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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 23.1898
- Erscheinungsdatum
- 1898
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id32376152Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id32376152Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-32376152Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Die Seiten 61 und 62 sind im Original vertauscht. Die Seiten 93 und 94 fehlen im Original
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 23 (1. Dezember 1898)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Tagesfragen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Henry George (XI) (Fortsetzung aus Nr. 20)
- Autor
- Flechtner, Fritz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 23.1898 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis 1898 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1898) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1898) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1898) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1898) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1898) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1898) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1898) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1898) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1898) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1898) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1898) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1898) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1898) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1898) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1898) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1898) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1898) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1898) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1898) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1898) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1898) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1898) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1898) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelCentral-Verband 225
- ArtikelTagesfragen 225
- ArtikelHenry George (XI) (Fortsetzung aus Nr. 20) 226
- BeilageElektrische Uhr mit Betrieb durch primäre und sekundäre ... -
- ArtikelHenry George (XI) (Fortsetzung aus Nr. 20) 227
- ArtikelElektrische Uhr mit Betrieb durch primäre und sekundäre ... 228
- ArtikelNickelstahlkompensation an Uhrwerkhemmungen mit Unruh 229
- ArtikelDeutsche Uhrmacher aus früheren Jahrhunderten (Fortsetzung und ... 229
- ArtikelDie Beziehungen der Antriebskraft zur Regelmässigkeit des Ganges ... 230
- ArtikelUeber die Termineurs in der schweizerischen Uhrenfabrikation 232
- ArtikelVereinsnachrichten 232
- ArtikelVerschiedenes 233
- ArtikelGebrauchsmuster-Register 234
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 234
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1898) -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis 1897 -
- BandBand 23.1898 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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226 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 23. Anbahnung geordneter Zustände iin Verkehr mit den Uhrmachern, so werden sie ihre Reparaturwerkstätten sehliessen und die Re paratur der Uhren den Uhrmachern überlassen. Die letzteren sollen es sich aber angelegen sein lassen, ihren Bedarf nicht bei einem Konkurrenten, sondern nur bei solchen Grossisten zu decken, welche keine Werkstätten unterhalten. Die Herren Grossisten werden dann die Wahl haben, ob sie mit Uhr machern oder mit Pfuschern arbeiten wollen. Backnang. Adolf Stroh. Henry George. Eine Kritik seiner Lehre von Dr. Eritz Elechtner. Yrn /• [Nachdruck verboten.] m vorhergehenden Artikel habe ich zu zeigen versucht, mit wie innerer Notwendigkeit und Gesetzmässigkeit der Entwicklungsgang vom Gemeineigentum zum Privateigentum an Grund und Boden sich vollzogen hat, und dass die zufälligen historischen Formen, ebenso wie die gelegentlich vorgekommene Vergewaltigung, durch welche grösseres Privateigentum an Grund und Boden ent standen ist, nur nebensächliche Momente sind im Vergleich mit dem mächtigen, ökonomischen Gesetz, welches den Uebergang fast allen Bodens in ein immer strengeres, ausschliesslicheres, un beschränkteres Privateigentum bewirkt hat. Ebenso habe ich darzustellen gesucht, dass das Privateigentum zwar die Folge, aber auch zugleich die weitere Ursache intensiveren Anbaues war und damit auch die Ursache grösserer Volksdichtigkeit, weiterer volkswirtschaftlicher Entwicklung, ja jeder höheren Kultur überhaupt: „Nur gänzliche Unkenntnis der Geschichte der Landwirtschaft kann verkennen, welche fördernde Rolle die Ein führung des privaten Grundbesitzes gespielt hat“, sagt Schmoller mit Recht in Bezug auf diese Lehre von George. Nicht genug mit den Ausführungen im vorhergehenden Buche bemüht sich George auch, im ersten Kapitel des achten Buches zu zeigen, dass „der Privatbodenbesitz unvereinbar mit der besten Benutzung des Bodens sei“. Nicht das Zaubermittel des Eigentums, sondern das der Sicherheit der Arbeit habe den flämischen Sand in fruchtbare Felder verwandelt; diese Sicherheit aber könne auch auf andere Weise gegeben werden, als gerade durch das Privateigentum. Es sei nichts weiter nötig, als den - Anbauern die Sicherheit zu geben, dass die am Boden angebrachten Verbesserungen ihnen selbst zum Vorteil gereichen werden. Neben der Anerkennung gemeinschaftlicher Rechte auf den Boden müsse also die Anerkennung persönlicher