Suche löschen...
Großenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt : 30.07.1872
- Erscheinungsdatum
- 1872-07-30
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id38343789X-187207300
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id38343789X-18720730
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-38343789X-18720730
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungGroßenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt
- Jahr1872
- Monat1872-07
- Tag1872-07-30
- Monat1872-07
- Jahr1872
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Großenhainer Mterhaltrmzs undAnWMM dkmtsvratt des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Redigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. Dienstag, den 30. Juli 88 L8VS Verordnung, die Erklärung der Elsaß - Lothringer für die französische Nationalität betreffend. Nach Art. 2 des Frankfurter Fricdensvertrags vom IN. Mai 18'1 (Reichsgesetzblatt vom Jahre 1871, S. 225) haben diejenigen Elsaß-Lotbringer, welche beabsichtigen, die französische Nationalität zu behalten, noch vor dem 1. Octobcr dieses Jahres eine hierauf bezügliche Erklärung bei der zuständigen Behörde abzugeben. Als diejenigen Behörden, vor welchen solche Erklärungen innerhalb des j Königreichs Sachsen niedergelegt werden können, werden hiermit die Ge- ! ! richtsämter und Stadträtbe bestimmt und erhalten diese Verwaltungsbe- ! Hörden hierdurch Anweisung, diese Erklärungen, welche sich darauf zu be- ! schränken haben, daß der Erklärende unter genauer Angabe seiner Personal» Verhältnisse, insbesondere des Tages und Jahres, sowie des Ortes seiner > Geburt und seines vollständigen Namens protocollarisch ausspreche, dasr - er sich für die französische Nationalität entscheide, entgegenzunehmen und i nach Ablauf der obengedachtcn Optionsfrist im Originale anher unmittelbar ; einzusenden. Dresden, den 22. Juli 1872. M i u i st e r i u m des I n n e r n. Für den Minister: Or. Weinlig. Tagesnachrichten. Großenhain. Am Sonnabend gegen Abend ist ein Bäcker lehrling von hier, der in der Nöder unterhalb der Galgmühle, an einem Orte, der nicht zum öffentlichen Badeplatz gehört, badete, in eine tiefe Stelle des Flusses gekommen und ertrunken. Jedenfalls hat den Unglücklichen zu gleicher Zeit ein Schlag mit i getroffen, denn Personen, die in der Nähe badeten, haben an ! dem Verunglückten ein Bestreben, sich aus der Tiefe zu arbeiten, nicht bemerkt. j Sachsen. Se. Majestät der König hat nach eiuer weiteren j Meldung des „Dr. I." aus Leipzig am 26. Juli Vormittags ! 8 Uhr einer Vorlesung des Hofraths Professors IN. Wiedemann über chemische Zusammensetzung der Körper und ihr magnetisches ! Verhalten, von 9 bis 10 Uhr einer Vorlesung des Professors vr. Friedberg über deutsches Privatrecht und von 12 bis 1 Uhr , einer Vorlesung des Professors Lange über römische Literatur- ; geschichte beigewohnt. Die Zeit von 10 bis 12 Uhr widmete Se. Majestät der Besichtigung der Nöder'schen Notendruckerei! und einem Besuche des städtischen Museums. In den späteren! Nachmittagsstunden besuchte Se. Majestät die Vorlesungen der Professoren vo. Ebers über ägyptische Denkmäler und Or. Credner j über Paläontologie. — Aus Dahlen wird ein in seiner Art sel- i tener Unglücksfall gemeldet. Es ging nämlich am 23. Juli i Abends in der 11. Stunde im Verein mit einigen seiner Nach- - barn der dasige Kaufmann K. in ein Gasthaus zu einem Glase Bier, wobei sich ihnen Gelegenheit zum Beisammenbleibeu bis ? 