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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 29.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190501002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19050100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19050100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 11 (1. Juni 1905)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Rückerplättchen für Uhren
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ueber die Pfändbarkeit von Fournituren
- Autor
- Tischmann, H.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 29.1905 II
- TitelblattTitelblatt II
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1905) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1905) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1905) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1905) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1905) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1905) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1905) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1905) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1905) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1905) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1905) 161
- ArtikelCentral-Verband 161
- ArtikelSchillerfeier in Stuttgart 162
- ArtikelTelegraphische Zeitsignale um die Erde 162
- ArtikelHaben Stösse, Erschütterungen, welche das Schiff erleidet, oder ... 163
- ArtikelWanderlager 165
- ArtikelKunstgewerbliche und handwerkliche Meisterkurse 166
- ArtikelRückerplättchen für Uhren 170
- ArtikelUeber die Pfändbarkeit von Fournituren 170
- ArtikelVereinigung von Spezial-Geschäftstreibenden zur ... 171
- ArtikelSchmucksachen und Bijouterien 172
- ArtikelSprechsaal 172
- ArtikelJuristischer Briefkasten 172
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 173
- ArtikelVerschiedenes 174
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 175
- ArtikelArbeitsmarkt 175
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1905) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1905) 191
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1905) 207
- AusgabeNr. 15 (1. August 1905) 221
- AusgabeNr. 16 (15. August 1905) 237
- AusgabeNr. 17 (1. September 1905) 253
- AusgabeNr. 18 (15. September 1905) 269
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1905) 285
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1905) 301
- AusgabeNr. 21 (1. November 1905) 317
- AusgabeNr. 22 (15. November 1905) 333
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1905) 349
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1905) 365
- BeilageBeilage -
- BandBand 29.1905 II
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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170 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 11. m llilckerplättchen für Uliren. I) eut sch es Reichs-Patent. Nr. 160407; von Eduard Glauser in Locle (Schweiz), achfolgond beschriebene Erfindung betrifft eine Riicker- lührung. insbesondere für Taschenuhren, deren Haupt merkmal darin besteht, dass das Rückerplüttchen das Spiralklötzchen trägt. Bekanntlich muss man für die leichte Regelung einer Uhr den Haltepunkt der Spiralfeder möglichst genau bestimmen. Zur Aufsuchung des richtigen Befestigungspunktes hat man verschiedene Vorrichtungen in Vorschlag gebracht, von denen eine darin besteht, dass das Spiralklötzchen in einer kreisförmigen Bahn verschiebbar ist und nach Belieben eingestellt werden kann, Diese Anordnung bedarf aber mehrerer Einzelteile und hat ausser- Fig. l. Fig. 2. dem noch den Uebelstand, dass im Fall einer Ausbesserung der Hemmung durch das Abnehmen des Rückers oder dos Unruh klobens die Regelung oft zerstört wird, und dass man dann gezwungen ist, die jgiinstigsto Lage des Spiralklötzchens von neuem durch Versucl* zu bestimmen. Bei dem Erlindungsgegenstande nun, bei dem das Spiral klötzchen an dem Rückerplättchen festsitzt, wird mittels eines entsprechenden Werkzeuges die Rückerführung auf dem Unruh- klobeu festgehalten und dann durch Versuch der richtige Halte- iW. :/ Fig. 3. punkt für die Feder bestimmt. Nachdem dieses erreicht und die Regelung beendigt ist. wird die Rückerführung mittels Schrauben endgültig an dem Unruhkloben befestigt. Man kann nun ohne nachteilige Folgen für die Regelung den Unruhkloben und die mit ihm in Verbindung stehenden Teile herausnehmen und wieder einsetzen, ohno dass dabei der Haltepunkt der Spirale (d. h. das Spiralklützehen) hinsichtlich der Lage geändert wird, in welche er seiner Zeit beim