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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 36.1911
- Erscheinungsdatum
- 1911
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-191101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19110100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19110100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 7 (1. April 1911)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Das Anlaufen von Gold und Silber und das Schwarzwerden der Haut des Trägers
- Autor
- Nicolaus, Georg
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Kauf gestohlener Schmucksachen
- Autor
- Walther, Felix
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Hat die Diskontierung von Buchforderungen für den Uhrmacher Interesse?
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 36.1911 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1911) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1911) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1911) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1911) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1911) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1911) 83
- AusgabeNr. 7 (1. April 1911) 99
- ArtikelEinbruchshilfskasse 99
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 99
- ArtikelTagesfragen 101
- ArtikelDie Markenfrage 102
- ArtikelOstergedanken für den Geschäftsmann 104
- ArtikelWelche Rolle der Uhrmacher von heute spielt 105
- ArtikelDas Anlaufen von Gold und Silber und das Schwarzwerden der Haut ... 106
- ArtikelKauf gestohlener Schmucksachen 107
- ArtikelHat die Diskontierung von Buchforderungen für den Uhrmacher ... 107
- ArtikelSprechsaal 108
- ArtikelAus der Werkstatt 109
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 109
- ArtikelVerschiedenes 112
- ArtikelKleine Geschäftsnachrichten 113
- ArtikelKonkursnachrichten 113
- ArtikelPatentbericht 113
- ArtikelBriefkasten 114
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 114
- AusgabeNr. 8 (15. April 1911) 115
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1911) 131
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1911) 147
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1911) 163
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1911) 179
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1911) 195
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1911) 211
- AusgabeNr. 15 (1. August 1911) 227
- AusgabeNr. 16 (15. August 1911) 243
- AusgabeNr. 17 (1. September 1911) 259
- AusgabeNr. 18 (15. September 1911) 275
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1911) 291
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1911) 307
- AusgabeNr. 21 (1. November 1911) 323
- AusgabeNr. 22 (15. November 1911) 339
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1911) 355
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1911) 371
- ZeitschriftenteilAnzeigen -
- BandBand 36.1911 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
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Nr. 7. Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 107 Der Lieferant aber, wenn er selbst nicht recht Bescheid weiss, wird an seiner eigenen Ware irre, hält seinerseits schon seinen Lieferanten für einen Schwindler, und kommt erst recht durch sein unsicheres Auftreten, gegenüber dem Kunden, in eine schiefe Lage. Treu wie Gold, sagt das Sprichwort, ebenso aber wie es mit der Treue manchmal windschief aussieht, ebenso können sich durch die geschilderten Ursachen Ausstände am Golde zeigen. Je mehr das Gold eine grössere oder kleinere Kupferzusatz legierung aufweist, ist es geneigt, auf den Angriff der geschilderten Ursachen zu reagieren. So wird 8karätiges Gold dem mehr aus gesetzt sein, wie 14- und lBkarätiges, blass legiertes Gold dieser Karate aber wieder weniger wie solches von roter Farbe. Hiergegen ist nun einmal nichts zu machen, als wie nach Möglichkeit die Ursachen zu vermeiden. Wie oft es vorkommt, dass die eigenartige Schweissab- sonderung des Trägers der Goldwaren die alleinige Ursache ist, können wir daraus ersehen, dass sehr viele Damen Goldschmuck überhaupt nicht direkt auf der blossen Haut, ohne dass der Schmuck und die Haut sich schwarz färben, tragen können, und gezwungen sind, Kolliers, Halskettchen usw. verplatinieren zu lassen. Der Platinaniederschlag widersteht dann allen chemischen Angriffen. Alle Metallgegenstände färben schon infolge mechanischer Ursachen — reiben, scheuern — an anderen Gegenständen ab und schwärzen dieselben an den Berührungsstellen. So ist es bekannt, dass bei dem Tragen eines Stockes mit silbernem oder goldenem Griffe die innere Handfläche oder helle Handschuhe sich schwarz färben. Ebenso können wir konstatieren, dass die Knopflöcher der Manschetten durch das Durchstecken von Metall teilen der Manschettknöpfe schwarz werden. Bei chemischen Einflüssen kommt durch die Einwirkung der entsprechenden Säuren, die Bildung von Schwefelkupfer, Schwefel silber in Betracht. Diese Säuren bilden die Oberfläche des Metalles in die betreffenden Verbindungen um, diese müssen sich dann naturgemäss an den berührten Gegenständen abfärben. Oft auch sind scharfe Seifen die Träger der Säuren; es kommen die Ein wirkungen von Medikamenten, das