Suche löschen...
Deutsche Industrie-Zeitung
- Bandzählung
- 30.1889
- Erscheinungsdatum
- 1889
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- A124
- Vorlage
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id393590488-188900000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id393590488-18890000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-393590488-18890000
- Sammlungen
- Projekt: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
- LDP: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
- Saxonica
- Bemerkung
- Unvollständig: Heft "Nr. 25. 19. Juni 1889" fehlt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Deutsche Industrie-Zeitung
-
Band
Band 30.1889
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Alphabetisches Inhaltsverzeichnis III
- Ausgabe Nr. 1. 2. Januar 1889 1
- Ausgabe Nr. 2. 9. Januar 1889 11
- Ausgabe Nr. 3. 16. Januar 1889 21
- Ausgabe Nr. 4. 23. Januar 1889 31
- Ausgabe Nr. 5. 30. Januar 1889 41
- Ausgabe Nr. 6. 6. Februar 1889 51
- Ausgabe Nr. 7. 13. Februar 1889 61
- Ausgabe Nr. 8. 20. Februar 1889 71
- Ausgabe Nr. 9. 27. Februar 1889 81
- Ausgabe Nr. 10. 6. März 1889 91
- Ausgabe Nr. 11. 13. März 1889 101
- Ausgabe Nr. 12. 20. März 1889 111
- Ausgabe Nr. 13. 27. März 1889 121
- Ausgabe Nr. 14. 3. April 1889 131
- Ausgabe Nr. 15. 10. April 1889 141
- Ausgabe Nr. 16. 17. April 1889 151
- Ausgabe Nr. 17. 24. April 1889 161
- Ausgabe Nr. 18. 1. Mai 1889 171
- Ausgabe Nr. 19. 8. Mai 1889 181
- Ausgabe Nr. 20. 15. Mai 1889 191
- Ausgabe Nr. 21. 22. Mai 1889 201
- Ausgabe Nr. 22. 29. Mai 1889 211
- Ausgabe Nr. 23. 5. Juni 1889 221
- Ausgabe Nr. 24. 12. Juni 1889 231
- Ausgabe Nr. 26. 26. Juni 1889 251
- Ausgabe Nr. 27. 3. Juli 1889 261
- Ausgabe Nr. 28. 10. Juli 1889 271
- Ausgabe Nr. 29. 17. Juli 1889 281
- Ausgabe Nr. 30. 24. Juli 1889 291
- Ausgabe Nr. 31. 31. Juli 1889 301
- Ausgabe Nr. 32. 7. August 1889 311
- Ausgabe Nr. 33. 14. August 1889 321
- Ausgabe Nr. 34. 21. August 1889 331
- Ausgabe Nr. 35. 28. August 1889 341
- Ausgabe Nr. 36. 4. September 1889 351
- Ausgabe Nr. 37. 11. September 1889 361
- Ausgabe Nr. 38. 18. September 1889 371
- Ausgabe Nr. 39. 25. September 1889 381
- Ausgabe Nr. 40. 2. Oktober 1889 391
- Ausgabe Nr. 41. 9. Oktober 1889 401
- Ausgabe Nr. 42. 16. Oktober 1889 411
- Ausgabe Nr. 43. 23. Oktober 1889 421
- Ausgabe Nr. 44. 30. Oktober 1889 431
- Ausgabe Nr. 45. 6. November 1889 441
- Ausgabe Nr. 46. 13. November 1889 451
- Ausgabe Nr. 47. 20. November 1889 461
- Ausgabe Nr. 48. 27. November 1889 471
- Ausgabe Nr. 49. 4. Dezember 1889 481
- Ausgabe Nr. 50. 11. Dezember 1889 491
- Ausgabe Nr. 51. 18. Dezember 1889 501
- Ausgabe Nr. 52. 25. Dezember 1889 511
-
Band
Band 30.1889
-
- Titel
- Deutsche Industrie-Zeitung
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Nr. 1. lLliemnihz, den 2. Januar 1889 Vxgnn der Hmidels- und MgrxlirkmMMl Pi Nriilnih, Dresden, Finnen und Man. l!tt. Jcihrqclng. Erscheinen: In Wochenbetten, jeden Acittwoch. — Preis des Blattes: Jährlich 18 — Abonneittentsverlnndlichkeit: Halbjährlich. Preis der Inserate: Für den Raum der Spaltzeile in Petit 28 Pfg. — BezuaSstellen: Säinmtliche Postanstaltcn nnd Buchhandlungen des Jn- und Auslandes. — Einiendnnaen sind an die Redaktion nnd Inserate an das Jnseratenbüreau der Deutschen Industrie-Zeitung in Chemnitz, Theaterstraße 6/5, zu richten. Inhalt: Der Entwurf des bürgerlichen Gesetzbuches und die wirthschaftlichen Interessen, ß Das Ideale des heutigen Jndustriclebens- st Einheitliche Kreditfristen in Deutschland, st Preisausschreiben des Vereins deutscher Maschineningenieure, s- Das Neueste über Bereitung von Blei- zncker aus metallischem Blei, -f Regenerativ-Gasheizofen von Wybanw. Äon I. G. Houben Sohn Carl. Mit 3 Abbildungen.) ck Gutta- Perchaplattcn als Dachbedeckung, f Lösungsmittel für Eisenrost, f Nene Patente. — Literarisches: Zur Besprechung Angegangene Zeitschriften und Bücher, -f Just, Taschenkalender für Blecharbeiter pro t589. — Technische Notizen, ß Industrielle Notizen, f Pcrsonalnachrichten. Bermischtc Notizen, ß Fragen, -f Beantwortungen. 