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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 52.1927
- Erscheinungsdatum
- 1927
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192701007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19270100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19270100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 12 (18. März 1927)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- und Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 52.1927 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1927) 1
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1927) 15
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1927) 27
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1927) 43
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1927) 57
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1927) 73
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1927) 89
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1927) 107
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1927) 127
- AusgabeNr. 10 (4. März 1927) 149
- AusgabeNr. 11 (11. März 1927) 165
- AusgabeNr. 12 (18. März 1927) 183
- ArtikelListe der Uhren-Fabrikanten und -Grossisten, die die Erklärung ... 183
- ArtikelDie deutschen Uhrmacher-Berufsschulen (Fortsetzung aus Nr. 48 ... 185
- ArtikelNochmals "Zur Einstellung neuer Lehrlinge" 187
- ArtikelEtwas über die Annahme von Reparaturen 188
- ArtikelDie Konstruktion der Ankergabel bei Amerikaner Weckern ... 189
- ArtikelGeldverdienen und Glücklichsein (Fortsetzung) 191
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 192
- ArtikelSteuer- und Aufwertungsfragen 193
- ArtikelSprechsaal 193
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 195
- ArtikelVerschiedenes 198
- ArtikelFirmen-Nachrichten 200
- ArtikelPatentschau 200
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 200
- ArtikelEdelmetallmarkt 200
- AusgabeNr. 13 (25. März 1927) 201
- AusgabeNr. 14 (1. April 1927) 221
- AusgabeNr. 15 (8. April 1927) 241
- AusgabeNr. 16 (15. April 1927) 261
- AusgabeNr. 17 (22. April 1927) 283
- AusgabeNr. 18 (29. April 1927) 301
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1927) 321
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1927) 341
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1927) 363
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1927) 381
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1927) 399
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1927) 419
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1927) 433
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1927) 455
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1927) 475
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1927) 497
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1927) 513
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1927) 529
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1927) 545
- AusgabeNr. 32 (5. August 1927) 565
- AusgabeNr. 33 (12. August 1927) 581
- AusgabeNr. 34 (19. August 1927) 599
- AusgabeNr. 35 (26. August 1927) XII
- AusgabeNr. 36 (2. September 1927) 633
- AusgabeNr. 37 (9. September 1927) 649
- AusgabeNr. 38 (16. September 1927) 665
- AusgabeNr. 39 (23. September 1927) 683
- AusgabeNr. 40 (30. September 1927) 703
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1927) 721
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1927) 743
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1927) 759
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1927) 777
- AusgabeNr. 45 (4. November 1927) 805
- AusgabeNr. 46 (11. November 1927) 823
- AusgabeNr. 47 (18. November 1927) 841
- AusgabeNr. 48 (25. November 1927) 861
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1927) 879
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1927) 895
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1927) 913
- AusgabeNr. 50 (23. Dezember 1927) 933
