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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 56.1931
- Erscheinungsdatum
- 1931
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19310100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19310100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 7, 10, 22, 23, 26, 36, 38, 39 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 37 (11. September 1931)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Querschnitt durch die Funkausstellung 1931
- Autor
- Reichenbach-Hoffmann
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Kollege X und der Adreßbuchverlag - oder: Ein verhinderter Reinfall
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 56.1931 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- BeilageAnzeigen Nr. 1 (1. Januar 1931) -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1931) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (9. Januar 1931) 19
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (16. Januar 1931) 37
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (23. Januar 1931) 59
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (30. Januar 1931) 83
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (6. Februar 1931) 105
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (20. Februar 1931) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (27. Februar 1931) 165
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (13. März 1931) 215
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (20. März 1931) 235
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (27. März 1931) 251
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (3. April 1931) 271
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (10. April 1931) 291
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (17. April 1931) 309
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (24. April 1931) 327
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1931) 345
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1931) 367
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1931) 385
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1931) 409
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1931) 471
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1931) 489
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (3. Juli 1931) 535
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (10. Juli 1931) 553
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1931) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (24. Juli 1931) 589
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1931) 607
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (7. August 1931) 625
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (14. August 1931) 641
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (21. August 1931) 657
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (28. August 1931) 673
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (11. September 1931) 703
- Artikel11100 RM. betrug der Durchschnitts-Jahresumsatz des Uhrmachers 703
- ArtikelQuerschnitt durch die Funkausstellung 1931 705
- ArtikelKollege X und der Adreßbuchverlag - oder: Ein verhinderter ... 707
- ArtikelÜber nicht abgeholte Reparaturen 708
- ArtikelBerichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden 710
- ArtikelSteuerfragen 710
- ArtikelVerschiedenes 711
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 714
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 715
- ArtikelGeschäftsnachrichten 717
- ArtikelPersonalien 717
- ArtikelKonkurse und Vergleichsverfahren 717
- ArtikelBüchertisch 718
- ArtikelPatentschau 718
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 719
- ArtikelEdelmetallmarkt 719
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 720
- ArtikelAnzeigen 720
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1931) 753
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1931) 771
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1931) 789
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1931) 805
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1931) 819
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (6. November 1931) 835
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (13. November 1931) 857
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (20. November 1931) 875
