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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.07.1842
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 01.07.1842
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- Deutsch
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1501 6V 1502 ihrer Zeit erfüllte Männer dies Geschäft verwalteten? Sie wären sicherer, daß so vieles moralisch und poli tisch Schlechte, gar nicht mehr in die Zeit Gehörende; Man ches, wenn auch nicht Schadende, doch wenigstens Besserem im Wege Stehende und der größern Verbreitung desselben Hinderliche nicht durch Schriften in Umlauf gesetzt würde, wenn nicht Buchhändler, die gar keine Idee von dem vergangenen und gegenwärtigen Culturzustande des Volkes besitzen, ebenso unwissenden Scriblern bereitwillig die Hände böten, ihre durch Gewinnsucht erzeugten Machwerke unter das Publikum zu bringen. Hierin liegt eine der Hauptursachen der immer grö ßer werdenden Nichtachtung des Buchhändlers von Seiten des Publikums und des Verfalles des einst so achtungs- werthen Geschäftes. Sollte dem nicht abzuhelfen sein durch ein Eomite'e von tüchtigen Buchhändlern, das in den größten Städten Deutschlands ernannt würde und vor dem sich Jeder, der sich etabliren will, einer Prüfung zu unterwerfen hätte, ob er auch befähigt wäre, Buchhändler genannt zu werden und das Geschäft zu betreiben. Die Kenntnisse, welche der Buchhändler besitzen müßte, um Börsenmitglied zu werden, könnten von einem Ausschuß der Buchhändler selbst festgestcllt werden. Es würde für unser Geschäft von be deutendem Einfluß sein, nicht jeder Unberufene würde sich hineindrängcn, die Principale die geistigen Fähigkeiten ih rer Eleven mehr prüfen und deren Ausbildung sorgsamer wahrnehmen; die ganze Welt aber würde gewinnen durch einen Verein von Männern, die auch geistig befähigt wären einem Geschäfte vorzustehen, was eine so wichtige Stelle in der bürgerlichen Gesellschaft einnimmt. Plagiat. Herr A. Meldola in Hamburg und sein voll ständiges Handbuch für Kaufleute. Hamburg 1842 Schuberts» und Co. Die Kunst aus zehn Büchern das cilfte zu fabrizircn ist zwar schon sehr weit gediehen, immer aber sind die Bei spiele schäm- und sinnloser Plünderung nicht alle Tage zu finden, um so nothwcndiger erscheint es, einen solchen Raub ohne Schonung an das Tageslicht zu ziehen, und ihn der öffentlichen Verachtung Preis zu geben. Der Herr Meldola hat in obengenanntem Handbuche die im Verlage der Jägerschen Buchhandlung in Frankfurt erschienenen Werke: Chelius Maaß- u. Gewichtsbuch 3. Aufl. 1830. Hauschild Vergleichungstaseln der Gewichte 1836. wie man zu sagen pflegt benutzt, dabei aber sich des fingerfertigen Abschreibens so kundig oder unkundig gezeigt (wahrscheinlich har auch nur der Rothstift seine Dienste ge- than), daß es wichtig erscheint, diejenigen Verlagsartikel näher zu bezeichnen, welche in seinem Handbuche so beraubt wurden. Seine Plünderung ist um so unver schämter, als er sich öfter bei dem seitenlangen wörtlichen Abdrucke, dieEitate eingeschlossen, das Ansehen giebt, als wäre dieß alles aus seiner Feder geflossen, und um so unbrauch barer für das Publikum, als Herr Meldola oft genug plan- und gedankenlos bei seiner Plünderung verfährt, wobei zuweilen die wi. dersinnigstcn Auslassungen stattfindcn. Zum Belege nur einige Beispiele: Der Artikel Eölln bei Meldola enthält sechs volle Seiten von Hauschild, clo. England, Schottland und Irland cnth. zehn volle Seilen von Hauschild, clo. Frankfurt a-M- enthält dreizehn volle Seiten von Chelius u. Hauschild. «Io. Frankreich enthält vierzehn volle Sei ten von Chelius u. Hauschild. So werden jetzt in Deutschland Bücher gemacht und damit der Beweis geliefert, wie derartige gewissenlose Autoren (sic!) ihren Kopf anstrengcn, um sich Honorar zu erschreiben. — Ob damit der Absatz der geplünderten Werke, welche den wirklichen Verfassern derselben vielen Zeitaufwand und Mühe, den Verlegern bedeutendes Hono rar und Druckkosten verursachten, gestört wird, ist diesen Herren ganz gleichgültig. — Haben sie doch ein neues Buch gemacht, wissen sie doch, daß das Publikum mch- rentheils ohne Wahl nur nach dem neuen greift. Gern wollen wir glauben, daß die Firma Schubenh L Comp, mit diesem Mcldola'schen Plagiat hinter gangen wurde, und daß sie schuldlos an der bezeichnten Plünderung ist. Den Herrn A. Meldola mußten wir aber öffentlich als einen Piraten bezeichnen, der nach den Bundesgesetzen unzweifelhaft vor feiner Behörde zu be langen sein würde, hätte nicht die Behörde von Ham burg jetzt Wichtigeres zu thun für das Unglück der armen Abgebrannten. Anfrage. Wie kommt es, daß die von Wilh. G. Korn's Buchhdlg. in Breslau mit der Bemerkung „steht gegen baar zu Diensten" zurückkommenden Veclangzettel auch dann nicht in Leipzig erpcdirt werden, wenn man das Gewünschte bezahlen will, sondern die schon einmal vergebens nach Breslau beförderten Zettel erst nochmals dahin abgeschickt werden, obgleich an Handlungen, die Rechnung haben, in Leipzig ausgeliefert wird! Es ist dies doch gewiß eine große Unbilligkeit! Notiz. Bei der am 28. Juni statt gefundenen Wahl der Land tags-Abgeordneten wurden Seitens der Stadt Leipzig unter A. Herr Heinr. Brockhaus als Abgeordneter und Herr Fr. Fleischer als Stellvertreter gewählt. Verantwortlicher Rcdactcur: I. de Marle.
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