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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 56.1931
- Erscheinungsdatum
- 1931
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19310100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19310100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 7, 10, 22, 23, 26, 36, 38, 39 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 42 (16. Oktober 1931)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Neuheiten besonderer Art von der Funkausstellung
- Autor
- Reichenbach-Hoffmann, H.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 56.1931 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- BeilageAnzeigen Nr. 1 (1. Januar 1931) -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1931) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (9. Januar 1931) 19
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (16. Januar 1931) 37
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (23. Januar 1931) 59
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (30. Januar 1931) 83
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (6. Februar 1931) 105
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (20. Februar 1931) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (27. Februar 1931) 165
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (13. März 1931) 215
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (20. März 1931) 235
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (27. März 1931) 251
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (3. April 1931) 271
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (10. April 1931) 291
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (17. April 1931) 309
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (24. April 1931) 327
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1931) 345
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1931) 367
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1931) 385
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1931) 409
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1931) 471
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1931) 489
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (3. Juli 1931) 535
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (10. Juli 1931) 553
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1931) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (24. Juli 1931) 589
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1931) 607
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (7. August 1931) 625
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (14. August 1931) 641
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (21. August 1931) 657
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (28. August 1931) 673
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (11. September 1931) 703
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1931) 753
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1931) 771
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1931) 789
- ArtikelWarum Staffelpreise? 789
- ArtikelÜber den Einfluß der Reinigungsmittel auf das Verdunsten der ... 790
- ArtikelNeuheiten besonderer Art von der Funkausstellung 791
- ArtikelSteuerfragen 793
- ArtikelBerichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden 794
- ArtikelVerschiedenes 796
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 800
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 800
- ArtikelGeschäftsnachrichten 802
- ArtikelPersonalien 803
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 803
- ArtikelEdelmetallmarkt 803
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 804
- ArtikelAnzeigen 804
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1931) 805
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1931) 819
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (6. November 1931) 835
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (13. November 1931) 857
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (20. November 1931) 875
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (27. November 1931) 891
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1931) 907
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1931) 923
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1931) 937
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (25. Dezember 1931) 953
- BandBand 56.1931 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 42 DIE UHRMACHERKUNST 793 der Ton, den eine schwingende Saite erzeugt, nicht wie bislang durch einen Resonanzboden verstärkt zu Gehör gebracht, sondern ohne Benußung eines Resonanzbodens durch das Mikrophon direkt der schwingenden Saite ent nommen. Durch eine elektrische Verstärkeranlage kann der so erzeugte Ton bis zu jeder beliebigen Lautstarke verstärkt werden. Bei den gezeigten Fernsehsystemen, die durchweg nur als Laboratormmsversuche gezeigt wurden, war be sonders zu beachten das Fernsehsystem von Tekade- Telehor mit der Spiegelschraube. Bei deren Anwendung bedarf es keines Einstellens mehr, und die Bilder sind klarer und erheblich genauer als früher. Es ist als sicher anzunehmen, daß später die Spiegelschraube infolge ihrer einfachen und wohlfeilen Herstellungsart dem Braunsehen Röhren-Fernseher, wie ihn Manfred von Ardenne tierstellt und vorfuhrt, fühlbaren und erfolgreichen Wettbewerb machen wird. Spruchreif für die Allgemeinheit soll das Fernsehen aber aller Voraussetzung nach erst dann werden, wenn die Ultrakurzwellensendungen beginnen. Meines Dafürhaltens werden aber auch die