7 Korrespondenz. Der Entwurf des bürgerlichen Gesetzbuches nnd die wirtbschastlichen Interessen. (Nachdruck nur mit genauer Quellenangabe gestattet.) Anläßlich der Grundsteinlegung für das Gebäude des Reichsgerichtes in Leipzig hat Se. Mas. der Kaiser bekanntlich die Erwartung aus gesprochen, das Zustandekommen des neuen deutsche» bürgerlichen Gesetz buches stehe auf Grund des von der dazu niedergesetzten Kommission in pierzehnjähriger Arbeit anfgestclltc» Entwurfes in naher Zukunft bevor. Dieser Entwurf ist bekanntlich im Sommer dieses Jahres in einer stattlichen Reihe von Bänden der Oeffentlichkeit übergeben worden, und zwar zu dem ausgesprochenen Zwecke, es möchten alle irgendwie dazu berufenen Kreise dessen Inhalt einer Prüfung nnd Kritik unterziehen. In Folge dessen ist bereits ein reichhaltiges Material bei den zuständigen Stellen eingegangen und der Reichstag soll im Etat des Reichsjustiz- amtes für die Sichtung dieses Materials und dessen Vorbereitung für die zweite Durcharbeitung des Entwurfs einen Betrag bewilligen. Als über diese Geldsordernng jüngst im Reichstage verhandelt wurde, sprach der Staatssekretär des Reichsjustizamtes, vr. von Schelling, unter Be zugnahme auf die erwähnte, bei feierlicher Gelegenheit abgegebene kaiser liche Meinungsäußerung sich über die für die weitere Behandlung dieses Gesctzgebungswerkes obwaltenden Pläne dahin aus, daß, wenn auch die Berathungen der jetzigen Kommission wegen Erschöpfung der ihr gestellten Aufgabe am 1. April d. I. geschlossen werden würden, die Verbündeten Negierungen bei der weiteren Berathung des Civilgesetzbuches doch da rauf angewiesen sein würden, sich einen Beirath im Kreise derjenigen Männer zu suchen, welche den Entwurf festgestellt haben. In welcher Weise außerdem noch andere Kreise der Nation zu der weiteren Be- ! Handlung des Entwurfes heranznziehen sein würden, könne jedoch erst in Zukunft entschieden werden, da, bevor die verbündeten Regierungen ihrerseits noch nicht Stellung zu dem Entwurf genommen hätten, ein detaillirtes Programm über die weitere Entwickelung des großen Gesetz- ; gcbnngswerkes füglich nicht ausgestellt werden könne. Wir führen diese schon durch die Tagespresse bekannt gewordenen Dinge an, weil aus denselben hervorgeht, daß man im Reichsjustizamte das zu dem Entwürfe des bürgerlichen Gesetzbuches einlaufende kritische Material einer wahrhaften Würdigung zu unterziehen bereit ist und daß bei der weiteren Bearbeitung des Entwurfes auch die Heranziehung „anderer Kreise der Nation", also doch wohl von Nichtjuristen, ins Auge gefaßt werden soll. Beide Punkte erweisen, wie ernst die Aufforderung gemeint war, welche s. Z. bei der Uebergabe des Entwurfes der Kommission zur Aus arbeitung eines bürgerlichen Gesetzbuches für das Deutsche Reich an die Oeffentlichkeit ganz allgemein erging, es möchten nunmehr die an der Sache interessirten Kreise sich mit den Vorschlägen des Entwurfes ver traut machen und ihre etwa denselben entgegenstehenden Meinungen zum Ausdruck und zur Geltung bringen. So ernst nun aber diese Auf forderung gemeint war, so ist doch derselben nur sehr einseitig entsprochen worden, denn bisher liegen kritische Beurtheilungen des Entwurfes fast ausschließlich nur von juristischer Seite vor nnd solche