2 Uhr Morgens bietet. Zu dieser Zeit jedoch zog es K. vor, das Local zu verlassen, um mit seinen Nachbarn noch einen! Spaziergang zu unteruehmcn, kommt hierbei aber auf den Ge danken, noch in den V4 Stunde vor der Stadt gelegenen Mühlteich zu gehen, um baden zu wollen, welchen Entschluß, trotz des Abredens seiner Begleiter, er auch ausführt. K. eilt zu diesem Behufe seinen Begleitern voraus, und als Letztere an besagten Teich kommen, schwimmt er ihnen im Wasser schon entgegen, geht jedoch wieder nach der Tiefe und — zum Ent setzen seiner Begleiter verschwindet er nach einigen Augenblicken im Wasser, so daß sie ihn nicht wieder zu sehen bekommen. Auf sofort herbeigeholte Hülfe konnte sein Leichnam nur erst nach mehrstündigem Suchen gefunden und feiten der Stadtbehörde auf gehoben werden. Er hinterläßt eine Frau und zwei Kinder. — Am 25. Juli Nachts ist ein in Neichenbrand wohnhafter Kauf mann von einer nach Glauchau fahrenden Locomotive überfahren worden. Infolge der schweren Verletzungen (es sott der Hirn schädel eingedrückt und ein Fuß abgetrennt gewesen sein) ist der Tod sofort eingetreten. Eine Verschuldung soll das GahnpersonaL nicht treffen. "Die weiteren Erörterungen in der Sache sind noch» im Gange. — Wie man aus Zittau berichtet, brach am 23. IM Nachmittags im Walde bei Oybin ein Brand aus, welcher jedoch glücklicherweise noch rechtzeitig entdeckt und durch die sofort ber der Haud seiende Hülfe baldigst wieder gelöscht werden konnte, so daß derselbe auf einen Flächenraum von 7 Meter lang und 2 Meter breit beschränkt blieb. Der Brand, welcher bei der jetzigen Trockenheit großes Unglück herbeiführen konnte, soll durch den Leichtsinn zweier 11 jähriger Knaben verursacht worden sein. Preußen. Se. Majestät der Kaiser hat auf Grund des vom Kriegsministerium ihm zugegaugenen Jmmediatberichts durch Eabinetsordre die Freilassung sämmtlicher noch in Deutschland wegen besonderer Vergehen und Verbrechen zurückgehaltener fran zösischer Kriegsgefangener lmit Ausnahme eines gewissen Dutour, der sich neuerdings der Rebellion schuldig gemacht) verfügt. In Folge dessen sind bereits am 23. Juli 23 französische Gefangene^ von denen verschiedene zu fünf und zehn Jahren Zuchthaus ver- urtheilt waren, aus der Strafanstalt Werden entlassen und von einem Aufseher an den Bahnhof begleitet worden, nm ihre Heimreise anzutreteu. — Das Gesetz über die französische Kriegskostenentschädigung ist jetzt veröffentlicht. Nach demselben ist bekanntlich für Wiederherstellung, Vervollständigung und Ausrüstung der Festungen in Elsaß - Lothringen die Summe von 40,250,950 Thlr. flüssig zu machen, wovon für 1872 dem Reichskanzler 15,817,328, für 1873 dagegen 13,700,200 Thlr. zur Disposition gestellt werden. Ferner werden für 1872 und 1873 dem Reichskanzler zur Erwerbung und Herrichtung eines Schießplatzes für die Artillerieprüfungscommission 1,375,000 Thlr. zur Disposition gestellt. — Die Ansprüche deutscher Eisenbahn- Verwaltungen für Verwendung des Betricbsmaterials während des deutsch-französischen .Krieges wurden auf 1,850,000 Thlr. angegeben. In einer in Berlin abgehattenen Generalconferenz wurde nach der „N. Pr. Z." die geschäftsführende Direction ermächtigt, mit dem Reichskanzleramt ein Abkommen dahin zu treffen, daß die Eisenbahnverwaltungen des deutschen Reiches an Stelle der liquidirtcn Forderungen ein Gauschquantum von 500,000 Thlr. erhalten und daß diese Summe unter die liquidi- renden Verwaltungen nach Verhältnis; der bis jetzt eingegangenen Liquidate vertheilt werde. — Der Strike der Fuhrwerksbesitzer in Wiesbaden dauert fort. Am 22. und 23. Juli durchzogen ein zelne Wagen, in denen betrunkene Kutscher saßen, die sich zur Abwechselung auch einmal spazieren fahren ließen, jubelnd unv
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite