Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.11.1856
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 12.11.1856
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18561112
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-185611122
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18561112
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1856
- Monat1856-11
- Tag1856-11-12
- Monat1856-11
- Jahr1856
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
140, 12. November. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 2127 Nichtamtlicher Thei l. „Meine Antwort" auf die Frage in Nr. 136 d. Bl.: Darf der Sortimenter eine neue Ausgabe machen? Die Beantwortung, welche der Verfasser der obigen Frage selbst gibt, ist so gebalten, daß man schwerlich glauben kann, er sei ein Buchhändler. Aber nicht deshalb, sondern aus den nachstehen den Gründen gebe ich hiermit meine Antwort auf jene Frage- Um Denjenigen, welche nicht mit einem Male ein theures Buch, sondern dasselbe nur nach und nach bezahlen können, auch die An schaffung des „Humbold t'schen KoSmoS" zu ermöglichen, zeigte ich im September d. I. an, daß man die Original-Ausgabe, von welcher ich eine nicht unbedeutende Anzahl von Eremplaren ange kauft hatte, von mir in zehn monatlichen Lieferungen beziehen könne. Hierauf erklärte die I. G. Cotta'sche Buchhandlung zu Stuttgart öffentlich, „meine Ankündigung sei ohne ihr Wissen und ohne ihren Willen erfolgt", ohne irgendwie zu beweisen, baß ihr Wissen und ihr Wille nöthiq gewesen wäre, was sie freilich auch nicht konnte. Obwohl ich statt einer solchen Bekanntmachung eher von der Eotta'- schen Buchhandlung eine Anerkennung meines, ihren Vortheil fördernden Verfahrens erwartet hätte (wie mir solche in anderen Fällen von anderen Verlegern zu Theil wurde, welchen ich in ähn licher Weise durch vermehrten Absatz ihrer Werke Vorthcil ver schaffte), so hielt ich es doch nicht für nöthig, auf die Cotta'sche Be kanntmachung öffentlich zu antworten, und rhue dies auch heute noch nicht. Nachdem aber jetzt ein solcher Artikel erschienen ist wie in Nr. 136 d. Bl., wird es nicht überflüssig sein, wenn ich den Ver fasser desselben darauf aufmerksam mache, daß es 1) jedem Sortimenter frei steht, seinen Bedarf auch von andern Personen als von dem Verleger zu beziehen, ja es ist ihm sogar gesetzlich erlaubt, von einem Antiquar Bücher zu kaufen, und schlimm wäre es für viele Sortimenter, wenn sie ihren Kunden nicht auch solche Bücher liefern könnten, mit deren Verle gern sie in keine Berührung kommen mögen; wenn sie solche Werke namentlich nicht von ihren Kommissionären, sondern nur allein, wie der Verfasser behauptet, von dem Verleger beziehen d ü rsten. Noch schlimmer aber wäre es im Allgemeinen, wenn 2) der Käufer eines Werkes, und namentlich der Sortimenter, gesetzlich gehindert sein sollte, ein Buch, welches durch redlichen Kauf sein Eigcnthum geworden, in so viele Theile zu zerlegen, als ihm beliebt, und diese Theile Demjenigen, welcher sie ihm abkaufcn will, entweder zusammen auf einmal, oder nach und nach wiederab zulassen; wenn er ein Werk nur in solcher Masse und in solchem Umfange wieder verkaufen dürfte, wie er selbst es beim Kauf empfing. Dann dürfte z. B. der Sortimenter auch ein ursprünglich in ein zelnen Lieferungen erschienenes und so von ihm bezogenes Werk nicht gleich vollständig verkaufen, wenn er erst dann, nachdem cs vollständig erschienen, einen Käufer findet, sondern er dürfte dies auch dann nur nach und nach, so, wie er selbst cs bezogen. Und das wäre ebenso unsinnig, wie es umgekehrt der Fall sein würde. Ich kann nur annehmen, daß der Verfasser jenes Artikels nicht