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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 44.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-191901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19190100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19190100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 9-16 und 27-62 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 24 (15. Dezember 1919)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- u. Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 44.1919 I
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1919) I
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1919) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1919) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1919) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1919) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1919) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1919) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1919) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1919) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1919) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1919) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1919) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1919) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1919) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1919) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1919) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1919) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1919) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1919) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1919) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1919) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1919) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1919) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 313
- ArtikelAufruf 314
- ArtikelDie Sätze des Reichseinkommensteuer-Gesetzentwurfs 314
- Artikel"Hier ist gegipst!" 315
- ArtikelRudolf Flume † 317
- ArtikelHandwerkslehrlinge und Tarifvertrag 317
- ArtikelEignungsprüfung von Lehrlingen 318
- ArtikelAus der Werkstatt 319
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 320
- ArtikelVerschiedenes 323
- ArtikelVom Büchertisch 324
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 324
- ArtikelAnzeigen 326
- BandBand 44.1919 I
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 24 Die Uhrmacherkunst. 323 Wenn auch nicht zu verkennen ist, dass ein grösser Teil dahin gehen muss, um untere Valuta zu heben, so kann der deutsche Uhrmacher es sich doch nicht gefallen lassen, dass so wenig, wie es jetzt geschieht, ihm überlassen bleibt. Es wäre zu empfehlen, wenn alle Uhrmacher innungen und -Vereine sich diesem Protest anscblössen und den Uhren fabrikanten vor Augen führten, dass sie auch Rücksichten auf die deutschen Uhrmacher zu nehmen hätten. Schluss der Versammlung 97a Uhr. I. A.: 6. Reichmann, Schriftführer. Stuttgart. In der erweiterten Ausschusssitzung der Uhrmacher- zwangsinnung am 24 November 1919, wird folgender Zusatz zu dem be stehenden Lohntarif mit den Herren Gehilfen gemacht: 1. Den Herren Gehilfen wird ein Zuschlag zu den derzeitigen Lohnklassen in Höhe von 10 bis 20% gewährt, je nach den Leistungen der betreffenden Gehilfen; 2. Ferien werden gewährt nach Ablauf des 1. Jahres 6 Arbeitstage, nach Ablauf des 2. Jahres 8 Arbeitstage. Der Zeitpunkt der Ferien wird durch gütliche Vereinbarung bestimmt; 3. Werkzeugzulage für die allgemeine Abnützung wird in Höhe von 5 Mk. monatlich gewährt. Mit Inkraft- treten des Vorliegenden werden die Krankenkassen- und Invaliditätsbei träge bzw. Versicherungen nach den gesetzlichen Bestimmungen anteils- mässig von Meistern und Gehilfen bezahlt werden. Im Aufträge der Uhrmacherzwangsinnung Stuttgart: Alfred Müller, Schriftführer. Die neue Umsatzsteuer nach der ersten Lesung. Die all gemeine Umsatzsteuer ist auf U/s % festgesetzt. AusBerdem wird von einer grossen Anzahl von Waren eine erhöhte Umsatzsteuer von 15 % beim Hersteller erhoben. Darunter fallen Edelmetalle, Dublee, ver goldete oder versilberte Waren usw. — Taschenuhren mit silbernen oder mit Edelmetallen belegten Gehäusen (Dublee) mit nur einem Deckel sind nicht erhöbt steuerpflichtig. Ebenso Metalltaschenuhren und Wecker aus Messing. Erhöbt steuerpflichtig sollen aber