Großenhainer Uchiltmgs- md AllzMM. des König!. Gerichtsalttis und Stadtraths zu Großenhain. Gedruckt, verlegt und redigirt von Herrmann Starke in Großenhain. ^0. 103. Sonnabend, den 5. September 1803. Bekanntmachung. D°n dem unterzeichnen GEsamt-M^ das dem Gutsbesitzer Johann Gottfried Zschiesche in Treugeböhla zugehörige Grund- -stück Nr. 39 des Brandkatasters und Fol. 26 und 61 des Grynd- und Hypothekenbuchs für Treugeböhla, welches am 15. Juli 1863 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 6279 Thlr. 25 Ngr. — Pf. gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden: was unter Bezug nahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle und in der Schanke zu Treugeböhla aushangenden An schlag hierdurch bekannt gemacht wird. Großenhain, am 16. Juli 1863. Königliches Gerichtsamt. Pechmann. Ktz. Bekanntmachung. Von dem unterzeichneten Gerichtsamte soll den IS. Detober »8«» das SamuelAugustFeller in Dresden zugehörige Restzweihufengut Nr. 15 des Brand- catasters, Folium 12 des Grund - und Hypothekenbuches für Wülknitz, welches ohne Berücksich tigung der Oblasten auf 5942 Thlr. 26 Ngr. — Pf. gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle und in der Schänke zu Wülknitz aushangenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Großenhain, am 22. Juli 1863. Königliches Gerichtsamt. Pechmann. Indem unter T angefügt der zur hiesigen Marktordnung be- schlossene Nachtrag zur Publikation gebracht wird, machen wir hin sichtlich des bevorstehenden -ritten Wieh-, Breier- und Jahrmarktes Folgendes bekannt. Montag den 7. September findet der Pferde-, Rindvieh- und Schweinemarkt, sowie der Bretermarkt an den bisherigen Platzen Statt und es ist von allen Gattungen das regulativ- mäßige Stattegeld zu entrichten. Dienstag und Mittwoch, den 8. und 9. September, wird der Kram-Markt wie bisher abgehalten; Tags vorher, d. i. am Montage, von Mittags 1 Uhr an ist der Grosso-Handel gestattet, jedoch der Detail-Handel verboten. Der Stadtrath. Großenhain, den 3. September 1863. Schickert. Erster Nachtrag zur Markt-Ordnung der Stadt Großenhain vom 17. October 1833. § 1. Der in der Markt-Ordnung vom 17. October 1855 gebrauchte Ortsname Hain ist zu vertauschen mit Großenhain. § L. Anstatt § 1 der Markt-Ordnung treten folgende Bestimmungen in Kraft: Es werden in Großenhain drei Jahrmärkte ab gehalten. Der Erste findet Statt vom Donnerstage in der Fast nachtswoche früh bis Freitag Abends; der Zweite vom Dienstage nach dem 1. Trinitatis- Sonntage früh bis Mittwoch Abends; der Dritte vom Dienstage der dem Lorenzkirchner Markte folgenden Woche früh bis Mittwoch Abends. Fällt der zweite Markt in dieselbe Woche mit dem Dresdner Zohannismarkte, so wird der hiesige Markt um eine Woche aufgeschoben. Vor jedem Jahrmärkte ist am Tage vorher von Mittags 1 Uhr an der Grosso-Handel gestattet. Großenhain, den 1. Juli 1863. Der Stadtrath. Schickert. Tagesnachrichten. Großenhain, am 3. September 1863. Die Nachricht, daß Se. Majestät der König auf drr Rückkehr von der deutschen Fürsten-Ver- sammlung aus Frankfurt a. M. am heutigen Morgen von Chemnitz aus den Bahnhof Priste- witz um 10 Uhr mittels Extrazuges passiven werde, vom Stadtrathe dem entgegenharrenden Publicum durch Extrablatt mitgelheilt, erweckte allseitige Theilnahme. Dank unserer sich so vortrefflich bewahrenden Zweigkahn konnte eine große Zahl