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Großenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt : 03.09.1864
- Erscheinungsdatum
- 1864-09-03
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id38343789X-186409030
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id38343789X-18640903
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-38343789X-18640903
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungGroßenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt
- Jahr1864
- Monat1864-09
- Tag1864-09-03
- Monat1864-09
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Großenhainer UMHMW- M AnzeigMÄ. A mtsl> latt des König!. Gerichtsamts und StadtratHS zu Großenhain. Redigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. Sonnabend, den 3. September 1864. überführt wird, hat nicht nur das hinterzogene Stättegeld 1) Der Markt beginnt Dienstag den 6. September d. I. Morgens und dauert Lis Mittwoch den 7. desselben Monats Abends. Außerhalb dieser Zeit ist der Detail handel und das Auslegen der Waaren bei 5 Thlr. Strafe und Beschlagnahme der ausgelegten Waaren verboten ; und nur der Grossoverkehr ist am Lage vorher von Mittags 1 Uhr zugclassen. 2) Hinsichtlich der Benutzung der Verkaufsstellen ist den Anordnungen der mit der Marktaufsicht betrauten obrig keitlichen Personen nachzugehen. 3) Die tarifmäßigen Stättegelder sind in dem Sparkassenzimmer, erste Etage des Rathhauses, wo von früh 8 Uhr bis Mittags 12 Uhr expedirt wird, vor Er öffnung -es Marktbetriebes zu erlegen. Wer bei der Nachmittags staltsindenden Revision die Er legung des Stättegeldes nicht bescheinigen kann, oder wer dabei unrichtiger Angaben hinsichtlich seiner Verpflichtung Großenhain, am 31. August 1864. nachzuzahlen, sondern verfällt in das Vierfache als Strafe. 4) Des Nachts dürfen Stangen und andere Vorrichtungen, welche in die Straße hervorragen, an Buden und Verkaufs ständen nicht stecken, ingleichen Kisten und sonstige Hinder nisse in der Passage nicht stehen oder liegen gelassen werden. 5) Das Abladen und Beladen der die Marktgüter führenden Wagen ist lediglich in der Lünern Narmdorfer- und in der Schloßgasse gestattet. Die Fuhrwerke dürfen jedoch weder beladen, noch unbeladen daselbst stehen gelassen werden, auch ist das Verladungsgeschäft möglichst zu beschleunigen. — Fuhrwerksbesitzer, welche für ihre Geschirre ein Privatunterkommen nicht haben, können die selben, jedoch außerhalb der Fahrstraßen und in gehöriger Ordnung, auf dem Radeburger Platze aufstellen. 6) Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen in 4. und 5. werden polizeilich bestraft werden. Der Stadtrath. F. W. Röting, stellv. Vors. Für den bevorstehenden Jahrmarkt werden nachstehende Bestim- mungen zur gehörigen Beachtung bekannt gemacht: TagesnachrichLen. Sachsen. Durch das unterm 23. August ausgefertigte Finanzgesetz auf die Jahre 1864, 1865 und 1866 wird für den gesammten Staats haushalt in jedem dieser Jahre eine Summe von 13,658,984 Thlr. ausgesetzt. — Als eine gewiß interessante Naturmerkwürdigkeit wird aus Rade berg mitgetheilt, daß beim „Tiefbrunnen" im Augustusbad jetzt ein Apfelbaum in der schönsten Wlüthe steht. Preußen. Ein aus Genf in Berlin ein getroffenes Telegramm meldet, daß Ferdinand Lassalle, der Gründer der allgemeinen deutschen Arbeitervereine, am vergangenen Montage in einem Duell tödtlich verwundet wurde und infolge dessen am 31. August gestorben ist. Oesterreich. In Prag ist eine Sammlung ins Werk gesetzt worden, um für die im schles- wig-holsteinschen Kriege gefallenen österreichischen Krieger ein Denkmal in Schleswig zu setzen. — Ueber Linz hat sich am 23. Aug. in der siebenten Abendstunde ein so entsetzliches Gewitter und Hagelwetter entladen, daß fast gleichzeitig infolge des Gewitterschlages drei Besitzungen in den ver schiedenen Stadttheilen in Brand geriethen und zumeist abgebrannt sind. Schloßen in der Größe eines Taubeneies sind gefallen und haben stellen weise einen Fuß hoch auf den Straßen gelegen. Frankreich. Ueber die Lage der Dinge in Algerien wird von dort geschrieben, daß die scheinbare Ruhe nur ein Waffenstillstand war, wahrend dessen die geheimen Emissäre fortfuhren, Verrath auszusaen und den Boden zu unter- miniren. Jetzt, da die Ernte beendet und ein Theil derselben in den Silos versteckt ist, bricht die Revolte wieder aus. Auf den Aufruf zweier Häuptlinge haben sich in den Kreisen von Bog- har und Laghuat sofort Banden gebildet, um zu plündern und zu morden; zwei Europäern soll man die Köpfe abgeschnitten haben. In den Provinzen Oran und Konstantine kann die Ruhe nur durch die größte Strenge von den Generalen Deligny und Desvaux aufrecht erhalten werden. Rußland. In der vorigen Woche gingen von Warschau wieder zwei Transporte politischer Ge fangener nach Sibirien ab. Amerika. Nachrichten aus New-Uork vom 22. August melden, daß General Grant am 19. ! eine Position an der Weldoneisenbahn einnahm, aber überfallen und zurückgeworsen wurde und dabei 3000 Mann verlor. Nachdem er Ver stärkung erhalten, nahm er die Position wieder ein. Das Vorrücken des Sonderbundsgenerals Early verursacht große Aufregung in Maryland. Deutliches. Nach persönlichen Mittheilungen Unsers städtischen Nöhrmeifters, Herrn Weinert, kann der mög liche Fall eintreten, daß derselbe aus gewissen Gründen von seinem Amte zurücktritt. Müssen wir uns nun zuge- ftehen, daß unsere Röhrleitung in den letzten Jahren viele Erweiterungen und Veränderungen erlitten, so macht sich die Anlegung eines Planes derselben gewiß nothwendig. Dadurch wird ermöglicht, daß man Vorwürfe der Partei lichkeit beseitigt, sowie den Gefahren vorbeugt, die beim i Rücktritt des Röhrmeisters zum Nachtheil der Commun entstehen können. Es ist jetzt schon wahrzunehmen gewesen, ! daß bei einer geringen Schneedecke von mehreren Leuten
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