Wir Joseph von Gottes Gnaden, Erwählter Römischer Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs ... Bekennen für Uns und Unsere Nachkommen am Heil. Reich offentlich mit diesem Brieff und thun kund allermänniglich ... also daß erstgemeldte Graffschafft Meurß von nun an ein freyes unmittelbahres Fürstenthum des Heil. Röm. Reichs mit jetztgedachtem Nahmen genennet ...
Titel
Wir Joseph von Gottes Gnaden, Erwählter Römischer Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs ... Bekennen für Uns und Unsere Nachkommen am Heil. Reich offentlich mit diesem Brieff und thun kund allermänniglich ... also daß erstgemeldte Graffschafft Meurß von nun an ein freyes unmittelbahres Fürstenthum des Heil. Röm. Reichs mit jetztgedachtem Nahmen genennet ...
Untertitel
[... geben ... den sechszehenden Tag Monaths Aprilis ... in siebenzehenhundert und siebenden ... Jahre; Römisch-Kaiserliches Dekret die Erhebung der lehnbar gewesenen Grafschaft Meurß zum Reichs-Fürstenthum betreffend]