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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.11.1848
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 07.11.1848
- Sprache
- Deutsch
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1166 97 sigen Flügel'schen Wörterbuches) durch die Verweigerung des Grieb mit Dresdner Titeln. Ist das Gcieb'sche Wörterbuch in Sachsen ge druckt, so werden die der sächsischen «Zensur eingereichten Exemplare es leicht entscheiden, ist es nicht in Sachsen gedruckt, so durfte die Hoffmannsche Verlagsbuchh. diese Titel nicht drucken, denn die Firma der Waltherschen Verlagsb. in Dresden ist nach Börsenblattangabe (Nr. 15 von 1847) schon vor Jahren erloschen; that die Handlung es dennoch im Glauben des Rechtes (was ja denklich ist), so konnten sämmlliche hiesigen deutschen Buchhandlungen darauf Anspruch ma chen. Dadurch aber, daß die Hoffmann'sche Buchh. diese Titel den klebrigen verweigerte und dieselben nur der quäst. Firma zugestand, gab sie zu dem Vermulhen Anlaß, daß in dem Verfahren ein Etwas liege, was den Gesetzen des Vertrags entgegen, d. h. ungesetzlich sein mußte, aus diesem Grunde war die Anfrage der Herrn Dulau L Eo. bei dem hiesigen Oustomllouse im Sinne des Rechtes und verdient der Sache halber durchaus die Anerkennung. Aus all' diesen, gewiß recht unangenehmen Händeln, wenn sie gegen Eollegen gerichtet sind und gegen eine achtbare Verlagshand lung, kann ich nicht umhin, von Neuem auf die große Wichtigkeit des Vertrags und auf die Vortheile hinzudeuten, die dem ganzen deutschen Buchhandel erwachsen müssen, wenn der Vertrag aufsämmt- liche in deutscher Sprache gedruckte Werke ausgedehnt würde, denn nicht nur wären alsdann alle deutschen Verlagswerke vor Nachdruck geschützt, es würde auch der große moralische Zweck dieses Vertrages, nämlich „der völkerliche Verband zu einem internationalen Ver lagsrecht; um die gegenseitigen Geistesprodukte der Nationen zu schützen" erreicht.— Die Zolleinnahmen waren dabei nur Nebensache und an die Fettflecken des Stempels auf den Titeln, die Stempel- tortur in Leipzig und die Stempelqual bei dem Sortiren aller Bücher auf dem Zollamte, daran harte man leider nicht gedacht! Bei ferneren Unterhandlungen mit dem englischen Gouvernement muß ganz besonders darauf gedrungen werden, daß sämmtliche in Deutsch land erschienene Bücher, Musikalien re. zu dem Zollansatze von 15/- pro (Zentner Angeführt werden und „ohne jeden Stem pel", die deutsche Stadt auf dem Titel muß hinreichend sein -—- mag der englische Zollbeamte seine geographischen Kenntnisse erweitern. Die Verleger Würtemberg's, Baden's, Bayern's und des deutschen Oestcrreich's müssen bei ihren Regierungen oder besser bei der National-Versammlung in Frankfurt pcotcstiren und anpochen, damit dieser unerträgliche Separativvectrag, der uns als Buchhändler am nächsten liegt, gebrochen werde, damit die deutsche Literatur sich wenigstens als eine „Einheit" im Auslande geltend mache. Dies wünscht London, 20. October 1848. Franz Thimm. lieber Abstempelung zur Versendung nach England. Die Mittheilung, welche die Herren Williams L Norgate in Nr. 90 des Börsenblattes machen, um den Vertragsstempel auf dem „ Gr ieb' sch en Wörterbuch e" zu rechtfertigen, macht die eigent liche Frage höchst zweifel-, wo nicht fabelhaft; sie ziehen, so zu sagen, die Sache in die aschgraue Möglichkeit, in jene romantische Regionen, wo schwarz weiß und weiß schwarz wird. Es kommt also im Vertrage nicht darauf an, wo ein Werk ge druckt, sondern wo es erschienen ist?! Was heißt denn eigentlich nach der Uebersetzungskunst jener Her ren „publisliecl"? was hätte denn der Vertrag