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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 30.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190601002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19060100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19060100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- nur Textteil, H. 1 und 2 fehlen, S. 225 und 226 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 12 (15. Juni 1906)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 30.1906 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1906) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1906) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1906) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1906) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1906) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1906) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1906) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1906) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1906) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1906) 177
- ArtikelCentral-Verband 177
- ArtikelDer neue Handelsvertrag mit Schweden und die deutsche ... 178
- ArtikelVon der Bayer. Jubiläums-, Landes-, Industrie-, Gewerbe- und ... 179
- ArtikelProf. Dr. Georg von Neumayer (80. Geburtstag) 182
- ArtikelTaschenuhren zu Prämienzwecken 183
- ArtikelDer Königl. Mathematisch-Physikalische Salon in Dresden 183
- ArtikelZwei Hemmungen mit konstanter Kraft,ausgeführt von F. Thiede in ... 186
- ArtikelZwei Jahre Garantie 187
- ArtikelVon den österreichischen Uhrmachern 188
- ArtikelProgramm zum Verbandstage des Central-Verbandes der Deutschen ... 188
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 189
- ArtikelUhrmachergehilfen-Vereine 190
- ArtikelVerschiedenes 190
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 192
- ArtikelArbeitsmarkt 192
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1906) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1906) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1906) 227
- AusgabeNr. 16 (15. August 1906) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1906) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1906) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1906) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1906) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1906) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1906) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1906) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1906) 369
- BandBand 30.1906 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
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Nr. 12. Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 191 Erhöhung der Uhrenpreise in der Schweiz. Das Syndikat der Schweizer Golduhrenfabrikanten bringt folgende Bekanntmachung zur all gemeinen Kenntnis: „Wir beehren uns, Ihnen mitzuteilen, dass die Schweizer Golduhren fabrikanten sich, infolge der Preiserhöhungen der Rohprodukte und um dem Preisrückgänge der fertigen Uhren Einhalt zu tun, seit einigen Monaten zu einer grossen Gesellschaft, die heute etwa 300 Mitglieder umfasst, vereinigt haben, welche unter dem Namen: ,Syndikat der Schweizer Golduhrenfabrikanten 1 in das schweizerische Handelsregister eingetragen wurde. Sie dürften konstatiert haben, dass der Preisaufsehlag auf Golduhren, welcher infolge Erhöhung der Herstellungskosten unbedingt notwendig ist, bisher nur lückenhaft durchgeführt wurde, welcher Umstand viele unserer Kunden veranlasste, den Wunsch nach einheitlichen Massregeln seitens der Fabrikanten zu äussern.