- BandBand 52.1927 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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198 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 12 etwa den II. Vorsitzenden, Herrn Hoffmeister, der eine angebliche Eanzelrede in heiterer Mundart zum besten gab. Im Mittelpunkt der Feier standen die Vorträge des Stuttgarter Solo-Quartetts, zusammengesetzt aus den Herren Gern, Seifert, Leyh und Meiß. Diese vier musikalischen KunstjQnger erfreuten durch ernste und muntere Lieder und wußten besonders durch ihre heiteren Gesänge die Herzen zu entflammen. Da jeder von ihnen auch Solist ist, geizten sie nicht mit Einzelvorträgen, wenigstens hörte ich von Herrn Seifert den Prolog aus Bajazzo und das Lied vom Schwäbischen Fiedelmann, der den Herrgott bittet, auch einmal in Schwaben zu weinen, damit es dort einen Wein gäbe, wie ähnlich in Venedig, den man Lacrimae Christi heißt ... und von Herrn Meiß einige lustige Schnurren, wie die Lumpenglocke und die Wirkung der zeitlichen Heimkehr des Gatten auf seine Ehehälfte. Auch Herr Gern schenkte den Fröhlichen ein paar gefällige Liedchen, die er sich selber begleitete, während sonst Herr Streble jun. am Klavier saß. Die humoristische Speisekarte vom Wiener Keldorfer mußte das Qaartett zweimal singen. Ich hatte das Vergnügen, der Unterhaltung beiwohnen zu dürfen, und da es mir gut gefiel und da ich mich wohl fühlte, las ich einige Gedichte von mir vor (darunter auch die Osteruhr!) und rezitierte andere Sachen von Presber, Seidel und Falke. Es wurde natürlich auch getanzt . . . und als die Glocke Zwölf geschlagen hatte, war auch für die Uhrmacher die Stunde des Abschieds von den Göttinnen des Gesanges und des Tanzes ge kommen. Hanns Baum. Torgau. (Zwangsinnung Elbe-Mulde.) Versammlung vom 23. Februar in Torgau unter Vorsitz des Kollegen Kopsch. Nach dem Bericht des Delegierten über die Obermeistertagung des Unter verbandes für die Provinz Sachsen kam der Antrag zur Abstimmung: „Zurücknahme des Austrittes aus dem Unterverband." Es wurde beschlossen, vorläufig noch ein Jahr dabeizubleiben und die weiteren Leistungen und die Tätigkeit des Unterverbaades abzuwarten; ein Teil der Mitglieder brachte zum Ausdruck, daß wir früher auch ohne Unterverband ausgekommen seien, und fragten an, was mit den ein- gegaugenen Mitgliederbeiträgen geschieht. Die Unterverbandskasse weist einen Bestand von über 2000 Mk. auf. Die Eingänge des Zentralverbandes wurden bekanntgegeben und eingehend besprochen. Für Inventurausverkäufe in unserer Branche war keine Meinung. Reklameplakate für dar Ostergeschäft sollen beschafft werden, für das Ankleben haben die Kollegen selbst zu sorgen. Gegen den Vertrieb von Uhren und Goldwaren in der hiesigen Reichswehr kaserne seitens eines Leipziger Händlers werden Schritte unter nommen. Das sehr gute Weihnachtsgeschäft, wie es in unserer Fachpresse geschildert ist, wurde bewundert, von unserer Innung kann ein gleiches nicht berichtet werden. Die Lehrlingsstammrolle der Innung weist unter etwa 30 Mitgliedern nicht einen Lehrling mehr auf, Gehilfen werden zur Zeit auch nur zwei beschäftigt, ein Zeichen der Zeit und der wirklichen Verhältnisse! Die gemachten Erfahrungen über die im vergangenen Jahre in den Handel gebrachten Rund uhren mit elektrischem Aufzug waren sehr verschieden. Ein kleines neues Werkzeug für Taschenuhrankerreparatur wurde herumgereicht Der Kassierer Kollege Egert erstattete Bericht. Die Einnahmen und Ausgaben wurden einzeln bekanntgegeben. Der Kassenbestand beträgt 71,55 Mk. Dem Kassierer wurde Entlastung erteilt und für seine Kassenführung gedankt. Der alte Vorstand wurde unter den bisherigen Bedingungen wiedergewählt Im Haushaltplan sind neue Ausgaben nicht vorgesehen. Für dieses Vierteljahr wnrde von den Anwesenden 3 Mk. einkassiert, welchen Betrag die fehlenden Kollegen baldigst an den Kassierer abfUhren mögen. Die Auszahlung eines eventuellen Sterbegeldes hängt von pünktlichen Beitragsleistungen ab. Die Strafen für die in den Versammlungen wiederholt abwesen den Mitglieder wurden von der Versammlung festgesetzt. Verschiedene Kollegen scheinen die festgesetzten Beträge für ihr Fehlen irrtüm licherweise als persönliche Sache des Innungsvorstandes aufzufassen. Auf den in Naumburg stattfindenden Unterverbandstag wurde schon jetzt ganz besonders hingewiesen. Die nächste Innungsversammlung findet in Dommitzsch statt, wozu Kollege Wilhelm Meißner einen Rehbock schießen wird. I.A.: A. Otto, Schriftführer. Optikkurse ln Sttddeutsdlland. Die nächsten Uhr macher-Optikerkurse in Süddeutschland finden statt: Fortbildungs kurs vom 2. bis 7. Mai 1927; Kursus für Fortgeschrittene vom 9. bis 14. Mai 1927. Anmeldungen sind zu richten an den Kurslehrer des WOG. für Süddeutschland Ernst Fischer, Neuenbürg, Württ. '*tÄ>n*s cft i&ciono^ Garantiescheine. Von der Geschäftsstelle des Zentral verbandes sind jetzt neue Garantiescheine fertiggestellt worden. Die Garantiescheine sind sehr vornehm in zwei Farben ansgeführt nnd auf der Rückseite mit einem sinnvollen Sprnch von Ernst von Wildenbruch aus „Meister Balzer" versehen. Die Garantiescheine kosten 2,75 Mk. für 100 Stück einschließlich Porto. Die 24 - Stunden - Zelt auf den Poststempeln. Die Reichspostveiwaltung hat mit der Einlührung der 24-Stunden- Zeit auf den Poststempeln begonnen. Die auf dem Hauptpostamt in Berlin aufgegebenen Postsachen werden schon nach der neuen Verkehrszeit abgestempelt. Die Stempel tragen beispielsweise die Aufschrift: „Berlin C 2 5.3 27. 