für einen Sinn, wenn unter publisbe6 nicht auch „Printer!" zu verstehen wäre? Man will die in den Vereinsländecn ausgeführte Arbeit gegen seitig schützen. Können denn jene Herren, amerikanische Bücher aus London mit Londoner Titeln versehen als des „ärs >vt> ao k's" berechtigt aus führen? Gott bewahre, das wäre ja ein gewaltiger, entsetzlicher Schmuggel, der von der englischen Regierung hart, sehr hart be straft würde. Der zweite Satz jener Herren, daß der Ort des Erschei nens sich nicht darnach richten kann, wo die erste oder eine andere Auslage erschienen, sondern wo vie Auf lageerschienen, von der die einzufühcenven Exem plare einen Theil bilden — diesen Satz verstehen wir nun gar nicht, denn er ist ganz undeutsch und wie der gesunde Men schenverstand den Sinn desselben auffassen soll, müssen wir deshalb ganz und gar in Frage stellen. Weiter sagen die Herren Williams L Norgate, wenn man über die vernünftige (Ae!) Auslegung die ses Satzes irgend Zweifel (sic!) haben sollte (das heißt doch offenbar den klaren Menschenverstand verdummen zu wollen, wozu, der Himmel behüte uns, wir uns nicht verstehen,) so er innern wir nur an die lat. und griech. Elassikcr, de ren Einfuhr ein so bedeutender Theil des deutschen Geschäftes ausmacht. —! Mit diesem Satze setzen jene Herren ihrer sehr unlogischen Wort- und Jdeenbildung nun vollends die Krone auf. Also es handelt sich um die Zweifel der lat. und griech. Elas sikcr, — was denn für Classiker? werden denn nicht alle Elassikcr gestempelt, welche in den Vercinsländern gedruckt und erschie nen sind? (Das scheint noch nach andern falschen Titeln zu wittern!) Bewahre uns der Himmel, daß wir noch von ähnlichen säubern Geschichten zu hören bekommen, wir haben schon am „Grieb" genug. Die Herren Williams ckc Norgate wollen ferner in ähnli- chenFällenauch andern Verlege rn ihre nachdrückliche Unterstützung geben, um Hindernisse wie die hier er wähnten zu beseitigen und bloß zu stellen!! also auch andere Handlungen will man zum Titelumdruck bewegen, das heißt doch öffentlich allen Gesetzen und gerichtlichen Entscheidungen Hohn sprechen, und wir können den Herren Williams Sc Norgate dazu in ihrer Naivctät nur Glück wünschen, wollen auch darauf von ihnen sehr schnell Abschied nehmen, indem wir sie mit dem kräftig deut schen Sprichworte warnen: „Der Krug geht so lange zum Wasser, bis er zerbricht." London, 18. October 1848. Earl Schleicher. 8. Zu gleicher Zeit bekenne ich mich als den Schreiber des Aufsatzes in Nr. 84, mit 6. unterzeichnet, in welchem ich je doch aus Versehen den Stuttgarter Verleger zugleich Besitzer einer Dresdner Verlagshandlung sein ließ, was ich aber jetzt nach authen tischen Quellen (Börsenblatt Nr. 92, Seite 1091) widerrufen muß. Earl Schleicher. Praktisches Rechenbuch zum Selbstunterricht für die Zöglinge des deutschen Buchhandel«, von Albert Hopsten,. Schreiber dieses ist seit 43 Jahren im Buchhandel thatig und darfsich aus seiner langen Eonditionszeit, wie aus seinem selbstständigen Wirken, einer günstigen dcsfallsigen Reputation rühmen, doch bekennt er freudig, aus den Höpstcin'schen Werken: Praktische Vor schule für den deutschen Buchhandel. — Handbuch der Buchführungskunde, und ganz spcciell aus obigem, zunächst für den buchhändlerischen Verkehr bestimmten Rechenbuch, noch recht, recht viel Schönes und Gutes gelernt zu haben, so daß er sich gedrungen fühlt, seinen werthcn Eollegen, Jung und Alt, ge nannte Schriften angelegentlichst zur Benutzung zu empfehlen. Wie in der großen Mehrzahl die Buchhandlungslehclinge und Eommis beschäftigt, die höher» Comptoirarbeiten ihnen oft gar
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