Zusammenstellen der Uhr gebracht worden ist. Hier sind zwei Ausführungsformen des Erfindungsgegen- standes veranschaulicht: Fig. 1 zeigt die Ansicht der einen Ausführungsform von oben. Fig. 2 die Ansicht der zweiten Ausführungsform von unten. Fig. 3 ist ein Schnitt nach H-J in Fig. 2 in grösserem Mass- stabe. Bei der Ausführungsform nach Fig. 1 ist das Rückerplättchen a, mittels dessen der Rücker b drehbar befestigt ist, mit einem Ansatz oder Lappen c versehen, der mit dem Rückerplättchen a aus einem Stück hergestellt ist. An diesem Lappen c ist durch eine Schraube d das Spiralklötzchen e befestigt. An dem Rücker b sind in bekannter AVeise die zur Regelung der Spirale dienenden Stifte f angebracht; der Rücker b ist ausser* dem mit einer Aussparung g</ versehen, so dass er sieh um das Rückerplättchen a innerhalb eines bestimmten Winkels drehen kann. Das Rückerplättchen a ist durch die Schrauben ii auf dem Unruhkloben h befestigt. Bei der zweiten Ausführungsform, welche in den Fig. 2 und 3 veranschaulicht ist, ist das Rückerplättchen j nicht, mit einem Lappen versehen, sondern es ist scheibenförmig ausgebildet und das Spiralklötzchen h ist daran durch die Schraube l befestigt. Der mit den Regelstiften n n versehene Rücker m wird von dem Rückerplättchen j überdeckt und ist bei oo mit einer Aussparung versehen, um seino Verschiebung zu ermöglichen. Durch die Schrauben pp wird das Rückerplüttchen j an dem Unruhkloben q unverrückbar fest gehalten. Ein Rückerplüttchen nach vorliegender Erfindung kann bei .jeder beliebigen Uhr angebracht werden und sein Spiralklötzchen kann an ihm an beliebiger Stelle und auf beliebige Art befestigt werden. Die Grössenverhältnisse und Formen können beliebig sein. Ueber die Pfändbarkeit der Fournituren. Von H. Tischmann, s ist ja eigentlich sehr schön, wenn man im Besitze eines Hott gehenden Geschäftes sich befindet und ohne grössere Sorgen dem Lauf der Zeit entgegen zu sehen vermag, doch nicht einem jeden unter uns wird dieses Glück zu teil, und viele sind es, bei denen der Bankerott den Schluss eines vergeblich durchgerungenen Lebensabschnittes bildet. Die Fälle, in denen dieses eintritt, sind in ihrer Mehrzahl unverschuldete und unbeabsichtigte, und nur einige wenige kann man zählen, die mit Recht oben erwähntes Ereignis als verdienten Lohn be trachten können. Ein Bankerott, wenn er ehrlich in Erscheinung tritt, ist immer ein Vorfall, der das Mitgefühl des Bedauerns bei allen denen hervorruft, die den geschäftlich verunglückten Geschäfts mann kannten. Aber auch sonst kann man feststellen, dass selbst in Fällen, wo man den Bankerott machenden Geschäfts mann nicht kannte, ein Gefühl des Bedauerns vorhanden war. Im Gesetze selbst ist die Grundlage für die Beurteilung ehrlicher Bankerotte auf der Erkenntnis aufgebaut, dass der betreffende Geschäftsmann der geschäftlichen Hindernisse oder sonstiger un glücklicher Umstände trotz aller Mühe nicht Herr werden konnte, und die Entscheidungen fallen auch demgemäss milder aus gegen über denjenigen Fällen, wo die Schuld tatsächlich an dem Geschäfts mann gelegen hat oder derselbe gar mit Absicht darauf hin arbeitete, um andere zu schädigen. Bei der Pfändung, resp. Beschlagnahme der Masse wird dem Bankerotteur alles das im Besitz gelassen, was er zum Erwerbe seines Lebensunterhaltes braucht, resp. wird dieses durch die ein schlägigen Gesetzesbestimmungen geregelt, Der Uhrmacher, der Bankerott macht, bleibt also im Besitze seines AVerkzeuges, aber und das ist der Punkt, auf den ich heute mit besonderem Nachdruck hinweisen möchte — ihm werden die Fournituren gepfändet. Soweit ich mich hierüber zu informieren vermochte, sind die Gerichte, die dem Buchstaben des Gesetzes nachkommen, im Recht, und alle Mittel, anderen Anschauungen Platz zu schaffen, waren bis jetzt leider vergeblich. Für uns ist es nun aber wohl zweifellos, dass bei der heutigen fortgeschrittenen Zeit wir auch die Fournituren zu unserm Werk zeug zu rechnen haben, so weit wenigstens, als sie es uns ermög lichen, unser Brot auch weiter zu verdienen. Man wird dabei natürlich zugeben müssen, dass eine Grenze für den Umfang des verbleibenden Fournituren - Lagers gefunden werde. Derjenige, der z. B. im Besitze eines weit über das wirklich Nötige hinaus gehenden Lagers ist, wird sich schon eine A r erkleinerung gefallen lassen müssen, sonst könnte es Vorkommen, dass ein spekulativer Kopf aut diese Art seine Gläubiger zu benachteiligen versuchen würde. Dass man jedoch gegebenenfalls einen Unterschied machen dürfte, wird, so viel auch dafür spricht, kaum angehen; man wird
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