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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.04.1839
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 02.04.1839
- Sprache
- Deutsch
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627 27 628 gen u. dergl. m., werden in verschiedenen Ländern, nach ge nau vorgeschriebenen Regeln, ertheilt. Wenn die in neuester Zeit von Herrn Brockhaus u. Avenarius in Leipzig u. Paris aufgestellten und beim Erschei nen der Deutschen und Belgischen Wiederabdrucke (wie man in Brüssel es nennt) des irux-VI-»8 zur Ausführung ge brachten Ansprüche als Original-Vetleger wirklich geltend gemacht werden könnten, so würde dem großen Uebcl, worüber die fcanzös. Verleger so heftig klagen, mit einem Federstriche für Deutschland ein Ende gemacht sein. Wir wollen die Angabe der Herren B. u. A., daß sie sich an der Pariser Ausgabe des ku^-lölas in 8. und der jenigen in 18. betheiligt haben, gar nicht bestreiten, aber beweist dies denn, daß sie dadurch alleinige und rechtmäßige Besitzer der Ausgabe für Deutschland sind ? Nach unserer Ueberzeugung durchaus nicht. Die Herren B. u. A. können in Paris einen Schutz des Eigenthums genießen, aber derselbe kann sich nicht für'sAusland weiter ausdehnen, als er durch die mit Frankreich bestehenden Tractate festge- stcllt ist. Weder der Verleger noch der Verfasser des kn/- Llas haben ein Recht, ein durch gesetzliche Bestimmungen festgestelltes Recht, den Herren B. u. A. in Leipzig die Ausgabe eines Buches für Deutschland zu verkaufen, ohne sich dann nicht des Schutzes des Eigenthums für Frankreich zu begeben. Einsender dieses lebt der festen Ueberzeugung, daß ein jeder Pariser Buchhändler den ku^-LIaa Nachdrucken dürfte, wenn gesetzlich festgcstcllt würde, daß ein Leipziger Buch händler Eigenthümer des Manuscripts geworden ist. Er würde dann stets dem Pariser Verleger mit vollem Rechte die Einrede entgegenstcllen: nicht deinen, sondern den Leipziger Uu^-LIe>8 habe ich nachgedruckt. Ein ähnliches Verfahren wie das vorliegende ist bereits ,'m Jahre 1828 od. 1829 durch Gründung der Issbrairis parmit-nnc in Brüssel von den Pariser Buchhändlern gegen Belgischen Nachdruck versucht worden; aber erfolglos. Will Frankreich in Deutschland Schutz für seine literarischen Pro ducts haben, so gewähre es denselben auch den Deutschen Verlegern und schließe mit D eu t sch e n Reg ier ung e n Verträge, die auf Gegenseitigkeit begründet sind, ab; aber suche nicht durch Winkelzüge auf zwei Hochzeiten Theil neh men zu wollen! Einsender dieser Zeilen ist bei dieser Frage nicht bethei ligt, es veranlaßt ihn kein egoistischer Grund zu diesen Be merkungen, auch nicht Vorliebe für den Nachdruck, son dern nur das Recht vertheidigt er. In Preußen ist der von uns aufgestellte Grundsatz in den Gesetzen begründet; was würde nun aber daraus ent stehen, wenn die Leipziger Eensur-Behörde aus andern Ge sichtspunkten ausgehen und solche gesetzlich erlaubte Ausga ben consisciren wollte? Würde bei solcher verschiedentlicher Auslegung der Gesetze, der Preußische Buchhändler sich noch ferner damit befreunden, daß eine Sächs. Stadt der Stapelplatz des Buchhandels bleibe und er sein Eigenthum dort so bloß stellen wollen? A. Todesfall. Am 12. März starb zu Weimar der bekannte Schriftsteller, Hofrath I1>-. Stephan Schütze, geboren am l. Novbr. 1771 zu Olvenstedt bei Magdeburg. Sein Vater, ein wohlhabender Landmann, ließ ihn zuerst die Domschule zu Magdeburg be suchen und bestimmte ihn für den Kaufmannsstand. Wah rend seiner Lehrzeit schon versuchte er sich in seinen Mußestun den mit Eifer in der Poesie und wußte seinen Vater endlich zu bewegen, daß er dem gegen seinen eigenen Willen gewähl ten Stande entsagen und sich den Studien widmen durfte. Im Jahre 1794 bezog er die Unversität Erlangen, und im folgenden Jahre Halle, wo er sich der Theologie widmete, aber bald sich ganz seiner Neigung zur Dichtkunst hingab, wobei ihm materielle Unterstützungen seiner Verwandten sehr zu Statten kamen. 1804 wai^te er sich nach Dresden, später nach Weimar, welches er zu seinem bleibenden Wohn sitze wählte, und wo er bald sich der Gunst der Herzogin Amalie, Goethc's und anderer Zeitgenossen zu erfreuen hatte, und bis zu seinem Tode, geschätzt von Allen, die ihn kannten, ein angenehmes, sorgenfreies Leben genoß. Seit 1814 gab er das „Taschenbuch der Liebe und Freundschaft" heraus, welches durch seinen heitern und ge mächlichen Inhalt einen großen Kreis von Freunden zu erwerben und zu fesseln wußte; von 1823 — 27 redigirte er mit Peucec (Edm.Ost) das Journal des Luxus und der Moden, welches mit letztecm Jahre zu erscheinen aufhörte. Wir besitzen von ihm, außer einigen Lustspielen und meh reren Sammlungen Gedichte, eine Anzahl Novellen und Erzählungen welche sämmtlich durch ihre heitere Auffas sung auf die durch keinerlei Sorgen und Widerwärtigkeiten getrübten, angenehmen Verhältnisse des Verfassers schlie ßen lassen. Außer seinen belletristischen Erzeugnissen ver dient noch sein „Versuch einer Theorie des Reims" rühmend erwähnt zu werden, den er bereits 1802 herausgegcben. Verantwortlicher Redacteur: G. Wuttig. 6 e k a n ir t m a rh u n g e n. Bücher, Musik allen u. s. w. unter der Presse. s1568.f 2»r bevor8teben«len Ootsr-IVIssiss weräen nackte- beinis kgvuiglceiten unä IHtsetrungon bo! mir fertig, snk «leren blrsrlunnsn icb vorläubg «lis -4uknierli8amlieit meiner Herren Oollegen ru lenken mir erlaube, mit <ler Litte, mir «len ungstäbren lleäark balä rmgeben ru »ollen, <la icb unverlangt nickto verreichen everäs. a) Neuigkeiten. 8 )url8ti8olt6 ^bbauckluuA illoer «lis sslöiis (äs pulivlbus). I,at8iui8cli nnä cleutseir. Ar. 8, Zelt, circa 18 As. Diese überaus interessante Abhandlung voll Laune und Ironie, im rechten Studenten-Uebcrmuth von Goethe geschrie ben, wird bei Juristen und Nicht-Juristen ungewöhnliches Auf sehen machen.
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