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (27. November 1931) 891
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1931) 907
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1931) 923
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1931) 937
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (25. Dezember 1931) 953
- BandBand 56.1931 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 37 DIE UHRMACHERKUNST 707 oder Wechselstromnebe angeschlossen zu werden. Als Neuheit sind auch die sogenannten Tellerantriebsgeräte anzusprechen. Bei diesen ist das Laufwerk so dimensio niert, dab es unmittelbar unter dem Plattenteller hegt. Durch diese flache und raumersparende Konstruktion ist es möglich, jeden Eederlaufwerksapparat ohne besondere Montagearbeit in einen elektrisch betriebenen Sprech apparat umzuwandeln. Als besondere, viel bewunderte und stark umlagerte Schau war auch die Herstellung von Schallplatten an zusehen. ln einer vollständig aufgebauten Werkstatt wurde die Fabrikation der Schallplatte in einem fort laufenden Arbeitsgang gezeigt. Als originell und neu wurde eine Dauergrammophonnadel vorgefiihrt. Das Wesentliche hierbei war, dab eine Stahlnadel in einen Graphitmantel gebettet ist. Diese Drahtnadel ist in der Härte so gehalten, dab sie sich auf der Spielplatte normal abschleift, andererseits aber durch die Graphitbettung die Stahlspifee permanent bestehen bleibt. Auch Selbst aufnahmeapparate werden eine ganze Reihe gezeigt, mit denen es möglich ist, dab jedermann eigene Schallplatten aufnehmen kann. Weiter sieht man unter Zuhilfenahme einer Zusabapparafur, wie es möglich ist, Radiosendungen aufzunehmen, Schallplatten zu kopieren oder sonstige Darbietungen über das Mikrophon auf die Schallplatte zu bringen. Einige andere interessante Neuheiten, wie der Kelch strahler, Spiegelschraube, Frequenzuhr und neuartige Musikinstrumente, werden in einer Fortsebung kurz be handelt werden. (1655) um nimm um im um immun Kollege X und der Adreßbuchverlag — oder: Ein verhinderter Reinfall Kollege X bekommt ein Schreiben. Ein Verlag E. Obst G. m. b. H., Berlin SW 29, Baerwaldstrabe 13, bilfet ihn in wohl- gesebten Worten, er möge dodi den auf beiliegendem Vordruck aufgekleblen Ausschnitt prüfen und das Eormular, falls es zu treffend sei, zurücksenden. Notfalls möge er es ergänzen. — Kollege X hat das x-mal in seinem Leben gemadit, er weib. dab ein Adrebbuchverleger gezwungen ist, sidi auf diese Weise Material einzuholen, wenn er ein vollständiges Nachsdilagewerk herausgeben will. Die Ausfüllung und Rücksendung soldier Fragebogen ist ihm geringe Mühe, die er aus Gefälligkeit gern auf sidi nimmt. An sidi legt er keinen Wert darauf, in dem Budie zu stehen, aber warum soll er sidi sträuben, wo man ihn so höflidi bittet? überdies, es kostet ja nidits: auf dem Eormular steht grob in Sperrdruck: „Die Eintragung der Firma er folgt völlig kostenlos.” Es steht zwar nodi mehr darauf, nidit in Sperrdruck, möglichst unauffällig, Kollege X übersieht es. Das Schreiben qeht ab. Kollege X hat den Verleger Obst und sein Adrebbuch langst vergessen, da sdiickt der ihm eine Rechnung über 20 .'/?)/ für „Zusabzeilen”. Nadidem er sidi von seinem Schreck erholt hat (20 IRH — und dabei ist übermorgen der Wechsel fällig!), geht ihm ein Lidd auf. Man hat ihn arglistig getäusctit, der ihm zu gegangene Vordruck trug an versteckter Stelle in kleingedrucktem Text das Wort „Bestellsdiein”, ebenso versteckt einen Vermerk, dab iede Zusabzeile bezahlt werden müsse. Vier „Zusabzeilen” hatte man dem Kollegen beredinet, nämlich alles, was über den eigentlichen Firmennamen im Sinne des Ltandelsgesebbudies hinausging. Kollege X erinnert sidi, in seiner UHRMACEIERKUNST ähnlidies gelesen zu tiaben; er weib, er hat aus Nachlässigkeit eine Dummheit gemacht, die der Verlag Obst gewollt hat und nadi Kräften ausnuben wird. Was tun? Der Zentralverband hat ihm schon öfters in einer verzwickten Lage beigestanden, er wird audi jebt helfen. Vor ihm wird selbst die Firma Obst Respekt haben, sie wird jedenfalls keinen Wert darauf legen, in der UL1R- MACLIERKUNST angekreidet zu werden. Der Zentralverband hilft. Auf Wunsdi des Kollegen X sebt er sidi erst einmal mit dem Verlag Obst in Verbindung, betont, dab Kollege X nicht bezahlen wolle, und feditet vorsorglich die von diesem abgesdiickte Erklärung, auf die der famose Adreb- buchverlag seinen Anspruch stübt, wegen Irrtums an. Weist gleichzeitig