18 —19". Sommerzeit ln Frankreidl. Durch ein im „Journal officiel" veröffentlichtes Dekret ordnet der Minister für öffentliche Arbeiten an, daß in der Nacht zum 10. April um 11 Uhr die Uhren um 60 Minuten vorgerückt werden. Zollvergütung bei Rttckwaren. In dem seit I. Ok tober in Kraft befindlichen schweizerischen Bundesgesetz über das Zollwesen vom 1. Oktober 1925 und in der zu diesem Gesetz ergangenen Vollziehungsverordnung vom 10. Juli 1926 wurde eine Bestimmung aufgenommen, wonach bei ausländischer Einfuhr ver zollter und vom Empfänger bezogener Ware, die aus irgendwelchen Gtünden nachträglich an den Absender zurückgeht, auf An suchen der Zoll zurückvergütet werden kann, allerdings unter der Voraussetzung, daß die Ware innerhalb 30 Tagen über das Einfuhr zollamt an den Absender zurückgeht und daß die Rücksendung un verändert, also in gleicher Verpackung und in gleichem Gewichte er folgt. Diese Vereinbarung ist von der Exportindustrie begrüßt worden. Es taucht naturgemäß die Frage auf, ob auch in anderen Ländern derartige Vereinbarungen bestehen, z. B. in Argentinien, Belgien, Brasilien, England, den Vereinigten Staaten von Nord amerika, in Italien, Spanien und den Niederlanden. Hierzu ist fol gendes zu sagen: Eine ähnliche Bestimmung wie in der Schweiz besteht nur in den Niederlanden. Hier kann der holländische Finanzminister nach Artikel 22 des niederländischen Tarifgesetzes vom 20- Dezember 1924 die Erstattung von Zöllen gewähren, welche einerseits bei der Einfuhr irrtümlich oder durch unabsichtliche Ver sehen zuviel oder zu Unrecht und die andererseits für eingeführte Gegenstände bezahlt worden sind, welche nicht an den iu der An schrift bezeichneten Kunden abgeliefert oder wieder ausgeführt worden sind. In Argentinien, Belgien, Brasilien und England be steht eine derartige Regelung nicht. Italien lehnt nachträgliche, d. h. nicht unmittelbar bei der Zollabfertigung erhobene oder in einem ordentlichen Zollstreitprotokoll niedergelegten Zollbeschwerden und Anträge auf Rückerstattung von endgültig bezahlten Zöllen grundsätzlich ab, ebensowenig läßt es Billigkeitsgründe gelten. Eine ganz ähnliche Bestimmung enthält auch die spanische Zollordnung. Danach verweigert Spanien die Rückzahlung des Zolles ausdrücklich für den Fall, daß der Empfänger die Ware nicht angenommen hat, oder deren Rücksendung aus anderen Gründen erforderlich wird. Was die Vereinigten Staaten von Nordamerika anbetrifft, so kommt eine Rückvergütung des Einfuhrzolles für Waren, die nach Entnahme aus dem Zollgewahrsam aus irgendwelchen Gründen wieder an den Exporteur zurückgesandt werden sollen, nach den Bestimmungen des amerikanischen Zollverwaltungsgesetzes nicht in Frage. Aehnlich wie in den Niederlanden liegen übrigens auch die Verhältnisse in Deutschland. Auf Grund des § 118, Abs. 2, des Vereins - Zollgesetzes vom 1 Juli 1869 und gemäß § 108 der Reichs abgabenordnung hat der Reicbsfinanzminister durch einen Erlaß vom 7. Dezember 1925 in bestimmten Fällen den Hauptzollämtern die Befugnis erteilt, aus Billigkeitsgründen Zollfreiheit eintreten zu lassen, wenn verzollte Waren wieder ausgeführt werden müssen, weil sie irtümlich bestellt sind oder der Bestellung nicht entsprochen haben, und wenn nach Auseinandersetzung zwischen Lieferer und Empfänger und mangels eines erheblichen Verschuldens des Lieferers oder Empfängers die Zollbelastung als eine Härte erscheint. Auch das Genfer internationale Abkommen zur Vereinfachung der Zollförmlichkeiten vom 23. November 1923 enthält keine Ab machung, in dem erörterten Falle Zollfreiheit eintreten zu lassen. Hier wird die Rückerstattung des bereits gezahlten Zolles bei der Wiederausfuhr nur für solche Waren angeregt, die ununterbrochen unter Zollkontrolle geblieben sind. Man kann sich des Eindruckes nicht verschließen, daß die Vertragschließenden hier mit Rücksicht auf die verschiedeuen Bestimmungen einzelner Länder über den in diesein Abkommen festgelegten Rahmen nicht hinausgehen wollen. Derartige Bestimmungen, wie sie in den Niederlanden, in Deutsch land und jetzt auch in der Schweiz bestehen, sollten nach Möglich keit in den Zollbestimmungen aller Länder Aufnahme finden. („Konfektionär.") Bei Adressenänderungen bitten wir stets auch die frühere Adresse anzugeben, da uns nur dann eine Berichtigung der Adresse möglich ist. Verlag der UHRMACHERKUNST
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