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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.08.1842
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 16.08.1842
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- Deutsch
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1917 73 1918 und er ist unempfindlich gegen die Vorwürfe des Käufers dem er wissentlich mangelhafte Werke verkauft hat. Machten die Buchhändler auf die fehlerhaften Ausgaben aufmerksam, so würden es sich die Verleger von selbst ange legen sein lassen, größere Sorgfalt aus die Ausstattung ihrer Artikel zu verwenden, oder sie würden sie nicht abschen können. Man würde bald jene schlechten Ausgaben verschwinden sehen, die den Buchhandel nur hcrabwürdigen. Die Buchhändler klagen, daß der Buchhandel ruinirt ist; allein wer hat Schuld? die Buchhändler! Ja, die Buch händler sind es, die ihn in diesen beklagenswerthen Zustand versetzt haben; sie sind cs, die ihn durch unsinnige Unterneh mungen und fortgesetzte Betrügereien zu dem Miscredit ge bracht haben, in den er gerathen ist. Um jedoch nicht ungerecht zu sein, muß man die Buch händler Und besonders die Verleger in zwei Klassen theilen. Die der einen lassen cs sich stets angelegen sein, mit großen Kosten nützliche Bücher zu verlegen und sie gewissenhaft auszustatten, sie wenden nur erlaubte und ehrenvolle Mittel an, jene Werke, für die sie ihre Nächte, ihre Gesundheit und ihr Geld geopfert haben, zu verbreiten. Ehre ihnen! Die zweite Klasse besteht aus jenen unfähigen und unwissen- denJndividuen, die Bücher in die Welt schicken, welche kaum einen anderen als Makulaturwerth haben! die frisch daraus losdruckcn, ohne von dem Wunsche beseelt zu werden, ein nützliches Werk ins Leben treten zu lassen. Ihnen gelten alle Mittel, sie mögen erlaubt oder unerlaubt sein, für gut, durch die sie ihre Werke, deren größter Theil ganz werthlvs ist, absetzcn können. Sie besitzen nur das eine Talent, das Publikum anzulocken, damit sie Geld verdienen, denn Geld, viel Geld! ist ihr Losungswort. Schmach Ihnen! Ungeachtet aller dieserMängel, die ich oben aufgedeckt habe, und noch vieler anderer, welche ich noch näher bezeichnen,könnte, würde der Buchhandel dennoch, wenn ec es sich ernstlich an gelegen sein ließe, jenen früheren ehrenvollen Rang, den er so lange Zeit behauptete, und den er nie hatte verlieren sollen, wieder einnehmcn können: er darf nur alle jene Industrie- Ritter und Gauner aus seiner Mitte entfernen, die kein an deres Interesse kennen, als dem goldenen Kalbe, dem Götzen des Tages, zu huldigen und die, gleich Harpien, alles besudeln und verschlingen, was sie berühren. „Schleudere»." Wenngleich die Erfahrung gezeigt hat, wie wenig bisher Rügen von begangenen Schleudeceien gefruchtet haben, so dürfen dennoch dergleichen Anzeigen aus mehrfachen Gründen, deren Auseinandersetzung hier zu weitläufig sein würde, nicht unterlassen werden. Von dieser Ansicht ausgehend, wird hiermit eine Offerte des Hrn. Joh. Val. Meidinger in Frankfurt, an einen Privatmann gerichtet, zur öffentlichen Kenntniß ge bracht. Das Anerbieten lautet wörtlich : Hrn. L. K.. - rin H./.....n.. Frankfurt, 6. Juli 1842. „Wenn Sie für Ihren Privatgebcauch 1 Meyers Univer sum 1—VIII. Jahrg. nehmen, so will ich Ihnen Aus nahmsweise auf den Netto-Betrag von fl. 2 8. 