Wand-, Tisch- und Standuhren werden. Es ist anzunehmen, dass in der zweiten und dritten Lesung noch Aenderungen eintreten. Dadurch, dass die Luxussteuer beim Fabrikanten erhoben wird, fällt die so überaus lästige Buchführungs vorschrift für den Kleinhändler fort. Sobald die endgültige Fsssung des Gesetzes vorliegt, werden wir ausführlich berichten. —g. Organisation der bübmischcn Uhrmacher. In der am 12. Oktober in Aussig stattgefundenen ausserordentlichen Hauptversammlung der Faobgenossenschaft der Uhrmacher in Aussig für die Bezirke Aussig, Dux, Bilin, Töplitz, Tetschen und Bodenbach wurde beschlossen, genannte * Genossenschaft zu teilen, und zwar in eine solche für die Gerichtsbezirke Aussig, Tetschen, Bodenbach und eine für die Bezirke Teplitz, Dux, Bilin. Vorsicht bei Annahme von Kupons an Zahlnngsstatt. Am 1. Dezember 1919 trat die Verordnung über Massnahmen gegen die Kapitalflucht auf Grund des Gesetzes vom 8. September 1919 in Kraft Nach dieser Verordnung dürfen vom 1. Dezember ab Zins- und Gewinn anteilscheine nur von Banken, Sparkassen, Kreditgenossenschatten, sowie allen den Personen und Unternehmungen, die geschäftsmässig Bank- und Bankiersgeschäfte betreiben, eingelöst werden. Zu diesem Zwecke müssen mindestens die Zins- und Gewinnanteilscheinbogen mit den Erneuerungsscheinen hinterlegt werden, da nur so die fälligen Scheine zur Einlösung gebracht werden können. Es ist nun vielfach Gebrauch, Zinsscheine bei Kaufleuten in Zahlung zu geben, weil diese bislang ohne Schwierigkeit die aufgenommenen Scheine bei ihren Banken oder ähn lichen Instituten zur Einlösung bringen konnten. Nach den oben erwähnten Vorschriften sind nun aber die Zinsscheine nicht mehr wie bisher — ähnlich wie im Umlauf befindliches Papiergeld — zur Ein lösung zu bringen, und der Kaufmann, der Zinsscheine oder Gewinn anteilsoheine, die nach dem 30. November 1919 fällig sind, in Zahlung angenommen hat oder annimmt, kann diese nicht wieder zum Einzug bringen, falls er nicht in der Lage ist, den Besitzer des betreffenden Wertpapieres ausfindig zu machen und von ihm den Nachweis zu er halten, die dem Gesetz entsprechend der Zins- oder Gewinnanteilschein bogen vorschriftsmässig hinterlegt ist. Stenern und Buchftihrnng. Der ungeheuere Bedarf an Geld, den das Reich braucht, macht die Ausnutzung jeder Steuermöglichkeit zur Notwendigkeit. Die Kollegen werden aber gut tun, wenn sie sich gegen ungerechte Steuerforderungen durch eine gute Buchführung sichern. Wir empfehlen deshalb allen Kollegen, denen noch einfache aber übersicht liche Buchführung fehlt, sich mit Herrn Arthur Hart mann, Leipzig-E., in Verbindung zu setzen. Herr Hartmann gehört zu unserem Fach und konnte so eine Buchführung für Uhrmacher schaffen, die sich dem be sonderen Zwecke aopasst. Bei aller Einfachheit ist sie zuverlässig und übersichtlich. Sie gibt so die Möglichkeit, jederzeit den Stand des Geschäfts klar zu erkennen. Das neue Jahr bietet die beste Gelegenheit zu ihrer Einführung. R- La Revue Horlogbre de Beigique, die belgische Uhrmacher zeitung, hat nach fünfjährigem Stilliegen seit Beginn des Krieges, ihr Erscheinen wieder aufgenommen Erfreulicherweise enthält sie sich in ihrer diesbezüglichen Mitteilung an ihre Leser jedes Ausfalls gegen dis Feinde ihres Landes, wie es in den französischen Fachzeitschriften so häufig und in den anderen in französischer Sprache geschriebenen auch mancbmal vorkommt, und sie beschränkt sich, ohne jede Abweichung auf das Gebiet der Politik, auf die Veränderungen, die in dieser Zeit in Industrie und Handel stattgefunden haben, binzuweisen. Sie trägt den Forderungen der Zeit dadurch Rechnung, dass sie ihren flämischen Mit arbeiterkreis erweitert hat, mit dem sie den Bedürfnissen der Fach genossen in den nicht französisch sprechenden Teilen Belgiens mehr gerecht werden will. Da sie aus der deutschen Fachpresse bereits eine kleine Anleihe macht, bemerken wir gern, dass sie die Interessen des Uhrmachergewerbes ohne jede Voreingenommenheit zu fördern bestrebt ist, und ganz richtig das Gute nimmt, wo sie es findet Eine kleine, vielleicht symptomatische Erscheinung, über die wir uns eines Lächelns nicht erwehren können, ist die Absetzung des in Deutschland gebräuch lichen Schlüsselwortes Baldurinos, welches bisher auch in Belgien für die Preisauszeichnung gebraucht wurde, durch das ausdrücklich als das französisch bezeichnete Wort Amourfidel, von dem erwartet wird, dass es schnell von