Hantieren der Hausfrau beim Kochen und Scheuern in Betracht. Wie wirksam gerade die Speisesäuren oft sind, sehen wir ja zur Genüge an der bekannten Tatsache, dass diese bei ver silberten Essbestecken, nachdem die Silberauflage abgenutzt ist, ganze Löcher und Risse in das Unterlagemetall einfressen. Wenn manche behaupten, den Uebelstand nur bei Frauen konstatiert zu haben, also gewissermassen dem Blute der Frauen speziell die Schuld geben wollen, so muss dem entgegengehalten werden, dass die Tatsache ebenso sicher bei männlichen Trägern des Schmuckes festgestellt w T erden konnte; wenn die Frauen in der Mehrzahl aufgefallen sind, so muss man eben in Rechnung stellen, dass mehr Frauen Schmuck tragen, als Männer, dass insonderheit die Frauen Schmuck auf dem blossen Halse tragen, also an einer Körperstelle, die an sich schon mehr transpiriert, und dass Frauen bei ihren häuslichen Hantierungen mehr mit schädlichen Einwirkungen in Berührung kommen, als Männer. Inwieweit die Zeit der Menstruation der Frauen, wie auch angenommen wird, hierbei eine Rolle spielt, kann mit Gewissheit nur der Arzt und Chemiker feststellen. Man lasse sich also bei vorkommenden Reklamationen von seiten der Kundschaft nicht verblüffen und suche die in Betracht kommenden Verhältnisse dem Kunden in ruhiger, sicherer Art zu erklären, dann wird bei vernünftigen Menschen keine Miss stimmung aufkommen; w^enn man den Gegenstand dann noch frisch aufpolieren lässt, dann hat man seine Schuldigkeit getan. Die aber, welche sich nicht aufklären lassen wollen, die kann man als Kunden ruhig laufen lassen, andere w r erden auch keine Freude an diesen erleben. Kauf gestohlener Sclimucksachen. Urteil des Reichsgerichts vom 27. September 1910. Bearbeitet von Rechtsanwalt Dr. Felix Walther in Leipzig. Seines interessanten Tatbestandes wegen wird folgender Rechtsstreit allgemeine Beachtung finden. Im Oktober 1907 bot der Goldschmied B. in M. dem Juwelier R. in M. mehrere Schmuckstücke zum Kauf an, die ihm von dem Wirtschaftsdirektor D. in M., dem Beauftragten eines gewissen Olof Carlson, behändigt w T orden waren. Der Juwelier erwarb die Stücke um den sofort an den B. bezahlen Betrag von 4590 Mk. Nachher übergab er sie der Polizeidirektion zu M., da Verdacht bestand, dass sie gestohlen seien. Sämtliche Stücke rührten von Diebstählen her, die Carlson, ein mehrfach bestrafter Hoteldieb, verübt hatte. B. habe, wie behauptet wurde, die Sachen in eigenem Namen verkauft und sei danach, w T eil er der ihm obliegenden Pflicht der Eigentumsverschaffung nicht genügt habe, zur Rückerstattung des Kaufpreises verpflichtet. Mittels Klage beantragte daher R. in erster Reihe die Verurteilung des B. zur Zahlung von 4590 Mk. nebst Zinsen, eventuell begehrte er Zahlung gegen Rückgabe der Schmuckstücke, ganz eventuell gegen Abtretung des Herausgabeanspruchs gegenüber der Polizei direktion. Ausserdem wurden die Klaganspriiche auf ungerecht fertigte Bereicherung, § 826 des B. G. B. (wider die guten Sitten), fahrlässiges*Verhalten des B. und Schuldanerkenntnis gestützt. B. trat der Klage entgegen. Er machte namentlich geltend^ dass er den Kaufvertrag nicht in eigenem Namen, sondern [Nachdruck, auch im Auszug, verboten.) nur als Vertreter geschlossen habe. Das Landgericht erkannte auf Abweisung der Klage. Die Berufung des Klägers wurde durch Urteil des Oberlandesgerichts München zurückgewiesen. Gegen dieses Urteil legte der Kläger R. Revision ein, jedoch erfolglos. Der 2. Zivilsenat des. Reichsgerichts erklärte: Das Berufungsgericht sieht für erwiesen an, dass der Be klagte die von dem Kläger gekauften Schmuckstücke niemals selbst als Eigentümer erwerben wollte, sondern es nur über nommen hat, sie im Aufträge des D. als Vertreter des (ihm von I). nicht mit Namen benannten) Carlson zu veräussern und dass er auch bei den mit dem Kläger gepflogenen Kaufverhandlungen seinen Willen, nicht in eigenem Namen, sondern als Vertreter eines anderen den Kaufvertrag zu schliessen, durch die von ihm abgegebenen Erklärungen deutlich zu erkennen gegeben hat. Auf Grund dieser tatsächlichen Feststellungen hat das Berufungs gericht ohne Rechtsirrtum angenommen, dass der Beklagte, der für seine Person nicht als der Verkäufer zu gelten hat, auch nicht zur Eigentumsverschaffung verpflichtet wurde. Die in prozessualer Richtung sich bewegenden Angriffe der Revision wmrden sämtlich als nicht durchschlagend bezeichnet, und die Revision selbst daher zurückgewiesen. (Aktenz. II, 630,09.) Hat die Diskontierung von Rückforderungen für den Uhrmacher Interesse on einer ganzen Reihe Körperschaften des Handels und des Gewerbes sind in den letzten Monaten über die Diskontierung von Buchforderungen Verhandlungen ge pflogen worden, mit dem Resultate, dass sie von einigen als empfehlenswert, von anderen wieder als nicht geeignet be zeichnet wurden. Selbst in den Innungen konnte man sich nicht einig werden, denn die einen verwarfen die Diskontierung von Buchforderungen als ein Mittel zur Geldbeschaffung für den Handwerks- und geschäftlichen Mittelstand, die anderen nahmen Resolutionen des umgekehrten Inhalts an. Für den weniger mit dem Bankwesen vertrauten Uhrmacher, sei zur Erklärung dieses geschäftlichen Vorganges folgendes ge-
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