allein kein Buchhändler ist, sondern auch, daß er eben, als er seinen Artikel schrieb, krank und sein Verstand angegriffen war. War dies aber nicht der Fall, so muß ich ihn umsomehr bedauern, und nicht blos wegen so mancher Frage, auf die ich hier gar nicht antworte, weil ihm jeder Lehrling in jeder Buchhandlung die richtige Antwort darauf wird geben können, wie z. B. auf die Frage: „ob durch ein Verfahren, wie ich es beobachte (und wie es mich als Verleger von jedem Sortimenter erfreuen muß), nicht das Recht des Autors oder Verlegers beeinträchtigt werde: selbst eine Ausgabe in Lieferungen zu veranstalten", — sondern wegen seines ganzen Artikels. Ganz besonders aber ist er zu bedauern wegen seiner letzten Frage, wonach er hören will: wie ein Verfahren — woran andere ehrcnwecthe Buchhändler den redlichen und thätigen Sortimenter erkennen — unter dem Gesichtspunkte von Treue und Glauben, von buchhändlerischcr Usance, Ehre und Anstand erscheine. Wie sonderbar aber die Ansichten von Ehre, Anstand und Usance bei manchen Buchhändlern sind, das zu erfahren habe ich in der jüngsten Zeit bei der Herausgabe meiner Placate bereits vielfach Gelegenheit gehabt. Da gibt es einzelne Sortimenter, welche dem Verleger lie ber sein Werk remittiren, als sich Gelegenheit zu dessen Absatz ver schaffen, durch Aufhängen eines Placates in ihrem Geschäftslocal, oder gar in Gasthöfen oder an öffentlichen Orten; das ist ihrer Mei nung nach nicht nobel, ist gegen ihre Ehre und ihren Anstand. Ja es gibt noch mehr Verleger, welche lieber sehen, daß ihre Artikel den Krebsgang gehen, als daß ihnen durch Placate Absatz verschafft wird. Wer aber ernstlich nach wahrer Ehre frägt, der wird stets auf dem Ehrenwege wandeln, und kein sonst vernünftiger Mensch wird, wenn er nicht krank ist, behaupten, daß ein Sortimenter vom Ehren wege abgewichcn sei, weil er einem Verleger ein theueres Buch voll ständig abkaufte und dies in kleinere Theile zerlegte, um solche nach und nach wieder verkaufen zu können. Berlin, 7. November 1856. Albert Abelsdorff. (Stuhr'sche Buchhandlung.) Misccllen. Leipzig, 11. Nov. Auf Freitag den 21. Nov. fällt hier ein Bußtag, somit die auswärtigen Handlungen in nächster Woche wohl daran lhun, ihre Commissionen etwas früher als gewöhnlich hier eintreffen zu lassen. Aus Berlin vom 19. Oct. schreibt man den Hamb. Nachr.: Ein hiesiger Cocrcspondent der Presse belge zählt die Abonnen ten za hl der bedeutendern hiesigen Journale auf. Hier ist er nicht ganz der Wahrheit nahe, und indem ich die Zahlen hersetze, be merke ich als verlässig, daß im begonnenen Quartal sich wiederum eine Abnahme für die Spener'sche und die Neue Preußische, eine Zu nahme dagegen für die Narional-Zeitung ergeben hat. Die Zahl der Abonnenten beträgt für dieVoß'scheZeitung 12,775, Spener'sche Zeitung 6800, Nalional-Zeitung 5400, Kreuzzeitung 5600, Zeit 5500, Volks-Zeitung 8000, Börsen-Zeitunq 2029, Bank- und Handels-Zeitung 1740, Gerichts-Zeitung 3200, Publicist 1500, Montagspost 1000, Preußische Wochenblatt 900, Neue Preußische Sonntagsblakt (eine für die Landbevölkerung berechnete Sonntags beilage der Kreuzzeitung) 1800, Kladderadatsch 27,000. Auf der, Ende Juli in Copen Hagen abgehaltenen ersten skandinavischen Buchhändlccversammlung wurde beschlossen, daß der Buchhändlerverein jedes der drei nordischen Reiche einen Bü cherkatalog für den Handgebrauch ausarbeitcn lassen sollte. Alle drei Kataloge sollen in gleicher Einrichtung und in demselben For mat gedruckt werden, und durch ein Gesammt-Register gewisserma ßen ein Werk bilden. Auf derselben Versammlung wurde ein Comite gewählt, um 297»
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder