Suche löschen...
Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 57.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19320100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19320100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Heft 3 fehlt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 43 (21. Oktober 1932)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 57.1932 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1932) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1932) 17
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1932) 49
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1932) 65
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1932) 81
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1932) 97
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1932) 117
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1932) 133
- AusgabeNr. 10 (4. März 1932) 147
- AusgabeNr. 11 (11. März 1932) 163
- AusgabeNr. 12 (18. März 1932) 179
- AusgabeNr. 13 (25. März 1932) 195
- AusgabeNr. 14 (1. April 1932) 209
- AusgabeNr. 15 (8. April 1932) 221
- AusgabeNr. 16 (15. April 1932) 235
- AusgabeNr. 17 (22. April 1932) 249
- AusgabeNr. 18 (29. April 1932) 265
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1932) 279
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1932) 295
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1932) 309
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1932) 323
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1932) 341
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1932) 353
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1932) 367
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1932) 381
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1932) 405
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1932) 419
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1932) 433
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1932) 447
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1932) 461
- AusgabeNr. 32 (5. August 1932) 475
- AusgabeNr. 33 (12. August 1932) 487
- AusgabeNr. 34 (19. August 1932) 505
- AusgabeNr. 35 (26. August 1932) 519
- AusgabeNr. 36 (2. September 1932) 533
- AusgabeNr. 37 (9. September 1932) 545
- AusgabeNr. 38 (16. September 1932) 559
- AusgabeNr. 39 (23. September 1932) 571
- AusgabeNr. 40 (30. September 1932) 585
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1932) 597
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1932) 609
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1932) 623
- ArtikelWiedergeburt der Uhrkette! 623
- ArtikelVon besserer Beleuchtung 624
- ArtikelWie man Werbematerial des Zentralverbandes verwendet 625
- ArtikelSprechsaal 626
- ArtikelSteuerfragen 627
- ArtikelVerschiedenes 628
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 630
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 631
- ArtikelGeschäftsnachrichten 635
- ArtikelBüchertisch 635
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 635
- ArtikelEdelmetallmarkt 635
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 636
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1932) 637
- AusgabeNr. 45 (4. November 1932) 651
- AusgabeNr. 46 (11. November 1932) -
- AusgabeNr. 47 (18. November 1932) 673
- AusgabeNr. 48 (25. November 1932) 689
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1932) 701
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1932) 713
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1932) 727
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1932) 741
- BandBand 57.1932 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
628 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 43 Wenn bei einer Nachprüfung durch die Aufsichts behörde vor Ablauf der Verjährungsfrist Fehler auf gedeckt werden, deren Berichtigung eine niedrigere Ver anlagung rechtfertigt, so hat von Amts wegen, also ohne daß es eines Antrages bedarf, eine Berichtigungsveran lagung zu erfolgen. So kann sich nach einer Umsaß- steuernachschau heraussteilen, daß zuviel Umsatzsteuer gezahlt ist, oder bei der Einkommensteuer, datj gewinn mindernde Faktoren von dem Steuerpflichtigen unbeachtet geblieben sind. Damit nun der Inhaber des der Nach schau unterlegenen Betriebes selbst auch zu urteilen vermag, ob ihm nach dem Nachschauergebnis ein Be richtigungsanspruch dieser oder jener Art zu seinen Gunsten zusteht, wird er verlangen können, datj er über das, was der Prüfer über die vorgenommene Nachschau dem Finanzamt berichtet, informiert wird. Nach der bisherigen Praxis war eine dahingehende Information wohl nicht üblich; aus einem kürzlich erstatteten Gut achten des Reichsfinanzhofes kann jedoch der Anspruch des Betriebsinhabers, Kenntnis zu erhalten, geschlossen werden. Bei der Nachschau kann es sich ferner darum handeln, daß die Verhältnisse von Arbeitnehmern, die im Dienst des Unternehmers stehen oder gestanden haben, aufgeklärt werden. Nicht nur ungünstige Feststellungen bezüglich der Arbeitnehmer, sondern auch günstige sind zu berücksichtigen, so wenn z. B. zuviel Lohnsteuer irrtümlich einbehalten ist. Hier wird allerdings nur für den veranlagten Arbeitnehmer ein Berichtigungsanspruch geltend gemacht werden können. Für den Nur-Lohn steuerpflichtigen wäre höchstens im Billigkeitswege Ab hilfe möglich. (11/944) mumm um immun mmmimmumim um im V erschiedenes Die neuen Uhrenzölle. Die Handelsvertragsverhandlungen zwischen der Schweiz und Deutschland werden fortgeseßt. Ihr Ausgang ist noch ungewiß. Wie wir bereits in Nr. 41 der UHR MACHERKUNST kurz berichteten, haben die deutsche und die Schweizer Delegation des Uhrenhandels neue Zollsätze vorge schlagen. Im folgenden bringen wir einen Vergleich der alten und neuen Säße. Überein kommen v. 27. Sept. 1932 wärtige Sabe AllerVer- trag (ab- getauten am 4. Feb- 1932) 1. Deutscher Zolltarif Für 1 Stück Nr. 929 Taschenuhren, einschließl. Re petier- und Armbanduhren: a) mit Gehäusen in Gold oder Platin (Armbanduhr) 2,50 10,- 3,— (Taschenuhr) 20,- 7,- b) mit Gehäusen in Silber usw. . . 1,50 5.- 2,50 c) mit Gehäusen in anderen Metallen 1,40 3,- 1,80 Nr. 930 Gehäuse von Taschen- und Armbanduhren: a) in Gold oder Platin (Armbanduhr) 1,35 8,50 1,50 (Taschenuhr) 18,50 5,50 b) in Silber usw. (Armbanduhr) (Taschenuhr) 0,35 3,50 0.75 1,- c) in anderem Metall usw 0,25 1,50 0,25 Nr. 931 Fertige Werke und Rohwerke 1,15 1,50 1,50 2. Schweizer Zolltarif Nr. 932 Gehäuse in anderen Metallen 0,25 Fr. 0,50 Nr. 933a Gehäuse in Silber .... 0,35 0,75 _ Nr. 933b Gehäuse in Plaque .... 0,25 I,- _ Nr. 933c Gehäuse in Gold oder Platin 1,35 2.- - Beiderseits sind Schritte unternommen worden, damit der Vertrag Ende Oktober schon in Kraft tritt, wenn dann audi die hauplverhandlungen zwischen der Schweiz und Deutschland nicht zum Abschluß gekommen sind. (VI 1/749) Bekämpfung der Sonderrabatte. Der Verein des Breslauer Einzelhandels hat schon vor längerer Zeit eine Aktion gegen die Sonderrabatte, die an verschiedene Organisationen von dem Einzelhandel gewahrt werden, in die Wege geleitet. Nunmehr sind die Verhandlungen, die der Verein geführt hat, zu einem gewissen Abschluß gelangt. Er hat an die hauptsächlich be teiligten Firmen Breslaus ein Schreiben gerichtet, das für den gesamten deutschen Einzelhandel von Interesse ist. Dem Schreiben entnehmen wir folgende Ausführungen: „Nach Verhandlungen in sämtlichen Branchen haben wir festgestellt, daß die überwiegende Zahl der in Frage kommenden Detailgeschäffe grundsäßlich für Abschaffung sämtlicher Rabatte an bestimmte Organisationen ist, jedoch ist es als zweckmäßig befunden worden, den gesamten Abbau der Rabatte stufenweise vorzunehmen. Die Beteiligten haben daher