Die Königlich Sächsischen Gesetze betreffend die Wahlen für den Landtag
Titel
Die Königlich Sächsischen Gesetze betreffend die Wahlen für den Landtag
Untertitel
und zwar das Gesetz, die Wahlen für die zweite Kammer der Ständeversammlung betr., vom 28. März 1896 nebst Ausführungsverordnung vom 10. Okt. 1896 u. d. Gesetz, die Wahlen für den Landtag betr., vom 3. Dez. 1868