J| !. fliesen “a dass ein ■ e die Sun dihitiri di Uzt wird. Hivhausdrii als dieji Uiji.isirj e Bez.'ic 'Sjrl wi| "» wiedt Kl A Wi ll M.dii u ’i-rkmale ■'He. »ft
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