beschlossen, sichvorerst auf einen Höchstrabatt von 2 o/o zueinigen! Die überwiegende Zahl derjenigen Geschäfte, die für diese Regelung eintreten, hat uns gezeigt, daß die Kaufmannschaft er kannt hat, welche ungeheure Einbuße bei der Preiskalkulation die Rabalte gerade in der heutigen Zeit der niedrigen Preis stellung bedeuten 1 ). Wir sehen mit Rüdesicht auf diese klare Erkenntnis davon ab, eine konventionelle Bindung von den Beteiligten zu ver langen, da wir erwarten, daß jeder Kaufmann selbst so einsichtig sein wird, im eigenen Interesse dem oben erwähnten Beschluß Folge zu leisten.” (V11/767} Industrie - und Handelstag zur Regelung des Zugabewesens. Der Einzelhandelsausschuß des Deutschen Industrie- und Handels tages beschäftigle sich mit der Verordnung vom 9. März 1932 betreffend die Regelung des Zugabewesens. Es wurde anerkannt, daß diese Verordnung erfreuliche Auswirkungen gehabt habe, aber andererseits festgestellt, daß sie in einigen, und zwar wesentlichen Punkten nicht den erwünschten Erfolg gezeitigt habe. So hätten die Ausnahmebestimmungen des § 1 Abs. 2 der Not verordnung das grundsätzliche Verbot fast wirkungslos gemacht. Insbesondere bedauert der Einzelhandelsausschuß, daß das Zu gabeverbot nicht gilt, wenn der die Zugabe Gewährende Bar ablösung, und zwar in Höhe des Einstandspreises anbiete. Durch diese Bestimmung sei das Zugabewesen, wie zahlreiche Er fahrungen bewiesen hätten, eher gefördert als eingeschränkt worden. Der Ausschuß erachte daher eine baldigste Neuregelung des Zugabewesens für dringend erforderlich und ersucht den Deutschen Industrie- und Handelstag, für eine entsprechende Änderung der Zugabeordnung mit allem Nachdruck einzutreten. (VI 1/772) Für die Erhaltung der Innungskrankenkassen. Der Reichs verband des deutschen Handwerks nimmt gegenüber den Plänen auf Errichtung sogenannter Einheitskassen eine ablehnende Stellung ein, die er in einer Eingabe an den Reichskanzler be gründet: Wiederholte Äußerungen über die aus Anlaß der Reform der Sozialversicherung geplante Zentralisation in der Kranken versicherung haben im Handwerk die Befürchtung ausgelöst, daß mit diesem Plan eine erhebliche Zurückdrängung, wenn nicht gar eine völlige Beseitigung der Innungskrankenkassen beabsichtigt ist. Wir würden es sehr bedauern, wenn dieser Plan einer be zirklichen Einheitskrankenkasse, wie er seit langem vom Haupt verband deutscher Krankenkassen propagiert wird, Wirklichkeit werden würde. Wir verschließen uns hierbei durchaus nicht dem Gedanken, daß das Primäre in der Krankenversicherung die ört lich begrenzten Orts- oder Landkrankenkassen sein und bleiben müssen, die grundsäßheh die Versicherungsträger für sämtliche Versicherungspflichtigen sind. Daneben haben aber die bestehen den Sonderkrankenkassen, wie dielnnungs- und Betriebskranken kassen, ihre volle Lebensfähigkeit und Berechtigung nachgewiesen. In ihren Leistungen den Ortskrankenkassen ebenbürtig, sind ge rade diese Sonderkrankenkassen in erster Linie befähigt, den Grundgedanken der Sozialversicherung, nämlich den Ausgleich der sozialen Spannungen, zu verwirklichen. Selbstverständlich ist das Handwerk bereit, die Pläne der Reichsregierung auf eine stärkere Konzentration in der Krankenversicherung zu unter stüben, wenn diese Pläne nidit auf eine Gefährdung seiner eigenen Krankenkassen abzielen. Auch gegen eine Konzentration seiner Innungskrankenkassen, die ein Verschwinden der noch bestehen den, zum Teil allerdings vorzüglich arbeitenden Zwergkassen bedeuten würde, sträubt sich das Handwerk nicht, wenn ihm gleichzeitig in dem erforderlichen Ausmaß die Möglichkeit zur Bildung gemeinsamer Innungskrankenkassen bzw. zur Zusammen legung bestehender Innungskrankenkassen gegeben wird. Wir l) Siehe UHRMACHERKUNST 1932, Nr. 4t, S. 597: »Soll man Rabait geben?“
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder