61 Gerald Heres Die Dresdener Kunstkammer zur Zeit Johann Georgs II. o Nach dem Tode des Kurfürsten Johann Georg I. am 8. Oktober 1656 wurde die Kunst kammer im Dresdener Residenzschloß versiegelt und erst vier Monate später wieder geöff net. 11 Dies zeigt, wie eng die Institution mit der Person des regierenden Fürsten verbun den war. Theodosius Häsel, Kunstkämmerer seit 1628, hatte die von seinem Vorgänger Lukas Brunn begonnene Neuordnung der Sammlung vollendet und 1640 durch ein neues Inven tar dokumentiert. 21 Wichtige Neuerwerbungen waren in den nächsten Jahren so selten, daß sie in diesem Band nachgetragen werden konnten. Nicht zuletzt ist die Stagnation im Dreißigjährigen Krieg und seinen Folgen begründet. In einer Denkschrift an den Kurfürsten betonte Häsel 1648 zu Recht den Rang der Dres dener »Kunst-Cammer, welche im Römischen Reiche, ja in ganz Europa vor anderen be- rühmet und dannenhero offt frembde Personen einig und allein dieselbe zu besehen uff viel meil weges anhero zu reißen pflegen. ' 1 Johann Georg I. hatte zeitlebens darauf bestanden, daß die Kunstkammer nur mit seiner oder der Kurfürstin schriftlicher Erlaubnis besichtigt werden durfte - zu Häsels Verdruß, denn diese Erlaubnis war so mühsam zu erlangen, daß die Antragsteller oft abreisten, ohne ihr Ziel erreicht und dem Kunstkämmerer die sehnlichst erwartete »Verehrung« ent richtet zu haben. 4 * Erst Johann Georg II. hat den Besuch der Kunstkammer erleichtert, indem er den Hausmarschall und den Kunstkammerinspektor bevollmächtigte, in seinem Namen die Erlaubnis zu erteilen. 5 ’ Häsel konnte sich dieser Neuerung nicht lange erfreuen; er starb 1658, offenbar verarmt und verbittert. Sein Nachfolger wurde Tobias Beutel, ein vielbeschäftigter Astronom und Kartograph. 6 ’ Beutel verzichtete auf ein neues Inventar, wie es frühere Kunstkämmerer zu Beginn ihrer Tätigkeit verfaßt hatten; er legte nur Zugangs- und Abgangsverzeichnisse an. Diese Verzeichnisse sind verloren, aber von Viktor Hantzsch so gründlich ausgewertet wor den, daß ein Überblick über die Erwerbungen während der Amtszeit Beutels möglich ist. Zudem gibt es aus diesen Jahren zwei gedruckte Beschreibungen der Kunstkammer: eine kürzere von Beutel selbst (1671), eine gründlichere von Anton Weck (1679). 1 Auf diese Texte muß im folgenden noch eingegangen werden. Beutels Bestallungsurkunde vom 21. Juni 1658 nennt die Pflichten des Kunstkämmerers und der beiden in der Kunstkammer tätigen Mechaniker: »Insonderheit soll er sein