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Großenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt : 07.11.1849
- Erscheinungsdatum
- 1849-11-07
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id38343789X-184911072
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id38343789X-18491107
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-38343789X-18491107
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungGroßenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt
- Jahr1849
- Monat1849-11
- Tag1849-11-07
- Monat1849-11
- Jahr1849
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Großenhainer Anterhaltungs - mw Anzcigeblatt. Gedruckt, verlegt und redigi'rt von Herrmann Starke. 89. . Mittwoch, den 7. November 1849. TagesnachrichLen. Sachsen. Am 4. November hatten sich noch nicht Abgeordnete genug eingefunden, um die Kammern beschlußfähig zu machen. Der Grund dieses spärlichen Eintreffens und der hierdurch ver zögerten Eröffnung des Landtags liegt in den Wahlen, über deren Ergebniß für die zweite Kam mer Folgendes gemeldet wird: In 13 Bezirken sind Suspendirte gewählt, die nach dem klaren Wortlaute des Gesetzes nicht wählbar sind. In 5 Bezirken haben die Gewählten abgelehnt, größten- theils wegen'Annahme der Wahl in einem anderen Bezirke, und es sind mithin in 18 Bezirken Neu wahlen zu veranstalten, während in 2 Bezirken die Wahlen noch nicht vollendet sind. Bon den hiernach bleibenden 55 Bezirken sind in zweien so erhebliche Unregelmäßigkeiten vorgekommen, daß in einzelnen Abteilungen eine Wiederholung der Wahlhandlung nöthig geworden ist; überdieß ist ein Gewählter wegen Betheiligung an dem Maiauf stande flüchtig und daher nicht zu erlangen. Nach diesem bleiben also für die zweite Kammer nur 52 regelmäßig Gewählte übrig, von denen 50 an wesend sein müssen, um die Kammer beschlußfähig zu machen. — Dem Landtage wird ein Gesetz vorgelegt werden, wonach die einzelnen Personen und' Corporationen zustehenden Collaturrechte über evangelische Kirchen aufgehoben und dem Kultus ministerium übertragen werden sollen. — In den an der böhmischen Grenze gelegenen Gegenden haben die häufigen Diebstähle und Räubereien Re quisition von Militär zur Folge gehabt. In Alten berg war sogar von jenen Banden auf den Nacht wächter geschossen worden. Man sieht, unsere zukünftigen Bundesgenossen, wenn der Rücktritt von dem Dreikönigsbunde durchgesetzt wird, sind ganz respectable Leute, und haben, wenn nicht Liebe zu Sachsen, doch zu dem Eigenthum säch sischer Einwohner. — Die Leipziger Zeitung, welche jetzt sorgsam Attes zusammenträgt, was das säch sische Schaukelsystem in Hinsicht der deutschen Frage entschuldigen sott, wird bei vernünftigen Menschen gerade oft das Gegentheil erreichen. Welche Aussichten wir nach ihren Ansichten für die Zukunft haben, geht sehr schön aus folgenden Sätzen hervor, welche der hannoverschen Zeitung, dem jetzigen Abgott sächsischer Politik, entlehnt sind: „Die Bundespflicht verbietet einen jeden einseitigen Schritt, der die Verfassung des deutschen Bundes alterirt. Aus diesem Grunde darf kein sogenannter Reichstag oder richtiger preußischer Bundesstaatsconvent berufen werden, so lange nicht diejenigen Staaten, welche demselben nicht beitreten, solches gut heißen." Und so geht die hannoversche Weisheit fort, nach der aller Fort schritt, wenn er einseitig, d. h. nicht von allen 38 hohen Regierungen und Landtagen des deut schen Bundes huldreichst genehmigt ist, als den deutschen Bund, dieses herrliche Machwerk, alteri- rend, verboten wird. — vr. Minckwitz, Advocat Blöde, Advocat Gautzsch und Postsecretair Martin werden dem Vernehmen nach nächstens auf den Königstein transportirt werden. — Bis zum 5. November Mittags waren 46 Mitglieder der zweiten und 28 Mitglieder der ersten Kammer angemeldet. Es ist also nun wenigstens die erste Kammer beschlußfähig, bei welcher es bekanntlich nur der Halste der eigentlichen Mitgliederzahl (50) bedarf, während in der zweiten Kammer zwei Drittheile vorhanden sein müssen. Beiden Kam- mern ist ein neuer Entwurf zu einer Geschäfts ordnung vorgelegt, dem der Todt'sche in der Haupt sache zu Grunde liegt, der aber auch wieder in mehreren Puncten wesentlich von demselben abweicht. Preußen. Gegen die Leiter demokratischer Ver eine, die sich weigern, ein Verzeichnis ihrer Mit glieder der Polizei vorzulegen, werden jetzt die fest gesetzten Strafen mittelst Execution vollzogen. — Den Studenten ist verboten, sich an demokratischen Vereinen zu betheiligen. — In Polen, unweit der preußischen Grenze, herrscht in mehreren Kreisen die Rinderpest. — Der König von Preußen hat ebenfalls gegen die demokratische Verfassung Meck lenburg-Schwerins als Agnat protestirt. — Das sehr strenge Gesetz gegen Verleitung militärischer Personen zum Ungehorsam ist von den Kammern angenommen. —- In Folge eines Vertrages können junge gebildete Männer aus Mecklenburg-Strelitz, Dessau, Cöthen und Bernburg unter gleichen Bedingungen wie jeder Preuße zum einjährigen freiwilligen Militärdienst in die preußische Armee eintreten. — Oesterreich hat gegen die Zusammen berufung eines Reichstages protestirt und Vorstel lungen gemacht, wie leicht dadurch wieder ein revo lutionärer Heerd gebildet werden könne rc.
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