allen belgischen Uhren - und Goldwarenfirmen aufgenommen werden wird. Der Text ist teils französisch, teils flämisch. Wir wünschen unserem Schwesterblatte, welches zur Hälfte in einem germanischen Idiom seine Veröffentlichungen vornimmt, das Beste für seine Zukunft. Die belgischen Goldschmiede und Goldwarenfabrikanten haben die denkbar grössten Schwierigkeiten zu überwinden, um ihren Bedarf an Feingold zu decken, und dieser Umstand trägt dazu bei. dass der während des Krieges herrschende umfaigreiche Handel mit Gold münzen weiter fortbesteht. Der Finanzminister hat nunmehr beschlossen, zur Behebung dieser Kalamität tatkräftig einzugreifen und die Goldwaren fabrikanten mit den aus dem Kongo eintreffeüden Goldsendungen zu be liefern. Die Verteilung erfolgt nur an solche Fabrikanten, die selbst Gold verarbeiten und sich verpflichten, keinen Kettenhandel zu treiben und kein Gold auszuführen. Die Ubrenindustrie und die Leipziger Frühjahrsmesse 1920. Das Messamt in Leipzig hat die Einladungen zur Beschickung der kommenden Frühjahrsmesse 1920 versandt. Bekanntlich findet die Leipziger Mustermesse dieses Mal in zwei getrennten Abteilungen statt; die Allgemeine Mustermesse vom 29. Februar bis 6 März umfasst die bisher schon in Leipzig vertretenen Geschäftszweige, während die Tech nische Messe vom 14. bis 20. März den Maschinen und technischen Be darfsartikeln gewidmet ist und auch die Baumesse einschliesst. Die UhreDindustrie gehört natürlich nur auf die Allgemeine Mustermesse. Mit beiden Messen wird eine Rohstoffmesse verbunden sein, die Rohstoffe und Halbfabrikate für die betreffenden Industrien umfasst. Zu beiden Messen besteht schon jetzt ein starker Andrang. Zur All gemeinen Mustermesse sind die Messhäuser im Innern der Stadt so gut wie vollständig besetzt, doch lässt es sich das Messamt angelegen sein, neu hinzutretenden Firmen noch geeignete Plätze anzuweisen. Für die Technische Messe ist im Innern der Stadt und auf dem Ausstellungs gelände noch Raum verfügbar. Hier wird künftig die bisher stark ver misste Gliederung der Geschäftszweige soweit als möglich durchgeführt. Soweit die Fabrikanten, die die Frühjahrsmesse beschicken wollen, noch keine Räume haben, ist ihnen anzuraten, sich so bald als möglich beim Messamt anzumelden. Dis Anmeldungen auch für die Technische Messe, sind ausschliesslich au das Messamt in Leipzig zu richten. Die An na me von Anmeldungen für das amtliche Messadressbuch der Frühjahrs messe wird bereits Ende Dezember geschlossen. Reichszuschusg für dag Megsamt. Die Deutsche Nationalver sammlung hat den Beitrag, den das Messamt für die Mustermessen in Leipzig für das Rechnungsjahr 1919 erhält, von 700000 Mk. auf 1200000 Mk. erhöht. Einbrüche. Beim Uhrmacher Karl Körner in Worms wurde fast der ganze Laien ausgeraubt. 8chaden etwa 50000 Mk. — Gotha Bei der Firma Friedrich Holler, Marktstrasse, wurde ein grösser Einbruch verübt Schaden etwa 70000 Mk. — Berlin. Für rund eine halbe Million Uhren und Goldwaren waren, wie seinerzeit berichtet, in der Naoht zum 1. September d. Js. mittels Einbruchs und Anwendung eines Sauerstoff gebläses aus dem Geschäft von Andreas Huber in der Friedrichstiasse 84 gestohlen worden. Dieser Diebstahl hatte ein Nachspiel vor der 2. Straf kammer des Landgerichts I. Angeklagt waren vier zum Teil schon schwer mit Zuchthaus vorbestrafte Leute namens Karl Bauer, Georg Brücker, Richard Knöfler und Georg Rhode. Eütgegen dem Anträge des Staats anwalts, der langjährige Zuchthausstrafen wegen Diebstahls beantragt hatte, nahm das Gericht nur eine Hehlerei an den gestohlenen Sachen an. da der Nachweis, dass die Angeklagten die Tat selbst verübt hatten, fehle. Verurteilt wurden Bauer zu 4 Jahren 1 Monat, Knöfler zu 3 Jahren, Rhode zu 2 Jahren und Brücker zu U/s Jahren Gefängnis. Breslau. Uhrmacher Karl Kobe verlegte seine Reparaturwerkstatt von Tascbenstrasse 6 nach Klosterstrasse 67. Düsseldorf. Herr Karl Zucker, Vertreter der Firma Gebrüder Junghans, ist nach kurzem Krankenlager gestorben. Glashütte i. Sa. Bei der Firma R Mühle & Sohn wurde ein getragen, dass der Gesellschafter Georg Albert Robert Mühle ausgesshieden ist. — Der Kaufmann Dr. jur. Felsing, Berlin, ist aus dem Vorstande der Präzisions - Uhrenfabrik ausgetreten. Gleiwitz. Vollständigen Ausverkauf ihres Uhren-, Gold- und Alfenidewarengesehäftes hält das Uhrengeschäft Carl Mason, Kronprinzen strasse 2.
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