Rechte auf Verbesserungen einhergehen. Wie aber gleiche Rechte auf den Boden beansprucht und gesichert werden können, das ist die nächste Frage, welche im zweiten Kapitel zu lösen versucht wird. Wir kommen damit zu dem eigentlichen Reformplane von Henry George. Er verwirft zunächst den Vorschlag früherer Bodenreformer (z. B. Herbert Spencer), allen Boden zu öffentlichem Eigentum zu erklären und ihn den Meistbietenden unter solchen Bedingungen zu verpachten, die das Privatrecht an den Verbesserungen aufs heiligste wahren würden. Wenn auch auf diese Weise, wie er glaubt, die Be nutzung des Bodens dem überlassen würde, der ihn am besten zu verwenden weiss, und damit auch die grösste Produktion er zielt würde, scheint ihm doch ein solcher Plan, obwohl voll kommen ausführbar, nicht der beste zu sein. Er schlägt vielmehr vor, „dieselbe Sache in einfacherer und rascherer Weise zu voll bringen, als durch formello Konfiszierung des Bodens und dessen lormello Verpachtung an den Meistbietenden, und zwar deshalb, weil die Anwendung dieser Massregel gegen die jetzigen Sitten und Gebräuche verstossen würde, was man möglichst vermeiden müsse“. Statt den Privatbodenbesitz anzukaufen oder zu kon fiszieren, will George die Rente konfiszieren, und zwar soll die Aneignung der Rente seitens des Staates durch die Besteuerung 1) Fortsetzung aus Nr. 20. erfolgen. Da nun aber die Besteuerung der Rente oder des Bodenwertes notwendigerweise um so viel erhöht werden müsste, als die anderen Abgaben verringert werden, so könnte der Vor schlag auch mit anderen Worten lauten: Alle Steuern, mit Aus nahme derjenigen auf den Bodenwert, sind aufzuheben. Im folgenden Kapitel prüft George den Vorschlag an den Besteuerungsregeln. Als Resultat dieser Prüfung findet er, dass die Grundrentensteuer die einzige sei, welche allen Anforderungen, die man an eine Steuer zu stellen berechtigt ist, genügt. Als die wichtigsten dieser Anforderungen aber bezeichnet er folgende vier: 1. Die Steuer muss die Produktion so wenig als möglich belasten; 2. sie muss leicht und billig zu erheben sein und in möglichst direkter Weise auf den scbliesslichen Zahler fallen, sie muss 3. fest bestimmt sein, um den Beamten die wenigste Ge legenheit zu Tyrannei und Korruption zu bieten und den Steuer zahler am wenigsten in die Versuchung zu führen, das Gesetz zu übertreten oder zu umgehen, und sie muss endlich 4. gleich artig belasten, d. h. niemandem einen Nachteil zufügen. An diesen Bedingungen geprüft, erscheint George die Be steuerung des Bodenwertes als die gerechteste aller Steuern. Wir wollen auf die Einzelheiten dieser Ausführungen nicht näher ein- gehen, da diese Steuerfrage von weit geringerem Interesse ist, als die Frage nach den Wirkungen, welche eine derartige Reform im Wirtschaftsleben nach der Ansicht von George hervorbringen würde. Man kann ruhig zugeben, dass die Grundrentensteuer wirklich das Ideal einer Steuer ist, ohne deshalb zum Boden reformer zu werden, denn eine vortreffliche Steuer braucht keines wegs auch ein vortreffliches soziales Heilmittel zur Besserung unserer wirtschaftlichen Zustände zu sein. Also, wie gesagt, ich will die Frage, ob die Besteuerung des Boden wertes in der That so wunderbare Eigenschaften besitzt, wie George behauptet, oder ob dies nicht der Fall ist, unerörtert lassen, da ich sie als be langlos für unsere weitere Kritik erachte. Nur das möchte ich noch bemerken, dass man, zur Unterscheidung von anderen Utopisten^ George mit Recht einen „Steuer-Utopisten“ genannt hat, der sich von Bazard und den St. Simonisten (französischen Sozialisten) nicht durch seine utopistischen Ideen, sondern rein äusserlich dadurch unterscheidet, dass er zur Durchführung seiner Reformen nicht die Erbschaft, sondern den Grund und Boden besteuern will. Dass der Gedanke einer solchen einzigen Steuer keineswegs ein neuer ist, werde ich späterhin noch zu zeigen haben. I)er für die gesamte Lehre von Henry George weitaus wichtigste Teil des Werkes ist das neunte Buch, welches die Wirkung des Heilmittels darzustellen sucht. In vier Kapiteln wird behandelt: seine Wirkung auf die Güterproduktion, auf die Verteilung, auf die Individuen und Klassen und schliesslich auf das soziale Leben und die soziale Organisation überhaupt. Ich will in folgendem zunächst den Gedankengang von George selbst darlegen, ohne ihn wie bisher durch einzelne kritische Be merkungen zu unterbrechen, damit der Leser ein zusammen hängendes Bild von der geplanten Reform erhalte; am Schlüsse soll dann die Gesamtheit dieser Ausführungen einer eingehenden Kritik unterworfen werden. Was zunächst die Wirkung der Grundrentensteuer auf die Produktion betrifft, so glaubt George, dass durch sie eine bei spiellose Steigerung, vor allein der gewerblichen Produktion statt finden würde, da das ganze schwere Gewicht der Besteuerung, das heute auf der Gewerbsthätigkeit lastet, dann entfernt würde. Die gegenwärtige Steuermethode, so führt er aus, wirkt auf den Austausch wie künstliche Wüsten und Berge. Es kostet mehr, Güter aus dem Zollhaus herauszuschaffen, als sie um die ganze Erde zu transportieren. Sie wirkt auf die Energie, auf die Gewerbsthätigkeit, auf Geschicklichkeit und Sparsamkeit wie eine über sie verhängte Geldstrafe 1 ). Eine Uebertragung der Steuerlast von Handel und Gewerbe auf den Wert oder die Rente des Bodens würde nicht nur der Güterproduktion neue Anregungen geben, sondern auch neue Gelegenheiten eröffnen. Denn unter diesem System würde jeder den Boden nur zur Benutzung er- 1) Wieviel Uebertreibung schon in diesen einleitenden Ausführungen ent halten ist, wird der geschätzte Leser sich ohne weitere Ueberlegung selbst sagen.
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