“ Vom 5. Juni ab sind die Preise der billigsten und einfachen goldenen Damenuhren auf 1,25 Frank bis 2 Frank, die Preise der Herrenuhren auf 2 Frank bis 3,50 Frank erhöht worden. „Diese, von unserem Syndikate beschlossenen M in destaufsehläge ver stehen sich auf die kourantesten Artikel und auf die vor dem 1. April 1905 fakturierten Preise. Die besseren Sorten und Fantasie-Artikel werden je nach Bedürfnis grössere Aufschläge erleiden, und bleiben diese dem Ermessen der betreffenden Fabrikanten anheimgestellt. Die in Arbeit befindlichen, vor dem 5. Juni 1906 eingegangeneu Ordres werden zu den dafür festgesetzten Preisen ausgeführt, insofern deren Lieferung innerhalb sechs Monaten ab heute erfolgt. Vorstehende, ebenso gerechtfertigte als mässige Aufschläge, werden von der Gesamtheit der Golduhrenfabrikanten durchgeführt und hoffen wir daher, dass unsere verehrte Kundschaft diesen, in beiderseitigem Interesse liegenden Massnahmen ein wohlwollendes Verständnis entgegenbringen wird. Noch möchten wir bemerken, dass diesem ersten offiziellen Aufschläge, infolge fortwährender Preissteigerung der Rohmaterialien und diverser Teile der Uhr, jedenfalls bald weitere Erhöhungen folgen werden.“ Der Entwurf zu einem Ernst Abbe-Denkmal in Jena von Prof. Bruett-Weimar stellt den grossen Gelehrten und Menschenfreund in ganzer Figur dar, bekleidet mit langem Gehrocke. Die rechte Hand ist leicht erhoben, die linke hält den grossen Schlapphut. Ruhiger Ernst und Einfachheit kenn zeichnen das ganze Werk. Prof. Dr. Lenard, Kiel, welcher im vorigen Jahre den No bei-Preis für Physik erhielt, hat nun, wie schon erwähnt, den für die Preisträger vor geschriebenen Vortrag in Stockholm gehalten. Vor einer zahlreichen Ver sammlung aus der Gelehrtenwelt sprach Prof. Lenard über das „Wesen der Kathodenstrahlen“ und behandelte seiue Forschungen über die Eigenschaften und Wirkungen dieser Strahlen. Reicher Beifall wurde dem Vortragenden zu teil. Einbruchsdiebstahl in Berlin. Mit welcher Kühnheit Einbrecher manchmal zu Werke gehen, bewies ein Diebstahl, der in dem Uhren- und Goldwarengeschäft von Wilhelm Lachmann in Berlin, Prager Strasse 24, verübt wurde. Die Diebe, drei an der Zahl, verstopften vorher die Haus- und Geschäftstüren sorgfältig mit Holzkeilen und Hessen sich bei dieser „Vorarbeit“ durch die im Keller arbeitenden Bäckergesellen auch keineswegs stören. Dann traten sie das grosse Schaufenster ein, ergriffen die dort ausgelegten Waren an Uhren, Ketten u. s. w. und liefen über ein angrenzendes Feld mit ihrer Beute in der Richtung nach Schöneberg davon. Durch das Klirren der Schau fensterscheibe waren zwar der Inhaber des Geschäfts sowie verschiedene Haus bewohner aus dem Schlafe geweckt, konnten indes die Verfolgung der Diebe nicht sofort aufnehmen, da die in den Schlüssellöchern befindlichen Holzkeile ein Aufschliessen der Türen nicht gestatteten. Man fand nur noch einzelne zerstreut liegeude Uhrketten auf der Strasse; die Diebe selbst waren ver schwunden. Der Wert der entwendeten Waren beträgt über 1200 Mk. Herr Walter Scheibe in Leipzig-Gohlis, Kirchplatz 7, Sohn des Innungskollegen C. Scheibe, hat eine Reparaturwerkstatt für Taschenuhren eröffnet und empfiehlt sich insbesondere zur Reparatur von Präzisions-Anker uhren. Herr Walter Scheibe hat auf der Deutschen Uhrmacherschule zu Glas hütte eine sehr gute theoretische und praktische Ausbildung erhalten, alsdann war er zwei Jahre in der Uhrenfabrik von A. Lange & Söhne bei dem aus gezeichneten Regleur Hugo Müller tätig, wonach er in feinen Werkstätten Deutschlands arbeitete, zuletzt bei dem Chronometermacher F. Dencker in Hamburg. Gangzeugnisse der Sternwarte über Temperatur- und Lagenreglage stehen zur Verfügung. Die Düsseldorfer Strafkammer verurteilte den Uhrmacher und Ubren- reisenden Otto Berghaus wegen Beihilfe zur Zolldefraudation zu einer Geldstrafe von 2000 Mk. Es handelt sich um einen fortgesetzten umfangreichen Schmuggel von schweizerischen Taschenuhren, den eine in Lörrach (Baden) domizilierte Firma nach Deutschland betrieb, wobei die geschmuggelten Waren von B. an Händler und private Kunden verkauft wurden. Patentamtlich geschützt. Ein Fabrikant in W hatte ein Inserat er lassen, in welchem er seine Waro anpries und diese als „patentamtlich geschützt“ bezeichnete. Er hatte jedoch kein Patent, sondern Gebrauchsmusterschutz und wurde wegen Betruges angeklagt, aber von dem Schöffengericht freigesprochen. Die Strafkammer hielt dagegen das Delikt doch für erwiesen und verurteilte den Fabrikanten zu 20 Mk. Geldstrafe. Bei dem vielfachen Unfug, welcher mit der genannten Bezeichnung getrieben wird, die nicht nur, wie in diesem Falle, häufig für Gebrauchsmuster, sondern auch für Gegenstände angeweudet wird, für welche lediglich das Warenzeichen durch Eintragung bei dem Patent amt geschützt wurde, ist das Urteil eine gute Waffe zur Bekämpfung des un lauteren Wettbewerbs. Die Reform des Patentrechtes bildete den Gegenstand der Erörterung in einer öffentlichen Versammlung in Berlin. Die Zuhörerschaft setzte sich zu einem bedeutenden Teile aus Chemikern, Ingenieuren und Technikern zu sammen, die dem Bunde der technisch-industriellen Beamten angehören. Der Referent, Dr. Alexander-Katz, behandelte in gründlicher Weise das Interesse, das die deutsche Industrie an der Reform de3 geltenden Patentrechtes habe, vermied es jedoch, die Frage des Eigentumsrechtes der technischen Angestellten an den von ihnen herrührenden Erfindungen zu erörtern. Hier setzten die Diskussionsredner aus den Kreisen der technischen Angestellten ein, die aus führten, dass sich die technischen Beamten der Industrie in ihrer Eigenschaft als Erfinder ihren Arbeitgebern gegenüber nach der gegenwärtigen Rechts auffassung in einer rechtlichen Hörigkeit befänden. Dieser Zustand, der den Angestellten die Erfinderehre und fast ausnahmslos auch die Früchte ihrer schöpferischen Tätigkeit raube, schädige aber gerade die Industrie in ihrem Wettkampfe auf dem Weltmärkte, da er die Freude am Berufe vermindere und den materiellen Ansporn zu erfinderischem Schaffen verkenne. Die in dustriellen Unternehmer sollten daher im wohlverstandenen Selbstinteresse die Wünsche der Angestellten fördern helfen, die dahin gehen, das Eigentumsrecht der Angestellten an den von ihnen herrührenden Erfindungen und den Anspruch auf einen angemessenen Anteil an dem Nutzen aus deren gewerblicher Verwertung gesetzlich sicherzustellen. Der Referent erklärte sich im Prinzip mit den Ausführungen der Diskussionsredner einverstanden. Erleichterungen für den Export nach den Vereinigten Staaten. Die Bestimmungen über das Zollverfahren in den Vereinigten Staaten haben im Zusammenhang mit der vorläufigen Gewährung des deutschen Vertrags- tarifes für die amerikanischen Waren seit Anfang März d. J. einige Er leichterungen erfahren. Diese beziehen sich 1. auf die örtliche Zuständigkeit der amerikanischen Konsuln für die Beglaubigung der Fakturen, 2. auf die briefliche (nicht mehr persönliche) Abgabe der Erklärungen der Exporteure oder Fabrikanten an den Konsul, 3. auf die gutachtliche Zuziehung der deutschen Handelskammern bei Erkundigungen des „Confidential Agent“ der Vereinigten Staaten über Marktpreise, der seine Erkundigungen zunächst nicht mehr bei den Fabrikanten selbst einziehen soll, 5. auf die kontradiktorische Verhandlung der Parteien drüben im Zollstreitverfahren zweiter und dritter Instanz. Die Handelskammer zu Berlin beschliesst, den etwa an sie ge langenden Auskunftsersuchen des Konsuls und des Confidential-Agent der Vereinigten Staaten zu entsprechen, sowie die im Export nach den Vereinigten Staaten erfahrenen Firmen aus dem Kreise ihrer Fachausschüsse um Mit teilung darüber zu ersuchen, wie jene Erleiehterungnn sich in der Praxis be währen. Gleiche Mitteilungen, auch aus weiteren Kreisen, werden von der Handelskammer ebenfalls gern entgegengenommen und zu einem der Behörde