aus den wirth- Dcutsche Jndustrie-Ztg. Nr. I. 1858. schaftlichen Interessentenkreisen, die es doch gerade sind, aus deren An gelegenheiten später die Bestimmungen des Civilgesetzbuches täglich und stündlich Anwendung finden sollen, fehlen bisher fast gänzlich; vorbereitet sind solche allerdings von dem die Interessen der Landwirthschast in Preußen wahrnehmenden Landesökonomiekollegium, es fehlt aber fast gänzlich an Anzeichen, daß auch die gewerblichen und industriellen Kreise angefangen hätten, ihrerseits Stellung zu diesem Entwürfe zu nehmen. An Kritik und öffentlicher Erörterung hat es dem Entwürfe aller dings nicht gefehlt. Die juristische Fachpresse und die politische Tages presse haben sich vielfach und theilweise recht eingehend mit demselben beschäftigt und ist außerdem bereits eine ihm gewidmete Spezialliteratur entstanden. Aber schon der eine Umstand, daß alle diese Erörterungen anfänglich die dem Entwürfe von der Kommission zu dessen Ausarbeitung beigegebenen motivirenden Erläuterungen, dann die Verhandlungen und Gutachten des Juristentags nnd neuerdings die seitens des deutschen Anwaltsvereins zu dem Entwürfe veröffentlichten Materialien zur Unter lage nehmen, läßt erkennen, daß bisher in der Oeffentlichkeit nur nach juristischen Gesichtspunkten über den Entwurf verhandelt worden ist. Dabei hat sich im Wesentlichen als Resultat herausgestellt, daß ans den Kreisen der Richter und Anwälte der Entwurf eine im Wesentlichen zustimmeude Beurtheilung erfuhr, während ihm eine abweisende Kritik fast ausschließlich von Seiten einer Reihe namhafter Rechtslehrer be gegnet ist. Hieraus hat man schließen wollen, daß, weil die zur prakti schen Handhabung des bürgerlichen Rechtes Berufenen, also die aktiven Juristen, der Arbeit der Kommission ihren Beifall zollten, dieselbe eine gute sein müsse, also auf die von den Theoretikern geübte, die Grund lagen des Entwurfes vielfach antastende Kritik wenig zu geben wäre. Vom Standpunkte der wirthschaftlichen Interessen wird mau jedoch dieser Schlußfolgerung nicht so ohne Weiteres zustimmen können. Allerdings war der Kommission nicht die Aufgabe gestellt, neues Recht für die bürgerlichen Verhältnisse zu schaffen; sie sollte vielmehr die in den deutschen Einzelstaaten bestehenden, vielfach von einander ab weichenden und auf ganz verschiedenen Rechtssystemen beruhenden Civil- rechte zu einem einheitlichen System eines deutschen bürgerlichen Rechtes Zusammenarbeiten. Da nun in den geltenden Civilgesetzbüchern neben deutschem (Sachsen-) Recht, römisches Recht und, wo der Locke eivil gilt, dieser lebendiges Recht ist, so bestand die eigentliche Aufgabe der Kom mission darin, ein Kompromiß zu finden, in dem die verschiedenen Civil- rcchtsanschauuugeu ihren Ausdruck fänden. Ob diese Aufgabe durch den ausgearbeiteten Entwurf eine angemessene Lösung gefunden hat, ist nicht unsererseits zu entscheiden, diese Entscheidung soll vielmehr von der Ge- sammtheit aller zur Kritik berufenen nnd eingeladenen Interessenten, nicht nur von den juristischen Praktikern und Theoretikern getroffen werden. Das geschriebene, in Gesetzbüchern kodifizirte und dann für das tägliche Leben geltende Recht muß aber, wenn anders es im Volke lebendig und nicht etwas ihm Aufgedrnugenes sein soll, die im Volke lebenden Rechtsanschaunngen zum Ausdrucke bringen. Diese Rechts anschauungen sind veränderlich und sie verändern sich zumeist unter dem Entwickelungsgange, den die wirthschaftliche Thätigkeit und die sozialen Zustände nehmen. Zu einer Zeit, in welcher das Wirtschaftsleben sich in anderen Formen vollzog, als heute geschieht, galt im bürgerlichen
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)