Großenhainer WkchÄMP- md AMMM. MmtSvlatt des Königl. Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Redigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. 12«. 1884 Donnerstag, den 13. October Bekanntmachung. Der Grundstücksbesitzer Herr Carl August Hofmann aus Plauen bei Dresden beabsichtigt auf der von dem Hausbesitzer Thieme in Priestewitz erkauften Feldparzelle Nr. 137 in Priestewitzer Flur nach Maasgabe der hier eingereichten Baurisse und Situationszeichnung einen Ziegelbrennofen mit den dazu nöthigen Trockenscheunen zu errichten. Indem hiermit solches in Gemäßheit der Bestimmungen tz 26 des Gewerbegesetzeß vom 15. Octo ber 1861 bekannt gemacht wird, wird Jedermann zugleich aufgefordert, innerhalb einer für alle nicht auf Privatrechtstiteln beruhender Einsprüche praclusiven Frist von 4 Wochen und längstens den 15. November 1864 etwaige Einwendungen gegen Errichtung des gedachten Gewerbsetablissements allhier anzubringen. Großenhain, den 6. October 1864. ' Das Königliche Gerichtsamt. Pechmann. Grf. Die in hiesiger Stadt aufhältlichen und zwar: a) im Jahre 1844 geborenen, b) wegen noch zu erwartender Körperlange, e) wegen zeitlicher Untauglichkeit zurückgestellten, ä) als Familienernährer zeitlich befreiten, ingleichen e) die bei den Rekrutirungen der zwei letzten Jahre 1862 und 1863 in die Dienstreserve versetzten, sowie endlich 1) diejenigen in früheren Jahren geborenen Mannschaften, welche ihrer Militärpflicht noch nicht Genüge geleistet haben, werden hierdurch aufgefordert, sich den I. November I8S4 Vor mittags von 8—12 und Nachmittags 3—6 Uhr in hiesiger Rathsexpedition unter Beibringung ihrer Geburtsscheine bei Vermeidung der wegen Hinterziehung der Militärpflicht gesetzlich angedrohten Strafen gehörig anzumelden. Bezüglich derjenigen im hiesigen Orte geborenen Militärpflichtigen, welche sich anderwärts auf hatten und gestellen, ist von deren Eltern oder Angehörigen der Aufenthalts- und Gestellungsort gleichfalls an demselben Tage anher anzuzeigen. Der Stadtrath. Großenhain, den 10. October 1864. Heerklotz. Die KondeSbran-easfenbeitroge auf den zweiten Termin Jahres sind nach 1 Pfennig auf jede Beitragseinheit am 1. dieses Monats fällig geworden und daher von den hiesigen Haus- und Scheunenbesitzern, bezie hendlich deren Administratoren, längstens bis zum 18. Oetobeo a. e. bei Vermeidung der Execution bei hiesiger Stadtcasse einzuzahlen. Großenhain, am 3. October 1864. Der Stadtrath. Auff orderung zu Einzahlung der Gewerbe- u. Personalsteuern auf den zweiten Termin 1864. Die auf den zweiten Termin 1864 zahlbaren Gewerbe- und Personnlstenern nach dem festgestellten halben ordentlichen Jahresbetrage sind spätestens bis zum 15. Oktober I. an die hiesige Stadtsteuereinnahme abzuführen, da nach Ablauf dieser Frist zu dem gesetzlich vorge schriebenen Zwangsverfahren unnachsichtlich verschritten werden muß. Der Stadtrath. Großenhain, am 6. Oclober 1864. F. W. Röting, stellv. Bors. Lagesnachrichten. Sachsen. Der Windmühlenbesitzer Müller in Zschaiten hat bei den sofort angestellten staats- anwaltschaftlichen Vorerörterungen das Verbrechen der Brandstiftung eingeräumt. — Zwischen Göß nitz und Altenburg ist der am 10. October früh 3 Uhr von Hof nach Dresden abgegangene Zug auf freier Strecke aus bis jetzt noch unerklärter Ursache entgleist, wobei Locomotive und mehrere Personenwagen den Bahndamm heruntergelaufen sind. Von Reisenden ist keiner beschädigt; da gegen sind zwei Unterbeamte schwer, zwei andere unbedeutend verletzt. Preußen. Der preußische Geschäftsträger in Athen hat dem König Georg von Griechenland