Suche löschen...
Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 56.1931
- Erscheinungsdatum
- 1931
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19310100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19310100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 7, 10, 22, 23, 26, 36, 38, 39 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 33 (14. August 1931)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 56.1931 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- BeilageAnzeigen Nr. 1 (1. Januar 1931) -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1931) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (9. Januar 1931) 19
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (16. Januar 1931) 37
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (23. Januar 1931) 59
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (30. Januar 1931) 83
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (6. Februar 1931) 105
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (20. Februar 1931) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (27. Februar 1931) 165
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (13. März 1931) 215
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (20. März 1931) 235
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (27. März 1931) 251
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (3. April 1931) 271
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (10. April 1931) 291
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (17. April 1931) 309
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (24. April 1931) 327
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1931) 345
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1931) 367
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1931) 385
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1931) 409
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1931) 471
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1931) 489
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (3. Juli 1931) 535
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (10. Juli 1931) 553
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1931) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (24. Juli 1931) 589
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1931) 607
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (7. August 1931) 625
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (14. August 1931) 641
- ArtikelDie neue Front: Einzelhandel und Industrie 641
- ArtikelAus eigener Sammlerwerkstätte (VII) 642
- ArtikelSteuerfragen 647
- ArtikelBerichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden 647
- ArtikelWelche Lehren sollen wir aus den Krisen der letzten Wochen ... 649
- ArtikelVerschiedenes 650
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 653
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 653
- ArtikelGeschäftsnachrichten 654
- ArtikelPersonalien 654
- ArtikelPatentschau 655
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 655
- ArtikelEdelmetallmarkt 655
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 656
- ArtikelAnzeigen 656
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (21. August 1931) 657
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (28. August 1931) 673
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (11. September 1931) 703
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1931) 753
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1931) 771
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1931) 789
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1931) 805
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1931) 819
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (6. November 1931) 835
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (13. November 1931) 857
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (20. November 1931) 875
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (27. November 1931) 891
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1931) 907
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1931) 923
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1931) 937
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (25. Dezember 1931) 953
- BandBand 56.1931 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
650 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 33 V erschiedenes Neue Zollsäbe für Uhren usw. bei der Einfuhr aus der Schweiz. Es werden folgende neue Säbe bekannlgegeben: Z ollsaß .. verlrags- allgemein ma&jg T.-Nr. Zo 11 sa ß allgemein ZfW Jt)l Staaten .-Nr. X)l t Stck. 10,00 20,00 929 T aschenuhren.auch Armbanduhren, audi solche mit Spielwerk: in Gehäusen: aus Gold: Armbanduhren andere mif einem größten äufjeren Durchmesser des Gehäuse- miUelstückes von nicht mehr als 3,5 cm andere aus Silber, auch vergoldet mit vergoldeten Rändern, Bügeln oder Knöpfen versehen . . aus unedlen Metallen oder aus Legierungen unedler Metalle, auch vergoldet oder ver silbert oder mit vergoldeten oder versilberten Rändern, Bügeln oder Knöpfen ver sehen; aus anderen Stoffen Anmerkung. Nach Nr. 929 sind audi An- hangeuhren (zum Anhängen an die Kleidung bestimmte Uhren) zu verzollen (audi autonom). Siehe auch Anm. zu Nr 929 und 930 hinter 930. 