ultrakurzen Wellen, die geringe Reichweite haben, keine Lösung des Problems bringen. Die gezeigten Fernseher arbeiteten alle mit DrahluberTragung, und da wäre es docli am einfachsten, das Fernsehen nicht drahtlos zu übertragen, sondern über Kabelleitungen, etwa über die t ernsprechneße zu senden. Dieser Weg ist entschieden einfacher als die bisher be schriftend!. Wie uns die Erfahrung lehrt, hat im Leben sowohl als auch in der lechnik sich immer noch das Einfache erfolgreich durchgeseßt. (I 677) llllllllllllllllllllllllllllllilllllllllllllllllll 111II1111 III I II I Illlll Illll I III I I MI 1111 1 Steuerfragen Bearbeitet von Dr. Hornung, Sleuersyndikus des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher (tinheitsverband) Einheitsbewertung: der Grundstücke Seit einiger Zeit sind die Landesfinanzämter mit der Festsetzung der Grundsätze für die Bewertung der Grund stücke für Zwecke der Einheitsbewertung beschäftigt. Da die Verhältnisse auf dem Grundstücksmarkt innerhalb der einzelnen Landesfinanzamtsbezirke setir verschieden hegen können, sind von den Landesfinanzämtern Bezirke gebildet worden und für diese Bezirke Normalsäße auf- gestellt. Allgemein wird bei der Bewertung zunächst ein Unterschied, soweit es uns interessiert, zwischen Mietwohngrundstiicken, gemischten Grundstücken und Geschäftsgrundstücken gemactit und hierbei wiederum zwischen zwangsbewirtsctiafteten und nicht zwangsbewirt schafteten unterschieden. Als zvvangsbevvirtschaftete Grundstücke gelten alle bebauten Grundstücke einschließlich der Betriebsgrund stucke, von denen am 1. Januar 1 DB 1 mindestens der fünfte Teil einem der drei Wohnungszwangswirtschafts- geseße (Reichsmietengeseß, Mieterschußgeseß, Wohnungs- mangelgeseß) ganz oder teilweise bzw. nur einem dieser Geseße unterliegt. Die Frage, ob dieser fünfte feil er reicht ist, wird nach dem Verhältnis der Jahresrohmieten beurteilt. Der Bewertungsmaßstab der zwangsbewirtsctiafteten Grundstücke ist das Vielfache der Jahresrohmiele. Hier und da ist von der Jahresrohmiete aus besonderen Gründen abgewichen, so z. B. von dem Landesfinanzamt Oldenburg, welches das Vielfache der Friedensmiete zugrunde legt. Den Präsidenten der Landesfinanzämter ist ausdrücklich die Befugnis erteilt, die zwangsbewirtschafteten Gebäude statt mit einem Vielfachen der Jahresrohmiete mit einem Vielfachen der Friedensmiete zu bewerten. Die Friedens miete ist indessen seltener als Grundlage genommen worden. Jahresrohmiete ist die Rohmiete, die von den Mietern füi das Kalenderjahr 1931 nach dem Stande vom 1. Januar 1931 für das Grundstück zu entrichten ist. Die dies bezüglichen Angaben wurden bei der Vermögensteuer erklärung bekanntlicti verlangt. Hat sich die Rohmiete im Laufe des Jahres geändert oder steht bereits fest, daß sie sich ändern wird, so ist die neue Miete zu be rücksichtigen. Das wird insbesondere wohl der Fall sein bei den Mieten für Läden, weil hier eben gerade im Laufe dieses Jahres das Angebot gewaltig zugenommen hat und als Folge davon ein Druck auf die Mieten von Gescliäftsräumen ausgeübt wurde. Vergütungen für Warmwasserversorgung und Zentral heizung scheiden bei der Jahresrohmiete aus, ebenso bleiben die vom Vermieter auf die Mieter umlegbaren Behage an Grundsteuer einschließlich Gemeindezuschlägen außer Ansaß. Dagegen ist eine Herabseßung der Miete infolge einer gewährten Ermäßigung der Hauszinssteuer nicht zu berücksichtigen; in solchen Fallen ist also die Miele mit dem ungekürzten Betrag in Rechnung zu stellen. Erwähnt mag noch sein, daß fiir eigengenußte, ebenso auch für ungenußte J7äume die erzielbare Jahresrohmiete cinzuseßen ist. Bei der Ermittelung dieser erzielbaren Miete wird man sich an Vergleichsfälle halten müssen. Bei der Bewertung unterscheidet man bekanntlich verschiedene Grundstücksgruppen. Als Hauptgruppen kommen insbesondere in Befracht: 1. Geschäftsgrundstücke Als Geschaftsgrundslucke gelten solche, die zu mehr als 80 °' () unmittelbar eigenen oder fremden gewerb lichen Zwecken dienen. 2. Gemischte Grundstücke Als solche gellen Grundstücke, die teils Wohnzwecken, teils gewerblichen Zwecken dienen. Dient jedoch ein Grundstück zu mehr als 80 11 gewerblichen Zwecken, so ist es als Geschäftsgrundstück zu behandeln; ebenso wie es, wenn es mehr als 80 0 () Wohnzwecken dient, als Miet- wohngrundstück anzusehen ist. 3. Mietvvohngrundstücke sind demnach solche, die nicht nach den vorhergehenden Ausführungen unter die Geschäftsgrundstücke oder ge mischten Grundstücke fallen. Was als zwangsbewirtschaftetes Grundstück zu gelten hat, ist oben definiert. Ein Grundstück, welches zum feil der Zwangswirtschaft unterliegt, zum Teil zwangswirt schaftsfrei ist, wird als zwangsbewirtschaftetes Grund stück bewertet. Die Bewertung der beiden Teile mit einem verschiedenen Bewertungssaße kommt daher nicht in Betracht. Übrigens weidien die Normalsäße für Haus grundstücke, die keinem der Wohnungszwangswirtschafts- geseße unterliegen, im allgemeinen nicht erheblich ab. Als typisch für die vorgenommene Einteilung in ver schiedene Bezirke, in denen also die Verhältnisse auf dem Grundstücksmarkt als etwa gleichmäßig hegend an gesehen werden, greifen wir die vom Landesfinanzamt Magdeburg angeordnete Gliederung heraus. Zum Bezirk 1 gehört danach nur die Stadt Magdeburg; Bezirk II Halle, Erfurt, Halberstadt; Bezirk III Torgau, Zeiß, Staßfurt; Bezirk IV Dessau und sonstige Städte mit mehr als 10000 Einwohnern; Bezirk V Städte bzw. Dörfer von 2000 bis 10000 Einwohnern; Bezirk VI alle übrigen Gemeinden mit 2000 oder weniger Einwohnern. Die Berechnung der
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