darauf hin, dab gewisse Verlage nach gleidien Methoden gearbeitet tiaben und dab er eine Reihe von Urteilen nennen könne, wo die Klage dieser Adrebbuchfirmen abgewiesen worden sei. Das Antwortschreiben des Verlags Obst ist in sdilechtem Deutsdi gehalten. Noch sibt die Firma Obst auf hohem Pferd, versteigt sich zu der Auslassung: „Es wäre uns ein leichtes, Ihre Mitgliedsfirma auf geridithchem Wege zur Zahlung des vollen Redinungsbetrages zu zwingen.” Mit Rücksidit auf die Zusammen arbeit mit den Verbänden (das fehlte noch! denkt die Rechts abteilung des Zentralverbandes) habe man sich aber entschlossen, dem Kollegen „entgegenkommenderweise” einen Sonderrabatt von 25 0 o einzuräumen, er hätte demnach für die Einschaltung statt 20.'/?)/ 15 ‘.R)l zu zahlen. Grobzügig gewährt man eine Wodie Frist zur Bezahlung, andernfalls träte an Stelle dieses „Vergleichsvorschlages” das Gerichtsverfahren zur Eintreibung des vollen Rechnungsbetrages. Kollege X ist kein Freund von Klagesachen, er bittet den Zentralverband, dem Verlag Obst für die Eintragung des bloben Firmennamens 5 ‘Ji)l vorzuschlagen. Darauf will der Verlag nicht eingehen, er stellt nochmals eine Zahlungsfrist und droht mit dem Gericht. Kurzerhand teilt der Zentralverband der Firma Obst mit, dab er Nachforschungen über sie anstellen werde. Die Firma Obst schweigt sich aus. Inzwischen hat die Rechtsabteilung des Zentralverbandes ihr Material zusammen. Es ist für den Adrebbuchverlag nicht schmeichelhaft, sind doch zwei Gerichtsurteile darunter, wo er mit seiner Klage abgewiesen und zur Tragung der Kosten des Rechtsstreites verurteilt wurde. Bezeichnend ist die Einstellung des Gerichtes zu den Methoden der Firma Obst: Nach Sinn und Zweck eines Adrebbuches gehört alles, was in dem aufgeklebten Ausschnitt aufgenommen ist, zur Firma, da sonst das Adrebbuch seinen ureigentlichen Zweck — die Auffindungen der Anschriften von Firmen und Personen zu ermöglichen — verfehlen würde. Nach Treu und Glauben war es danach Pflicht der Klägerin, ausdrücklich darauf hinzuweisen, dab für weitere Angaben, wie Ort, Strabe, Telephon, Tele grammadresse usw , besondere Eintragungskosten entstanden. Danach rnub der ganze Inhalt des Bestellscheins zum mindesten als unklar und unbestimmt bezeichnet werden. Wer aber einen solchen Vertragsantrag unterzeichnet, schließ keinen Vertrag. Wenn man aber das Zustandekommen des Vertrages bejahen würde, so würde das Gericht eine Anfechtung wegen arglistiger Täusdiung zulassen, da das ganze Angebot nach Art seiner Aufmachung als bevvubte Irreführung angefoditen werden mub- Gerade dann hegt die Täusdiungshandlung, dab die Beklagte das von ihr gesandte Eormular mit einem Ausschnitt aus dem Deutschen Hotel-Adrebbuch fürs Deutsdie Reidi überklebte und so bei der Klägerin den Glauben erweckte, dab die Auf nahme des gleichen Textes, wie er in dem „Deutsdien tiotel- Adrebbuch fürs Deutsdie Reidi” unentgelllidi veröffentlicht wurde, audi im Adrebbuch der Beklagten unentgeltlich er folgen sollte. Zudem spricht der Umstand, dab die Bestimmungen über die Berechnung von Mehrzeilen verhältmsmäbig spät und in ganz unauffälliger Form im Formular untergebracht sind, für die Absidit der Irreführung. Soweit das Amtsgericht Berlin-Mitte, Abt. V 235, in seinem Urteil auf die Verhandlung vom 25. März 1931. Mit der Berufung hatte die Firma Obst kein Glück. Die zw'eite Instanz gab ihr folgende Antwort: „Auf Treu und Glauben kann sidi nidit berufen, wer das Verhallen seines Vertragsgegners durch eigenen Verstob gegen Treu und Glauben hervorgerufen hat.” Das genügt, sagte sidi der Zentralverband, teilte der Firma Obst schonend das Ergebnis seiner Nadiforschungen mit und dab er seinem Mitglied, Kollegen X, empfohlen habe, jegliche Zahlung abzulehnen. Die Firma Obst hat sidi nicht wieder gemeldet, aber zu Nub und Frommen unserer Kollegen ist hier wiedergegeben, wie sie denen mitspielt, die auf sie hereinfallen! (VI 1 547) — ttch — ■ 111 • 1111111111111111111111111111111111111111 ■ i ■ 11 ■ 111111111111111 ■ i • 11 ■ ■ 111111 ■ 111111 • i ■ 1111111 ■ ■ ■ ■ ■ i ■ 111 • 11 ■ ■ ■ ■ 111" ■ ■ ■ > • 1 ■ ■ ist die erste Bedingung des Vorwärtskommens. Kollegen, führt Bücher! Ordnung Benubt dazu unsere Verbandsbuchführung mit der genauen Anleitung. Preis mit Abschlubbudi 6,75 Mk. Zentralverband der Deutschen Uhrmacher, Halle (Saale), Königstraße 84
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