zu erstattenden Bericht verwertet werden. Brillen als Infektionsträger. Sind Brillen Infektionsträger oder gewähren sie Schutz gegen die Infektion der Augen? Diese Frage wurde kürzlich in der Berliner ophthalmologischen Gesellschaft erörtert. Man sollte eigentlich annehmen, dass eine Brille dem Auge einen gewissen Schutz gegen Ansteckungen und dadurch bedingte Entzündungen aller Art gewährt. Ins besondere kann man beobachten, dass einem Brillenträger erheblich seltener als anderen Menschen ein Fremdkörper ins Auge fliegt, so dass hierdurch die Brille zum Range eines Schutzmittels gegenüber gewissen Augenerkrankungen emporsteigt. Dennoch hat Professor von Michel in Berlin beobachtet, dass Leute, welche Brillen trugen, von Bindehautkatarrhen weniger schnell befreit wurden, als andere Patienten. Es scheint, als ob gewisse Krankeitserreger sich an Brillen, besonders wenn dieselben nicht sauber gehalten werden, fest setzen, und von der Brille auf die Bindehaut des Brillenträgers überwandern können. Diese Beobachtung muss also zu peinlicher Sauberhaltung der Brillen gläser und Brillengestelle veranlassen, eine Vorschrift, die in vielen Fällen von Brillentragenden auch sehr zum Nachteil ihrer sonstigen Sehfähigkeit ver nachlässigt sind. Aluminium-Lötung. Aluminium, auf das man bei seinem Bekannt werden so grosse Hoffnungen gesetzt hatte, täuschte dieselben insbesondere dadurch, dass es sich nicht löten liess. Dasselbe besitzt die Eigenschaft, sich bei der Verbindung mit anderen Metallen aufzulösen und liess sich nicht einmal mit sich selbst durch Lot verbinden. Es ist nämlich an seiner ganzen Oberfläche von einer sich bei einem Bruch, beim Zerschneiden u. s. w. an der Bruch oder Schnittstelle sofort wieder bildenden Oxydschicht umgeben. Ein Lötmittel musste daher vor allem auf die Verhinderung dieser Oxydbildung ausgehen, also ein Auflösen oder Verwittern an der Lötstelle vermeiden. Neuerdings ist nun ein Aluminiumlot von F. Grünbaum in Berlin auf den Markt gebracht worden, das in Verbindung mit einem Flussmittel eine durch Versuche als brauchbar erwiesene Aluminiumlötung gestattet. Von den Versuchen sei z. B. derjenige des Königl. Materialprüfungsamts an einem Aluminiumhohlzylinder erwähnt. Derselbe hatte 500 mm Länge, 155 mm Durchmesser und 1 mm Wandstärke, die Längsnaht sowie Boden uud Deckel waren mit dem genannten Aluminiumlot gelötet. Der Zylinder wurde auf inneren Druck mit Wasser geprüft und zeigte bis zu einem Druck von 5 Atm sich vollkommen dicht, bei 5,1 Atm. zeigte eine Stelle der Lötlängsnaht geringe Tropfenbildung, die jedoch erst bei 9,1 Atm. in einen feinen Wasserstrahl überging. Bei 12,4 Atm. platzte der Boden auf 2 cm in der Lötung auf. Auch Festigkeitsproben auf Zug sind mit den durch das neue Material gelöteten Metallen angestellt worden, indem man Aluminium-Blechstreifen von je 1 mm Stärke in einer Anzahl von 5 bis 15 Stück übereinander lötete, wobei die Zugkraft eine Deformation des Materials bewirkte, ohne ein Zerstören der Lötstelle herbeizuführen. Die Lötung selbst ist sehr einfach, indem die zu lötenden Flächen mit einem Schaber metallisch rein geschabt werden, mit dem erhitzten Flussmittel bestrichen, mit dem Aluminiumlot verzinnt und dann die beiden Metalle mit den Lötflächen aufeinander gelegt werden. Allerdings muss man letztere etwas länger der Hitze aussetzen, als dies sonst beim Hartlöten erforderlich ist. Falls dieses Lötverfahren auch fernerhin die bis jetzt erzielten Resultate in der Praxis zeigt, dürfte es für die Aluminiumindustrie von grösser Bedeutung sein und derselben viele neue Gebiete eröffnen. (Techn. Rundschau.) Konkursnachrichten. Berlin. Uhrmacher und Goldwarenhändler Georg Ahrendts, Chausseestr. 75, am 26. Mai Konkurs eröffnet; Anmelde frist bis 10. Juli, Prüfungstermin am 27. Juli.
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