48 kr. *). lOAErlra-Rabatt geben, gegen baar. Dann sollen Sie die Prämien vom 3—8. Jahrg. haben." Achtungsvoll I. Val. Meidinger. Es ist dieses Verfahren des Hrn. M. um so mehr unbillig, als er, abgesehen davon, daß er nur 25 A giebt, auch noch alle 2—3 Monate über sein Guthaben verfügt, also dadurch den geringen Nutzen noch mehr schmälert. Auch ist nickt wohl anzunehmen, daß er seine Privatgeschäfte auf hiesigen Ort beschränkt, und es werden also noch manche der Herren Collegcn darunter zu leiden haben. Bemerkenswerth ist noch, daß Herr M. das oben erwähnte Geschäft unter der Aegide eines Verlagshändlers, der im vor. Jahre sein Sortiments-Geschäft verkaufte, betreibt. W. *) Fl. 28. 48 kr. ist der Netto-Preis, zu dem Hr. M. das Werk den Handlungen ansetzt. — Mannigfaltig«». Das Jntelligenzblatt für Oberfranken enthält folgende amt liche Weisung des königl. bayerischen Ministeriums des Innern: Mit Bezugnahme auf das Ausschreiben vom 16 l. M., die demnächst zu erwartende Herausgabe der Druckschrift unter dem Titel: „Bayerns Kirchen- und Bolkszustände seit dem Anfänge des 16. bis Ende des 18. Jahrhunderts" betr., wird der kön. Regierung, Kammer des Innern, nunmehr nachfolgende weitere Eröffnung gemacht: Im Jahre 1838 stellte der Privatgclehrte S. Sugcnhcim aus Frankfurt die Bitte, einzelne im kön. allgemeinen Reichßarchive dahier bewahrte Urkunden einsehe», und bei der von ihm beabsichtigten Herausgabe einer Sitten - und Rechtsgeschichte des Mittelalters benützen zu dürfen. Die Bitte wurde sofort unter der auch sonst gewöhnlichen Bedingung gewährt, daß Sugen- heim die angefertigten Excerpte dem Vorstande des kön. allge meinen Reichs-Archives vorzulegcn habe. Die Beamten des Reichsarchives waren nun mehrere Monate hindurch beflissen, dem erwähnten Sugenheim die gewünschten Urkunden und Acten ohne Rücksicht auf Mühe und Zeitverlust mit freundlicher Be reitwilligkeit hervorzusuchen und mitzutheilcn, und ihm in sei nem angeblichen Vorhaben jede mögliche Unterstützung zu ge währen. Er aber, nachdem auf solche Weise alle seine Wünsche entgegenkommender Erfüllung sich zu erfreuen gehabt hatten, glaubte sich an das geleistete Versprechen der Vorlage der Ex cerpte nicht weiter gebunden und entfernte sicb ohne Erfüllung desselben von München. Schon im Oktober 1839 gab Sugen heim zu Berlin eine Druckschrift unter dem Titel: „Das Staatsleben des Clerus im Mittelalter" heraus, in welcher er die katholische Religion und den katholischen Clerus herabzu würdigen suchte, und sich in Schmähungen gegen Bayern ergoß. Seit derselben Zeit hat sich derselbe mit der Bearbeitung einer zweiten Schrift unter dem Titel: „Bayerns Kirchen- und Volks- Zustände seit dem Anfänge des 16. bis zum Ende des 18. Jahr hunderts" beschäftiget, auf deren bevorstehendes Erscheinen die kon. Regierung, Kammer des Innern, durch das Ausschreiben vom 16. Juni dieses Jahres aufmerksam gemacht wurde, da sich nichts Anderes erwarten ließ, als daß die neue Druckschrift der älteren Schwester gleichen und in Schmähungen gegen Bayern und seine Regierung die Sinnesweise ihres Verfassers aufs neue beurkunden würde. Diese Erwartung hat sich denn auch im vollsten Maße verwirklicht, wie das unterfertigte kbn. Ministerium aus der bei G. F. Heycr zu Gießen bereits im Druck erschienenen und höchst wahrscheinlich zur besonderen Verbrei tung bestimmten Vorrede ersehen hat. Diese Vorrede trägt alle 139*
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