930 Uhrgehäuse zu Taschenuhren und Armbanduhren: aus Gold: zu Armbanduhren 8,50 andere 18,50 mit einem grö&ten äußeren Durchmesser des Gehäuse mittelstückes von nicht mehr als 3,5 cm — andere — aus Silber 3,50 aus Silber, audt vergoldet oder mit vergoldeten Rändern, Bügeln oder Knöpfen versehen zu Armbanduhren — andere — aus unedlen Metallen oder aus Legie rungen unedler Metalle, audi ver goldet oder mit vergoldeten Rändern, Bügeln oder Knöpfen versehen; aus anderen Stoffen . 1,50 Anmerkung zu Nr. 930. Werden Uhrgehäuse zu Taschenuhren oder Armbanduhren in zer legtem Zustande, ledoch fertig zum Zu sammensein eingefulirt, so sind Boden mit der Hälfte, Ränder (mit oder ohne Olasreifen) und Olasreifen |e mit einem V iertel des Stück zolls für das zusammengesetzte Uhrgehäuse zu belegen, wahrend Slaubdeckel sowie andere Teile der Verzollung nach Beschaffen heit des Stoffes unterliegen (auch vertrags mäßig). Anmerkung zu Nr. 929 und 930. Mit üold oder Silber belegte (plattierte) Taschen- und Armbanduhren und Uhrgehäuse dazu werden wie vergoldete oder versilbeite verzollt (audi vertragsmäßig) 931 Uhrwerke zu Taschenuhren, fertige und Rohwerke 1,50 Anmerkungen: 1 Uhrwerke zu Taschenuhren oder Armband uhren in Gehäusen sind dann mdil als Tasdien- uhren oder Armbanduhren, sondern gesondei I von den Gehäusen zu verzollen, wenn die leßteren augensdieinlidi nicht zur dauernden Umschließung der Werke bestimmt sind 2. Auf Uhrwerke, die in fester Verbindung mit anderen Gegenständen stellen oder dazu be stimmt sind, in solche eingelegt zu werden, lindet die allgemeine Anmerkung 2 zu Uhren sinngemäß Anwendung 3 In Kapseln oder Gehäuse eingesddossene Uhrwerke von anderen Uhren als Taschen uhren oder Armbanduhren sind auch dann als fertige Uhren zu verzollen, wenn sie zum Zwecke der Fertigstellung der Uhr noch in ein anderes Gehäuse oder in ein Gestell ein gesetzt oder auf einem Sockel befestigt werden müssen. m I Stck. 3,00 3.00 7.00 Ver- lrags- staaten Schz. Schz. Schz. 5,00 2,50 Schz. 3,00 1,80 Sdiz. 1,50 Schz. 1.50 5.50 0,75 1,00 Schz. Sdiz. Sdiz. Schz. 0,25 Sdiz 4. Als Uhrwerke zu Taschenuhren oder Arm banduhren (fertige Werke und Rohwerke) sind außer den vollständigen Werken alle Ver bindungen von Uhrenteilen zu Taschenuhren oder Armbanduhren anzusehen, welche durch Aufziehen in Gang geseßt werden können oder welche erkennbar in einem solchen Zu stande sich befunden haben, aber durch Ent fernung eines oder mehrerer Bestandteile zum Gehen unfähig gemacht worden sind Das wesentliche Merkmal der leßtgedachten Ver bindungen von Uhrenteilen ist, daß sie in den Werkboden eingebaut sind oder ein gebaut waren Dementsprechend werden Werkböden, die mit Ausdrehungen, Zapfen- und Schraubenlöchern versehen sind und in Verbindung mit einer oder mehreren Brücken sich befinden, als Uhrwerke verzollt, auch wenn die Werkböden andere Uhrenteile (z. B Deckplatten, Räder, Federn, Unruhen) nicht enthalten. Verbindungen von Uhrenteilen ohne Werkboden gelten nicht als Uhrwerke zu Taschenuhren oder Armbanduhren. Ebenso sind W'erkböden, die nicht mit einer oder mehreren Brücken ausgestattet sind, nicht als Uhrwerke zu Taschenuhren oder Armband uhren, sondern als Taschenuhren - (Armband uhren-) Teile zu verzollen. 932 Triebe und Unruhen (Balancen) aus f 100kg Slahl für Taschenuhren 60,00 T: Kst 13, Fss 13, Krb 6. 933 Teile von Taschenuhren aus unedlen Metallen oder aus Legierungen un edler Metalle, vorstehend nicht ge nannt 200,00 Uhrfedern aus Stahl für Taschen- f - 'ookg uhren — 120,00 Fr. T: Kst 13, Fss 13, Krb 6. 934A Tachometer (TadiYmeter), nicht elektrische, in Verbindung mit Uhr werken, soweit sie nicht durcti ihre Verbindungen unter höhere Zoll säbe fallen 1000,00 600,00 Sdiz. T: Kst 13, Fss 13, Krb 6. 934B Uhren für Motorwagen und Fahr räder, Tasdienzähl werke undandere Zählwerke sowie selbsttätige Meb- und Registriervorrichtungen in Ver bindung mit Uhrwerken (mit Aus nahme der Tachometer); alle diese, soweit sie nicht durdi ihre Verbin dungen unter höhere Zollsäbe fallen Uhren für Motorwagen und Fahr räder andere hierher gehörige Waren (au&er Abs. 1) T: Kst 13, Fss 13, Krb 6. Grobuhren: 934C Wand- und Standuhren, elektrisdie Hauptuhren sowie alle anderweit nidit genannten Uhren mit Uhr werken, auch dergleichen Uhren mit Spielwerken; alle diese, soweit sie nidil durdi ihre Verbindungen unter höhere Zollsäbe fallen mit Ausnahme der Weckeruhren und der elektrisdien Uhren. . T: Kst 37, Fss 13, Krb 6. 400,00 - 400,00 Schz. - 300,00 Sdiz. 120,00 - 100,00 Sdiz. 935 Uhrwerke aus unedlen Metallen oder aus Legierungen unedler Metalle zu den unter Nr. 934 fallenden Uhren sowie Teile soldier Uhren aus un edlen Metallen oder aus Legierungen unedler Metalle, mit Ausnahme der Gehäuse und der nidit gleidizeitig mit den Uhren, zu denen sie ge hören, eingehenden Gewidite, die nadi Beschaffenheit des Stoffes zu verzollen sind Uhrfedern für Uhren der Nr. 934 A bis 934C T: Kst 13, Fss 13, Krb 6. 120,00 60,00 Fr.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder